Wie gewährleistet der Bundesrat die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus Mercosur-Staaten?

ShortId
18.3668
Id
20183668
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Wie gewährleistet der Bundesrat die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus Mercosur-Staaten?
AdditionalIndexing
15;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat bezieht sich bei seinen Aussagen hauptsächlich auf die Standards bei der Lebensmittelsicherheit. Insbesondere Tiere und Waren mit tierischem Anteil dürfen nur in die Schweiz importiert werden, wenn die Länder, Regionen und Betriebe für den Import der entsprechenden Waren und Tiere zugelassen sind. Bei Lebensmitteln mit tierischem Anteil muss das Land zudem über einen EU-anerkannten Rückstandsüberwachungsplan verfügen. Alle anlässlich der Reise vom 29. April bis 5. Mai 2018 besuchten Mercosur-Staaten verfügen bereits heute über Agrarprodukte, welche die für den Import in die Schweiz benötigten Standards bei der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Die Mercosur-Staaten exportieren bereits heute und unabhängig von einem Freihandelsabkommen Lebensmittel mit tierischem Anteil in die Schweiz.</p><p>2. Die Grundlagen finden sich in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) und in der dazugehörenden Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) über die Länderlisten nach der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV-Länderlisten; SR 916.511). Das BLW legt nach Artikel 7 LDV in den LDV-Länderlisten unter anderem diejenigen Länder fest, in denen ein der Schweizer Gesetzgebung gleichwertiges Verbot für den Einsatz von hormonellen Stoffen zur Leistungsförderung in der Fleischproduktion gilt. Die zuständigen staatlichen Stellen in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben den Schweizer Behörden den Nachweis eines gleichwertigen gesetzlichen Verbots über den Einsatz von hormonellen Leistungsförderern in der Fleischproduktion erbracht. Der Futterzusatz Ractopamin, ein Stoff aus der Kategorie der Beta-Agonisten, gilt gemäss Definition in der LDV nicht als "hormoneller", sondern als "nichthormoneller" Stoff zur Leistungsförderung und war deshalb bei der Aussage von Bundesrat Schneider-Ammann nicht mitgemeint.</p><p>3. Mit einem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ändert sich für die Schweiz nichts an den bereits heute bestehenden Kontrollen an der Grenze. Die Schweiz und die EU bilden einen gemeinsamen Veterinärraum, in welchem Fleisch aus Drittländern (z. B. Südamerika) am ersten Eintrittsort bezüglich Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung untersucht wird. Fleisch aus Drittstaaten darf nur eingeführt werden, wenn dieses aus von der EU zugelassenen Schlachthöfen stammt und die Tiere gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geschlachtet wurden. Die zugelassenen Schlachthöfe werden stichprobenweise inspiziert, so wird auch die Umsetzung der bei der Schlachtung geltenden Tierschutzmassnahmen geprüft.</p><p>Fleisch aus Südamerika kann direkt nur über die Flughäfen Zürich und Genf in die Schweiz gelangen, wo es vom Schweizerischen grenztierärztlichen Dienst untersucht wird, oder indirekt über die EU, wo auch eine grenztierärztliche Kontrolle stattfinden muss. Die Vorschriften betreffend die Kontrollen an der Grenze sind in der Schweiz und in der EU die gleichen.</p><p>4. Fleisch aus Südamerika kann nur eingeführt werden, wenn der Sendung eine amtliche Gesundheitsbescheinigung beiliegt, in welcher unter anderem die Identität der Ware und des Herstellers/Verarbeiters beglaubigt werden. Die Kontrollen laufen einerseits über Systemaudits im Exportland, wo die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überprüft wird und andererseits durch die grenztierärztliche Kontrolle bei der Einfuhr. Alle Sendungen werden hierbei überprüft.</p><p>5. Die Schweiz führt keine Länderliste über leistungsfördernde Stoffe in der Fleischproduktion, die in den jeweiligen Produktionsländern, welche Fleisch in die Schweiz exportieren, zugelassen sind. In die bestehenden LDV-Länderlisten (SR 916.511) werden jedoch auf Antrag entsprechende Produktionsverbote in Produktionsländern aufgenommen, wenn den Schweizer Behörden der Nachweis eines gleichwertigen gesetzlichen Produktionsverbots, welches dem Geltungsbereich der LDV untersteht, erbracht wird.</p><p>6. Im Rahmen von regelmässigen Schwerpunktprogrammen oder bei Verdacht werden bei der Einfuhr Proben entnommen und im Labor auf Rückstände überprüft. In den letzten Jahren sind bei über 120 Proben Rückstandsanalysen durchgeführt worden. Bei keiner Probe konnten Wachstumshormone nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat plant ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und möchte den Import von Milch und Fleisch weiter erleichtern. Allerdings werfen die Tierwohl- und Konsumentenschutzstandards, welche hinter diesen Importen stehen, Fragen auf. Insbesondere in Brasilien scheinen Lebensmittelskandale verbreitet zu sein. So hat Russland bis heute die Rind- und Schweinefleischimporte storniert. Die EU hat im April 2018 einen Geflügel-Importstopp angekündigt wegen Hygienemängeln. Demgegenüber schreibt Bundesrat Schneider-Ammann in der Bilanz zu seiner Reise in die Mercosur-Staaten in der Medienmitteilung vom 8. Mai 2018, dass "die Mercosur-Staaten über Agrarprodukte verfügen, die den schweizerischen Anforderungen und Normen entsprechen, insbesondere in Bezug auf das Verbot von Wachstumshormonen in der Fleischproduktion". Das wirft einige Fragen an den Bundesrat auf:</p><p>1. Auf welche konkreten Grundlagen stützt sich Bundesrat Schneider-Ammann mit seiner Aussage, dass die Agrarprodukte aus den Mercosur-Staaten den Schweizer Standards entsprechen?</p><p>2. Auf welche Grundlagen stützt sich Bundesrat Schneider-Ammann mit seiner Aussage, dass in allen Mercosur-Staaten Wachstumshormone verboten sind, obwohl bekannt ist, dass beispielsweise in Brasilien der Wachstumsförderer Ractopamin standardmässig für die Fleischproduktion eingesetzt wird?</p><p>3. Wie will er die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus den Mercosur-Staaten kontrollieren und gewährleisten (z. B. Einsatz Leistungsförderer, Hygienemängel, Fleischpanscherei usw.), wenn selbst Grossabnehmer wie Russland oder die EU damit überfordert scheinen respektive beispielsweise Brasilien dazu nicht willens oder in der Lage erscheint?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass beispielsweise beanstandetes brasilianisches Fleisch nicht via Uruguay oder andere Mercosur-Staaten in die Schweiz kommt, wie es Russland aktuell Brasilien vorwirft?</p><p>5. Welche Leistungsförderer (z. B. AML, Beta-Agonisten, Hormone usw.) sind in welchen Mercosur-Staaten und in welchen anderen Staaten, aus denen die Schweiz heute Fleisch importiert, zugelassen?</p><p>6. Hat er Anhaltspunkte, dass solche Substanzen illegal eingesetzt werden, und wie will er die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten davor schützen?</p>
  • Wie gewährleistet der Bundesrat die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus Mercosur-Staaten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat bezieht sich bei seinen Aussagen hauptsächlich auf die Standards bei der Lebensmittelsicherheit. Insbesondere Tiere und Waren mit tierischem Anteil dürfen nur in die Schweiz importiert werden, wenn die Länder, Regionen und Betriebe für den Import der entsprechenden Waren und Tiere zugelassen sind. Bei Lebensmitteln mit tierischem Anteil muss das Land zudem über einen EU-anerkannten Rückstandsüberwachungsplan verfügen. Alle anlässlich der Reise vom 29. April bis 5. Mai 2018 besuchten Mercosur-Staaten verfügen bereits heute über Agrarprodukte, welche die für den Import in die Schweiz benötigten Standards bei der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Die Mercosur-Staaten exportieren bereits heute und unabhängig von einem Freihandelsabkommen Lebensmittel mit tierischem Anteil in die Schweiz.</p><p>2. Die Grundlagen finden sich in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) und in der dazugehörenden Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) über die Länderlisten nach der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV-Länderlisten; SR 916.511). Das BLW legt nach Artikel 7 LDV in den LDV-Länderlisten unter anderem diejenigen Länder fest, in denen ein der Schweizer Gesetzgebung gleichwertiges Verbot für den Einsatz von hormonellen Stoffen zur Leistungsförderung in der Fleischproduktion gilt. Die zuständigen staatlichen Stellen in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben den Schweizer Behörden den Nachweis eines gleichwertigen gesetzlichen Verbots über den Einsatz von hormonellen Leistungsförderern in der Fleischproduktion erbracht. Der Futterzusatz Ractopamin, ein Stoff aus der Kategorie der Beta-Agonisten, gilt gemäss Definition in der LDV nicht als "hormoneller", sondern als "nichthormoneller" Stoff zur Leistungsförderung und war deshalb bei der Aussage von Bundesrat Schneider-Ammann nicht mitgemeint.</p><p>3. Mit einem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ändert sich für die Schweiz nichts an den bereits heute bestehenden Kontrollen an der Grenze. Die Schweiz und die EU bilden einen gemeinsamen Veterinärraum, in welchem Fleisch aus Drittländern (z. B. Südamerika) am ersten Eintrittsort bezüglich Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung untersucht wird. Fleisch aus Drittstaaten darf nur eingeführt werden, wenn dieses aus von der EU zugelassenen Schlachthöfen stammt und die Tiere gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geschlachtet wurden. Die zugelassenen Schlachthöfe werden stichprobenweise inspiziert, so wird auch die Umsetzung der bei der Schlachtung geltenden Tierschutzmassnahmen geprüft.</p><p>Fleisch aus Südamerika kann direkt nur über die Flughäfen Zürich und Genf in die Schweiz gelangen, wo es vom Schweizerischen grenztierärztlichen Dienst untersucht wird, oder indirekt über die EU, wo auch eine grenztierärztliche Kontrolle stattfinden muss. Die Vorschriften betreffend die Kontrollen an der Grenze sind in der Schweiz und in der EU die gleichen.</p><p>4. Fleisch aus Südamerika kann nur eingeführt werden, wenn der Sendung eine amtliche Gesundheitsbescheinigung beiliegt, in welcher unter anderem die Identität der Ware und des Herstellers/Verarbeiters beglaubigt werden. Die Kontrollen laufen einerseits über Systemaudits im Exportland, wo die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überprüft wird und andererseits durch die grenztierärztliche Kontrolle bei der Einfuhr. Alle Sendungen werden hierbei überprüft.</p><p>5. Die Schweiz führt keine Länderliste über leistungsfördernde Stoffe in der Fleischproduktion, die in den jeweiligen Produktionsländern, welche Fleisch in die Schweiz exportieren, zugelassen sind. In die bestehenden LDV-Länderlisten (SR 916.511) werden jedoch auf Antrag entsprechende Produktionsverbote in Produktionsländern aufgenommen, wenn den Schweizer Behörden der Nachweis eines gleichwertigen gesetzlichen Produktionsverbots, welches dem Geltungsbereich der LDV untersteht, erbracht wird.</p><p>6. Im Rahmen von regelmässigen Schwerpunktprogrammen oder bei Verdacht werden bei der Einfuhr Proben entnommen und im Labor auf Rückstände überprüft. In den letzten Jahren sind bei über 120 Proben Rückstandsanalysen durchgeführt worden. Bei keiner Probe konnten Wachstumshormone nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat plant ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und möchte den Import von Milch und Fleisch weiter erleichtern. Allerdings werfen die Tierwohl- und Konsumentenschutzstandards, welche hinter diesen Importen stehen, Fragen auf. Insbesondere in Brasilien scheinen Lebensmittelskandale verbreitet zu sein. So hat Russland bis heute die Rind- und Schweinefleischimporte storniert. Die EU hat im April 2018 einen Geflügel-Importstopp angekündigt wegen Hygienemängeln. Demgegenüber schreibt Bundesrat Schneider-Ammann in der Bilanz zu seiner Reise in die Mercosur-Staaten in der Medienmitteilung vom 8. Mai 2018, dass "die Mercosur-Staaten über Agrarprodukte verfügen, die den schweizerischen Anforderungen und Normen entsprechen, insbesondere in Bezug auf das Verbot von Wachstumshormonen in der Fleischproduktion". Das wirft einige Fragen an den Bundesrat auf:</p><p>1. Auf welche konkreten Grundlagen stützt sich Bundesrat Schneider-Ammann mit seiner Aussage, dass die Agrarprodukte aus den Mercosur-Staaten den Schweizer Standards entsprechen?</p><p>2. Auf welche Grundlagen stützt sich Bundesrat Schneider-Ammann mit seiner Aussage, dass in allen Mercosur-Staaten Wachstumshormone verboten sind, obwohl bekannt ist, dass beispielsweise in Brasilien der Wachstumsförderer Ractopamin standardmässig für die Fleischproduktion eingesetzt wird?</p><p>3. Wie will er die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus den Mercosur-Staaten kontrollieren und gewährleisten (z. B. Einsatz Leistungsförderer, Hygienemängel, Fleischpanscherei usw.), wenn selbst Grossabnehmer wie Russland oder die EU damit überfordert scheinen respektive beispielsweise Brasilien dazu nicht willens oder in der Lage erscheint?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass beispielsweise beanstandetes brasilianisches Fleisch nicht via Uruguay oder andere Mercosur-Staaten in die Schweiz kommt, wie es Russland aktuell Brasilien vorwirft?</p><p>5. Welche Leistungsförderer (z. B. AML, Beta-Agonisten, Hormone usw.) sind in welchen Mercosur-Staaten und in welchen anderen Staaten, aus denen die Schweiz heute Fleisch importiert, zugelassen?</p><p>6. Hat er Anhaltspunkte, dass solche Substanzen illegal eingesetzt werden, und wie will er die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten davor schützen?</p>
    • Wie gewährleistet der Bundesrat die Lebensmittelsicherheit und -qualität bei Fleischimporten aus Mercosur-Staaten?

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