Dyslexie. Endlich mehr Klarheit!

ShortId
18.3628
Id
20183628
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Dyslexie. Endlich mehr Klarheit!
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Dyslexie ist ein Leiden, über das man noch immer zu wenig weiss. Das zeigt sich daran, dass die Meinungen über die Ursachen, über die Zusammenhänge mit der genetischen Disposition und über die Störungen, die Dyslexie zur Folge hat, auseinandergehen. Gemäss einer neuen wissenschaftlichen Studie soll es physiologische Unterschiede geben zwischen Menschen, die von Dyslexie betroffen sind, und anderen Menschen. Wenn dem so ist, könnte Dyslexie im Endeffekt als Krankheit anerkannt werden.</p><p>Bereits früher wurde ein parlamentarischer Vorstoss im Ständerat eingereicht (17.4049). Was der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss an Argumenten vorbringt, ist zumindest diskutabel. </p><p>Mit dem vorliegenden Postulat geht es mir nicht darum, die neuerdings beschlossene Zuständigkeit der Kantone für pädagogische Massnahmen infrage zu stellen. Es kommen zahlreiche und verschiedenartige solche Massnahmen infrage. Hingegen wäre es für die Kantone äusserst interessant und nützlich, mehr zu wissen über geeignete Instrumente, mit denen der Dyslexie wirksam begegnet werden könnte.</p><p>Darum möchte ich mit diesem Postulat den Bund beauftragen, über diese Krankheit einen Bericht zu verfassen. Die Kantone brauchen verlässliche statistische Daten, sie brauchen Mittel für einen Vergleich der Behandlungsmethoden und ihrer Wirksamkeit, und sie brauchen Informationen über die Folgen der Anwendung der verschiedenen Methoden. Nur so ist für sie ein optimaler Mitteleinsatz möglich.</p><p>Um einen Schritt weiterzukommen und den an Dyslexie leidenden Menschen wirklich helfen zu können, sollte der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erkenntnisse aus der Praxis endlich zusammengestellt werden. Ein besseres Verständnis der Dyslexie kann für ihre Behandlung nur von Vorteil sein.</p>
  • <p>Die Legasthenie (Lesestörung) ist eine sogenannte Teilleistungsstörung. Sie zeigt sich durch ein stockendes, stark verlangsamtes Lesetempo, häufige Lesefehler und vermindertes Leseverständnis. Die Probleme können entweder nur das Lesen, nur die Rechtschreibung oder beides betreffen. Man geht davon aus, dass die Legasthenie multifaktoriell bedingt ist.</p><p>Der Bundesrat hat schon in der Antwort auf die Interpellation Fournier 17.4049, "Muss schwere Legasthenie nicht von der IV anerkannt und in die gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 IVG erlassene Liste im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen aufgenommen werden?", festgehalten, dass bei der Behandlung der Legasthenie nicht medizinische, sondern schulische und pädagogische Massnahmen im Vordergrund stehen, welche weder in den Geltungsbereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) noch in denjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) fallen. Das KVG kennt keine Krankheitsdefinitionen im engeren Sinne, sondern definiert medizinische Leistungen, welche durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Die Invalidenversicherung übernimmt nur medizinische Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen, wozu die Legasthenie nicht gezählt werden kann. Da die Legasthenie nicht medizinisch behandelt werden kann, erfüllt sie gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) den Krankheitsbegriff nicht.</p><p>Wie auch der Postulant nicht infrage stellt, sind im Jahr 2008 mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) alle Sonderschulmassnahmen und pädagogischen Massnahmen in die alleinige Verantwortung der Kantone übergegangen.</p><p>Da es sich bei der Legasthenie nicht um ein übergeordnetes gesundheitspolitisches Problem handelt und keine Hinweise vorliegen, dass die Umgangsweise der Kantone mit der Legasthenie unbefriedigend sein könnte, sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie über die Dyslexie vorzulegen: Was ist das genau? Was sind die Ursachen? Wie behandelt man Dyslexie? Welche Auswirkungen hat Dyslexie auf die Gesundheit und auf den gesellschaftlichen und beruflichen Werdegang der davon Betroffenen? </p>
  • Dyslexie. Endlich mehr Klarheit!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Dyslexie ist ein Leiden, über das man noch immer zu wenig weiss. Das zeigt sich daran, dass die Meinungen über die Ursachen, über die Zusammenhänge mit der genetischen Disposition und über die Störungen, die Dyslexie zur Folge hat, auseinandergehen. Gemäss einer neuen wissenschaftlichen Studie soll es physiologische Unterschiede geben zwischen Menschen, die von Dyslexie betroffen sind, und anderen Menschen. Wenn dem so ist, könnte Dyslexie im Endeffekt als Krankheit anerkannt werden.</p><p>Bereits früher wurde ein parlamentarischer Vorstoss im Ständerat eingereicht (17.4049). Was der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss an Argumenten vorbringt, ist zumindest diskutabel. </p><p>Mit dem vorliegenden Postulat geht es mir nicht darum, die neuerdings beschlossene Zuständigkeit der Kantone für pädagogische Massnahmen infrage zu stellen. Es kommen zahlreiche und verschiedenartige solche Massnahmen infrage. Hingegen wäre es für die Kantone äusserst interessant und nützlich, mehr zu wissen über geeignete Instrumente, mit denen der Dyslexie wirksam begegnet werden könnte.</p><p>Darum möchte ich mit diesem Postulat den Bund beauftragen, über diese Krankheit einen Bericht zu verfassen. Die Kantone brauchen verlässliche statistische Daten, sie brauchen Mittel für einen Vergleich der Behandlungsmethoden und ihrer Wirksamkeit, und sie brauchen Informationen über die Folgen der Anwendung der verschiedenen Methoden. Nur so ist für sie ein optimaler Mitteleinsatz möglich.</p><p>Um einen Schritt weiterzukommen und den an Dyslexie leidenden Menschen wirklich helfen zu können, sollte der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erkenntnisse aus der Praxis endlich zusammengestellt werden. Ein besseres Verständnis der Dyslexie kann für ihre Behandlung nur von Vorteil sein.</p>
    • <p>Die Legasthenie (Lesestörung) ist eine sogenannte Teilleistungsstörung. Sie zeigt sich durch ein stockendes, stark verlangsamtes Lesetempo, häufige Lesefehler und vermindertes Leseverständnis. Die Probleme können entweder nur das Lesen, nur die Rechtschreibung oder beides betreffen. Man geht davon aus, dass die Legasthenie multifaktoriell bedingt ist.</p><p>Der Bundesrat hat schon in der Antwort auf die Interpellation Fournier 17.4049, "Muss schwere Legasthenie nicht von der IV anerkannt und in die gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 IVG erlassene Liste im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen aufgenommen werden?", festgehalten, dass bei der Behandlung der Legasthenie nicht medizinische, sondern schulische und pädagogische Massnahmen im Vordergrund stehen, welche weder in den Geltungsbereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) noch in denjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) fallen. Das KVG kennt keine Krankheitsdefinitionen im engeren Sinne, sondern definiert medizinische Leistungen, welche durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Die Invalidenversicherung übernimmt nur medizinische Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen, wozu die Legasthenie nicht gezählt werden kann. Da die Legasthenie nicht medizinisch behandelt werden kann, erfüllt sie gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) den Krankheitsbegriff nicht.</p><p>Wie auch der Postulant nicht infrage stellt, sind im Jahr 2008 mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) alle Sonderschulmassnahmen und pädagogischen Massnahmen in die alleinige Verantwortung der Kantone übergegangen.</p><p>Da es sich bei der Legasthenie nicht um ein übergeordnetes gesundheitspolitisches Problem handelt und keine Hinweise vorliegen, dass die Umgangsweise der Kantone mit der Legasthenie unbefriedigend sein könnte, sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie über die Dyslexie vorzulegen: Was ist das genau? Was sind die Ursachen? Wie behandelt man Dyslexie? Welche Auswirkungen hat Dyslexie auf die Gesundheit und auf den gesellschaftlichen und beruflichen Werdegang der davon Betroffenen? </p>
    • Dyslexie. Endlich mehr Klarheit!

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