OECD-Empfehlungen zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz

ShortId
18.3692
Id
20183692
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
OECD-Empfehlungen zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz
AdditionalIndexing
08;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In ihrem dritten Umweltprüfbericht für die Schweiz nennt die OECD 42 Empfehlungen zur Stärkung der Umweltpolitik und der Umweltleistung der Schweiz. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wurde teils schon angegangen (z. B. Erhöhung der Finanzierung zugunsten der Biodiversität).</p><p>Die OECD hält in ihrem Bericht fest, dass eine Beurteilung der Wirkung des Aktionsplans zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht wäre. Vielmehr wird die im Jahr 2022 vorgesehene Wirkungsanalyse der Massnahmen und Pilotprojekte zeigen, welche Biodiversitätsziele mit der Umsetzung der ersten Phase des Aktionsplans Biodiversität tatsächlich erreicht werden können. Auf dieser Basis wird der Bundesrat 2023 über die Konkretisierung der nächsten Umsetzungsphase ab 2024 und die dafür benötigten Ressourcen entscheiden. Die erste Phase des Aktionsplans Biodiversität wird mit bestehenden Personalressourcen umgesetzt (Bundesratsbeschluss vom 6. September 2017).</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Information und Bildung zum Thema Biodiversität wichtig sind. Im Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 hält er daher fest, dass mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Stufen und in allen Bereichen der Bildung die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative der Individuen gefördert werden sollen. Der Bundesrat trägt damit dazu bei, dass der Leitgedanke der Nachhaltigkeit schon jetzt verstärkt im Schweizer Bildungssystem verankert wird. Spezifische Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität im Bildungsbereich wurden aufgrund gezielter Prioritätensetzung bei anderen Massnahmen im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zurückgestellt.</p><p>3. Der Aktionsplan Biodiversität sieht vor, bei der Umsetzung seiner Synergiemassnahmen auch die Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize auf die Biodiversität zu überprüfen. Diese ab 2019 laufenden Arbeiten bauen unter anderem auf den Vorarbeiten zu den finanziellen Anreizen auf, welche der Bund anlässlich der Erarbeitung des Aktionsplans durchgeführt und publiziert hat (<a href="https://ext.d-nsbp-p.admin.ch/NSBExterneStudien/externestudien/183/fr/704.pdf">https://ext.d-nsbp-p.admin.ch/NSBExterneStudien/externestudien/183/fr/704.pdf</a>). Über die Ergebnisse der Überprüfung wird spätestens 2023 im Rahmen der Wirkungsanalyse berichtet werden. Diese Synergiemassnahmen tragen dazu bei, dass die Biodiversität innerhalb einzelner Sektoren und Politikbereiche (z. B. Naturschutz, Landwirtschaft, Raumplanung) oder in gemeinsamer Anstrengung verschiedener Politikbereiche (z. B. neue Regionalpolitik des Bundes) noch optimaler gefördert werden kann.</p><p>4. Attraktive Landschaften mit einer reichhaltigen Biodiversität und hoher Baukultur sind das Fundament des Schweizer Tourismus. Gestützt auf die Artikel 2 und folgende des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) prüft der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit touristische Vorhaben auf ihre Biodiversitäts- und Landschaftsverträglichkeit. Die Vollzugshilfe "Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben" unterstützt diesen Vollzug. Das Bafu ist im Auftrag des Bundesrates daran, das Landschaftskonzept Schweiz per 2020 zu aktualisieren. Dieses Konzept formuliert gestützt auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) behördenverbindliche Ziele für die raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes, unter anderem auch für den Tourismus. Zudem hat der Bundesrat am 15. November 2017 in der Tourismusstrategie beschlossen, die landschaftlichen und baukulturellen Qualitäten langfristig zu erhalten und zu stärken. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist daran, diesen Auftrag umzusetzen und die Berichterstattung an den Bundesrat per Ende 2021 vorzubereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die OECD hat im letzten November den Umgang der Schweiz mit ihrer biologischen Vielfalt untersucht. Sie kam unter anderem zum Schluss, dass der Anteil bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern besonders hoch ist und dass die bestehenden Schutzgebiete oft zu klein, zu wenig vernetzt und in einem ungünstigen Zustand sind und einen zu kleinen Anteil der Landesfläche ausmachen. Die OECD hat dem Bundesrat neun Empfehlungen abgegeben. Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, wo die Umsetzung dieser Empfehlungen steht, insbesondere bei folgenden Punkten:</p><p>1. Für den Aktionsplan Biodiversität erwartet die OECD quantifizierte Ziele, klare Indikatoren und ausreichende Mittel (finanziell und personell). Der aktuelle Aktionsplan Biodiversität wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Wie geht er vor, um die an sich selbstverständlichen Punkte zu ergänzen?</p><p>2. Im Bereich Information und Bildung erwartet die OECD vermehrte Anstrengungen der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen, der Wirtschaft und den NGO. Wie kommt er dieser Empfehlung nach, nachdem im Aktionsplan Massnahmen der Bildung auf später verschoben wurden?</p><p>3. In Ergänzung zu bereits bestehenden internationalen Verpflichtungen empfiehlt die OECD dem Bundesrat, Mittel einzusetzen, um die Subventionen und steuerlichen Anreize auf ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu prüfen und bei negativen Effekten Veränderungen vorzunehmen. Wie weit ist diese Prüfung fortgeschritten, und wann sind die Ergebnisse zu erwarten?</p><p>4. Im Bereich Tourismus stellt die OECD fest, dass mehr spezifische und zielgerichtete Anstrengungen nötig sind, um die biologische Vielfalt vor negativen Auswirkungen zu schützen. An welchen Massnahmen arbeitet er in diesem Bereich?</p>
  • OECD-Empfehlungen zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In ihrem dritten Umweltprüfbericht für die Schweiz nennt die OECD 42 Empfehlungen zur Stärkung der Umweltpolitik und der Umweltleistung der Schweiz. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wurde teils schon angegangen (z. B. Erhöhung der Finanzierung zugunsten der Biodiversität).</p><p>Die OECD hält in ihrem Bericht fest, dass eine Beurteilung der Wirkung des Aktionsplans zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht wäre. Vielmehr wird die im Jahr 2022 vorgesehene Wirkungsanalyse der Massnahmen und Pilotprojekte zeigen, welche Biodiversitätsziele mit der Umsetzung der ersten Phase des Aktionsplans Biodiversität tatsächlich erreicht werden können. Auf dieser Basis wird der Bundesrat 2023 über die Konkretisierung der nächsten Umsetzungsphase ab 2024 und die dafür benötigten Ressourcen entscheiden. Die erste Phase des Aktionsplans Biodiversität wird mit bestehenden Personalressourcen umgesetzt (Bundesratsbeschluss vom 6. September 2017).</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Information und Bildung zum Thema Biodiversität wichtig sind. Im Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 hält er daher fest, dass mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Stufen und in allen Bereichen der Bildung die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative der Individuen gefördert werden sollen. Der Bundesrat trägt damit dazu bei, dass der Leitgedanke der Nachhaltigkeit schon jetzt verstärkt im Schweizer Bildungssystem verankert wird. Spezifische Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität im Bildungsbereich wurden aufgrund gezielter Prioritätensetzung bei anderen Massnahmen im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zurückgestellt.</p><p>3. Der Aktionsplan Biodiversität sieht vor, bei der Umsetzung seiner Synergiemassnahmen auch die Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize auf die Biodiversität zu überprüfen. Diese ab 2019 laufenden Arbeiten bauen unter anderem auf den Vorarbeiten zu den finanziellen Anreizen auf, welche der Bund anlässlich der Erarbeitung des Aktionsplans durchgeführt und publiziert hat (<a href="https://ext.d-nsbp-p.admin.ch/NSBExterneStudien/externestudien/183/fr/704.pdf">https://ext.d-nsbp-p.admin.ch/NSBExterneStudien/externestudien/183/fr/704.pdf</a>). Über die Ergebnisse der Überprüfung wird spätestens 2023 im Rahmen der Wirkungsanalyse berichtet werden. Diese Synergiemassnahmen tragen dazu bei, dass die Biodiversität innerhalb einzelner Sektoren und Politikbereiche (z. B. Naturschutz, Landwirtschaft, Raumplanung) oder in gemeinsamer Anstrengung verschiedener Politikbereiche (z. B. neue Regionalpolitik des Bundes) noch optimaler gefördert werden kann.</p><p>4. Attraktive Landschaften mit einer reichhaltigen Biodiversität und hoher Baukultur sind das Fundament des Schweizer Tourismus. Gestützt auf die Artikel 2 und folgende des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) prüft der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit touristische Vorhaben auf ihre Biodiversitäts- und Landschaftsverträglichkeit. Die Vollzugshilfe "Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben" unterstützt diesen Vollzug. Das Bafu ist im Auftrag des Bundesrates daran, das Landschaftskonzept Schweiz per 2020 zu aktualisieren. Dieses Konzept formuliert gestützt auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) behördenverbindliche Ziele für die raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes, unter anderem auch für den Tourismus. Zudem hat der Bundesrat am 15. November 2017 in der Tourismusstrategie beschlossen, die landschaftlichen und baukulturellen Qualitäten langfristig zu erhalten und zu stärken. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist daran, diesen Auftrag umzusetzen und die Berichterstattung an den Bundesrat per Ende 2021 vorzubereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die OECD hat im letzten November den Umgang der Schweiz mit ihrer biologischen Vielfalt untersucht. Sie kam unter anderem zum Schluss, dass der Anteil bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern besonders hoch ist und dass die bestehenden Schutzgebiete oft zu klein, zu wenig vernetzt und in einem ungünstigen Zustand sind und einen zu kleinen Anteil der Landesfläche ausmachen. Die OECD hat dem Bundesrat neun Empfehlungen abgegeben. Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, wo die Umsetzung dieser Empfehlungen steht, insbesondere bei folgenden Punkten:</p><p>1. Für den Aktionsplan Biodiversität erwartet die OECD quantifizierte Ziele, klare Indikatoren und ausreichende Mittel (finanziell und personell). Der aktuelle Aktionsplan Biodiversität wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Wie geht er vor, um die an sich selbstverständlichen Punkte zu ergänzen?</p><p>2. Im Bereich Information und Bildung erwartet die OECD vermehrte Anstrengungen der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen, der Wirtschaft und den NGO. Wie kommt er dieser Empfehlung nach, nachdem im Aktionsplan Massnahmen der Bildung auf später verschoben wurden?</p><p>3. In Ergänzung zu bereits bestehenden internationalen Verpflichtungen empfiehlt die OECD dem Bundesrat, Mittel einzusetzen, um die Subventionen und steuerlichen Anreize auf ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu prüfen und bei negativen Effekten Veränderungen vorzunehmen. Wie weit ist diese Prüfung fortgeschritten, und wann sind die Ergebnisse zu erwarten?</p><p>4. Im Bereich Tourismus stellt die OECD fest, dass mehr spezifische und zielgerichtete Anstrengungen nötig sind, um die biologische Vielfalt vor negativen Auswirkungen zu schützen. An welchen Massnahmen arbeitet er in diesem Bereich?</p>
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