Ernährung ist Privatsache

ShortId
18.3656
Id
20183656
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Ernährung ist Privatsache
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieser Absatz ist die Rechtsgrundlage für die verschiedenen Studien und Berichte zur "richtigen" Ernährung, welche die Bundesverwaltung in regelmässiger Kadenz mit Steuergeldern erstellen lässt. In den letzten Jahren hat der staatliche Aktivismus und namentlich jener des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Bevormundung der mündigen Konsumentinnen und Konsumenten noch zugenommen. Dabei wird vor allem vor dem übermässigen Konsum von Genussmitteln, aber auch von fett-, salz- und zuckerhaltigen Produkten gewarnt; damit werden wichtige Branchen der Lebensmittelkette diskriminiert. In einem liberalen Rechtsstaat ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Bevölkerung zur "richtigen" Ernährung zu erziehen, die es übrigens gar nicht gibt: Jeder Fall ist anders, zudem gilt nach wie vor der Grundsatz von Paracelsus "die Menge macht das Gift". Im Übrigen gibt es genügend private Organisationen, die sich mit Ernährungsfragen befassen und die Konsumentinnen und Konsumenten aufklären und beraten können. Viele diesbezügliche Informationen befinden sich auch im Internet. Mit der Streichung von Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes wird sichergestellt, dass sich der Staat nicht auch noch in unsere Ess- und Trinkgewohnheiten einmischt.</p>
  • <p>Für den Bundesrat hat die Vorbeugung der nichtübertragbaren Krankheiten Priorität, denn über 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an einer solchen Krankheit wie etwa Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 80 Prozent der Gesundheitskosten in der Schweiz, die sich 2016 auf etwa 80 Milliarden Franken beliefen, sind darauf zurückzuführen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich diese Problematik in den nächsten Jahren deutlich verschärfen. Der Bundesrat hat deshalb die im April 2016 verabschiedete Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (Bundesamt für Gesundheit (BAG) &gt; Themen &gt; Strategien &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; NCD-Strategie) zu einer der fünf Prioritäten von Gesundheit 2020 erklärt, um der Bevölkerung bessere Chancen zu geben, möglichst lange gesund leben zu können.</p><p>Eine unausgewogene Ernährung ist neben Tabak-, übermässigem Alkoholkonsum und mangelnder Bewegung einer der wichtigsten Risikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten. Die Essgewohnheiten der Bevölkerung in der Schweiz haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert und haben die Entwicklung von ernährungsbedingten Erkrankungen begünstigt. Viele Menschen ernähren sich unausgewogen, wie dies auch die Ergebnisse der nationalen Verzehrstudie Menu-CH von 2014/15 (Startseite BLV &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; menuCH) zeigen. Diese im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen durchgeführte Studie zeigt, was und wie viel Menschen in der Schweiz durchschnittlich pro Person und pro Tag essen. Zudem führen die zum Teil widersprüchlichen Ernährungsinformationen von verschiedensten Interessengruppen zu Unsicherheiten in der Bevölkerung.</p><p>Nur ein gut informierter Konsument resp. eine gut informierte Konsumentin kann eine bewusste Wahl treffen. Die Bundesbehörden spielen daher eine wichtige Rolle, indem sie zusammen mit Partnern (wie z. B. die Schweizer Gesellschaft für Ernährung) der Bevölkerung in der Schweiz objektive Informationen zur Verfügung stellen.</p><p>Es bleibt dann in der Selbstverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten, wie sie diese Information verwenden. Genau hier setzt die Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 an. Sie verfolgt das Ziel, ohne eine Bevormundung die Wahl einer abwechslungsreichen Ernährung zu erleichtern und eine ausgewogene Ernährung zu fördern.</p><p>Die Zusammenarbeit der Behörden mit den verschiedenen Partnern ist daher sowohl für die Zielerreichung der Schweizer Ernährungsstrategie als auch für wissensbasierte Ernährungsinformationen eine wichtige Voraussetzung.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat als notwendig, Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit dieser Motion beantrage ich die Streichung von Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014, SR 817.0, der wie folgt lautet: "Die zuständigen Bundesbehörden können der Öffentlichkeit und der obligatorischen Schule ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse vermitteln, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge, den Gesundheitsschutz und die nachhaltige Ernährung von Bedeutung sind."</p>
  • Ernährung ist Privatsache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieser Absatz ist die Rechtsgrundlage für die verschiedenen Studien und Berichte zur "richtigen" Ernährung, welche die Bundesverwaltung in regelmässiger Kadenz mit Steuergeldern erstellen lässt. In den letzten Jahren hat der staatliche Aktivismus und namentlich jener des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Bevormundung der mündigen Konsumentinnen und Konsumenten noch zugenommen. Dabei wird vor allem vor dem übermässigen Konsum von Genussmitteln, aber auch von fett-, salz- und zuckerhaltigen Produkten gewarnt; damit werden wichtige Branchen der Lebensmittelkette diskriminiert. In einem liberalen Rechtsstaat ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Bevölkerung zur "richtigen" Ernährung zu erziehen, die es übrigens gar nicht gibt: Jeder Fall ist anders, zudem gilt nach wie vor der Grundsatz von Paracelsus "die Menge macht das Gift". Im Übrigen gibt es genügend private Organisationen, die sich mit Ernährungsfragen befassen und die Konsumentinnen und Konsumenten aufklären und beraten können. Viele diesbezügliche Informationen befinden sich auch im Internet. Mit der Streichung von Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes wird sichergestellt, dass sich der Staat nicht auch noch in unsere Ess- und Trinkgewohnheiten einmischt.</p>
    • <p>Für den Bundesrat hat die Vorbeugung der nichtübertragbaren Krankheiten Priorität, denn über 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an einer solchen Krankheit wie etwa Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 80 Prozent der Gesundheitskosten in der Schweiz, die sich 2016 auf etwa 80 Milliarden Franken beliefen, sind darauf zurückzuführen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich diese Problematik in den nächsten Jahren deutlich verschärfen. Der Bundesrat hat deshalb die im April 2016 verabschiedete Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (Bundesamt für Gesundheit (BAG) &gt; Themen &gt; Strategien &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; NCD-Strategie) zu einer der fünf Prioritäten von Gesundheit 2020 erklärt, um der Bevölkerung bessere Chancen zu geben, möglichst lange gesund leben zu können.</p><p>Eine unausgewogene Ernährung ist neben Tabak-, übermässigem Alkoholkonsum und mangelnder Bewegung einer der wichtigsten Risikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten. Die Essgewohnheiten der Bevölkerung in der Schweiz haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert und haben die Entwicklung von ernährungsbedingten Erkrankungen begünstigt. Viele Menschen ernähren sich unausgewogen, wie dies auch die Ergebnisse der nationalen Verzehrstudie Menu-CH von 2014/15 (Startseite BLV &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; menuCH) zeigen. Diese im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen durchgeführte Studie zeigt, was und wie viel Menschen in der Schweiz durchschnittlich pro Person und pro Tag essen. Zudem führen die zum Teil widersprüchlichen Ernährungsinformationen von verschiedensten Interessengruppen zu Unsicherheiten in der Bevölkerung.</p><p>Nur ein gut informierter Konsument resp. eine gut informierte Konsumentin kann eine bewusste Wahl treffen. Die Bundesbehörden spielen daher eine wichtige Rolle, indem sie zusammen mit Partnern (wie z. B. die Schweizer Gesellschaft für Ernährung) der Bevölkerung in der Schweiz objektive Informationen zur Verfügung stellen.</p><p>Es bleibt dann in der Selbstverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten, wie sie diese Information verwenden. Genau hier setzt die Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 an. Sie verfolgt das Ziel, ohne eine Bevormundung die Wahl einer abwechslungsreichen Ernährung zu erleichtern und eine ausgewogene Ernährung zu fördern.</p><p>Die Zusammenarbeit der Behörden mit den verschiedenen Partnern ist daher sowohl für die Zielerreichung der Schweizer Ernährungsstrategie als auch für wissensbasierte Ernährungsinformationen eine wichtige Voraussetzung.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat als notwendig, Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit dieser Motion beantrage ich die Streichung von Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014, SR 817.0, der wie folgt lautet: "Die zuständigen Bundesbehörden können der Öffentlichkeit und der obligatorischen Schule ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse vermitteln, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge, den Gesundheitsschutz und die nachhaltige Ernährung von Bedeutung sind."</p>
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