Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen

ShortId
18.3691
Id
20183691
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP) liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Ende 2017 haben die involvierten Bundesstellen die bisherige GAP überprüft. Dabei kamen sie zum Schluss, dass sie sich grundsätzlich bewährt hat und insbesondere als Instrument der interdepartementalen Zusammenarbeit der Schweiz ein zielgerichtetes und kohärentes internationales Auftreten und Engagement ermöglicht hat. Der veränderte globale Kontext macht eine Aktualisierung der GAP notwendig. Entsprechend überarbeitet der Bundesrat zurzeit die GAP. Der öffentliche Jahresanlass zur GAP vom 11. Juni 2018 bot Gelegenheit, erste entsprechende Überlegungen zwischen verwaltungsinternen und -externen Akteuren zu diskutieren.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten kann sich der Bundesrat zur künftigen Ausrichtung der GAP in den Fragen 1 und 5 noch nicht äussern.</p><p>2a. Die Schweiz beteiligt sich an der Bekämpfung infektiöser Armutskrankheiten auf verschiedenen Ebenen: Auf nationaler Ebene unterstützt die Schweiz die Forschung im Bereich infektiöser Krankheiten und beteiligt sich an der Finanzierung von Forschungseinrichtungen (z. B. jährlich mit rund 6 Millionen Franken für das Schweizerische Tropeninstitut und 1,2 Millionen für das Swiss Vaccine Research Institute). Auf bilateraler Ebene engagiert sich die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit in und mit ihren Partnerländern z. B. gegen Malaria. Auf globaler Ebene leistet die Schweiz durch ihre Beiträge an ihre prioritären multilateralen Partner wie die Weltgesundheitsorganisation, den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und Unaids einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung verschiedener Armutskrankheiten. Des Weiteren unterstützt die Schweiz verschiedene globale Partnerschaften zur Forschung und Entwicklung von Diagnostika, Medikamenten und anderen Gesundheitstechnologien gegen Infektionskrankheiten, die primär ärmere und verwundbare Bevölkerungsgruppen betreffen. Dazu gehören z. B. Medicines for Malaria Venture, Drugs for Neglected Diseases Initiative, Foundation for Innovative New Diagnostics sowie Innovative Vector Control Consortium.</p><p>2b. Die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) unterstützt Forschungsbemühungen, um angemessene Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für armutsbedingte Infektionskrankheiten zu identifizieren. Die Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) ist integraler Teil der verschiedenen EDCTP-Projekte im Bereich Tuberkulose, Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) und Malaria. An EDCTP-Projekten beteiligen sich verschiedene Akteure der Schweiz, weiterer europäischer Länder und afrikanischer Länder.</p><p>2c/d. Die Schweiz hat kein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das auch Bestimmungen zu AMR enthält. Handelsrelevante Diskussionen zur Problematik der AMR in Nahrungsmitteln finden in den multilateralen Foren wie dem Codex Alimentarius und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) statt. Fleisch von Tieren, an die Antibiotika als Leistungsförderer verfüttert wurden, muss unabhängig von einem Freihandelsabkommen gemäss der Landwirtschaftlichen Deklarationspflicht (LDV, SR 916.51) deklariert werden, um eine angemessene Information der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.</p><p>2e. Die Schweiz ist seit seiner Lancierung im Mai 2018 Mitglied des von der G-20 geschaffenen Global Antimicrobial Resistance R&amp;D Hub. Mit der Teilnahme will die Schweiz unter anderem eine Brücke zwischen den Aktivitäten dieses neuen Hubs und bereits im internationalen Genf bestehenden Initiativen in diesem Bereich schlagen. Hierzu zählt beispielsweise die Global Antibiotic Research and Development Partnership (GARDP), welche die Schweiz als eines der ersten Länder 2016 mit einer Anstossfinanzierung im Umfang von 360 000 Franken unterstützte. 2017 verlängerte die Schweiz ihren Unterstützungsbeitrag um weitere zwei Jahre im Umfang von einer halben Million Franken. Diese Initiativen tragen zur Umsetzung der aktuellen GAP bei.</p><p>2f. Wie in der Antwort auf die Interpellation Munz 17.3792 ausgeführt, wird sich der Bundesrat auf internationaler Ebene soweit möglich dafür einsetzen, dass die Problematik der Belastung durch antibiotikahaltige Abwässer in der Antibiotikaproduktion die nötige Aufmerksamkeit erhält und adäquate Lösungsansätze gesucht werden. Er wird sich unter anderem dafür starkmachen, dass im Rahmen des UN-Umweltprogramms (Unep) die Arbeiten in Bezug auf Wasserqualität weitergeführt, Evidenz gesammelt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.</p><p>3. Medizinische bzw. klinische Daten einer Person und solche, die sich auf den Lebensstil beziehen, gehören den betreffenden Patientinnen und Patienten bzw. Konsumentinnen und Konsumenten. Dementsprechend hat die Allgemeinheit gemäss geltendem Recht keinen Anspruch auf die Verwendung dieser personenbezogenen Gesundheitsdaten. Personen entscheiden selbst, ob und in welchem Ausmass sie ihre Daten der privat oder öffentlich finanzierten Forschung zur Verfügung stellen. Auf diesem Grundsatz der Einwilligung basiert beispielsweise die vom Bund finanzierte "Swiss Personalized Health Network"-Initiative. Wie mit Informationen zu Angebot und Nachfrage sowie Kostendaten im Gesundheitssystem umgegangen werden soll, ist derzeit Gegenstand einer Klärung im Eidgenössischen Departement des Inneren.</p><p>4. In seiner Strategie Gesundheit 2020 setzt sich der Bundesrat unter anderem ein Ziel zur Ausbildung des Gesundheitspersonals. In diesem Zusammenhang wird z. B. die Anzahl an Abschlüssen in der Humanmedizin erhöht und werden Massnahmen im Bereich Pflege getroffen, die zur Erhöhung der Berufsverweildauer und der Personalgewinnung beitragen sollen. In ihrer internationalen Zusammenarbeit unterstützt die Schweiz Anstrengungen ihrer Partnerländer, im Rahmen der Stärkung von Gesundheitssystemen auch die Anzahl und Qualität des Gesundheitspersonals zu steigern.</p><p>6. Der Bundesrat ist bestrebt, den Zugang zu bewährten und neuentwickelten sicheren, wirksamen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Heilmitteln weltweit zu verbessern. Er ist sich dabei des Spannungsfelds zwischen Innovation, Patentschutz, Rentabilität und Zugang zu Heilmitteln bewusst. Die GAP wägt zwischen diesen Interessen ab und ermöglicht ein international kohärentes Engagement der Schweiz. Beispielsweise fördert die Schweiz im Rahmen der GAP internationale Initiativen (z. B. Medicines Patent Pool), die das Recht auf geistiges Eigentum als Motor von Innovationen nutzen und mittels pragmatischer Lösungen zur Verbesserung des Zugangs beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2006 gehörte die Schweiz zu den ersten Staaten, die Fragen der öffentlichen Gesundheit zu einem Thema der Aussenpolitik machen. 2012 wurden deren Ziele vertieft. Nun, 2018, zieht der Bundesrat Bilanz. Die hier aufgezählten sechs Zielbereiche der künftigen Gesundheitsaussenpolitik (GAP) scheinen bereits für die GAP der nächsten Jahre festzustehen: </p><p>1. "Determinanten der Gesundheit" </p><p>Was genau ist damit anvisiert?</p><p>2. "Gesundheitsrisiken und humanitäre Krise"</p><p>- Welches ist der konkrete Beitrag der Schweiz zur Bekämpfung infektiöser Armutskrankheiten (AMR)? </p><p>- Die AMR und unsachgemässer Einsatz von Antibiotika sind eine globale Bedrohung. Die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) zielt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, um die Ausbreitung der AMR einzudämmen. Mit welchen konkreten Massnahmen engagiert sich die Schweiz in diesem Rahmen? </p><p>- Wie trägt der Bund der Problematik Antibiotikaresistenzen bei Freihandelsabkommen z. B. betreffend Fleischimporte Rechnung, mit welchen konkreten Vereinbarungen und Ergebnissen? </p><p>- In welchen Abkommen gibt es entsprechende Vereinbarungen, in welchen nicht, und in welchen sind sie konkret vorgesehen?</p><p>- Mit welchen konkreten Massnahmen und Beiträgen beteiligt sich die Schweiz an Forschung und Entwicklung im Rahmen des Global Antimicrobial Resistance R&amp;D Hub und des Projektes Partnerschaft Gard? Sind diese Projekte auch Teil der GAP? </p><p>- Wie kann "der Bundesrat sich auf internationaler Ebene einsetzen, dass für die Problematik der Belastung durch antibiotikahaltige Abwässer in der Antibiotikaproduktion Lösungen gesucht werden" (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3792)?</p><p>3. "Gesundheitssysteme und Digitalisierung" </p><p>Wie will die Schweiz erreichen, dass die für die öffentliche Gesundheit relevanten Daten als öffentliches Gut verstanden und nicht Privaten zur kommerziellen Bewirtschaftung überlassen werden?</p><p>4. "Gouvernanz der internationalen Gesundheitsinstanzen" </p><p>Mit welchen konkreten Zielen und bis wann will die Schweiz den WHO-Kodex, dass jedes Land seinem Bedarf gemäss genügend Gesundheitspersonal ausbildet, in der Schweiz umsetzen?</p><p>5. "Suchtpolitik" </p><p>Was ist dazu vorgesehen?</p><p>6. "Zugang zu Medikamenten und Gesundheitstechnologien" </p><p>Wie geht der Bund mit Interessengegensätzen zwischen Wirtschafts- und Gesundheitsaussenpolitik um, z. B. betreffend Zugang zu bezahlbaren Medikamenten? Inwiefern ist die GAP in dieser Hinsicht kohärent?</p>
  • Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP) liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Ende 2017 haben die involvierten Bundesstellen die bisherige GAP überprüft. Dabei kamen sie zum Schluss, dass sie sich grundsätzlich bewährt hat und insbesondere als Instrument der interdepartementalen Zusammenarbeit der Schweiz ein zielgerichtetes und kohärentes internationales Auftreten und Engagement ermöglicht hat. Der veränderte globale Kontext macht eine Aktualisierung der GAP notwendig. Entsprechend überarbeitet der Bundesrat zurzeit die GAP. Der öffentliche Jahresanlass zur GAP vom 11. Juni 2018 bot Gelegenheit, erste entsprechende Überlegungen zwischen verwaltungsinternen und -externen Akteuren zu diskutieren.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten kann sich der Bundesrat zur künftigen Ausrichtung der GAP in den Fragen 1 und 5 noch nicht äussern.</p><p>2a. Die Schweiz beteiligt sich an der Bekämpfung infektiöser Armutskrankheiten auf verschiedenen Ebenen: Auf nationaler Ebene unterstützt die Schweiz die Forschung im Bereich infektiöser Krankheiten und beteiligt sich an der Finanzierung von Forschungseinrichtungen (z. B. jährlich mit rund 6 Millionen Franken für das Schweizerische Tropeninstitut und 1,2 Millionen für das Swiss Vaccine Research Institute). Auf bilateraler Ebene engagiert sich die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit in und mit ihren Partnerländern z. B. gegen Malaria. Auf globaler Ebene leistet die Schweiz durch ihre Beiträge an ihre prioritären multilateralen Partner wie die Weltgesundheitsorganisation, den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und Unaids einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung verschiedener Armutskrankheiten. Des Weiteren unterstützt die Schweiz verschiedene globale Partnerschaften zur Forschung und Entwicklung von Diagnostika, Medikamenten und anderen Gesundheitstechnologien gegen Infektionskrankheiten, die primär ärmere und verwundbare Bevölkerungsgruppen betreffen. Dazu gehören z. B. Medicines for Malaria Venture, Drugs for Neglected Diseases Initiative, Foundation for Innovative New Diagnostics sowie Innovative Vector Control Consortium.</p><p>2b. Die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) unterstützt Forschungsbemühungen, um angemessene Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für armutsbedingte Infektionskrankheiten zu identifizieren. Die Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) ist integraler Teil der verschiedenen EDCTP-Projekte im Bereich Tuberkulose, Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) und Malaria. An EDCTP-Projekten beteiligen sich verschiedene Akteure der Schweiz, weiterer europäischer Länder und afrikanischer Länder.</p><p>2c/d. Die Schweiz hat kein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das auch Bestimmungen zu AMR enthält. Handelsrelevante Diskussionen zur Problematik der AMR in Nahrungsmitteln finden in den multilateralen Foren wie dem Codex Alimentarius und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) statt. Fleisch von Tieren, an die Antibiotika als Leistungsförderer verfüttert wurden, muss unabhängig von einem Freihandelsabkommen gemäss der Landwirtschaftlichen Deklarationspflicht (LDV, SR 916.51) deklariert werden, um eine angemessene Information der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.</p><p>2e. Die Schweiz ist seit seiner Lancierung im Mai 2018 Mitglied des von der G-20 geschaffenen Global Antimicrobial Resistance R&amp;D Hub. Mit der Teilnahme will die Schweiz unter anderem eine Brücke zwischen den Aktivitäten dieses neuen Hubs und bereits im internationalen Genf bestehenden Initiativen in diesem Bereich schlagen. Hierzu zählt beispielsweise die Global Antibiotic Research and Development Partnership (GARDP), welche die Schweiz als eines der ersten Länder 2016 mit einer Anstossfinanzierung im Umfang von 360 000 Franken unterstützte. 2017 verlängerte die Schweiz ihren Unterstützungsbeitrag um weitere zwei Jahre im Umfang von einer halben Million Franken. Diese Initiativen tragen zur Umsetzung der aktuellen GAP bei.</p><p>2f. Wie in der Antwort auf die Interpellation Munz 17.3792 ausgeführt, wird sich der Bundesrat auf internationaler Ebene soweit möglich dafür einsetzen, dass die Problematik der Belastung durch antibiotikahaltige Abwässer in der Antibiotikaproduktion die nötige Aufmerksamkeit erhält und adäquate Lösungsansätze gesucht werden. Er wird sich unter anderem dafür starkmachen, dass im Rahmen des UN-Umweltprogramms (Unep) die Arbeiten in Bezug auf Wasserqualität weitergeführt, Evidenz gesammelt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.</p><p>3. Medizinische bzw. klinische Daten einer Person und solche, die sich auf den Lebensstil beziehen, gehören den betreffenden Patientinnen und Patienten bzw. Konsumentinnen und Konsumenten. Dementsprechend hat die Allgemeinheit gemäss geltendem Recht keinen Anspruch auf die Verwendung dieser personenbezogenen Gesundheitsdaten. Personen entscheiden selbst, ob und in welchem Ausmass sie ihre Daten der privat oder öffentlich finanzierten Forschung zur Verfügung stellen. Auf diesem Grundsatz der Einwilligung basiert beispielsweise die vom Bund finanzierte "Swiss Personalized Health Network"-Initiative. Wie mit Informationen zu Angebot und Nachfrage sowie Kostendaten im Gesundheitssystem umgegangen werden soll, ist derzeit Gegenstand einer Klärung im Eidgenössischen Departement des Inneren.</p><p>4. In seiner Strategie Gesundheit 2020 setzt sich der Bundesrat unter anderem ein Ziel zur Ausbildung des Gesundheitspersonals. In diesem Zusammenhang wird z. B. die Anzahl an Abschlüssen in der Humanmedizin erhöht und werden Massnahmen im Bereich Pflege getroffen, die zur Erhöhung der Berufsverweildauer und der Personalgewinnung beitragen sollen. In ihrer internationalen Zusammenarbeit unterstützt die Schweiz Anstrengungen ihrer Partnerländer, im Rahmen der Stärkung von Gesundheitssystemen auch die Anzahl und Qualität des Gesundheitspersonals zu steigern.</p><p>6. Der Bundesrat ist bestrebt, den Zugang zu bewährten und neuentwickelten sicheren, wirksamen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Heilmitteln weltweit zu verbessern. Er ist sich dabei des Spannungsfelds zwischen Innovation, Patentschutz, Rentabilität und Zugang zu Heilmitteln bewusst. Die GAP wägt zwischen diesen Interessen ab und ermöglicht ein international kohärentes Engagement der Schweiz. Beispielsweise fördert die Schweiz im Rahmen der GAP internationale Initiativen (z. B. Medicines Patent Pool), die das Recht auf geistiges Eigentum als Motor von Innovationen nutzen und mittels pragmatischer Lösungen zur Verbesserung des Zugangs beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2006 gehörte die Schweiz zu den ersten Staaten, die Fragen der öffentlichen Gesundheit zu einem Thema der Aussenpolitik machen. 2012 wurden deren Ziele vertieft. Nun, 2018, zieht der Bundesrat Bilanz. Die hier aufgezählten sechs Zielbereiche der künftigen Gesundheitsaussenpolitik (GAP) scheinen bereits für die GAP der nächsten Jahre festzustehen: </p><p>1. "Determinanten der Gesundheit" </p><p>Was genau ist damit anvisiert?</p><p>2. "Gesundheitsrisiken und humanitäre Krise"</p><p>- Welches ist der konkrete Beitrag der Schweiz zur Bekämpfung infektiöser Armutskrankheiten (AMR)? </p><p>- Die AMR und unsachgemässer Einsatz von Antibiotika sind eine globale Bedrohung. Die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) zielt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, um die Ausbreitung der AMR einzudämmen. Mit welchen konkreten Massnahmen engagiert sich die Schweiz in diesem Rahmen? </p><p>- Wie trägt der Bund der Problematik Antibiotikaresistenzen bei Freihandelsabkommen z. B. betreffend Fleischimporte Rechnung, mit welchen konkreten Vereinbarungen und Ergebnissen? </p><p>- In welchen Abkommen gibt es entsprechende Vereinbarungen, in welchen nicht, und in welchen sind sie konkret vorgesehen?</p><p>- Mit welchen konkreten Massnahmen und Beiträgen beteiligt sich die Schweiz an Forschung und Entwicklung im Rahmen des Global Antimicrobial Resistance R&amp;D Hub und des Projektes Partnerschaft Gard? Sind diese Projekte auch Teil der GAP? </p><p>- Wie kann "der Bundesrat sich auf internationaler Ebene einsetzen, dass für die Problematik der Belastung durch antibiotikahaltige Abwässer in der Antibiotikaproduktion Lösungen gesucht werden" (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3792)?</p><p>3. "Gesundheitssysteme und Digitalisierung" </p><p>Wie will die Schweiz erreichen, dass die für die öffentliche Gesundheit relevanten Daten als öffentliches Gut verstanden und nicht Privaten zur kommerziellen Bewirtschaftung überlassen werden?</p><p>4. "Gouvernanz der internationalen Gesundheitsinstanzen" </p><p>Mit welchen konkreten Zielen und bis wann will die Schweiz den WHO-Kodex, dass jedes Land seinem Bedarf gemäss genügend Gesundheitspersonal ausbildet, in der Schweiz umsetzen?</p><p>5. "Suchtpolitik" </p><p>Was ist dazu vorgesehen?</p><p>6. "Zugang zu Medikamenten und Gesundheitstechnologien" </p><p>Wie geht der Bund mit Interessengegensätzen zwischen Wirtschafts- und Gesundheitsaussenpolitik um, z. B. betreffend Zugang zu bezahlbaren Medikamenten? Inwiefern ist die GAP in dieser Hinsicht kohärent?</p>
    • Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen

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