Leichtfertige Zwangseinweisungen massvoll verhindern

ShortId
18.3654
Id
20183654
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Leichtfertige Zwangseinweisungen massvoll verhindern
AdditionalIndexing
1211;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neue Regelung des Gesetzes über die fürsorgerische Unterbringung (ZGB 1.1.2013) zeigt nicht die erhoffte Wirkung, sodass nun weniger solche Massnahmen eingeleitet werden, die sich im wesentlichen gegen eines der wichtigsten Grundrechte unseres Landes richten, nämlich auf das "Recht auf Leben und persönliche Freiheit" (Art. 10 der Bundesverfassung).</p><p>Das Gegenteil ist der Fall. Der gerade kürzlich erschienene Artikel in der "Luzerner Zeitung" (30. Januar 2018) zeigt, dass die Anzahl dieser Fürsorgerischen Unterbringungen (früher Fürsorgerischer Freiheitsentzug genannt) seit 2013 drastisch zugenommen hat: 2013 waren es 486 FU, 2017 bereits 640 FU.</p><p>Grundsätzlich ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) seit 2013 für die Anordnung oder Aufhebung einer FU zuständig. Aber auch jeder Arzt (je nach Kanton) kann eine solche FU anordnen und die Analyse in diesem Artikel zeigt, dass das fast immer der Fall war. Und da sich vielfach Notfallärzte mit solchen Krisensituationen nicht gut auskennen, stellen sie eine FU viel zu leichtfertig aus, obwohl eine solche nur als Ultima Ratio (letzte Lösung) getroffen werden darf.</p><p>Um diese leichtfertigen Entscheidungen zu verhindern, ist es dringend notwendig, dass jede FU-Anordnung von einer zweiten Fachperson begutachtet werden muss und nur dann zur Ausführung kommen darf, wenn beide Ärzte zur gleichen Ansicht kommen.</p>
  • <p>Am 1. Januar 2013 sind die neuen Bestimmungen über die fürsorgerische Unterbringung (FU) als Teil des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in Kraft getreten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Revision eine massgebliche Verbesserung im Vergleich zum früheren Recht erreicht werden konnte. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die neuen Bestimmungen sowie deren Umsetzung in den Kantonen teilweise auch kritisiert werden. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, die neuen Bestimmungen einer umfassenden Evaluation zu unterziehen.</p><p>Auch die in der vorliegenden Motion sowie in der Motion Estermann 18.3653, "Leichtfertige Zwangseinweisungen verhindern!", aufgeworfenen Fragen sollen im Rahmen dieser Evaluation abgeklärt werden. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird der Bundesrat in der Folge festlegen, welche Massnahmen zu treffen sind. Unter diesen Umständen erscheint es sinnvoll, mit Einzelinterventionen in das sehr komplexe Institut der FU zuzuwarten und erst aufgrund des sich durch die Evaluation ergebenden Gesamtbildes über allfällige Anpassungen des Gesetzes zu entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zivilgesetzbuch (ZGB) so zu ändern, dass die Anordnung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) nur noch dann ausgeführt werden darf, wenn diese Massnahme durch einen unabhängigen Arzt mit Fachausweis in Psychiatrie oder einen Amtsarzt getroffen wurde.</p>
  • Leichtfertige Zwangseinweisungen massvoll verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neue Regelung des Gesetzes über die fürsorgerische Unterbringung (ZGB 1.1.2013) zeigt nicht die erhoffte Wirkung, sodass nun weniger solche Massnahmen eingeleitet werden, die sich im wesentlichen gegen eines der wichtigsten Grundrechte unseres Landes richten, nämlich auf das "Recht auf Leben und persönliche Freiheit" (Art. 10 der Bundesverfassung).</p><p>Das Gegenteil ist der Fall. Der gerade kürzlich erschienene Artikel in der "Luzerner Zeitung" (30. Januar 2018) zeigt, dass die Anzahl dieser Fürsorgerischen Unterbringungen (früher Fürsorgerischer Freiheitsentzug genannt) seit 2013 drastisch zugenommen hat: 2013 waren es 486 FU, 2017 bereits 640 FU.</p><p>Grundsätzlich ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) seit 2013 für die Anordnung oder Aufhebung einer FU zuständig. Aber auch jeder Arzt (je nach Kanton) kann eine solche FU anordnen und die Analyse in diesem Artikel zeigt, dass das fast immer der Fall war. Und da sich vielfach Notfallärzte mit solchen Krisensituationen nicht gut auskennen, stellen sie eine FU viel zu leichtfertig aus, obwohl eine solche nur als Ultima Ratio (letzte Lösung) getroffen werden darf.</p><p>Um diese leichtfertigen Entscheidungen zu verhindern, ist es dringend notwendig, dass jede FU-Anordnung von einer zweiten Fachperson begutachtet werden muss und nur dann zur Ausführung kommen darf, wenn beide Ärzte zur gleichen Ansicht kommen.</p>
    • <p>Am 1. Januar 2013 sind die neuen Bestimmungen über die fürsorgerische Unterbringung (FU) als Teil des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in Kraft getreten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Revision eine massgebliche Verbesserung im Vergleich zum früheren Recht erreicht werden konnte. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die neuen Bestimmungen sowie deren Umsetzung in den Kantonen teilweise auch kritisiert werden. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, die neuen Bestimmungen einer umfassenden Evaluation zu unterziehen.</p><p>Auch die in der vorliegenden Motion sowie in der Motion Estermann 18.3653, "Leichtfertige Zwangseinweisungen verhindern!", aufgeworfenen Fragen sollen im Rahmen dieser Evaluation abgeklärt werden. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird der Bundesrat in der Folge festlegen, welche Massnahmen zu treffen sind. Unter diesen Umständen erscheint es sinnvoll, mit Einzelinterventionen in das sehr komplexe Institut der FU zuzuwarten und erst aufgrund des sich durch die Evaluation ergebenden Gesamtbildes über allfällige Anpassungen des Gesetzes zu entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zivilgesetzbuch (ZGB) so zu ändern, dass die Anordnung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) nur noch dann ausgeführt werden darf, wenn diese Massnahme durch einen unabhängigen Arzt mit Fachausweis in Psychiatrie oder einen Amtsarzt getroffen wurde.</p>
    • Leichtfertige Zwangseinweisungen massvoll verhindern

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