Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse

ShortId
18.3627
Id
20183627
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse
AdditionalIndexing
24;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts auf Dauer im Gleichgewicht sind. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse erzielt. In der Bevölkerung geniesst die Schuldenbremse starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung weiterhin sehr gross. Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat nicht nur dazu beigetragen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise vergleichsweise gut überstanden hat; darüber hinaus hat sie eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht.</p><p>Dieser Erfolg lässt sich wiederholen und ist dringend notwendig bei den Arbeiten gegen Überregulierung. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung - entgegen allen Zielen von Bundesrat und Parlament. Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen. Ein Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften ist die notwendige Grundlage für eine zielführende Bereinigung der Rechtsordnung. Es ist zunächst notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen und Rechtssicherheit zu schaffen. Genau dies kann mit einer Regulierungsbremse analog zur Schuldenbremse erreicht werden.</p>
  • <p>Aufgrund des Erfolgs der Schuldenbremse erscheint es nachvollziehbar, sich bei den Überlegungen zu einer Regulierungsbremse an fiskalischen Regeln zu orientieren. Die Grundidee von Fiskalregeln, nämlich durch eine Ex-ante-Selbstbindung der Akteure die Budgetdisziplin zu erhöhen, lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf den Regulierungsbereich übertragen. Grosse Unterschiede zeigen sich bei der konkreten Ausgestaltung einer Regulierungsbremse: Im Gegensatz zu fiskalischen Budgetregeln wie der Schuldenbremse, die sich an eindeutigen, in Schweizerfranken messbaren Ausgaben- und Einnahmenwerten orientieren, fehlt bei Regulierungsbremseregeln zunächst die Berechnungsbasis. So sind weder die Anzahl neuer Regulierungen noch die Anzahl aufgehobener Rechtsnormen (oder von Teilen davon) oder die Kündigung von internationalen Verträgen ein verlässlicher Indikator für die Belastungen, die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern erwachsen.</p><p>Auch die Regulierungskosten, welche oft als Mass für die Belastung herbeigezogen werden, müssten zuerst standardisiert geschätzt, systematisch ausgewiesen und unabhängig kontrolliert werden, um die Qualität und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Zudem dürfte ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten direkten Regulierungskosten anknüpft und die indirekten Kosten für die Unternehmen (entgangene Gewinne, Haftungsrisiken usw.) sowie die weiteren Kosten und Nutzen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft ausklammert, nicht automatisch zu einer zweckmässigen Regulierung führen oder zuverlässig die Belastung reduzieren.</p><p>Bei der geforderten Regulierungsbremse ist zudem der explizite Einbezug von internationalen Abkommen problematisch. Die Gefahr besteht, dass die Schweiz aufgrund der neugeschaffenen Hürden für Rechtsänderungen ihren internationalen Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerung nachkommen könnte. Dadurch könnten diplomatische Friktionen und Streitfälle mit den Vertragspartnern entstehen, mit den entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen. Für Schweizer Unternehmen könnte dadurch beispielsweise der Zugang zu ausländischen Märkten erschwert und die Rechtssicherheit beeinträchtigt werden.</p><p>Die vorliegende Motion zielt auf ein Gleichgewicht zwischen der Einführung neuer und der Aufhebung bestehender Regulierungen ab. In eine ähnliche Richtung geht das "One in, One out"-Prinzip. Zwei Vorstösse (Motion Martullo 16.3543 und parlamentarische Initiative Vogt 16.435), die eine solche Bremse vorgeschlagen haben, wurden erst kürzlich vom Parlament abgelehnt. Des Weiteren verlangt die vorliegende Motion, den Regulierungsbestand über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten. Der Bundesrat anerkennt, dass die durch die Regulierung ausgelöste administrative Belastung für die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders ins Gewicht fällt. Dennoch sollte die Regulierung eher längerfristig und nicht auf Konjunkturzyklen ausgerichtet werden.</p><p>Schliesslich arbeitet der Bundesrat gegenwärtig an einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zur Prüfung einer Regulierungsbremse. Im Bericht werden verschiedene Ansätze einer Regulierungsbremse aufgezeigt und auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden Ende 2018 vorliegen und können anschliessend als Grundlage für die politische Diskussion dienen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu präsentieren mit dem Ziel, die Schuldenbremse mit einer Regulierungsbremse nach denselben Prinzipien zu ergänzen. Dadurch soll der Bund verpflichtet werden, die Anzahl neuer Regulierungen, neuer internationaler Abkommen sowie Revisionen einerseits und die Streichung von Gesetzen, Bestimmungen, Verträgen, Beschlüssen und Verordnungen andererseits über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten.</p>
  • Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts auf Dauer im Gleichgewicht sind. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse erzielt. In der Bevölkerung geniesst die Schuldenbremse starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung weiterhin sehr gross. Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat nicht nur dazu beigetragen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise vergleichsweise gut überstanden hat; darüber hinaus hat sie eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht.</p><p>Dieser Erfolg lässt sich wiederholen und ist dringend notwendig bei den Arbeiten gegen Überregulierung. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung - entgegen allen Zielen von Bundesrat und Parlament. Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen. Ein Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften ist die notwendige Grundlage für eine zielführende Bereinigung der Rechtsordnung. Es ist zunächst notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen und Rechtssicherheit zu schaffen. Genau dies kann mit einer Regulierungsbremse analog zur Schuldenbremse erreicht werden.</p>
    • <p>Aufgrund des Erfolgs der Schuldenbremse erscheint es nachvollziehbar, sich bei den Überlegungen zu einer Regulierungsbremse an fiskalischen Regeln zu orientieren. Die Grundidee von Fiskalregeln, nämlich durch eine Ex-ante-Selbstbindung der Akteure die Budgetdisziplin zu erhöhen, lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf den Regulierungsbereich übertragen. Grosse Unterschiede zeigen sich bei der konkreten Ausgestaltung einer Regulierungsbremse: Im Gegensatz zu fiskalischen Budgetregeln wie der Schuldenbremse, die sich an eindeutigen, in Schweizerfranken messbaren Ausgaben- und Einnahmenwerten orientieren, fehlt bei Regulierungsbremseregeln zunächst die Berechnungsbasis. So sind weder die Anzahl neuer Regulierungen noch die Anzahl aufgehobener Rechtsnormen (oder von Teilen davon) oder die Kündigung von internationalen Verträgen ein verlässlicher Indikator für die Belastungen, die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern erwachsen.</p><p>Auch die Regulierungskosten, welche oft als Mass für die Belastung herbeigezogen werden, müssten zuerst standardisiert geschätzt, systematisch ausgewiesen und unabhängig kontrolliert werden, um die Qualität und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Zudem dürfte ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten direkten Regulierungskosten anknüpft und die indirekten Kosten für die Unternehmen (entgangene Gewinne, Haftungsrisiken usw.) sowie die weiteren Kosten und Nutzen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft ausklammert, nicht automatisch zu einer zweckmässigen Regulierung führen oder zuverlässig die Belastung reduzieren.</p><p>Bei der geforderten Regulierungsbremse ist zudem der explizite Einbezug von internationalen Abkommen problematisch. Die Gefahr besteht, dass die Schweiz aufgrund der neugeschaffenen Hürden für Rechtsänderungen ihren internationalen Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerung nachkommen könnte. Dadurch könnten diplomatische Friktionen und Streitfälle mit den Vertragspartnern entstehen, mit den entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen. Für Schweizer Unternehmen könnte dadurch beispielsweise der Zugang zu ausländischen Märkten erschwert und die Rechtssicherheit beeinträchtigt werden.</p><p>Die vorliegende Motion zielt auf ein Gleichgewicht zwischen der Einführung neuer und der Aufhebung bestehender Regulierungen ab. In eine ähnliche Richtung geht das "One in, One out"-Prinzip. Zwei Vorstösse (Motion Martullo 16.3543 und parlamentarische Initiative Vogt 16.435), die eine solche Bremse vorgeschlagen haben, wurden erst kürzlich vom Parlament abgelehnt. Des Weiteren verlangt die vorliegende Motion, den Regulierungsbestand über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten. Der Bundesrat anerkennt, dass die durch die Regulierung ausgelöste administrative Belastung für die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders ins Gewicht fällt. Dennoch sollte die Regulierung eher längerfristig und nicht auf Konjunkturzyklen ausgerichtet werden.</p><p>Schliesslich arbeitet der Bundesrat gegenwärtig an einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zur Prüfung einer Regulierungsbremse. Im Bericht werden verschiedene Ansätze einer Regulierungsbremse aufgezeigt und auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden Ende 2018 vorliegen und können anschliessend als Grundlage für die politische Diskussion dienen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu präsentieren mit dem Ziel, die Schuldenbremse mit einer Regulierungsbremse nach denselben Prinzipien zu ergänzen. Dadurch soll der Bund verpflichtet werden, die Anzahl neuer Regulierungen, neuer internationaler Abkommen sowie Revisionen einerseits und die Streichung von Gesetzen, Bestimmungen, Verträgen, Beschlüssen und Verordnungen andererseits über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten.</p>
    • Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse

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