Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung

ShortId
18.3666
Id
20183666
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
AdditionalIndexing
08;1236;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut dem im Januar 2018 veröffentlichten Weltverfolgungsindex 2018 der Organisation Open Doors sind weltweit 200 Millionen Christen von Verfolgung bedroht. Im Zeitraum vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 wurden von Open Doors, deren Arbeitsweise weitherum als seriös und vertrauenswürdig angeschaut wird, rund 60 Staaten mit teils stark eingeschränkter Glaubensfreiheit aufgeführt. Zwei zentrale Indikatoren der Gewalt gegen Christen sind dabei die Zahl getöteter Christen und die Angriffe auf Kirchen. Die Zahl der wegen ihres Glaubens ermordeten Christen betrug in der erwähnten Zeitperiode rund 3000 - am höchsten sind die Zahlen in Afrika. Attackierte Kirchen wurden 793 gezählt. Die Verwüstungen reichen von Vandalismus bis hin zur völligen Zerstörung der Gebäude.</p><p>Der Hass auf Christen ist besonders auch in jenen Ländern verbreitet, die üppige Entwicklungshilfegelder von der Schweiz geniessen. Alleine an die zehn laut Verfolgungsindex 2018 christenfeindlichsten Staaten (Nordkorea, Afghanistan, Somalia, Sudan, Pakistan, Eritrea, Libyen, Irak, Jemen, Iran) leistete die Schweiz zwischen 1960 und 2016 öffentliche Entwicklungshilfe in der Höhe von über 2,4 Milliarden Franken. Im Jahr 2016 betrug die Entwicklungshilfe an diese Staaten rund 116 Millionen Franken.</p><p>Es kann nicht sein, dass Staaten, die Christen nicht vor solcher Diskriminierung oder Verfolgung schützen und die Religionsfreiheit nicht anerkennen, von Entwicklungshilfegeldern der Schweiz profitieren.</p>
  • <p>Die Förderung der Religionsfreiheit und der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, wie der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt dargelegt hat (vgl. Stellungnahmen zu den Motionen 14.3826 und 11.3198). Dies betrifft auch die Situation verfolgter Christen in der Welt.</p><p>Afghanistan, Irak, Jemen, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Somalia und Sudan sind Einsatzgebiete der humanitären Hilfe der Schweiz. Diese basiert auf den Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts und richtet sich an alle Menschen in Not, ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Einstellung und sozialer Zugehörigkeit. Die Hilfe orientiert sich an den Bedürfnissen der notleidenden Bevölkerung und richtet sich nicht an die staatlichen Akteure des Empfängerlandes. Diese Nothilfe an Bedingungen staatlichen Handelns zu knüpfen wäre sachfremd, nicht zielführend und widerspräche der humanitären Tradition der Schweiz.</p><p>Zusätzlich zur Nothilfe stehen in der Zusammenarbeit mit Afghanistan, Libyen und Somalia die zivile Friedensförderung zur Lösung von Konflikten und der Schutz verletzlicher Bevölkerungsgruppen im Zentrum. Dazu gehört auch, dass sich die Schweiz für die Achtung der Menschenrechte einsetzt, einschliesslich der Förderung der Religionsfreiheit und des Schutzes religiöser und ethnischer Minderheiten.</p><p>Aus Gründen der geografischen Fokussierung hat der Bundesrat für 2019 den Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Pakistan beschlossen. In Eritrea ist die Deza seit Oktober 2017 im Rahmen einer Pilotphase mit drei Berufsbildungsprojekten präsent. Dieses Engagement verfolgt auch eine migrationspolitische Zielsetzung und entspricht verschiedenen Forderungen aus dem Parlament (siehe hierfür auch Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pfister Gerhard 15.3954). Iran ist kein Einsatzgebiet der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat erachtet die von der Motion geforderte negative Konditionalität der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit als nicht zielführend. Eine Einstellung der Schweizer Engagements in den genannten Ländern würde in erster Linie jene Menschen treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausschüttung von Entwicklungshilfegeldern in Bezug auf die Behandlung von Christen an Bedingungen zu knüpfen. Die Ausschüttung an Staaten, in denen Menschen wegen ihres christlichen Glaubens vom Staat oder von anderer Seite verfolgt oder diskriminiert werden, wird - je nach Ausmass der Diskriminierung oder Verfolgung - eingeschränkt oder ausgesetzt.</p>
  • Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut dem im Januar 2018 veröffentlichten Weltverfolgungsindex 2018 der Organisation Open Doors sind weltweit 200 Millionen Christen von Verfolgung bedroht. Im Zeitraum vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 wurden von Open Doors, deren Arbeitsweise weitherum als seriös und vertrauenswürdig angeschaut wird, rund 60 Staaten mit teils stark eingeschränkter Glaubensfreiheit aufgeführt. Zwei zentrale Indikatoren der Gewalt gegen Christen sind dabei die Zahl getöteter Christen und die Angriffe auf Kirchen. Die Zahl der wegen ihres Glaubens ermordeten Christen betrug in der erwähnten Zeitperiode rund 3000 - am höchsten sind die Zahlen in Afrika. Attackierte Kirchen wurden 793 gezählt. Die Verwüstungen reichen von Vandalismus bis hin zur völligen Zerstörung der Gebäude.</p><p>Der Hass auf Christen ist besonders auch in jenen Ländern verbreitet, die üppige Entwicklungshilfegelder von der Schweiz geniessen. Alleine an die zehn laut Verfolgungsindex 2018 christenfeindlichsten Staaten (Nordkorea, Afghanistan, Somalia, Sudan, Pakistan, Eritrea, Libyen, Irak, Jemen, Iran) leistete die Schweiz zwischen 1960 und 2016 öffentliche Entwicklungshilfe in der Höhe von über 2,4 Milliarden Franken. Im Jahr 2016 betrug die Entwicklungshilfe an diese Staaten rund 116 Millionen Franken.</p><p>Es kann nicht sein, dass Staaten, die Christen nicht vor solcher Diskriminierung oder Verfolgung schützen und die Religionsfreiheit nicht anerkennen, von Entwicklungshilfegeldern der Schweiz profitieren.</p>
    • <p>Die Förderung der Religionsfreiheit und der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, wie der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt dargelegt hat (vgl. Stellungnahmen zu den Motionen 14.3826 und 11.3198). Dies betrifft auch die Situation verfolgter Christen in der Welt.</p><p>Afghanistan, Irak, Jemen, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Somalia und Sudan sind Einsatzgebiete der humanitären Hilfe der Schweiz. Diese basiert auf den Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts und richtet sich an alle Menschen in Not, ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Einstellung und sozialer Zugehörigkeit. Die Hilfe orientiert sich an den Bedürfnissen der notleidenden Bevölkerung und richtet sich nicht an die staatlichen Akteure des Empfängerlandes. Diese Nothilfe an Bedingungen staatlichen Handelns zu knüpfen wäre sachfremd, nicht zielführend und widerspräche der humanitären Tradition der Schweiz.</p><p>Zusätzlich zur Nothilfe stehen in der Zusammenarbeit mit Afghanistan, Libyen und Somalia die zivile Friedensförderung zur Lösung von Konflikten und der Schutz verletzlicher Bevölkerungsgruppen im Zentrum. Dazu gehört auch, dass sich die Schweiz für die Achtung der Menschenrechte einsetzt, einschliesslich der Förderung der Religionsfreiheit und des Schutzes religiöser und ethnischer Minderheiten.</p><p>Aus Gründen der geografischen Fokussierung hat der Bundesrat für 2019 den Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Pakistan beschlossen. In Eritrea ist die Deza seit Oktober 2017 im Rahmen einer Pilotphase mit drei Berufsbildungsprojekten präsent. Dieses Engagement verfolgt auch eine migrationspolitische Zielsetzung und entspricht verschiedenen Forderungen aus dem Parlament (siehe hierfür auch Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pfister Gerhard 15.3954). Iran ist kein Einsatzgebiet der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat erachtet die von der Motion geforderte negative Konditionalität der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit als nicht zielführend. Eine Einstellung der Schweizer Engagements in den genannten Ländern würde in erster Linie jene Menschen treffen, die bereits am stärksten unter den ungünstigen Bedingungen leiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausschüttung von Entwicklungshilfegeldern in Bezug auf die Behandlung von Christen an Bedingungen zu knüpfen. Die Ausschüttung an Staaten, in denen Menschen wegen ihres christlichen Glaubens vom Staat oder von anderer Seite verfolgt oder diskriminiert werden, wird - je nach Ausmass der Diskriminierung oder Verfolgung - eingeschränkt oder ausgesetzt.</p>
    • Keine Entwicklungshilfe bei Christenverfolgung

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