Monitoring der Agrarpolitik mittels breitabgestützter Indikatoren

ShortId
18.3651
Id
20183651
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Monitoring der Agrarpolitik mittels breitabgestützter Indikatoren
AdditionalIndexing
15;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als bisheriger Referenzrahmen für die Beurteilung der aktuellen Agrarpolitik dienen die Ziele, die der Bundesrat mit der Botschaft vom 1. Februar 2012 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 definiert hat. Diese werden gemäss Botschaft vom 18. Mai 2016 zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 als Etappenziele bis 2021 weiterverfolgt. Das Parlament hat den Bundesbeschluss am 7. März 2017 verabschiedet. In der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 1. November 2017 hat der Bundesrat den Stand der Zielerreichung dokumentiert. Die bisher verwendeten Indikatoren basieren auf offiziellen Statistiken. Es existieren noch weitere agrarpolitische Ziele des Bundesrates, zu denen bisher keine geeigneten Indikatoren etabliert und festgelegt wurden. Dazu gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Risikominimierung beim Einsatz von umwelt- und gesundheitsrelevanten Hilfsstoffen und die Reduktion des administrativen Aufwands.</p><p>1. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik wird das Zielsystem grundsätzlich überarbeitet. Es soll stärker auf Ziellücken fokussieren und ein kontinuierliches Monitoring ermöglichen. Die Indikatoren sollen auf relevanten und offiziellen Statistiken basieren, die zentralen Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft) gleichwertig abbilden und einen engen Bezug zu den agrarpolitischen Zielen und zur Stossrichtung der Agrarpolitik ab 2022 aufweisen.</p><p>Alle Indikatoren können stets auch von Ereignissen und Entwicklungen beeinflusst werden, die ausserhalb des Wirkungsbereichs der Agrarpolitik liegen. Die Auswirkungen dieser Einflussfaktoren auf die Indikatoren sind bei der Beurteilung der Zielerreichung zu berücksichtigen.</p><p>2. Bei der Erarbeitung der Indikatoren zieht die Verwaltung externe Kreise bei und wertet bestehende Konzepte und Indikatoren aus. Die Auswahl der Indikatoren wird fachlich breit abgestützt. Die Einsetzung einer spezifischen Arbeitsgruppe erachtet der Bundesrat jedoch nicht als sinnvoll. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 können die interessierten Kreise Anpassungsvorschläge einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vom Dezember 1998 erstattet der Bundesrat jährlich Bericht über die Auswirkungen der Agrarpolitik in den Nachhaltigkeitsbereichen Ökonomie, Soziales und Ökologie. Als Grundlage dafür dient ein indikatorbasiertes Monitoring, wobei eine Auswahl von etwa 15 Indikatoren jeweils in Botschaften und weiteren Berichten verwendet wird, um die Entwicklungen zu kommentieren und zu beurteilen. Das Monitoring ist grundsätzlich wertvoll und die Strukturierung gemäss den drei Nachhaltigkeitsbereichen und Unterbereichen sinnvoll. Allerdings fehlen für viele wichtige gesetzliche Ziele der Agrarpolitik bisher verständliche und unverzerrte Indikatoren mit einem klaren Zielbezug. Beispiele sind die Wettbewerbsfähigkeit, die Versorgungssicherheit in Krisen, die Wirtschaftlichkeit der staatlichen Massnahmen, das Einkommensziel (Art. 5 LwG) sowie verschiedene Umweltziele, in denen gesetzliche Zielwerte gemäss dem Statusbericht des Bafu und des BLW von 2016 nicht erreicht werden. Anderseits werden in den Botschaften verschiedene Indikatoren verwendet, welche die interessierenden Entwicklungen stark verzerrt wiedergeben. Ein Beispiel ist der Indikator Arbeitsproduktivität, der weder den Grenzschutz noch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (wohl aber deren Kosten) berücksichtigt, dadurch nicht sinnvoll interpretierbar und auch nicht international vergleichbar ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus ein Set an Indikatoren, die in Botschaften und anderen Berichten verwendet werden, zu erarbeiten, die relevant, robust und verständlich sind, die alle Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft) gleichwertig umfassen und einen engen Bezug zu den agrarpolitischen Zielen und den gesetzlichen Vorgaben aufweisen?</p><p>2. Ist er bereit, dazu bestehende Konzepte und Indikatoren systematisch auszuwerten und das Indikatorenset mit einer fachlich breitabgestützten Arbeitsgruppe zu definieren?</p>
  • Monitoring der Agrarpolitik mittels breitabgestützter Indikatoren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als bisheriger Referenzrahmen für die Beurteilung der aktuellen Agrarpolitik dienen die Ziele, die der Bundesrat mit der Botschaft vom 1. Februar 2012 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 definiert hat. Diese werden gemäss Botschaft vom 18. Mai 2016 zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 als Etappenziele bis 2021 weiterverfolgt. Das Parlament hat den Bundesbeschluss am 7. März 2017 verabschiedet. In der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik vom 1. November 2017 hat der Bundesrat den Stand der Zielerreichung dokumentiert. Die bisher verwendeten Indikatoren basieren auf offiziellen Statistiken. Es existieren noch weitere agrarpolitische Ziele des Bundesrates, zu denen bisher keine geeigneten Indikatoren etabliert und festgelegt wurden. Dazu gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Risikominimierung beim Einsatz von umwelt- und gesundheitsrelevanten Hilfsstoffen und die Reduktion des administrativen Aufwands.</p><p>1. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik wird das Zielsystem grundsätzlich überarbeitet. Es soll stärker auf Ziellücken fokussieren und ein kontinuierliches Monitoring ermöglichen. Die Indikatoren sollen auf relevanten und offiziellen Statistiken basieren, die zentralen Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft) gleichwertig abbilden und einen engen Bezug zu den agrarpolitischen Zielen und zur Stossrichtung der Agrarpolitik ab 2022 aufweisen.</p><p>Alle Indikatoren können stets auch von Ereignissen und Entwicklungen beeinflusst werden, die ausserhalb des Wirkungsbereichs der Agrarpolitik liegen. Die Auswirkungen dieser Einflussfaktoren auf die Indikatoren sind bei der Beurteilung der Zielerreichung zu berücksichtigen.</p><p>2. Bei der Erarbeitung der Indikatoren zieht die Verwaltung externe Kreise bei und wertet bestehende Konzepte und Indikatoren aus. Die Auswahl der Indikatoren wird fachlich breit abgestützt. Die Einsetzung einer spezifischen Arbeitsgruppe erachtet der Bundesrat jedoch nicht als sinnvoll. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 können die interessierten Kreise Anpassungsvorschläge einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vom Dezember 1998 erstattet der Bundesrat jährlich Bericht über die Auswirkungen der Agrarpolitik in den Nachhaltigkeitsbereichen Ökonomie, Soziales und Ökologie. Als Grundlage dafür dient ein indikatorbasiertes Monitoring, wobei eine Auswahl von etwa 15 Indikatoren jeweils in Botschaften und weiteren Berichten verwendet wird, um die Entwicklungen zu kommentieren und zu beurteilen. Das Monitoring ist grundsätzlich wertvoll und die Strukturierung gemäss den drei Nachhaltigkeitsbereichen und Unterbereichen sinnvoll. Allerdings fehlen für viele wichtige gesetzliche Ziele der Agrarpolitik bisher verständliche und unverzerrte Indikatoren mit einem klaren Zielbezug. Beispiele sind die Wettbewerbsfähigkeit, die Versorgungssicherheit in Krisen, die Wirtschaftlichkeit der staatlichen Massnahmen, das Einkommensziel (Art. 5 LwG) sowie verschiedene Umweltziele, in denen gesetzliche Zielwerte gemäss dem Statusbericht des Bafu und des BLW von 2016 nicht erreicht werden. Anderseits werden in den Botschaften verschiedene Indikatoren verwendet, welche die interessierenden Entwicklungen stark verzerrt wiedergeben. Ein Beispiel ist der Indikator Arbeitsproduktivität, der weder den Grenzschutz noch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (wohl aber deren Kosten) berücksichtigt, dadurch nicht sinnvoll interpretierbar und auch nicht international vergleichbar ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus ein Set an Indikatoren, die in Botschaften und anderen Berichten verwendet werden, zu erarbeiten, die relevant, robust und verständlich sind, die alle Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft) gleichwertig umfassen und einen engen Bezug zu den agrarpolitischen Zielen und den gesetzlichen Vorgaben aufweisen?</p><p>2. Ist er bereit, dazu bestehende Konzepte und Indikatoren systematisch auszuwerten und das Indikatorenset mit einer fachlich breitabgestützten Arbeitsgruppe zu definieren?</p>
    • Monitoring der Agrarpolitik mittels breitabgestützter Indikatoren

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