Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung

ShortId
18.3667
Id
20183667
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung
AdditionalIndexing
28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich mit der Salamanca-Erklärung 1994, dem Gleichstellungsgesetz 2004 und der Ratifizierung der Uno-BRK 2014 zu einem inklusiven Schulsystem verpflichtet. 16 Kantone sind dem Sonderpädagogik-Konkordat von 2011 beigetreten, welches integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzieht. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne geistige Behinderung auf unterschiedlichen Ebenen von einer integrierten Förderung profitieren. </p><p>Im Bericht "Behindertenpolitik" vom 9. Mai 2018 betont der Bundesrat, dass dem Bildungsbereich für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besondere Bedeutung zukommt und die Schule ein wichtiger Ort der Integration ist. Wenn er anschliessend in seinen Ausführungen festhält, dass die Anforderungen von Artikel 24 der Uno-BRK in der Grundschulung in der Schweiz erfüllt seien, kann sich dies nur auf die rechtlichen Grundlagen beziehen. Der Schulalltag in der Schweiz zeigt, dass wir von einem inklusiven Bildungssystem noch weit entfernt sind. Eltern berichten, dass die Integration ihrer Kinder mit geistiger Behinderung nach wie vor schwierig ist oder sogar verunmöglicht wird. Von Eltern werden ein sehr hohes Engagement und enorme Systemkenntnisse verlangt, damit ihr Kind die Regelschule besuchen kann. Lehrpersonen erhalten nicht genügend Unterstützung und fühlen sich mit den neuen Aufgaben zum Teil überfordert. Viele Kinder werden nach wie vor gegen ihren Wunsch und den Willen der Eltern separativ in Sonderschulen unterrichtet.</p><p>In verschiedenen Kantonen kommt die inklusive Schulung immer wieder unter Druck.</p>
  • <p>Mit der Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Hürden und Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Dazu zählt auch die Verbesserung des Zugangs zur Bildung für Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen. Ein inklusiv auszugestaltendes Bildungssystem soll ihnen Möglichkeiten bieten, sich selbstbestimmt in die Gesellschaft einzubringen und ihre Potenziale zu valorisieren.</p><p>Die vom Postulanten gestellten Fragen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Sollen integrative Massnahmen im Schulbereich gefördert werden, so ist es an den Kantonen, die mit dem Sonderpädagogik-Konkordat von 2011 in die Wege geleiteten Entwicklungen koordiniert und kontinuierlich weiterzuführen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es sich dabei um komplexe, langfristig und ganzheitlich anzugehende Vorkehrungen handelt, von welchen sich viele derzeit noch im Aufbau befinden und für welche nur beschränkt auf breitabgestützte, empirisch fundierte Grundlagen zurückgegriffen werden kann. Vor diesem Hintergrund erachtet er es nicht als zielführend, in den kantonalen Zuständigkeitsbereich einzugreifen, einzelne Schulprojekte finanziell zu unterstützen oder sich zur Rolle von Lehrpersonen und Schulleitungen zur Förderung der schulischen Integration zu äussern. Neue Mischfinanzierungen liefen der Aufgabenentflechtung Bund-Kantone zuwider. Aus denselben Gründen sieht der Bundesrat auch davon ab, Fragen institutioneller Natur wie diejenige der Errichtung eines Kompetenzzentrums für integrative Schulung zu beurteilen.</p><p>Die Thematik des inklusiven Unterrichts ist bereits heute Gegenstand von Berichterstattungen wie des Bildungsberichtes 2018 oder des Berichtes des Bundesrates zur Entwicklung der Behindertenpolitik. Zurzeit ist zudem ein Bericht zur Sonderpädagogik im Rahmen des Bildungsmonitorings in Arbeit. Rechenschaft über die Umsetzung des Ziels der Förderung der inklusiven Bildung in der Schweiz wird in diesem Rahmen abgelegt. Von einem weiteren Bericht, wie ihn das Postulat fordert, ist somit abzusehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat zu berichten, wie er die Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) umsetzen und die integrative Schule voranbringen möchte, sodass Schülerinnen und Schüler schweizweit Zugang zu einer inklusiven Bildung haben. Insbesondere bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, integrativ wirkende Massnahmen im Schulbereich zu fördern?</p><p>2. Wie steht er zu einer Anschubfinanzierung für erfolgversprechende, integrative Schulprojekte?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er zur besseren Unterstützung der Schulleitungen und Lehrpersonen, die eine Schlüsselrolle für die schulische Integration spielen?</p><p>4. Wie beurteilt er ein Kompetenzzentrum für integrative Schulung, das gezielte Unterstützung bieten kann?</p>
  • Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich mit der Salamanca-Erklärung 1994, dem Gleichstellungsgesetz 2004 und der Ratifizierung der Uno-BRK 2014 zu einem inklusiven Schulsystem verpflichtet. 16 Kantone sind dem Sonderpädagogik-Konkordat von 2011 beigetreten, welches integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzieht. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne geistige Behinderung auf unterschiedlichen Ebenen von einer integrierten Förderung profitieren. </p><p>Im Bericht "Behindertenpolitik" vom 9. Mai 2018 betont der Bundesrat, dass dem Bildungsbereich für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besondere Bedeutung zukommt und die Schule ein wichtiger Ort der Integration ist. Wenn er anschliessend in seinen Ausführungen festhält, dass die Anforderungen von Artikel 24 der Uno-BRK in der Grundschulung in der Schweiz erfüllt seien, kann sich dies nur auf die rechtlichen Grundlagen beziehen. Der Schulalltag in der Schweiz zeigt, dass wir von einem inklusiven Bildungssystem noch weit entfernt sind. Eltern berichten, dass die Integration ihrer Kinder mit geistiger Behinderung nach wie vor schwierig ist oder sogar verunmöglicht wird. Von Eltern werden ein sehr hohes Engagement und enorme Systemkenntnisse verlangt, damit ihr Kind die Regelschule besuchen kann. Lehrpersonen erhalten nicht genügend Unterstützung und fühlen sich mit den neuen Aufgaben zum Teil überfordert. Viele Kinder werden nach wie vor gegen ihren Wunsch und den Willen der Eltern separativ in Sonderschulen unterrichtet.</p><p>In verschiedenen Kantonen kommt die inklusive Schulung immer wieder unter Druck.</p>
    • <p>Mit der Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Hürden und Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Dazu zählt auch die Verbesserung des Zugangs zur Bildung für Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen. Ein inklusiv auszugestaltendes Bildungssystem soll ihnen Möglichkeiten bieten, sich selbstbestimmt in die Gesellschaft einzubringen und ihre Potenziale zu valorisieren.</p><p>Die vom Postulanten gestellten Fragen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Sollen integrative Massnahmen im Schulbereich gefördert werden, so ist es an den Kantonen, die mit dem Sonderpädagogik-Konkordat von 2011 in die Wege geleiteten Entwicklungen koordiniert und kontinuierlich weiterzuführen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es sich dabei um komplexe, langfristig und ganzheitlich anzugehende Vorkehrungen handelt, von welchen sich viele derzeit noch im Aufbau befinden und für welche nur beschränkt auf breitabgestützte, empirisch fundierte Grundlagen zurückgegriffen werden kann. Vor diesem Hintergrund erachtet er es nicht als zielführend, in den kantonalen Zuständigkeitsbereich einzugreifen, einzelne Schulprojekte finanziell zu unterstützen oder sich zur Rolle von Lehrpersonen und Schulleitungen zur Förderung der schulischen Integration zu äussern. Neue Mischfinanzierungen liefen der Aufgabenentflechtung Bund-Kantone zuwider. Aus denselben Gründen sieht der Bundesrat auch davon ab, Fragen institutioneller Natur wie diejenige der Errichtung eines Kompetenzzentrums für integrative Schulung zu beurteilen.</p><p>Die Thematik des inklusiven Unterrichts ist bereits heute Gegenstand von Berichterstattungen wie des Bildungsberichtes 2018 oder des Berichtes des Bundesrates zur Entwicklung der Behindertenpolitik. Zurzeit ist zudem ein Bericht zur Sonderpädagogik im Rahmen des Bildungsmonitorings in Arbeit. Rechenschaft über die Umsetzung des Ziels der Förderung der inklusiven Bildung in der Schweiz wird in diesem Rahmen abgelegt. Von einem weiteren Bericht, wie ihn das Postulat fordert, ist somit abzusehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat zu berichten, wie er die Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) umsetzen und die integrative Schule voranbringen möchte, sodass Schülerinnen und Schüler schweizweit Zugang zu einer inklusiven Bildung haben. Insbesondere bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, integrativ wirkende Massnahmen im Schulbereich zu fördern?</p><p>2. Wie steht er zu einer Anschubfinanzierung für erfolgversprechende, integrative Schulprojekte?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er zur besseren Unterstützung der Schulleitungen und Lehrpersonen, die eine Schlüsselrolle für die schulische Integration spielen?</p><p>4. Wie beurteilt er ein Kompetenzzentrum für integrative Schulung, das gezielte Unterstützung bieten kann?</p>
    • Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung

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