Treuhänderische Pflicht der Nationalbank

ShortId
18.3652
Id
20183652
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Treuhänderische Pflicht der Nationalbank
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik (Nationalbankgesetz, NBG, SR 951.11). Die SNB gestaltet ihre Anlageverwaltung neutral und strebt keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Bei ihren Aktienanlagen sieht die SNB grundsätzlich von einer Titelselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen.</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 17.3022 ausführte, zeigen die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>2./3. Die SNB hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag wird auf Gesetzesstufe weiter konkretisiert, indem das NBG festhält, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt (Art. 5 NBG). Es obliegt der Politik, Massnahmen zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris zu treffen, welche den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit stabilisieren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der Schweiz wird das Abkommen in erster Linie durch die Totalrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt. Dieses wird zurzeit in der zuständigen Kommission des Nationalrates diskutiert. Das Übereinkommen von Paris sieht keine Rolle für die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zu einem "Network for Greening the Financial System" (NGFS) zusammengeschlossen. Ziel des Netzwerks ist es, Erfahrungen auszutauschen und aktiv zum Management von umwelt- und klimabedingten Risiken im Finanzsektor beizutragen. Neben den im Fokus stehenden Fragen zum Einfluss des Klimawandels auf den Finanzsektor und die Aufsichtstätigkeit befasst sich eine Arbeitsgruppe (WS3) auch mit den Möglichkeiten, die Zentralbanken mit ihren eigenen Investitionstätigkeiten haben. Dabei werden auch Fragen zur Offenlegung, Terminologie und zur Marktentwicklung von "grünen Anlagen" thematisiert. Die Resultate werden im April 2019 erwartet. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die SNB diese internationalen Arbeiten mitverfolgt.</p><p>4. Für Klima-Stresstests und für die Messung der Klimaverträglichkeit von Finanzportfolios gibt es unterschiedliche Modelle. Dasselbe Modell, das zahlreiche Schweizer Pensionskassen und Versicherungen bei den vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen und vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) angebotenen freiwilligen Klimaverträglichkeitstests angewandt haben, haben auch zwei europäische Zentralbanken bereits verwendet. Das Bafu informiert die interessierten Bundesstellen sowie die SNB regelmässig über die technische (Weiter-)Entwicklung der Testmethoden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Antwort auf die Interpellation Comte 17.4315 und in seiner Medienmitteilung vom 16. März 2018 sagt der Bundesrat, dass die treuhänderische Pflicht eines jeden Investors die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst. Es kann demnach kein Investor mehr behaupten, dass die Integration von Nachhaltigkeit gegen seine treuhänderische Pflicht verstosse. Zudem hat die Europäische Kommission am 24. Mai 2018 fünf Direktivanpassungen vorgestellt, um die Nachhaltigkeit im Finanzbereich zu fördern. Darin klärt die EU-Kommission, dass die treuhänderische Pflicht jeden Investor dazu verpflichtet offenzulegen, welche Nachhaltigkeitsfaktoren in welche Geschäftsprozesse integriert sind, und transparent darzulegen, wie hoch die Nachhaltigkeitsauswirkungen sind. Vor diesem Hintergrund wäre es nur folgerichtig, dass auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Nachhaltigkeit in ihre Investitionsentscheide mit einbeziehen würde. Verschiedene Studien der Artisans de la Transition oder der Klima-Allianz deuten darauf hin, dass die SNB bei Weitem nicht genügend Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. Klimarisiken in ihre Investitionsentscheide mit einbezieht. Des Weiteren legt die SNB nur sehr wenig offen und ermöglicht demnach der Öffentlichkeit keinen Einblick in die Berücksichtigung von Klimarisiken.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Da Klimarisiken finanziell materiell und demnach relevant für Investitionsentscheide sind, müsste die SNB heute schon im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Klimarisiken effektiv managen. Wieso nimmt die SNB diese Verpflichtung nicht ernst? </p><p>2. Verstösst die SNB aktuell gegen ihre treuhänderische Pflicht der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren, da man davon ausgehen kann, dass sie marktkonform investiert und demnach einen Entwicklungspfad unterstützt, der zu einem Temperaturanstieg zwischen 4 Grad Celsius und 6 Grad Celsius führt? </p><p>3. Folgt man den Vorschlägen der EU-Kommission, müsste die SNB die Klimarisiken in ihrem Portfolio offenlegen und aufzeigen, wie sie das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens erreichen wird. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>4. Welche Instrumente würden es der SNB vereinfachen, die Klimarisiken effektiv in ihre Investitionsentscheide zu integrieren, und überhaupt eine Bemessung der Klimarisiken und -auswirkungen ermöglichen? Wie könnte der Bundesrat diese fördern und unterstützen?</p>
  • Treuhänderische Pflicht der Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik (Nationalbankgesetz, NBG, SR 951.11). Die SNB gestaltet ihre Anlageverwaltung neutral und strebt keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Bei ihren Aktienanlagen sieht die SNB grundsätzlich von einer Titelselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen.</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 17.3022 ausführte, zeigen die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>2./3. Die SNB hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag wird auf Gesetzesstufe weiter konkretisiert, indem das NBG festhält, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt (Art. 5 NBG). Es obliegt der Politik, Massnahmen zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris zu treffen, welche den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit stabilisieren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der Schweiz wird das Abkommen in erster Linie durch die Totalrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt. Dieses wird zurzeit in der zuständigen Kommission des Nationalrates diskutiert. Das Übereinkommen von Paris sieht keine Rolle für die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zu einem "Network for Greening the Financial System" (NGFS) zusammengeschlossen. Ziel des Netzwerks ist es, Erfahrungen auszutauschen und aktiv zum Management von umwelt- und klimabedingten Risiken im Finanzsektor beizutragen. Neben den im Fokus stehenden Fragen zum Einfluss des Klimawandels auf den Finanzsektor und die Aufsichtstätigkeit befasst sich eine Arbeitsgruppe (WS3) auch mit den Möglichkeiten, die Zentralbanken mit ihren eigenen Investitionstätigkeiten haben. Dabei werden auch Fragen zur Offenlegung, Terminologie und zur Marktentwicklung von "grünen Anlagen" thematisiert. Die Resultate werden im April 2019 erwartet. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die SNB diese internationalen Arbeiten mitverfolgt.</p><p>4. Für Klima-Stresstests und für die Messung der Klimaverträglichkeit von Finanzportfolios gibt es unterschiedliche Modelle. Dasselbe Modell, das zahlreiche Schweizer Pensionskassen und Versicherungen bei den vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen und vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) angebotenen freiwilligen Klimaverträglichkeitstests angewandt haben, haben auch zwei europäische Zentralbanken bereits verwendet. Das Bafu informiert die interessierten Bundesstellen sowie die SNB regelmässig über die technische (Weiter-)Entwicklung der Testmethoden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Antwort auf die Interpellation Comte 17.4315 und in seiner Medienmitteilung vom 16. März 2018 sagt der Bundesrat, dass die treuhänderische Pflicht eines jeden Investors die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst. Es kann demnach kein Investor mehr behaupten, dass die Integration von Nachhaltigkeit gegen seine treuhänderische Pflicht verstosse. Zudem hat die Europäische Kommission am 24. Mai 2018 fünf Direktivanpassungen vorgestellt, um die Nachhaltigkeit im Finanzbereich zu fördern. Darin klärt die EU-Kommission, dass die treuhänderische Pflicht jeden Investor dazu verpflichtet offenzulegen, welche Nachhaltigkeitsfaktoren in welche Geschäftsprozesse integriert sind, und transparent darzulegen, wie hoch die Nachhaltigkeitsauswirkungen sind. Vor diesem Hintergrund wäre es nur folgerichtig, dass auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Nachhaltigkeit in ihre Investitionsentscheide mit einbeziehen würde. Verschiedene Studien der Artisans de la Transition oder der Klima-Allianz deuten darauf hin, dass die SNB bei Weitem nicht genügend Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. Klimarisiken in ihre Investitionsentscheide mit einbezieht. Des Weiteren legt die SNB nur sehr wenig offen und ermöglicht demnach der Öffentlichkeit keinen Einblick in die Berücksichtigung von Klimarisiken.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Da Klimarisiken finanziell materiell und demnach relevant für Investitionsentscheide sind, müsste die SNB heute schon im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Klimarisiken effektiv managen. Wieso nimmt die SNB diese Verpflichtung nicht ernst? </p><p>2. Verstösst die SNB aktuell gegen ihre treuhänderische Pflicht der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren, da man davon ausgehen kann, dass sie marktkonform investiert und demnach einen Entwicklungspfad unterstützt, der zu einem Temperaturanstieg zwischen 4 Grad Celsius und 6 Grad Celsius führt? </p><p>3. Folgt man den Vorschlägen der EU-Kommission, müsste die SNB die Klimarisiken in ihrem Portfolio offenlegen und aufzeigen, wie sie das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens erreichen wird. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>4. Welche Instrumente würden es der SNB vereinfachen, die Klimarisiken effektiv in ihre Investitionsentscheide zu integrieren, und überhaupt eine Bemessung der Klimarisiken und -auswirkungen ermöglichen? Wie könnte der Bundesrat diese fördern und unterstützen?</p>
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