Evaluation und Verbesserung des Schweizer Zulassungssystems für Pestizide

ShortId
18.3633
Id
20183633
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Evaluation und Verbesserung des Schweizer Zulassungssystems für Pestizide
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Pflichtenheft des Mandates wird geprüft, inwieweit die Organisations- und Lenkungsform zur Leistungserfüllung geeignet ist. Dazu ist auch ein Vergleich der Zulassungsprozesse und Entscheidungsfindungen anderer Länder vorgesehen.</p><p>Dabei werden Kompetenzen und Rollen der verschiedenen Akteure im Zulassungsprozess der Vergleichsländer erfasst. Allfällige Verbesserungspotenziale werden als Handlungsempfehlungen formuliert.</p><p>2. Der Informationsfluss Bund-Kantone wird explizit untersucht (Transparenz und Vollständigkeit für Vollzug durch die Kantone). Der Informationsfluss Kantone-Bund wird als Teil der Prozesse berücksichtigt werden.</p><p>3. Die Tätigkeiten rund um die Kontrolle der Anwendungsbedingungen fallen in die Zuständigkeit der Kantone und sind nicht Gegenstand des Evaluationsmandats. Diese Kontrollen erfolgen im Rahmen der Ausrichtung der Direktzahlungen. Monitoringprogramme zu Pflanzenschutzmitteln werden heute für das Grundwasser und für Oberflächengewässer durchgeführt. Beim Grundwasserschutz besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund. Die Bundesstellen informieren über die bewilligten Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Metaboliten. Das ermöglicht zusätzlich zum Routineprogramm eine gezielte Ausrichtung des Monitorings.</p><p>Für das Messprogramm in Oberflächengewässern gibt es derzeit kein harmonisiertes Vorgehen in den Kantonen, sodass die Datenlage begrenzt und von Kanton zu Kanton verschieden ist. Ein repräsentatives Monitoring der Oberflächengewässer ist äusserst aufwendig. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wurde deshalb ein Ausbau dieses Monitorings beschlossen.</p><p>Im Bereich Anwenderschutz werden keine systematischen Kontrollen durchgeführt, ob die Landwirte und ihre Angestellten die verfügten Schutzmassnahmen einhalten. Da ein Grossteil der Landwirte selbstständig erwerbstätig ist, werden sie weder durch die Suva noch durch die kantonale Arbeitsinspektion überprüft.</p><p>Die Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln wird durch den kantonalen Vollzug und im Rahmen der Selbstkontrolle im Betrieb untersucht. Werden bei dieser Prüfung Abweichungen von der guten Pflanzenschutzpraxis festgestellt, melden dies die Kantone oder die Lebensmittelbranche den zuständigen Ämtern, damit die Zulassung entsprechend angepasst werden kann.</p><p>4. Die derzeit vorliegenden Daten aus dem Monitoring von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser und in Oberflächengewässern werden bei der Zulassung berücksichtigt. Diese Ergebnisse werden insbesondere bei der Festlegung der Prioritäten im Rahmen des Programms zur Überprüfung von bewilligten Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt.</p><p>5. Die Evaluation wird in der zweiten Hälfte 2018 und im Jahr 2019 durchgeführt.</p><p>6. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird über die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Evaluation entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gleich zwei Volksbegehren bringen die Skepsis in der Bevölkerung zum Umgang mit Pestiziden zum Ausdruck. Im Parlament sind zudem zahlreiche Forderungen nach einer Evaluation und Verbesserung des Zulassungssystems für Pestizide eingereicht worden. Wie der Fall der kürzlich verbotenen Neonicotinoide belegt, steht unter anderem auch die Zulassung im Zentrum der Pestizidproblematik.</p><p>Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel hat dies erkannt und laut Bundesrat entschieden, "eine Evaluation der Zulassungsprozesse von Pflanzenschutzmitteln durch eine externe Stelle durchführen zu lassen". Angesichts von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der verbreiteten Skepsis in der Bevölkerung ist zu begrüssen, wenn die Evaluation das gesamte Zulassungssystem umfasst, gründlich durchgeführt wird und die gewonnenen Erkenntnisse sowie die abgeleiteten Empfehlungen publiziert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, in Hinblick auf diese Evaluation folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern ist es Aufgabe der externen Stelle, das Schweizer Zulassungssystem mit jenen von anderen Ländern zu vergleichen und Handlungsempfehlungen zu seiner Verbesserung abzuleiten (inkl. Aspekte der Unabhängigkeit)?</p><p>2. Inwiefern wird im Rahmen der Evaluation der Informationsfluss zwischen der Zulassungsbehörde und den für die Umsetzung relevanten Stellen in den Kantonen (in beiden Richtungen) untersucht und erörtert, welches Verbesserungspotenzial hier besteht?</p><p>3. Inwiefern wird untersucht, wie die Kontrolle der Zulassungsbedingungen in der Praxis erfolgt? Gibt es in den Kantonen geeignete Monitoringprogramme zu dieser Thematik, und wenn ja, wie fliessen die Resultate aus diesen Programmen in das Zulassungsverfahren zurück? Wenn nein, welche Massnahmen sind zu ergreifen, damit diese dringend notwendige Rückkoppelung geschieht?</p><p>4. Inwiefern werden Ergebnisse aus Überwachungsprogrammen von Fliessgewässern und Grundwasser bei der Zulassung berücksichtigt?</p><p>5. Wann wird die Evaluation des Zulassungsverfahrens abgeschlossen?</p><p>6. Wann wird der Bericht publiziert?</p>
  • Evaluation und Verbesserung des Schweizer Zulassungssystems für Pestizide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Pflichtenheft des Mandates wird geprüft, inwieweit die Organisations- und Lenkungsform zur Leistungserfüllung geeignet ist. Dazu ist auch ein Vergleich der Zulassungsprozesse und Entscheidungsfindungen anderer Länder vorgesehen.</p><p>Dabei werden Kompetenzen und Rollen der verschiedenen Akteure im Zulassungsprozess der Vergleichsländer erfasst. Allfällige Verbesserungspotenziale werden als Handlungsempfehlungen formuliert.</p><p>2. Der Informationsfluss Bund-Kantone wird explizit untersucht (Transparenz und Vollständigkeit für Vollzug durch die Kantone). Der Informationsfluss Kantone-Bund wird als Teil der Prozesse berücksichtigt werden.</p><p>3. Die Tätigkeiten rund um die Kontrolle der Anwendungsbedingungen fallen in die Zuständigkeit der Kantone und sind nicht Gegenstand des Evaluationsmandats. Diese Kontrollen erfolgen im Rahmen der Ausrichtung der Direktzahlungen. Monitoringprogramme zu Pflanzenschutzmitteln werden heute für das Grundwasser und für Oberflächengewässer durchgeführt. Beim Grundwasserschutz besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund. Die Bundesstellen informieren über die bewilligten Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Metaboliten. Das ermöglicht zusätzlich zum Routineprogramm eine gezielte Ausrichtung des Monitorings.</p><p>Für das Messprogramm in Oberflächengewässern gibt es derzeit kein harmonisiertes Vorgehen in den Kantonen, sodass die Datenlage begrenzt und von Kanton zu Kanton verschieden ist. Ein repräsentatives Monitoring der Oberflächengewässer ist äusserst aufwendig. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wurde deshalb ein Ausbau dieses Monitorings beschlossen.</p><p>Im Bereich Anwenderschutz werden keine systematischen Kontrollen durchgeführt, ob die Landwirte und ihre Angestellten die verfügten Schutzmassnahmen einhalten. Da ein Grossteil der Landwirte selbstständig erwerbstätig ist, werden sie weder durch die Suva noch durch die kantonale Arbeitsinspektion überprüft.</p><p>Die Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln wird durch den kantonalen Vollzug und im Rahmen der Selbstkontrolle im Betrieb untersucht. Werden bei dieser Prüfung Abweichungen von der guten Pflanzenschutzpraxis festgestellt, melden dies die Kantone oder die Lebensmittelbranche den zuständigen Ämtern, damit die Zulassung entsprechend angepasst werden kann.</p><p>4. Die derzeit vorliegenden Daten aus dem Monitoring von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser und in Oberflächengewässern werden bei der Zulassung berücksichtigt. Diese Ergebnisse werden insbesondere bei der Festlegung der Prioritäten im Rahmen des Programms zur Überprüfung von bewilligten Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt.</p><p>5. Die Evaluation wird in der zweiten Hälfte 2018 und im Jahr 2019 durchgeführt.</p><p>6. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird über die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Evaluation entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gleich zwei Volksbegehren bringen die Skepsis in der Bevölkerung zum Umgang mit Pestiziden zum Ausdruck. Im Parlament sind zudem zahlreiche Forderungen nach einer Evaluation und Verbesserung des Zulassungssystems für Pestizide eingereicht worden. Wie der Fall der kürzlich verbotenen Neonicotinoide belegt, steht unter anderem auch die Zulassung im Zentrum der Pestizidproblematik.</p><p>Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel hat dies erkannt und laut Bundesrat entschieden, "eine Evaluation der Zulassungsprozesse von Pflanzenschutzmitteln durch eine externe Stelle durchführen zu lassen". Angesichts von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der verbreiteten Skepsis in der Bevölkerung ist zu begrüssen, wenn die Evaluation das gesamte Zulassungssystem umfasst, gründlich durchgeführt wird und die gewonnenen Erkenntnisse sowie die abgeleiteten Empfehlungen publiziert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, in Hinblick auf diese Evaluation folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern ist es Aufgabe der externen Stelle, das Schweizer Zulassungssystem mit jenen von anderen Ländern zu vergleichen und Handlungsempfehlungen zu seiner Verbesserung abzuleiten (inkl. Aspekte der Unabhängigkeit)?</p><p>2. Inwiefern wird im Rahmen der Evaluation der Informationsfluss zwischen der Zulassungsbehörde und den für die Umsetzung relevanten Stellen in den Kantonen (in beiden Richtungen) untersucht und erörtert, welches Verbesserungspotenzial hier besteht?</p><p>3. Inwiefern wird untersucht, wie die Kontrolle der Zulassungsbedingungen in der Praxis erfolgt? Gibt es in den Kantonen geeignete Monitoringprogramme zu dieser Thematik, und wenn ja, wie fliessen die Resultate aus diesen Programmen in das Zulassungsverfahren zurück? Wenn nein, welche Massnahmen sind zu ergreifen, damit diese dringend notwendige Rückkoppelung geschieht?</p><p>4. Inwiefern werden Ergebnisse aus Überwachungsprogrammen von Fliessgewässern und Grundwasser bei der Zulassung berücksichtigt?</p><p>5. Wann wird die Evaluation des Zulassungsverfahrens abgeschlossen?</p><p>6. Wann wird der Bericht publiziert?</p>
    • Evaluation und Verbesserung des Schweizer Zulassungssystems für Pestizide

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