Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate

ShortId
18.3663
Id
20183663
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Studien (Beispiele 1 und 2) belegen, dass ein Grossteil der ausländischen Klimazertifikate, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgestellt wurden, nicht die ausgewiesenen Emissionsreduktionen bewirkt hat. Unter dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Länder sehr unterschiedliche Reduktionsziele gesetzt, weshalb es besonders schwierig ist, griffige Regeln für den Zertifikatehandel nach 2020 zu definieren (klar schwieriger als unter dem Kyoto-Protokoll). Der Bundesrat schlägt bei der Revision des CO2-Gesetzes dennoch vor, die für das Schweizer Reduktionsziel bis 2030 benötigten Emissionsreduktionen zu etwa zwei Dritteln durch Auslandzertifikate zu decken. Deshalb ist es wichtig, dass die Qualität der Zertifikate sichergestellt werden kann. Zudem wird oft erwähnt, dass Schweizer Firmen durch die Umsetzung von Klimaprojekten, die mit Zertifikaten mitfinanziert werden, zu Aufträgen kommen und sie Schweizer Technologien sowie Know-how exportieren können. Es ist daher zentral zu wissen, in welchem Rahmen Schweizer Firmen vom Zertifikatehandel profitieren könnten.</p>
  • <p>1. In Ergänzung zu den internationalen Anforderungen, die gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Kyoto-Protokoll für Klimaschutzprojekte im Ausland gelten, hat das Parlament in Artikel 6 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) zusätzliche Qualitätsanforderungen festgelegt. In Umsetzung dieser Bestimmung schliesst die zugehörige CO2-Verordnung (SR 641.711) Zertifikate aus Projekten aus, deren Klimawirkung umstritten ist oder die erhebliche negative soziale oder ökologische Auswirkungen haben. Zudem sind neue Projekte seit 2013 nur noch zulässig, wenn sie in einem der am wenigsten entwickelten Staaten (Least Developed Countries) registriert wurden.</p><p>Für die Beschaffung der ausländischen Zertifikate hat das UVEK einen Vertrag mit der Stiftung Klimarappen abgeschlossen, die innerhalb des rechtlichen Rahmens frei entscheiden kann, welche Emissionsverminderungen sie auf welchem Weg erwerben will. Bislang hat die Stiftung ausländische Zertifikate im Umfang von rund 13 Millionen Franken erworben (vgl. <a href="https://www.klimarappen.ch/de/Kauf-von-Zertifikaten.25.html">https://www.klimarappen.ch/de/Kauf-von-Zertifikaten.25.html</a>). Eine Studie über deren Qualität besteht nicht.</p><p>2. Nach 2020 bildet das Übereinkommen von Paris den internationalen Rahmen für die Anrechnung von Auslandmassnahmen. Weil im Unterschied zum Kyoto-Protokoll neu alle Länder verpflichtet sind, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, liegt eine der grössten Herausforderungen in der Vermeidung von Doppelzählungen. Dieser Grundsatz soll zusammen mit den weiteren im Abkommen explizit festgehaltenen Anforderungen, die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen sowie die Umweltintegrität und Transparenz sicherzustellen, im "Paris Rule Book" konkretisiert werden, das die Staatengemeinschaft voraussichtlich im Winter 2018 verabschiedet. Für den Fall, dass die internationalen Beschlüsse keine genügend hohe Qualität garantieren, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 signalisiert, dass er die Anrechenbarkeit einschränken will. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Parlament dem Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz die entsprechenden Kompetenzen erteilt.</p><p>3. Jedes Zertifikat lässt sich aufgrund seiner Identifikationsnummer eindeutig einem bestimmten Projekt zuordnen. Weil die Umsetzungsregeln des Kyoto-Protokolls eine mehrstufige unabhängige Prüfung verlangen und Stakeholder-Prozesse durchgeführt werden, bestehen umfangreiche Dokumentationen, die einen Hinweis darauf geben könnten, ob Schweizer Technologie involviert ist. Eine systematische Auswertung wäre jedoch äusserst anspruchsvoll, insbesondere wenn die ganze Wertschöpfungskette betrachtet werden müsste. In der Schweiz sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die sich als Intermediäre positioniert haben und zum Beispiel in der Projektentwicklung oder im CO2-Handel tätig sind. Weil sie international tätig sind, dürfte sich der Umsatz, welcher als direkte Folge der internationalen Verpflichtung der Schweiz erzielt wird, nur schwerlich ermitteln lassen.</p><p>4./5./7. Für die Anrechnung ausländischer Zertifikate gelten bereits heute gewisse Kriterien, welche über die Verminderung von Treibhausgasemissionen hinausgehen. Diese dienen jedoch in erster Linie dazu, gewisse Qualitätsstandards in Entwicklungsländern (z. B. Einhaltung der Menschenrechte) zu gewährleisten, und nicht dazu, Schweizer Technologien zu fördern. Daran will der Bundesrat auch nach 2020 nichts ändern.</p><p>Die Durchführung der Auslandmassnahmen obliegt letztlich der Privatwirtschaft, heute der Stiftung Klimarappen und nach 2020 voraussichtlich der Stiftung für Klimaschutz und CO2-Kompensation (Klik), die sich über einen privatrechtlich erhobenen Preiszuschlag auf Treibstoffen refinanzieren. Nach Auffassung des Bundesrates ist daher die Entwicklung von Projektideen und die Wahl einer geeigneten Technologie Sache der Privatwirtschaft. Als Vorbereitung ist der Bundesrat bereit, mit den potenziellen Gastländern bilaterale Verträge abzuschliessen, damit die Privatwirtschaft Projekte abwickeln kann.</p><p>6. Eine standortpolitische Bevorzugung von Schweizer Technologien in der Klimapolitik, welche nicht umweltpolitisch gerechtfertigt werden kann, ist generell handelsrechtlich problematisch. Ungerechtfertigte Diskriminierungen zwischen Schweizer und ausländischen Produkten sind insbesondere untersagt (Art. III:4 Gatt sowie Art. 2.1 TBT). Die Förderung einheimischer Exporte könnte zudem eine verbotene Subvention im Sinne des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen darstellen. Die Durchführung von Auslandmassnahmen muss die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Gatt und von Freihandelsabkommen im Dienstleistungsbereich beachten. Aus handelsrechtlicher Sicht kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bevorzugung von ausländischen Klimaschutzprojekten mit schweizerischen Vorleistungen durch Schweizer Behörden internationale Verpflichtungen der Schweiz verletzen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es unabhängige Studien, welche die Qualität der Auslandzertifikate, die von der Schweiz zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bis 2020 genutzt werden, überprüft haben?</p><p>2. Wie will er die Qualität der Auslandzertifikate sicherstellen, welche für das 2030-Klimaziel benötigt werden?</p><p>3. Welchen Umsatz generieren Schweizer Firmen mit dem Export von Know-how und Technologien, die Treibhausgasemissionen senken? Welcher Anteil des Umsatzes wird durch Klimaprojekte unter dem Kyoto-Protokoll generiert? Welcher Anteil wurde davon durch Zertifikate generiert, welche die Schweiz zur Einhaltung ihrer Kyoto-Ziele gekauft hat und noch kaufen wird?</p><p>4. Wie kann der Einsatz/Verkauf von Schweizer Technologien dazu beitragen, die Qualität der Auslandzertifikate zu sichern?</p><p>5. Was könnte er tun, um Klimaprojekte, die Schweizer Technologien nutzen, konkret zu fördern und im Zertifikatehandel zu bevorzugen?</p><p>6. Welche rechtlichen Hindernisse bestünden bei einer Bevorzugung von Schweizer Firmen durch Schweizer Behörden innerhalb des Zertifikatehandels (WTO, Handelsrecht usw.)?</p><p>7. Wie hoch könnten die Einnahmen für Schweizer Firmen sein, die im Rahmen des vom Bundesrat vorgeschlagenen Zertifikatekaufs der Schweiz zwischen 2021 und 2030 entstünden?</p>
  • Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Studien (Beispiele 1 und 2) belegen, dass ein Grossteil der ausländischen Klimazertifikate, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgestellt wurden, nicht die ausgewiesenen Emissionsreduktionen bewirkt hat. Unter dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Länder sehr unterschiedliche Reduktionsziele gesetzt, weshalb es besonders schwierig ist, griffige Regeln für den Zertifikatehandel nach 2020 zu definieren (klar schwieriger als unter dem Kyoto-Protokoll). Der Bundesrat schlägt bei der Revision des CO2-Gesetzes dennoch vor, die für das Schweizer Reduktionsziel bis 2030 benötigten Emissionsreduktionen zu etwa zwei Dritteln durch Auslandzertifikate zu decken. Deshalb ist es wichtig, dass die Qualität der Zertifikate sichergestellt werden kann. Zudem wird oft erwähnt, dass Schweizer Firmen durch die Umsetzung von Klimaprojekten, die mit Zertifikaten mitfinanziert werden, zu Aufträgen kommen und sie Schweizer Technologien sowie Know-how exportieren können. Es ist daher zentral zu wissen, in welchem Rahmen Schweizer Firmen vom Zertifikatehandel profitieren könnten.</p>
    • <p>1. In Ergänzung zu den internationalen Anforderungen, die gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Kyoto-Protokoll für Klimaschutzprojekte im Ausland gelten, hat das Parlament in Artikel 6 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) zusätzliche Qualitätsanforderungen festgelegt. In Umsetzung dieser Bestimmung schliesst die zugehörige CO2-Verordnung (SR 641.711) Zertifikate aus Projekten aus, deren Klimawirkung umstritten ist oder die erhebliche negative soziale oder ökologische Auswirkungen haben. Zudem sind neue Projekte seit 2013 nur noch zulässig, wenn sie in einem der am wenigsten entwickelten Staaten (Least Developed Countries) registriert wurden.</p><p>Für die Beschaffung der ausländischen Zertifikate hat das UVEK einen Vertrag mit der Stiftung Klimarappen abgeschlossen, die innerhalb des rechtlichen Rahmens frei entscheiden kann, welche Emissionsverminderungen sie auf welchem Weg erwerben will. Bislang hat die Stiftung ausländische Zertifikate im Umfang von rund 13 Millionen Franken erworben (vgl. <a href="https://www.klimarappen.ch/de/Kauf-von-Zertifikaten.25.html">https://www.klimarappen.ch/de/Kauf-von-Zertifikaten.25.html</a>). Eine Studie über deren Qualität besteht nicht.</p><p>2. Nach 2020 bildet das Übereinkommen von Paris den internationalen Rahmen für die Anrechnung von Auslandmassnahmen. Weil im Unterschied zum Kyoto-Protokoll neu alle Länder verpflichtet sind, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, liegt eine der grössten Herausforderungen in der Vermeidung von Doppelzählungen. Dieser Grundsatz soll zusammen mit den weiteren im Abkommen explizit festgehaltenen Anforderungen, die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen sowie die Umweltintegrität und Transparenz sicherzustellen, im "Paris Rule Book" konkretisiert werden, das die Staatengemeinschaft voraussichtlich im Winter 2018 verabschiedet. Für den Fall, dass die internationalen Beschlüsse keine genügend hohe Qualität garantieren, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 signalisiert, dass er die Anrechenbarkeit einschränken will. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Parlament dem Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz die entsprechenden Kompetenzen erteilt.</p><p>3. Jedes Zertifikat lässt sich aufgrund seiner Identifikationsnummer eindeutig einem bestimmten Projekt zuordnen. Weil die Umsetzungsregeln des Kyoto-Protokolls eine mehrstufige unabhängige Prüfung verlangen und Stakeholder-Prozesse durchgeführt werden, bestehen umfangreiche Dokumentationen, die einen Hinweis darauf geben könnten, ob Schweizer Technologie involviert ist. Eine systematische Auswertung wäre jedoch äusserst anspruchsvoll, insbesondere wenn die ganze Wertschöpfungskette betrachtet werden müsste. In der Schweiz sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die sich als Intermediäre positioniert haben und zum Beispiel in der Projektentwicklung oder im CO2-Handel tätig sind. Weil sie international tätig sind, dürfte sich der Umsatz, welcher als direkte Folge der internationalen Verpflichtung der Schweiz erzielt wird, nur schwerlich ermitteln lassen.</p><p>4./5./7. Für die Anrechnung ausländischer Zertifikate gelten bereits heute gewisse Kriterien, welche über die Verminderung von Treibhausgasemissionen hinausgehen. Diese dienen jedoch in erster Linie dazu, gewisse Qualitätsstandards in Entwicklungsländern (z. B. Einhaltung der Menschenrechte) zu gewährleisten, und nicht dazu, Schweizer Technologien zu fördern. Daran will der Bundesrat auch nach 2020 nichts ändern.</p><p>Die Durchführung der Auslandmassnahmen obliegt letztlich der Privatwirtschaft, heute der Stiftung Klimarappen und nach 2020 voraussichtlich der Stiftung für Klimaschutz und CO2-Kompensation (Klik), die sich über einen privatrechtlich erhobenen Preiszuschlag auf Treibstoffen refinanzieren. Nach Auffassung des Bundesrates ist daher die Entwicklung von Projektideen und die Wahl einer geeigneten Technologie Sache der Privatwirtschaft. Als Vorbereitung ist der Bundesrat bereit, mit den potenziellen Gastländern bilaterale Verträge abzuschliessen, damit die Privatwirtschaft Projekte abwickeln kann.</p><p>6. Eine standortpolitische Bevorzugung von Schweizer Technologien in der Klimapolitik, welche nicht umweltpolitisch gerechtfertigt werden kann, ist generell handelsrechtlich problematisch. Ungerechtfertigte Diskriminierungen zwischen Schweizer und ausländischen Produkten sind insbesondere untersagt (Art. III:4 Gatt sowie Art. 2.1 TBT). Die Förderung einheimischer Exporte könnte zudem eine verbotene Subvention im Sinne des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen darstellen. Die Durchführung von Auslandmassnahmen muss die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Gatt und von Freihandelsabkommen im Dienstleistungsbereich beachten. Aus handelsrechtlicher Sicht kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bevorzugung von ausländischen Klimaschutzprojekten mit schweizerischen Vorleistungen durch Schweizer Behörden internationale Verpflichtungen der Schweiz verletzen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es unabhängige Studien, welche die Qualität der Auslandzertifikate, die von der Schweiz zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bis 2020 genutzt werden, überprüft haben?</p><p>2. Wie will er die Qualität der Auslandzertifikate sicherstellen, welche für das 2030-Klimaziel benötigt werden?</p><p>3. Welchen Umsatz generieren Schweizer Firmen mit dem Export von Know-how und Technologien, die Treibhausgasemissionen senken? Welcher Anteil des Umsatzes wird durch Klimaprojekte unter dem Kyoto-Protokoll generiert? Welcher Anteil wurde davon durch Zertifikate generiert, welche die Schweiz zur Einhaltung ihrer Kyoto-Ziele gekauft hat und noch kaufen wird?</p><p>4. Wie kann der Einsatz/Verkauf von Schweizer Technologien dazu beitragen, die Qualität der Auslandzertifikate zu sichern?</p><p>5. Was könnte er tun, um Klimaprojekte, die Schweizer Technologien nutzen, konkret zu fördern und im Zertifikatehandel zu bevorzugen?</p><p>6. Welche rechtlichen Hindernisse bestünden bei einer Bevorzugung von Schweizer Firmen durch Schweizer Behörden innerhalb des Zertifikatehandels (WTO, Handelsrecht usw.)?</p><p>7. Wie hoch könnten die Einnahmen für Schweizer Firmen sein, die im Rahmen des vom Bundesrat vorgeschlagenen Zertifikatekaufs der Schweiz zwischen 2021 und 2030 entstünden?</p>
    • Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate

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