Flankierende Massnahmen. Wie zweckmässig ist der Kontrollaufwand?

ShortId
18.3674
Id
20183674
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen. Wie zweckmässig ist der Kontrollaufwand?
AdditionalIndexing
10;2811;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-/Efta-Raum hat seit der erstmaligen Festlegung der Anzahl Kontrollen in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201) im Jahr 2011 um rund 40 Prozent von rund 173 000 auf rund 240 000 zugenommen. Im selben Zeitraum wuchs die Gesamtbeschäftigung in der Schweiz um rund 300 000 Arbeitskräfte. Die Vollzugsorgane haben das Kontrollvolumen über die Jahre an die genannten Entwicklungen angepasst. Den erhöhten Kontrollbedarf hat der Bundesrat jüngst in seiner Verordnungsanpassung bestätigt, indem die Mindestkontrollanzahl von 27 000 auf 35 000 erhöht wurde.</p><p>2. Vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit galt eine Bewilligungspflicht für Arbeitskräfte und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen aus dem EU-/Efta-Raum. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wurde für jede Anstellung im Einzelfall geprüft, mit entsprechendem Aufwand für die Arbeitgeber. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen gezielt nach Stellenantritt kontrolliert. Für die Arbeitgeber bedeutete dieser Systemwechsel eine erhebliche administrative Erleichterung.</p><p>Eine quantitative Auswertung der Belastung durch die Kontrollen wurde bisher nicht vorgenommen. Der Bericht in Erfüllung des Postulates de Courten 15.3117, welchen das WBF bis Mitte 2019 erarbeitet, wird unter anderem auch Aussagen zum Aufwand der staatlichen Kontrollen bei den Unternehmen enthalten.</p><p>3. Die Entschädigung der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen (Flam) erfolgt auf der Grundlage der EntsV. Artikel 9 EntsV sieht vor, dass die Sozialpartner, die Vertragspartei eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) sind, Anspruch auf eine Entschädigung der Kosten haben, die ihnen aus dem Vollzug des Gesetzes zusätzlich zum üblichen Vollzug des GAV entstehen. Der Bund finanziert einzig die Kontrolltätigkeit der paritätischen Kommissionen (PK) pauschal pro Kontrolle, das Geld fliesst nicht direkt zu den Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden. Für das Jahr 2017 wurden die PK insgesamt mit rund 6 Millionen Schweizerfranken für den Vollzug der Flam entschädigt.</p><p>4. Die Subvention des Bundes an die PK wird im Rahmen der Aufsichtstätigkeit laufend überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass durch diese Subvention lediglich die aus dem Vollzug des Gesetzes zusätzlich anfallenden Kosten entschädigt werden und folglich keine Überschüsse und damit mögliche Fehlanreize entstehen. Die jüngste Prüfung hat ergeben, dass die aktuelle Pauschalentschädigung pro Kontrolle nicht ausreichend ist, um die aus dem Aktionsplan des Bundesrates zur Verbesserung des Vollzugs der Flam erwachsenen zusätzlichen qualitativen Anforderungen zu erfüllen, und folglich wurde dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt, um die Pauschale zu erhöhen. Diesem Nachtragskredit wurde in der Sommersession 2018 zugestimmt.</p><p>5./6. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass das zur Durchsetzung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen notwendige Kontrollsystem für Unternehmen und Vollzugsbehörden so schlank wie möglich ausgestaltet ist. Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane der Flam ist verhältnismässig, risikoorientiert und zielgerichtet. Dadurch können Missbräuche zuverlässig erkannt werden.</p><p>Die positive Entwicklung der Löhne in der Schweiz zeigt, dass das aktuelle System akkurat funktioniert. Die heutigen Erfahrungen mit der kontingentierten Dienstleistungserbringung aus der EU/Efta mit einer Dauer von über 90 Tagen und der damit verbundenen vorgängigen Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in jedem Einzelfall zeigt deutlich, dass ein Systemwechsel hin zu einer autonomen Steuerung einen bedeutend grösseren administrativen Aufwand zur Konsequenz hätte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU zeigt eine hohe Kontrolldichte im Jahr 2017. So haben die Vollzugsorgane die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 170 000 Personen und bei mehr als 44 000 Unternehmen überprüft. Insgesamt wurden 7 Prozent der Schweizer Arbeitgeber, 36 Prozent der Entsandten und 33 Prozent der selbstständigen Dienstleistungserbringer einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde ein Anstieg der Lohnunterbietungen bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern auf 13 Prozent (11 Prozent) und bei den kontrollierten Entsendebetrieben auf 16 Prozent (14 Prozent) festgestellt. Betreffend die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge wurde bei rund jeder vierten Kontrolle ein Verstoss festgestellt.</p><p>Darauf basierend bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb finden seit Etablierung der flankierenden Massnahmen jedes Jahr massiv mehr Kontrollen statt als vorgeschrieben? So fanden 2017 über 44 000 Kontrollen statt, obwohl nur 27 000 vorgeschrieben sind.</p><p>2. Wie viel Aufwand (Anzahl Arbeitsstunden) lösten die Kontrollen 2017 bei den Schweizer Arbeitgebern aus, inklusive Aufbereitung entsprechender Dokumente durch die Arbeitgeber?</p><p>3. Wie hoch sind die Entschädigungen, die 2017 an Gewerkschafts- bzw. Arbeitgebervertreter für deren Kontrolltätigkeit ausgerichtet wurden?</p><p>4. Inwiefern kann er ausschliessen, dass Fehlanreize bestehen, die zu einer überhöhten Kontrolltätigkeit führen, um bspw. die Beiträge an die Gewerkschaften zu maximieren?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass die flankierenden Massnahmen aufgrund der hohen Anzahl Verstösse trotz erheblichem Kontrollaufwand offensichtlich nicht geeignet sind, um die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gegenüber der Billigkonkurrenz aus der EU durchzusetzen?</p><p>6. Wäre eine autonome Steuerung der Zuwanderung, wie sie die SVP mit ihrer Begrenzungs-Initiative fordert, bzw. eine autonome Zulassung ausländischer Dienstleister nicht geeigneter, um die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gegenüber der europäischen Billigkonkurrenz zu verteidigen?</p>
  • Flankierende Massnahmen. Wie zweckmässig ist der Kontrollaufwand?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-/Efta-Raum hat seit der erstmaligen Festlegung der Anzahl Kontrollen in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201) im Jahr 2011 um rund 40 Prozent von rund 173 000 auf rund 240 000 zugenommen. Im selben Zeitraum wuchs die Gesamtbeschäftigung in der Schweiz um rund 300 000 Arbeitskräfte. Die Vollzugsorgane haben das Kontrollvolumen über die Jahre an die genannten Entwicklungen angepasst. Den erhöhten Kontrollbedarf hat der Bundesrat jüngst in seiner Verordnungsanpassung bestätigt, indem die Mindestkontrollanzahl von 27 000 auf 35 000 erhöht wurde.</p><p>2. Vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit galt eine Bewilligungspflicht für Arbeitskräfte und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen aus dem EU-/Efta-Raum. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wurde für jede Anstellung im Einzelfall geprüft, mit entsprechendem Aufwand für die Arbeitgeber. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen gezielt nach Stellenantritt kontrolliert. Für die Arbeitgeber bedeutete dieser Systemwechsel eine erhebliche administrative Erleichterung.</p><p>Eine quantitative Auswertung der Belastung durch die Kontrollen wurde bisher nicht vorgenommen. Der Bericht in Erfüllung des Postulates de Courten 15.3117, welchen das WBF bis Mitte 2019 erarbeitet, wird unter anderem auch Aussagen zum Aufwand der staatlichen Kontrollen bei den Unternehmen enthalten.</p><p>3. Die Entschädigung der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen (Flam) erfolgt auf der Grundlage der EntsV. Artikel 9 EntsV sieht vor, dass die Sozialpartner, die Vertragspartei eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) sind, Anspruch auf eine Entschädigung der Kosten haben, die ihnen aus dem Vollzug des Gesetzes zusätzlich zum üblichen Vollzug des GAV entstehen. Der Bund finanziert einzig die Kontrolltätigkeit der paritätischen Kommissionen (PK) pauschal pro Kontrolle, das Geld fliesst nicht direkt zu den Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden. Für das Jahr 2017 wurden die PK insgesamt mit rund 6 Millionen Schweizerfranken für den Vollzug der Flam entschädigt.</p><p>4. Die Subvention des Bundes an die PK wird im Rahmen der Aufsichtstätigkeit laufend überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass durch diese Subvention lediglich die aus dem Vollzug des Gesetzes zusätzlich anfallenden Kosten entschädigt werden und folglich keine Überschüsse und damit mögliche Fehlanreize entstehen. Die jüngste Prüfung hat ergeben, dass die aktuelle Pauschalentschädigung pro Kontrolle nicht ausreichend ist, um die aus dem Aktionsplan des Bundesrates zur Verbesserung des Vollzugs der Flam erwachsenen zusätzlichen qualitativen Anforderungen zu erfüllen, und folglich wurde dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt, um die Pauschale zu erhöhen. Diesem Nachtragskredit wurde in der Sommersession 2018 zugestimmt.</p><p>5./6. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass das zur Durchsetzung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen notwendige Kontrollsystem für Unternehmen und Vollzugsbehörden so schlank wie möglich ausgestaltet ist. Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane der Flam ist verhältnismässig, risikoorientiert und zielgerichtet. Dadurch können Missbräuche zuverlässig erkannt werden.</p><p>Die positive Entwicklung der Löhne in der Schweiz zeigt, dass das aktuelle System akkurat funktioniert. Die heutigen Erfahrungen mit der kontingentierten Dienstleistungserbringung aus der EU/Efta mit einer Dauer von über 90 Tagen und der damit verbundenen vorgängigen Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in jedem Einzelfall zeigt deutlich, dass ein Systemwechsel hin zu einer autonomen Steuerung einen bedeutend grösseren administrativen Aufwand zur Konsequenz hätte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU zeigt eine hohe Kontrolldichte im Jahr 2017. So haben die Vollzugsorgane die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 170 000 Personen und bei mehr als 44 000 Unternehmen überprüft. Insgesamt wurden 7 Prozent der Schweizer Arbeitgeber, 36 Prozent der Entsandten und 33 Prozent der selbstständigen Dienstleistungserbringer einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde ein Anstieg der Lohnunterbietungen bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern auf 13 Prozent (11 Prozent) und bei den kontrollierten Entsendebetrieben auf 16 Prozent (14 Prozent) festgestellt. Betreffend die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge wurde bei rund jeder vierten Kontrolle ein Verstoss festgestellt.</p><p>Darauf basierend bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb finden seit Etablierung der flankierenden Massnahmen jedes Jahr massiv mehr Kontrollen statt als vorgeschrieben? So fanden 2017 über 44 000 Kontrollen statt, obwohl nur 27 000 vorgeschrieben sind.</p><p>2. Wie viel Aufwand (Anzahl Arbeitsstunden) lösten die Kontrollen 2017 bei den Schweizer Arbeitgebern aus, inklusive Aufbereitung entsprechender Dokumente durch die Arbeitgeber?</p><p>3. Wie hoch sind die Entschädigungen, die 2017 an Gewerkschafts- bzw. Arbeitgebervertreter für deren Kontrolltätigkeit ausgerichtet wurden?</p><p>4. Inwiefern kann er ausschliessen, dass Fehlanreize bestehen, die zu einer überhöhten Kontrolltätigkeit führen, um bspw. die Beiträge an die Gewerkschaften zu maximieren?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass die flankierenden Massnahmen aufgrund der hohen Anzahl Verstösse trotz erheblichem Kontrollaufwand offensichtlich nicht geeignet sind, um die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gegenüber der Billigkonkurrenz aus der EU durchzusetzen?</p><p>6. Wäre eine autonome Steuerung der Zuwanderung, wie sie die SVP mit ihrer Begrenzungs-Initiative fordert, bzw. eine autonome Zulassung ausländischer Dienstleister nicht geeigneter, um die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gegenüber der europäischen Billigkonkurrenz zu verteidigen?</p>
    • Flankierende Massnahmen. Wie zweckmässig ist der Kontrollaufwand?

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