Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachrichtendienstes mit gebundenen Händen?

ShortId
18.3641
Id
20183641
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachrichtendienstes mit gebundenen Händen?
AdditionalIndexing
04;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 13. April 2018 hat "Le Temps" über die Unzufriedenheit berichtet, die - gemäss Informationen, die der Zeitung vorliegen - beim Nachrichtendienst herrscht, weil die nach dem Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Verfahren extrem schwerfällig und bürokratisch sind. Das Nachrichtendienstgesetz wurde am 25. September 2016 vom Volk angenommen und trat am 1. September 2017 in Kraft.</p><p>Glaubt man der erwähnten Zeitung, so weisen sowohl das VBS als auch das für die Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständige parlamentarische Organ die Bedenken der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.</p><p>In der Abstimmungskampagne zum Nachrichtendienstgesetz ging es vor allem darum, die Argumente betreffend die massiven Eingriffe, die durch die neu vorgesehenen Massnahmen möglich sind, zu widerlegen. 65,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben das jetzt in Kraft stehende Gesetz angenommen. Es kann aber bestimmt nicht die Idee sein, dass das Gesetz es nicht erlauben soll, sämtliche Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit zu treffen! </p><p>Wenn die Unzufriedenheit des mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragten Personals, die vom Volk gutgeheissen wurden, begründet ist, muss sie auch ernst genommen werden. Die Wirksamkeit des Nachrichtendiensts wie auch des Gesetzes, das nicht toter Buchstabe sein soll, steht auf dem Spiel. </p>
  • <p>1. Dem zuständigen Departement und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist keine allgemeine Unzufriedenheit mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121) bekannt. Die von "Le Temps" im Artikel vom 13. April 2018 zitierten Quellen sind nicht repräsentativ für das gesamtheitliche Empfinden.</p><p>Die angewandten Abläufe und Verfahren im Rahmen der neuen Gesetzgebung hat das Parlament definiert; das NDG haben Stimmvolk und Stände akzeptiert. In diesem Zusammenhang begrüsst der Bundesrat die neue Möglichkeit, genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (GEBM) im Interesse der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz anwenden zu können.</p><p>2. Damit unser Land seine Sicherheit bewahren kann, ist der stetige und gezielte Einsatz der zur Verfügung stehenden Palette präventiver wie repressiver Mittel unerlässlich. Der NDB nutzt die im NDG unter strengen Auflagen vorgesehenen genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (Art. 26-33) seit dem 1. September 2017 aktiv. So eröffnete der NDB bis Ende 2017, d. h. innerhalb von vier Monaten seit dem Inkrafttreten des NDG, vier Operationen (Fälle), in deren Rahmen er nach Genehmigung durch die zuständigen gerichtlichen und politischen Instanzen insgesamt 40 solche Massnahmen mit Erfolg eingesetzt hat. Die verfügbaren Mittel konnten rasch angewandt werden.</p><p>Das Gesetz sieht auch ein Dringlichkeitsverfahren vor, das dem NDB den sofortigen Einsatz von GEBM anzuordnen erlaubt, unter der Bedingung, dass diese Massnahmen nachfolgend durch das Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden (Art. 31 NDG). Der Lagebericht 2018 des NDB zeigt, dass die neuen Mittel mehr denn je benötigt werden, den aktuellen Bedrohungen entsprechen und sehr fokussiert in ihrer Anwendung auf die schwersten Bedrohungen (Terrorismus, Spionage) sind.</p><p>Ob sich Optimierungen des Systems und Anpassungen des Gesetzes aufdrängen, wird die Erfahrung mit dem Gesetz über eine gewisse Zeitspanne zeigen. Bei Bedarf wird der Bundesrat dem Parlament punktuelle Anpassungen des NDG beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist die Unzufriedenheit der Nachrichtendienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, über die "Le Temps" am 13. April 2018 berichtet hat, Realität? Wenn ja: Sollte man dies nicht ernst nehmen?</p><p>2. Vor bald einem Jahr ist das Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten. Erweisen sich die darin vorgesehenen Verfahren zur Umsetzung der seit September 2017 zugelassenen Massnahmen als der Bedrohung angemessen? Oder sind sie im Gegenteil so schwerfällig, dass die Umsetzung in Tat und Wahrheit verhindert wird oder ineffizient ist?</p>
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachrichtendienstes mit gebundenen Händen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. April 2018 hat "Le Temps" über die Unzufriedenheit berichtet, die - gemäss Informationen, die der Zeitung vorliegen - beim Nachrichtendienst herrscht, weil die nach dem Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Verfahren extrem schwerfällig und bürokratisch sind. Das Nachrichtendienstgesetz wurde am 25. September 2016 vom Volk angenommen und trat am 1. September 2017 in Kraft.</p><p>Glaubt man der erwähnten Zeitung, so weisen sowohl das VBS als auch das für die Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständige parlamentarische Organ die Bedenken der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.</p><p>In der Abstimmungskampagne zum Nachrichtendienstgesetz ging es vor allem darum, die Argumente betreffend die massiven Eingriffe, die durch die neu vorgesehenen Massnahmen möglich sind, zu widerlegen. 65,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben das jetzt in Kraft stehende Gesetz angenommen. Es kann aber bestimmt nicht die Idee sein, dass das Gesetz es nicht erlauben soll, sämtliche Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit zu treffen! </p><p>Wenn die Unzufriedenheit des mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragten Personals, die vom Volk gutgeheissen wurden, begründet ist, muss sie auch ernst genommen werden. Die Wirksamkeit des Nachrichtendiensts wie auch des Gesetzes, das nicht toter Buchstabe sein soll, steht auf dem Spiel. </p>
    • <p>1. Dem zuständigen Departement und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist keine allgemeine Unzufriedenheit mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121) bekannt. Die von "Le Temps" im Artikel vom 13. April 2018 zitierten Quellen sind nicht repräsentativ für das gesamtheitliche Empfinden.</p><p>Die angewandten Abläufe und Verfahren im Rahmen der neuen Gesetzgebung hat das Parlament definiert; das NDG haben Stimmvolk und Stände akzeptiert. In diesem Zusammenhang begrüsst der Bundesrat die neue Möglichkeit, genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (GEBM) im Interesse der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz anwenden zu können.</p><p>2. Damit unser Land seine Sicherheit bewahren kann, ist der stetige und gezielte Einsatz der zur Verfügung stehenden Palette präventiver wie repressiver Mittel unerlässlich. Der NDB nutzt die im NDG unter strengen Auflagen vorgesehenen genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (Art. 26-33) seit dem 1. September 2017 aktiv. So eröffnete der NDB bis Ende 2017, d. h. innerhalb von vier Monaten seit dem Inkrafttreten des NDG, vier Operationen (Fälle), in deren Rahmen er nach Genehmigung durch die zuständigen gerichtlichen und politischen Instanzen insgesamt 40 solche Massnahmen mit Erfolg eingesetzt hat. Die verfügbaren Mittel konnten rasch angewandt werden.</p><p>Das Gesetz sieht auch ein Dringlichkeitsverfahren vor, das dem NDB den sofortigen Einsatz von GEBM anzuordnen erlaubt, unter der Bedingung, dass diese Massnahmen nachfolgend durch das Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden (Art. 31 NDG). Der Lagebericht 2018 des NDB zeigt, dass die neuen Mittel mehr denn je benötigt werden, den aktuellen Bedrohungen entsprechen und sehr fokussiert in ihrer Anwendung auf die schwersten Bedrohungen (Terrorismus, Spionage) sind.</p><p>Ob sich Optimierungen des Systems und Anpassungen des Gesetzes aufdrängen, wird die Erfahrung mit dem Gesetz über eine gewisse Zeitspanne zeigen. Bei Bedarf wird der Bundesrat dem Parlament punktuelle Anpassungen des NDG beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist die Unzufriedenheit der Nachrichtendienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, über die "Le Temps" am 13. April 2018 berichtet hat, Realität? Wenn ja: Sollte man dies nicht ernst nehmen?</p><p>2. Vor bald einem Jahr ist das Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten. Erweisen sich die darin vorgesehenen Verfahren zur Umsetzung der seit September 2017 zugelassenen Massnahmen als der Bedrohung angemessen? Oder sind sie im Gegenteil so schwerfällig, dass die Umsetzung in Tat und Wahrheit verhindert wird oder ineffizient ist?</p>
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachrichtendienstes mit gebundenen Händen?

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