Callfilter

ShortId
18.3669
Id
20183669
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Callfilter
AdditionalIndexing
34;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unerbetene Anrufe werden seit längerer Zeit als grosses Ärgernis empfunden. In der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Fernmeldegesetzes ist deshalb vorgesehen, dass Fernmeldedienstanbieterinnen künftig verpflichtet werden, unerlaubte Anrufe zu bekämpfen. Dazu müssen sie Anruffilter einrichten, wie dies die Swisscom bereits heute freiwillig macht. </p><p>Die Pflicht zur Filterung von unerlaubten Anrufen soll deshalb eingeführt werden, weil der Sterneintrag im Telefonverzeichnis, mit welchem zum Ausdruck gebracht wird, dass Werbeanrufe unerwünscht sind, bislang zu wenig Wirkung zeigte. Aus dem Ausland operierende Callcenter können in der Praxis nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie den Sterneintrag missachten und sich damit rechtswidrig verhalten.</p><p>Der Callfilter von Swisscom kann von der Kundschaft aktiviert werden und bezieht sich auf die entsprechenden Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Mit der Aktivierung erklärt man sich mit den von Swisscom festgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Filterung einverstanden. Der Callfilter kann unabhängig davon aktiviert werden, ob für einen Anschluss im Verzeichnis ein Sterneintrag vorliegt. Der Sterneintrag sowie der Callfilter als Massnahmen zum Schutz vor unerwünschten Anrufen bedingen sich nicht gegenseitig.</p><p>Callfilter sind darauf ausgerichtet, Anrufe mit bestimmten Merkmalen zu unterbinden. Ähnlich wie bei den Filtern für illegale Massenwerbung (Spam) erfolgt eine technische Analyse im Kommunikationsnetz. Gefiltert werden können beispielsweise Anrufe, die in hoher Anzahl in den Abendstunden ausgelöst werden. Die Callfilter blockieren nur Anrufe, welche die im System vorgesehenen Kriterien erfüllen und als unerwünscht eingestuft werden. Es ist denkbar, dass ein Teil der Nutzenden den Callfilter aktivieren lässt, um generell nicht von Callcentern angerufen zu werden, unabhängig davon, ob diese Werbeanrufe tätigen oder Markt- und Sozialumfragen durchführen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass fundierte Umfragen und die darauf basierenden Erkenntnisse für Politik, Gesellschaft und Wissenschaft von grosser Bedeutung sind. Grundsätzlich geht der Bundesrat davon aus, dass sich Markt- und Sozialforschungsinstitute mit den Fernmeldedienstanbieterinnen bezüglich möglicher Verhaltensweisen bei Anrufen selber einigen können. Gemäss den Angaben von Swisscom werden Anrufe seriöser Markt- und Sozialforschungsinstitute wie auch legal Werbender von den Filtern nicht berührt. So sei das Filtersystem in der Lage, legitime Anrufe - wie beispielsweise die Befragung eines Forschungsinstituts - von unerwünschten Telemarketing-Anrufen zu unterscheiden. </p><p>Der Bundesrat wird die technische Entwicklung in diesem Bereich weiterhin aktiv verfolgen und die gewonnenen Erkenntnisse in die Verordnunggebung, die im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes ansteht, einfliessen lassen. Bezüglich der Forderung nach einem sog. Whitelisting ist jedoch zu beachten, dass ein entsprechendes Vorgehen keinen nachhaltigen Schutz vor Missbrauch darstellt. Die auf Whitelists aufgeführten Nummern können erfahrungsgemäss von illegal operierenden Callcentern ausgenützt werden, indem lediglich vorgetäuscht wird, dass es sich beim fraglichen Anruf um einen Anruf einer auf der Whitelist aufgeführten Organisation handelt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestützt auf das geltende Fernmeldegesetz sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb hat die Swisscom im November 2016 einen Callfilter für die Festnetztelefonie eingeführt, der unerwünschte Callcenter-Anrufe automatisch abblocken kann. Mit dieser Dienstleistung kommt die Swisscom einem Bedürfnis von Kundinnen und Kunden nach, die sich von Werbe- und Verkaufsanrufen belästigt fühlen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Völlig unverständlich ist aber, dass damit auch wissenschaftlich arbeitende Markt- und Sozialforschungsinstitute blockiert werden, welche die Meinungen und Einstellungen der Bevölkerung wissenschaftlich, unabhängig, neutral und anonymisiert erheben. Zu deren Auftraggebern gehören der Bund, die öffentliche Verwaltung, Verbände, Parteien, Universitäten/Fachhochschulen sowie die gesamte Wirtschaft. Durch diese Blockierungsmöglichkeit ist deren Arbeit massiv beeinträchtigt, ja gefährdet. Trotz zahlreicher Interventionen der Branche bei verschiedensten Bundesstellen weigert sich die Swisscom, die Markt- und Sozialforschungsinstitute im Sinne einer Whitelist vom Callfilter auszunehmen, obwohl sie Ausnahmen wie etwa beim Bundesamt für Statistik sehr wohl zulässt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diesen unhaltbaren Zustand zu unterbinden, der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft massiv beeinträchtigt? Diese Frage ist umso wichtiger, als sich derzeit das Fernmeldegesetz in Revision befindet, welches die Möglichkeit von Callfiltern gesetzlich verankert.</p>
  • Callfilter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unerbetene Anrufe werden seit längerer Zeit als grosses Ärgernis empfunden. In der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Fernmeldegesetzes ist deshalb vorgesehen, dass Fernmeldedienstanbieterinnen künftig verpflichtet werden, unerlaubte Anrufe zu bekämpfen. Dazu müssen sie Anruffilter einrichten, wie dies die Swisscom bereits heute freiwillig macht. </p><p>Die Pflicht zur Filterung von unerlaubten Anrufen soll deshalb eingeführt werden, weil der Sterneintrag im Telefonverzeichnis, mit welchem zum Ausdruck gebracht wird, dass Werbeanrufe unerwünscht sind, bislang zu wenig Wirkung zeigte. Aus dem Ausland operierende Callcenter können in der Praxis nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie den Sterneintrag missachten und sich damit rechtswidrig verhalten.</p><p>Der Callfilter von Swisscom kann von der Kundschaft aktiviert werden und bezieht sich auf die entsprechenden Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Mit der Aktivierung erklärt man sich mit den von Swisscom festgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Filterung einverstanden. Der Callfilter kann unabhängig davon aktiviert werden, ob für einen Anschluss im Verzeichnis ein Sterneintrag vorliegt. Der Sterneintrag sowie der Callfilter als Massnahmen zum Schutz vor unerwünschten Anrufen bedingen sich nicht gegenseitig.</p><p>Callfilter sind darauf ausgerichtet, Anrufe mit bestimmten Merkmalen zu unterbinden. Ähnlich wie bei den Filtern für illegale Massenwerbung (Spam) erfolgt eine technische Analyse im Kommunikationsnetz. Gefiltert werden können beispielsweise Anrufe, die in hoher Anzahl in den Abendstunden ausgelöst werden. Die Callfilter blockieren nur Anrufe, welche die im System vorgesehenen Kriterien erfüllen und als unerwünscht eingestuft werden. Es ist denkbar, dass ein Teil der Nutzenden den Callfilter aktivieren lässt, um generell nicht von Callcentern angerufen zu werden, unabhängig davon, ob diese Werbeanrufe tätigen oder Markt- und Sozialumfragen durchführen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass fundierte Umfragen und die darauf basierenden Erkenntnisse für Politik, Gesellschaft und Wissenschaft von grosser Bedeutung sind. Grundsätzlich geht der Bundesrat davon aus, dass sich Markt- und Sozialforschungsinstitute mit den Fernmeldedienstanbieterinnen bezüglich möglicher Verhaltensweisen bei Anrufen selber einigen können. Gemäss den Angaben von Swisscom werden Anrufe seriöser Markt- und Sozialforschungsinstitute wie auch legal Werbender von den Filtern nicht berührt. So sei das Filtersystem in der Lage, legitime Anrufe - wie beispielsweise die Befragung eines Forschungsinstituts - von unerwünschten Telemarketing-Anrufen zu unterscheiden. </p><p>Der Bundesrat wird die technische Entwicklung in diesem Bereich weiterhin aktiv verfolgen und die gewonnenen Erkenntnisse in die Verordnunggebung, die im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes ansteht, einfliessen lassen. Bezüglich der Forderung nach einem sog. Whitelisting ist jedoch zu beachten, dass ein entsprechendes Vorgehen keinen nachhaltigen Schutz vor Missbrauch darstellt. Die auf Whitelists aufgeführten Nummern können erfahrungsgemäss von illegal operierenden Callcentern ausgenützt werden, indem lediglich vorgetäuscht wird, dass es sich beim fraglichen Anruf um einen Anruf einer auf der Whitelist aufgeführten Organisation handelt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestützt auf das geltende Fernmeldegesetz sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb hat die Swisscom im November 2016 einen Callfilter für die Festnetztelefonie eingeführt, der unerwünschte Callcenter-Anrufe automatisch abblocken kann. Mit dieser Dienstleistung kommt die Swisscom einem Bedürfnis von Kundinnen und Kunden nach, die sich von Werbe- und Verkaufsanrufen belästigt fühlen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Völlig unverständlich ist aber, dass damit auch wissenschaftlich arbeitende Markt- und Sozialforschungsinstitute blockiert werden, welche die Meinungen und Einstellungen der Bevölkerung wissenschaftlich, unabhängig, neutral und anonymisiert erheben. Zu deren Auftraggebern gehören der Bund, die öffentliche Verwaltung, Verbände, Parteien, Universitäten/Fachhochschulen sowie die gesamte Wirtschaft. Durch diese Blockierungsmöglichkeit ist deren Arbeit massiv beeinträchtigt, ja gefährdet. Trotz zahlreicher Interventionen der Branche bei verschiedensten Bundesstellen weigert sich die Swisscom, die Markt- und Sozialforschungsinstitute im Sinne einer Whitelist vom Callfilter auszunehmen, obwohl sie Ausnahmen wie etwa beim Bundesamt für Statistik sehr wohl zulässt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diesen unhaltbaren Zustand zu unterbinden, der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft massiv beeinträchtigt? Diese Frage ist umso wichtiger, als sich derzeit das Fernmeldegesetz in Revision befindet, welches die Möglichkeit von Callfiltern gesetzlich verankert.</p>
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