Postauto-Skandal. Rückforderung der KPMG-Honorare

ShortId
18.3676
Id
20183676
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Postauto-Skandal. Rückforderung der KPMG-Honorare
AdditionalIndexing
04;24;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Revisionsgesellschaften wie die KPMG AG erhalten erkleckliche Honorare - begründet werden diese mit dem enormen Aufwand und der grossen Verantwortung, welche so eine Revision mit sich bringen. Mit der unsachgemässen Rechnungsführung der Post und der schludrigen Prüfung der Postrechnung über mehrere Jahre durch die Revisionsgesellschaft sind erhebliche Schäden entstanden. Dafür trägt die KPMG mit ihrer unkritischen Rechnungsprüfung eine Mitverantwortung. In den Jahren 2013 bis 2017 kassierte die KPMG 19,6 Millionen Schweizerfranken - also rund 4 Millionen Schweizerfranken pro Jahr.</p><p>Es ist offensichtlich, dass die Revisionsfirma KPMG die fragliche Buchungspraxis gekannt haben muss, denn sie verweist in ihren Testaten ausführlich auf Berichte des BAV zur Spartenrechnung. Entweder kannte die Revisionsgesellschaft diese Rechnungen - oder man hat einfach Sätze aus fremden Berichten kopiert, ohne diese zu hinterfragen. Anders ist es nicht zu erklären, dass in einer der Anmerkungen die Rede von "unserer Facheinheit Revision des BAV" ist. Weiter wurden durch die Post jahrelang überhöhte Management-Fees und Lizenzkosten belastet, welche von der KPMG nicht ausreichend hinterfragt wurden.</p><p>Es erscheint aufgrund des Versagens der Revision angemessen, die mit dem Postauto-Skandal im Zusammenhang stehenden Honorare der KPMG zurückzufordern.</p>
  • <p>Die KPMG AG ist seit der PTT-Revision im Jahr 1998 die externe Revisionsstelle der Post. Im Jahr 2016 führte die Post eine WTO-Ausschreibung zur Vergabe des Revisionsmandates durch. In der Folge wurde der Auftrag wiederum an die KPMG AG erteilt. Diese prüft die Jahresrechnungen des Postkonzerns, der Muttergesellschaft (Die Schweizerische Post AG) und der Konzerngesellschaften. Die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellten Unregelmässigkeiten erfolgten bei der Postauto Schweiz AG in der internen Betriebsbuchhaltung, welche von der externen Revisionsstelle nicht geprüft wird.</p><p>Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) führt im Zusammenhang mit den Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG bei der KPMG AG derzeit eine Abklärung durch. Sollte sich dabei herausstellen, dass es zu Prüfmängeln gekommen ist, könnte die RAB im Rahmen einer formellen Überprüfung Massnahmen gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG; SR 221.302) ergreifen.</p><p>Der Bund als Alleinaktionär der Post wählt jedes Jahr an der ordentlichen Generalversammlung der Post die externe Revisionsstelle. Die vertragliche Beziehung des Revisionsmandates besteht hingegen zwischen der Post und der KPMG AG, und auch die Bezahlung der Honorare erfolgt durch die Post. Gestützt auf diese Ausgangslage steht es dem Bundesrat rechtlich nicht zu, direkt von der KPMG AG Honorarbeiträge zurückzufordern. Allfällige Ansprüche wegen Schlechterfüllung des Revisionsmandates wären vom Verwaltungsrat der Post zu prüfen.</p><p>Anlässlich der Generalversammlung vom 26. Juni 2018 wurde die KPMG AG für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt; dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Postfinance bereits im Verlaufe des Geschäftsjahres Prüfarbeiten zu tätigen sind und ein kurzfristiges Auswechseln der Revisionsstelle per Mitte Jahr damit grosse organisatorische Folgen gehabt hätte. Um einen Neuanfang zu gewährleisten, wird danach aber die Zusammenarbeit mit der KPMG AG nicht mehr weitergeführt. Die Post eröffnet im Sommer 2018 das Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, KPMG-Honorare zurückzufordern, die mit dem Postauto-Skandal im Zusammenhang stehen.</p>
  • Postauto-Skandal. Rückforderung der KPMG-Honorare
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Revisionsgesellschaften wie die KPMG AG erhalten erkleckliche Honorare - begründet werden diese mit dem enormen Aufwand und der grossen Verantwortung, welche so eine Revision mit sich bringen. Mit der unsachgemässen Rechnungsführung der Post und der schludrigen Prüfung der Postrechnung über mehrere Jahre durch die Revisionsgesellschaft sind erhebliche Schäden entstanden. Dafür trägt die KPMG mit ihrer unkritischen Rechnungsprüfung eine Mitverantwortung. In den Jahren 2013 bis 2017 kassierte die KPMG 19,6 Millionen Schweizerfranken - also rund 4 Millionen Schweizerfranken pro Jahr.</p><p>Es ist offensichtlich, dass die Revisionsfirma KPMG die fragliche Buchungspraxis gekannt haben muss, denn sie verweist in ihren Testaten ausführlich auf Berichte des BAV zur Spartenrechnung. Entweder kannte die Revisionsgesellschaft diese Rechnungen - oder man hat einfach Sätze aus fremden Berichten kopiert, ohne diese zu hinterfragen. Anders ist es nicht zu erklären, dass in einer der Anmerkungen die Rede von "unserer Facheinheit Revision des BAV" ist. Weiter wurden durch die Post jahrelang überhöhte Management-Fees und Lizenzkosten belastet, welche von der KPMG nicht ausreichend hinterfragt wurden.</p><p>Es erscheint aufgrund des Versagens der Revision angemessen, die mit dem Postauto-Skandal im Zusammenhang stehenden Honorare der KPMG zurückzufordern.</p>
    • <p>Die KPMG AG ist seit der PTT-Revision im Jahr 1998 die externe Revisionsstelle der Post. Im Jahr 2016 führte die Post eine WTO-Ausschreibung zur Vergabe des Revisionsmandates durch. In der Folge wurde der Auftrag wiederum an die KPMG AG erteilt. Diese prüft die Jahresrechnungen des Postkonzerns, der Muttergesellschaft (Die Schweizerische Post AG) und der Konzerngesellschaften. Die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellten Unregelmässigkeiten erfolgten bei der Postauto Schweiz AG in der internen Betriebsbuchhaltung, welche von der externen Revisionsstelle nicht geprüft wird.</p><p>Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) führt im Zusammenhang mit den Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG bei der KPMG AG derzeit eine Abklärung durch. Sollte sich dabei herausstellen, dass es zu Prüfmängeln gekommen ist, könnte die RAB im Rahmen einer formellen Überprüfung Massnahmen gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG; SR 221.302) ergreifen.</p><p>Der Bund als Alleinaktionär der Post wählt jedes Jahr an der ordentlichen Generalversammlung der Post die externe Revisionsstelle. Die vertragliche Beziehung des Revisionsmandates besteht hingegen zwischen der Post und der KPMG AG, und auch die Bezahlung der Honorare erfolgt durch die Post. Gestützt auf diese Ausgangslage steht es dem Bundesrat rechtlich nicht zu, direkt von der KPMG AG Honorarbeiträge zurückzufordern. Allfällige Ansprüche wegen Schlechterfüllung des Revisionsmandates wären vom Verwaltungsrat der Post zu prüfen.</p><p>Anlässlich der Generalversammlung vom 26. Juni 2018 wurde die KPMG AG für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt; dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Postfinance bereits im Verlaufe des Geschäftsjahres Prüfarbeiten zu tätigen sind und ein kurzfristiges Auswechseln der Revisionsstelle per Mitte Jahr damit grosse organisatorische Folgen gehabt hätte. Um einen Neuanfang zu gewährleisten, wird danach aber die Zusammenarbeit mit der KPMG AG nicht mehr weitergeführt. Die Post eröffnet im Sommer 2018 das Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, KPMG-Honorare zurückzufordern, die mit dem Postauto-Skandal im Zusammenhang stehen.</p>
    • Postauto-Skandal. Rückforderung der KPMG-Honorare

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