Ă„nderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Orientierung an Fakten

ShortId
18.3696
Id
20183696
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Orientierung an Fakten
AdditionalIndexing
1211;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss öffentlichen Aussagen der Organisation Zwischengeschlecht.org, welche sich für die Anliegen von Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einsetzt, werde das Thema Intersexualität für politische Anliegen von Transgender-Organisationen vereinnahmt. So sei etwa die Frage über Geschlechtseintrag und Personenstand weniger drängend als andere Probleme. Und dies, obwohl bei Intersexuellen tatsächlich eine Uneindeutigkeit des biologischen Geschlechts vorliegen kann, während Transmenschen genetisch ohne Ausnahme klar dem Geschlecht zugehörig sind, das bei der Geburt im Personenstandsregister eingetragen worden ist. Es drängt sich somit auf, unterschiedliche Lösungsansätze infolge unterschiedlicher Bedürfnisse und Ausgangslagen zu erarbeiten.</p><p>Zudem soll gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Register der Realität angepasst werden. Deshalb fordert diese Motion auch, dass sich die Änderung des Geschlechts an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten zu orientieren hat. Wenn sich diese Änderung lediglich auf das persönliche Empfinden abstützen soll, öffnen wir Tür und Tor für Beliebigkeit und Rechtsunsicherheit. Deshalb galt auch bundesgerichtlich gestützt bis anhin, dass die Rechtssicherheit klare und eindeutige Verhältnisse erfordert und deshalb dies nicht nur dem persönlichen Empfinden der Betroffenen überlassen werden könne.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante unterschiedliche Bedürfnisse und politische Anliegen haben. Der Vorentwurf über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) kommt vor allem den Bedürfnissen von Transmenschen entgegen. Er erlaubt aber auch Menschen mit einer Geschlechtsvariante, das Geschlecht im Personenstandsregister ändern zu lassen.</p><p>Der Bundesrat hat zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht am 23. Mai 2018 eine Vernehmlassung eröffnet. Deren Frist endet am 30. September 2018. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist nicht angezeigt, diesen Schritten vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat soll sich bei der geplanten Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) an folgenden Punkten orientieren:</p><p>1. Es sollen unterschiedliche Lösungsansätze infolge unterschiedlicher Bedürfnisse zwischen Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ausgearbeitet werden. Zudem soll die Änderung im Personenstandsregister nur einmal möglich sein. </p><p>2. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss sich die Änderung des Geschlechts so weit wie möglich an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten orientieren. Um Beliebigkeit und Bürokratie zu verhindern, darf eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister nicht nur gemäss dem persönlichen Empfinden erfolgen.</p>
  • Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Orientierung an Fakten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss öffentlichen Aussagen der Organisation Zwischengeschlecht.org, welche sich für die Anliegen von Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einsetzt, werde das Thema Intersexualität für politische Anliegen von Transgender-Organisationen vereinnahmt. So sei etwa die Frage über Geschlechtseintrag und Personenstand weniger drängend als andere Probleme. Und dies, obwohl bei Intersexuellen tatsächlich eine Uneindeutigkeit des biologischen Geschlechts vorliegen kann, während Transmenschen genetisch ohne Ausnahme klar dem Geschlecht zugehörig sind, das bei der Geburt im Personenstandsregister eingetragen worden ist. Es drängt sich somit auf, unterschiedliche Lösungsansätze infolge unterschiedlicher Bedürfnisse und Ausgangslagen zu erarbeiten.</p><p>Zudem soll gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Register der Realität angepasst werden. Deshalb fordert diese Motion auch, dass sich die Änderung des Geschlechts an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten zu orientieren hat. Wenn sich diese Änderung lediglich auf das persönliche Empfinden abstützen soll, öffnen wir Tür und Tor für Beliebigkeit und Rechtsunsicherheit. Deshalb galt auch bundesgerichtlich gestützt bis anhin, dass die Rechtssicherheit klare und eindeutige Verhältnisse erfordert und deshalb dies nicht nur dem persönlichen Empfinden der Betroffenen überlassen werden könne.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante unterschiedliche Bedürfnisse und politische Anliegen haben. Der Vorentwurf über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) kommt vor allem den Bedürfnissen von Transmenschen entgegen. Er erlaubt aber auch Menschen mit einer Geschlechtsvariante, das Geschlecht im Personenstandsregister ändern zu lassen.</p><p>Der Bundesrat hat zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht am 23. Mai 2018 eine Vernehmlassung eröffnet. Deren Frist endet am 30. September 2018. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist nicht angezeigt, diesen Schritten vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat soll sich bei der geplanten Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) an folgenden Punkten orientieren:</p><p>1. Es sollen unterschiedliche Lösungsansätze infolge unterschiedlicher Bedürfnisse zwischen Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ausgearbeitet werden. Zudem soll die Änderung im Personenstandsregister nur einmal möglich sein. </p><p>2. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss sich die Änderung des Geschlechts so weit wie möglich an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten orientieren. Um Beliebigkeit und Bürokratie zu verhindern, darf eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister nicht nur gemäss dem persönlichen Empfinden erfolgen.</p>
    • Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Orientierung an Fakten

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