Uno-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten

ShortId
18.3682
Id
20183682
Updated
28.07.2023 03:30
Language
de
Title
Uno-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die dritte hochrangige UN-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten am 27. September 2018 in New York ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Erreichung des global anvisierten Ziels 3.4 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, "die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel (zu) senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen (zu) fördern". In der Schweiz leiden rund 2,2 Millionen Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit wie etwa Krebs oder Diabetes. Nichtübertragbare Krankheiten sind für 80 Prozent der gesamten Schweizer Gesundheitskosten verantwortlich. Prävention und gesundheitsfördernde Massnahmen können nachhaltig dazu beitragen, dass weniger Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit erkranken und dass somit indirekt Gesundheitskosten eingespart werden können.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist verantwortlich für die Vorbereitungen im Hinblick auf die Teilnahme der Schweiz an der 73. Tagung der Uno-Generalversammlung sowie der hochrangigen UN-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten. Die Position der Schweiz zu dieser Konferenz orientiert sich an der vom Bundesrat und von den Kantonen 2016 verabschiedeten nationalen Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten (2017-2024) sowie an der 2012 vom Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP).</p><p>Die für die GAP zuständigen Bundesstellen stellen einen regelmässigen Austausch mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, den interessierten Kreisen aus Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Forschung sowie Akteuren des schweizerischen Gesundheitssystems sicher. Anlässlich des öffentlichen Jahresanlasses zur GAP vom 11. Juni 2018 wurden die interessierten Akteure eingeladen, sich an der internationalen Anhörung vom 5. Juli 2018 in Vorbereitung der UN-Konferenz über die akkreditierten Organisationen zu beteiligen und das Bundesamt für Gesundheit entsprechend über ihre Stellungnahme in Kenntnis zu setzen.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement des Innern hat 2016 beschlossen, den Pro-Kopf-Beitrag zugunsten der Prävention gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) um je Fr. 1.20 pro Jahr (2017 und 2018) auf insgesamt Fr. 4.80 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass vor 2024 keine weiteren Erhöhungen des KVG-Beitrages vorgenommen werden.</p><p>4. Nachweislich gehören Steuererhöhungen sowohl bei Tabak wie bei Alkohol zu den wirksamsten und kostengünstigsten Massnahmen, um den die Gesundheitskosten besonders belastenden und vor allem unter Jugendlichen verbreiteten problematischen Konsum zu reduzieren. Das Parlament hat sich 2015 im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes gegen eine Steuererhöhung für alkoholische Getränke entschieden. Der Bundesrat sieht aktuell entsprechend keine Erhöhung der Steuer auf alkoholische Getränke vor. Die Tabaksteuer hat der Bundesrat das letzte Mal im Jahr 2013 um zehn Rappen angehoben. Damit hat er seine Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten ausgeschöpft.</p><p>5. Im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 hat sich der Bundesrat für den freiwilligen Ansatz und die Zusammenarbeit mit der Lebensmittelindustrie entschieden. Die Resultate der Arbeiten im Kontext der Erklärung von Mailand vom 4. August 2015 (Zuckerreduktion in Frühstückszerealien und Joghurt) zeigen, dass dieser Ansatz erfolgreich sein kann. Der Bundesrat sieht darum aktuell auch keine Besteuerung von ungesunden Produkten vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kommenden September findet eine Uno-Konferenz zur Thematik der nichtübertragbaren Krankheiten statt, an welcher auch die Schweiz teilnehmen wird. Dabei wird eine internationale Präventionspolitik thematisiert. Die Vorbereitungen sind im Gange. Am 1. Juni 2018 wurde dazu ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert, worin die Mitgliedländer unter anderem aufgefordert werden, die Budgetpositionen für die Prävention zu erhöhen und steuerliche Massnahmen auf alkoholischen Getränken, Tabak und anderen ungesunden Produkten vorzusehen und allenfalls zu erhöhen. Ebenso wird eine globale Solidaritätsabgabe auf Tabak und alkoholischen Getränken diskutiert. Aufgrund dieser Situation stelle ich folgende Fragen. </p><p>1. Welche Position zu den Inhalten bezüglich Prävention wird die Schweiz an dieser Konferenz einnehmen?</p><p>2. Werden die betroffenen Branchen zu den Positionen angehört und einbezogen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Ausgaben für die Prävention zu erhöhen?</p><p>4. Würde er Steuererhöhungen auf alkoholischen Getränken und Tabakprodukten unterstützen?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, auf sogenannt ungesunden Produkten eine Steuer einzuführen?</p>
  • Uno-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die dritte hochrangige UN-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten am 27. September 2018 in New York ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Erreichung des global anvisierten Ziels 3.4 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, "die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel (zu) senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen (zu) fördern". In der Schweiz leiden rund 2,2 Millionen Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit wie etwa Krebs oder Diabetes. Nichtübertragbare Krankheiten sind für 80 Prozent der gesamten Schweizer Gesundheitskosten verantwortlich. Prävention und gesundheitsfördernde Massnahmen können nachhaltig dazu beitragen, dass weniger Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit erkranken und dass somit indirekt Gesundheitskosten eingespart werden können.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist verantwortlich für die Vorbereitungen im Hinblick auf die Teilnahme der Schweiz an der 73. Tagung der Uno-Generalversammlung sowie der hochrangigen UN-Konferenz zu nichtübertragbaren Krankheiten. Die Position der Schweiz zu dieser Konferenz orientiert sich an der vom Bundesrat und von den Kantonen 2016 verabschiedeten nationalen Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten (2017-2024) sowie an der 2012 vom Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP).</p><p>Die für die GAP zuständigen Bundesstellen stellen einen regelmässigen Austausch mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, den interessierten Kreisen aus Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Forschung sowie Akteuren des schweizerischen Gesundheitssystems sicher. Anlässlich des öffentlichen Jahresanlasses zur GAP vom 11. Juni 2018 wurden die interessierten Akteure eingeladen, sich an der internationalen Anhörung vom 5. Juli 2018 in Vorbereitung der UN-Konferenz über die akkreditierten Organisationen zu beteiligen und das Bundesamt für Gesundheit entsprechend über ihre Stellungnahme in Kenntnis zu setzen.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement des Innern hat 2016 beschlossen, den Pro-Kopf-Beitrag zugunsten der Prävention gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) um je Fr. 1.20 pro Jahr (2017 und 2018) auf insgesamt Fr. 4.80 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass vor 2024 keine weiteren Erhöhungen des KVG-Beitrages vorgenommen werden.</p><p>4. Nachweislich gehören Steuererhöhungen sowohl bei Tabak wie bei Alkohol zu den wirksamsten und kostengünstigsten Massnahmen, um den die Gesundheitskosten besonders belastenden und vor allem unter Jugendlichen verbreiteten problematischen Konsum zu reduzieren. Das Parlament hat sich 2015 im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes gegen eine Steuererhöhung für alkoholische Getränke entschieden. Der Bundesrat sieht aktuell entsprechend keine Erhöhung der Steuer auf alkoholische Getränke vor. Die Tabaksteuer hat der Bundesrat das letzte Mal im Jahr 2013 um zehn Rappen angehoben. Damit hat er seine Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten ausgeschöpft.</p><p>5. Im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 hat sich der Bundesrat für den freiwilligen Ansatz und die Zusammenarbeit mit der Lebensmittelindustrie entschieden. Die Resultate der Arbeiten im Kontext der Erklärung von Mailand vom 4. August 2015 (Zuckerreduktion in Frühstückszerealien und Joghurt) zeigen, dass dieser Ansatz erfolgreich sein kann. Der Bundesrat sieht darum aktuell auch keine Besteuerung von ungesunden Produkten vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kommenden September findet eine Uno-Konferenz zur Thematik der nichtübertragbaren Krankheiten statt, an welcher auch die Schweiz teilnehmen wird. Dabei wird eine internationale Präventionspolitik thematisiert. Die Vorbereitungen sind im Gange. Am 1. Juni 2018 wurde dazu ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert, worin die Mitgliedländer unter anderem aufgefordert werden, die Budgetpositionen für die Prävention zu erhöhen und steuerliche Massnahmen auf alkoholischen Getränken, Tabak und anderen ungesunden Produkten vorzusehen und allenfalls zu erhöhen. Ebenso wird eine globale Solidaritätsabgabe auf Tabak und alkoholischen Getränken diskutiert. Aufgrund dieser Situation stelle ich folgende Fragen. </p><p>1. Welche Position zu den Inhalten bezüglich Prävention wird die Schweiz an dieser Konferenz einnehmen?</p><p>2. Werden die betroffenen Branchen zu den Positionen angehört und einbezogen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Ausgaben für die Prävention zu erhöhen?</p><p>4. Würde er Steuererhöhungen auf alkoholischen Getränken und Tabakprodukten unterstützen?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, auf sogenannt ungesunden Produkten eine Steuer einzuführen?</p>
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