Innovationen im Stromnetz ermöglichen

ShortId
18.3678
Id
20183678
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Innovationen im Stromnetz ermöglichen
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Bevölkerung will gemäss dem Resultat von Volksabstimmungen verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Die Stromversorgung wird durch den stärkeren Rückgriff auf fluktuierende Produktionsformen volatiler. Produktion, Speicher und Verbraucher müssen dynamischer aufeinander abgestimmt werden. Das Stromnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine kluge Steuerung im Netz kommt dabei volkswirtschaftlich günstiger, als wenn das Netz für jeden eventuellen Extremfall ausgebaut werden müsste. </p><p>Die heutige Regulierung setzt innovativen Ansätzen enge Grenzen. Bei der Netztarifierung sind mit der Energiestrategie 2050 gar Rückschritte gemacht worden, indem tarifliche Anreize für netzdienliches Nutzerverhalten kaum mehr möglich sind. Durch die weitere und vor allem grossräumigere Verbreitung des Eigenverbrauchs wird sich zudem die bereits seit mehreren Jahren spürbare Tendenz zur Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten weiter fortsetzen.</p><p>Die Digitalisierung bietet bereits interessante Anwendungen, z. B. im Bereich Smart Home, und wird noch unzählige weitere Innovationen eröffnen, welche im Sinn der Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele sind. Diese Möglichkeiten können jedoch nur dann ausgeschöpft werden, wenn das Netz darauf smart reagieren kann. Es braucht deshalb mehr Handlungsfreiheit insbesondere bei der Netztarifierung. Die Gestaltungsfreiheit für Verteilnetzbetreiber bei der Netztarifierung ist nötig, damit diese der jeweiligen spezifischen Netzsituation gerecht werden. Insbesondere müssen für Verbraucher die Tarife auf Basis der Lastprofile festgelegt werden. Die Angemessenheit der Kosten wird dadurch nicht infrage gestellt, da diese der Kontrolle durch die Elcom unterliegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet eine Weiterentwicklung der Netze in Richtung Smart Grids zur besseren und rascheren Integration der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien als wichtig. Um diesen Prozess zu fördern, hat das Parlament im Rahmen der Energiestrategie 2050 (ES 2050) neue Bestimmungen zu Mess-, Regel- und Steuersystemen im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) beschlossen, welche seit Anfang 2018 in Kraft sind. Der Netzinfrastruktur wurde speziell Rechnung getragen. So muss die Tarifierung der Netze der Energieeffizienz und einer effizienten Netzinfrastruktur dienen (Art. 14 StromVG). Dies ermöglicht es bereits heute, die Leistungskomponente besser in der Netztarifierung zu berücksichtigen. Weitere Instrumente sind im Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze; BBl 2017 7909) enthalten, das vom Parlament am 15. Dezember 2017 verabschiedet wurde. Dieses wird zusammen mit den zugehörigen Verordnungen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft treten. Im Vordergrund stehen hier innovative Massnahmen sowie das gesetzlich verankerte sogenannte Nova-Prinzip. Das Nova-Prinzip setzt auf eine Netzoptimierung vor einer Netzverstärkung, und diese wiederum soll Vorrang vor dem Ausbau des Netzes haben. Bei den innovativen Massnahmen dürfen Netzbetreiber Erkenntnisse aus der angewandten Forschung in ihren Netzen erproben und dies an die Netzkosten in beschränktem Umfang anrechnen. Die Digitalisierung, welche unter anderem bei Smart Grids eine zentrale Rolle spielt, unterstützt all diese Instrumente. Der Bundesrat treibt die Digitalisierung mit den Massnahmen seiner Strategie Digitale Schweiz auch im Energiesektor voran. Im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Revision des StromVG ist zudem vorgesehen, mehr Freiraum bei der Verwendung von Leistungstarifen zu geben und die netzdienliche Flexibilität zu verankern. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage ist für Herbst 2018 geplant.</p><p>Mit der ES 2050 und der Strategie Stromnetze sind die Anliegen des Motionärs bereits weitgehend erfüllt. Weitere Massnahmen im Sinne des Motionärs wird der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Revision des StromVG im Herbst 2018 vorschlagen. Die Motion schränkt jedoch den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig ein. Zudem würde deren Umsetzung einen erhöhten administrativen Aufwand verursachen. So ginge insbesondere eine strikte Verursachergerechtigkeit bei der Tarifierung aller Endverbraucher entsprechend ihren Lastgängen zu weit: Einerseits ist nur schwer zu eruieren, welche Lastgänge auf welcher Netzebene welche Kosten verursachen, und andererseits werden die Verbräuche vieler, vor allem kleiner Endverbraucher gar nicht lastganggemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Kontext der Revision des StromVG eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, durch welche die Innovation im Bereich des Stromnetzes vereinfacht wird. Dabei ist insbesondere mehr Gestaltungsfreiheit bei der Netztarifierung zu schaffen und sicherzustellen, dass die Tarifierung bei allen Verbrauchern verursachergerecht und entsprechend ihren Lastgängen erfolgt.</p>
  • Innovationen im Stromnetz ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Bevölkerung will gemäss dem Resultat von Volksabstimmungen verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Die Stromversorgung wird durch den stärkeren Rückgriff auf fluktuierende Produktionsformen volatiler. Produktion, Speicher und Verbraucher müssen dynamischer aufeinander abgestimmt werden. Das Stromnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine kluge Steuerung im Netz kommt dabei volkswirtschaftlich günstiger, als wenn das Netz für jeden eventuellen Extremfall ausgebaut werden müsste. </p><p>Die heutige Regulierung setzt innovativen Ansätzen enge Grenzen. Bei der Netztarifierung sind mit der Energiestrategie 2050 gar Rückschritte gemacht worden, indem tarifliche Anreize für netzdienliches Nutzerverhalten kaum mehr möglich sind. Durch die weitere und vor allem grossräumigere Verbreitung des Eigenverbrauchs wird sich zudem die bereits seit mehreren Jahren spürbare Tendenz zur Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten weiter fortsetzen.</p><p>Die Digitalisierung bietet bereits interessante Anwendungen, z. B. im Bereich Smart Home, und wird noch unzählige weitere Innovationen eröffnen, welche im Sinn der Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele sind. Diese Möglichkeiten können jedoch nur dann ausgeschöpft werden, wenn das Netz darauf smart reagieren kann. Es braucht deshalb mehr Handlungsfreiheit insbesondere bei der Netztarifierung. Die Gestaltungsfreiheit für Verteilnetzbetreiber bei der Netztarifierung ist nötig, damit diese der jeweiligen spezifischen Netzsituation gerecht werden. Insbesondere müssen für Verbraucher die Tarife auf Basis der Lastprofile festgelegt werden. Die Angemessenheit der Kosten wird dadurch nicht infrage gestellt, da diese der Kontrolle durch die Elcom unterliegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet eine Weiterentwicklung der Netze in Richtung Smart Grids zur besseren und rascheren Integration der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien als wichtig. Um diesen Prozess zu fördern, hat das Parlament im Rahmen der Energiestrategie 2050 (ES 2050) neue Bestimmungen zu Mess-, Regel- und Steuersystemen im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) beschlossen, welche seit Anfang 2018 in Kraft sind. Der Netzinfrastruktur wurde speziell Rechnung getragen. So muss die Tarifierung der Netze der Energieeffizienz und einer effizienten Netzinfrastruktur dienen (Art. 14 StromVG). Dies ermöglicht es bereits heute, die Leistungskomponente besser in der Netztarifierung zu berücksichtigen. Weitere Instrumente sind im Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze; BBl 2017 7909) enthalten, das vom Parlament am 15. Dezember 2017 verabschiedet wurde. Dieses wird zusammen mit den zugehörigen Verordnungen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft treten. Im Vordergrund stehen hier innovative Massnahmen sowie das gesetzlich verankerte sogenannte Nova-Prinzip. Das Nova-Prinzip setzt auf eine Netzoptimierung vor einer Netzverstärkung, und diese wiederum soll Vorrang vor dem Ausbau des Netzes haben. Bei den innovativen Massnahmen dürfen Netzbetreiber Erkenntnisse aus der angewandten Forschung in ihren Netzen erproben und dies an die Netzkosten in beschränktem Umfang anrechnen. Die Digitalisierung, welche unter anderem bei Smart Grids eine zentrale Rolle spielt, unterstützt all diese Instrumente. Der Bundesrat treibt die Digitalisierung mit den Massnahmen seiner Strategie Digitale Schweiz auch im Energiesektor voran. Im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Revision des StromVG ist zudem vorgesehen, mehr Freiraum bei der Verwendung von Leistungstarifen zu geben und die netzdienliche Flexibilität zu verankern. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage ist für Herbst 2018 geplant.</p><p>Mit der ES 2050 und der Strategie Stromnetze sind die Anliegen des Motionärs bereits weitgehend erfüllt. Weitere Massnahmen im Sinne des Motionärs wird der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Revision des StromVG im Herbst 2018 vorschlagen. Die Motion schränkt jedoch den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig ein. Zudem würde deren Umsetzung einen erhöhten administrativen Aufwand verursachen. So ginge insbesondere eine strikte Verursachergerechtigkeit bei der Tarifierung aller Endverbraucher entsprechend ihren Lastgängen zu weit: Einerseits ist nur schwer zu eruieren, welche Lastgänge auf welcher Netzebene welche Kosten verursachen, und andererseits werden die Verbräuche vieler, vor allem kleiner Endverbraucher gar nicht lastganggemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Kontext der Revision des StromVG eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, durch welche die Innovation im Bereich des Stromnetzes vereinfacht wird. Dabei ist insbesondere mehr Gestaltungsfreiheit bei der Netztarifierung zu schaffen und sicherzustellen, dass die Tarifierung bei allen Verbrauchern verursachergerecht und entsprechend ihren Lastgängen erfolgt.</p>
    • Innovationen im Stromnetz ermöglichen

Back to List