Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik

ShortId
18.3681
Id
20183681
Updated
28.07.2023 03:30
Language
de
Title
Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik
AdditionalIndexing
2841;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verabschiedete 2012 die aktuelle schweizerische Gesundheitsaussenpolitik (GAP). Diese wird zurzeit überarbeitet. Aufgrund der aktuellen Revision der GAP kann sich der Bundesrat momentan nicht zu deren zukünftiger Ausrichtung äussern.</p><p>1. Im Rahmen der GAP setzt sich der Bundesrat in kohärenter Weise für die öffentliche Gesundheit ein. Um diese zu schützen und zu fördern, bedarf es auch lebenswichtiger Heilmittel. Diese werden in der Regel nur dann erforscht und entwickelt, wenn das geistige Eigentum angemessen geschützt wird.</p><p>2. Artikel 31 des Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) sieht die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz durch Mitgliedstaaten vor. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich die Souveränität der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, namentlich des Trips-Abkommens. Das Trips-Abkommen definiert die Voraussetzungen, welche die Vergabe einer Zwangslizenz erfüllen muss. Im Einklang mit der Doha-Erklärung der WTO zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 anerkennt die Schweiz die dort festgehaltenen Flexibilitäten nicht nur in Notsituationen.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet den Bericht des vom ehemaligen Uno-Generalsekretär einberufenen High Level Panel nicht als eine geeignete Grundlage für eine umfassende und nachhaltige Strategie im Bereich Zugang zu Heilmitteln; dies besonders, weil das Mandat des High Level Panel zu eng gefasst war, um der Thematik gerecht zu werden.</p><p>Die Politik des Bundesrates erachtet die nachhaltige Forschung und Entwicklung besser wirkender Heilmittel als sehr wichtig. Sie dient insbesondere auch den Patientinnen und Patienten.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Trips-Flexibilitäten und mit diesen auch die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz gemäss den Voraussetzungen des WTO/Trips-Abkommens. Die Schweiz ruft diese Voraussetzungen im multilateralen Rahmen und in ihren bilateralen Beziehungen in Erinnerung.</p><p>In Freihandelsabkommen strebt die Schweiz einen gegenseitig zufriedenstellenden, gegenüber dem multilateralen Mindestschutzstandard des WTO/Trips-Abkommens punktuell verbesserten Schutz des geistigen Eigentums an. Dabei wird der Entwicklungsstand des Partnerlandes speziell berücksichtigt. Die Schutzausnahmen zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen im Bedarfsfall gemäss der Doha-Erklärung der WTO zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit bleiben in den Freihandelsabkommen möglich. Die Schweiz schlägt in ihren Verhandlungen eine ausdrückliche Bestätigung dieser Möglichkeit vor.</p><p>4. Der Bundesrat kommentiert den Inhalt von Schreiben von Vertretern ausserhalb der Bundesverwaltung, welche nicht an den Bundesrat gerichtet sind, nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zwangslizenz ist eine im Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene sogenannte Flexibilität, also ein Element des darin vorgesehenen Systems des Patentschutzes. Dieses Mittel erlaubt es den Staaten, souverän zu handeln, wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht, indem sie die Produktion und die Vermarktung patentgeschützter Arzneimittel erlauben, gegen eine Entschädigung der Patentinhaber ("royalties").</p><p>Die Schweiz hat das Recht der Staaten auf volle Ausschöpfung dieser Trips-Flexibilität anerkannt, und auch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Gesundheitsbereich spricht dafür. </p><p>Die 2012 angenommene Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP), die zurzeit revidiert wird, enthält allerdings Aussagen zur Zwangslizenz, die dieser Trips-Flexibilität widersprechen und die es zu korrigieren gilt. Diese abweichende Position der GAP kam auch im von der Schweiz ausgeübten diplomatischen Druck auf Kolumbien oder Thailand zum Ausdruck, als diese Länder im Interesse der öffentlichen Gesundheit zum Mittel der Zwangslizenzen greifen wollten. Oder sie zeigt sich dort, wo die Schweiz im Rahmen der Efta Bestimmungen in Freihandelsabkommen mit Indien oder Indonesien verhandelt, die den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln für diese Länder infrage stellen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten darzustellen, wie er in der neuen GAP Folgendes konkret umzusetzen gedenkt:</p><p>1. Dem Recht auf Gesundheit, wozu auch der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln gehört, Priorität einräumen vor den wirtschaftlichen Interessen.</p><p>2. Fehler korrigieren, wie etwa denjenigen, dass die Trips-Flexibilitäten nur in dringlichen Notlagen zur Anwendung kommen sollen, während doch die Dokumente der WTO klar zum Ausdruck bringen, dass jeder Staat die Freiheit hat zu bestimmen, nach welchen Kriterien solche Zwangslizenzen sollen erteilt werden können.</p><p>3. Die Empfehlungen des Berichtes von 2016 des hochrangigen Uno-Gremiums für den Zugang zu Medikamenten (UNHLP) integrieren. Diese Empfehlungen legen den Staaten nahe, alles zu unterlassen, was die einzelnen Länder daran hindern könnte, die Trips-Flexibilitäten voll auszuschöpfen, wie etwa diplomatischen Druck oder die Verhandlung von Handelsabkommen, die den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten behindern.</p><p>Da die Empfehlungen des UNHLP-Berichtes sich auch an die Privatwirtschaft richten, stelle ich dem Bundesrat überdies folgende Frage:</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Brief des CEO von Novartis an den kolumbianischen Präsidenten (im Februar 2018 publik geworden) eine inakzeptable Einmischung in die diplomatischen Beziehungen der Schweiz darstellt, namentlich wenn Herr Jimenez mit spürbaren Folgen für die Patientinnen und Patienten sowie für die Wirtschaft des Landes droht?</p>
  • Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verabschiedete 2012 die aktuelle schweizerische Gesundheitsaussenpolitik (GAP). Diese wird zurzeit überarbeitet. Aufgrund der aktuellen Revision der GAP kann sich der Bundesrat momentan nicht zu deren zukünftiger Ausrichtung äussern.</p><p>1. Im Rahmen der GAP setzt sich der Bundesrat in kohärenter Weise für die öffentliche Gesundheit ein. Um diese zu schützen und zu fördern, bedarf es auch lebenswichtiger Heilmittel. Diese werden in der Regel nur dann erforscht und entwickelt, wenn das geistige Eigentum angemessen geschützt wird.</p><p>2. Artikel 31 des Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) sieht die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz durch Mitgliedstaaten vor. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich die Souveränität der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, namentlich des Trips-Abkommens. Das Trips-Abkommen definiert die Voraussetzungen, welche die Vergabe einer Zwangslizenz erfüllen muss. Im Einklang mit der Doha-Erklärung der WTO zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 anerkennt die Schweiz die dort festgehaltenen Flexibilitäten nicht nur in Notsituationen.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet den Bericht des vom ehemaligen Uno-Generalsekretär einberufenen High Level Panel nicht als eine geeignete Grundlage für eine umfassende und nachhaltige Strategie im Bereich Zugang zu Heilmitteln; dies besonders, weil das Mandat des High Level Panel zu eng gefasst war, um der Thematik gerecht zu werden.</p><p>Die Politik des Bundesrates erachtet die nachhaltige Forschung und Entwicklung besser wirkender Heilmittel als sehr wichtig. Sie dient insbesondere auch den Patientinnen und Patienten.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Trips-Flexibilitäten und mit diesen auch die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz gemäss den Voraussetzungen des WTO/Trips-Abkommens. Die Schweiz ruft diese Voraussetzungen im multilateralen Rahmen und in ihren bilateralen Beziehungen in Erinnerung.</p><p>In Freihandelsabkommen strebt die Schweiz einen gegenseitig zufriedenstellenden, gegenüber dem multilateralen Mindestschutzstandard des WTO/Trips-Abkommens punktuell verbesserten Schutz des geistigen Eigentums an. Dabei wird der Entwicklungsstand des Partnerlandes speziell berücksichtigt. Die Schutzausnahmen zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen im Bedarfsfall gemäss der Doha-Erklärung der WTO zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit bleiben in den Freihandelsabkommen möglich. Die Schweiz schlägt in ihren Verhandlungen eine ausdrückliche Bestätigung dieser Möglichkeit vor.</p><p>4. Der Bundesrat kommentiert den Inhalt von Schreiben von Vertretern ausserhalb der Bundesverwaltung, welche nicht an den Bundesrat gerichtet sind, nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zwangslizenz ist eine im Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene sogenannte Flexibilität, also ein Element des darin vorgesehenen Systems des Patentschutzes. Dieses Mittel erlaubt es den Staaten, souverän zu handeln, wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht, indem sie die Produktion und die Vermarktung patentgeschützter Arzneimittel erlauben, gegen eine Entschädigung der Patentinhaber ("royalties").</p><p>Die Schweiz hat das Recht der Staaten auf volle Ausschöpfung dieser Trips-Flexibilität anerkannt, und auch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Gesundheitsbereich spricht dafür. </p><p>Die 2012 angenommene Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP), die zurzeit revidiert wird, enthält allerdings Aussagen zur Zwangslizenz, die dieser Trips-Flexibilität widersprechen und die es zu korrigieren gilt. Diese abweichende Position der GAP kam auch im von der Schweiz ausgeübten diplomatischen Druck auf Kolumbien oder Thailand zum Ausdruck, als diese Länder im Interesse der öffentlichen Gesundheit zum Mittel der Zwangslizenzen greifen wollten. Oder sie zeigt sich dort, wo die Schweiz im Rahmen der Efta Bestimmungen in Freihandelsabkommen mit Indien oder Indonesien verhandelt, die den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln für diese Länder infrage stellen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten darzustellen, wie er in der neuen GAP Folgendes konkret umzusetzen gedenkt:</p><p>1. Dem Recht auf Gesundheit, wozu auch der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln gehört, Priorität einräumen vor den wirtschaftlichen Interessen.</p><p>2. Fehler korrigieren, wie etwa denjenigen, dass die Trips-Flexibilitäten nur in dringlichen Notlagen zur Anwendung kommen sollen, während doch die Dokumente der WTO klar zum Ausdruck bringen, dass jeder Staat die Freiheit hat zu bestimmen, nach welchen Kriterien solche Zwangslizenzen sollen erteilt werden können.</p><p>3. Die Empfehlungen des Berichtes von 2016 des hochrangigen Uno-Gremiums für den Zugang zu Medikamenten (UNHLP) integrieren. Diese Empfehlungen legen den Staaten nahe, alles zu unterlassen, was die einzelnen Länder daran hindern könnte, die Trips-Flexibilitäten voll auszuschöpfen, wie etwa diplomatischen Druck oder die Verhandlung von Handelsabkommen, die den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten behindern.</p><p>Da die Empfehlungen des UNHLP-Berichtes sich auch an die Privatwirtschaft richten, stelle ich dem Bundesrat überdies folgende Frage:</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Brief des CEO von Novartis an den kolumbianischen Präsidenten (im Februar 2018 publik geworden) eine inakzeptable Einmischung in die diplomatischen Beziehungen der Schweiz darstellt, namentlich wenn Herr Jimenez mit spürbaren Folgen für die Patientinnen und Patienten sowie für die Wirtschaft des Landes droht?</p>
    • Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik

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