Berücksichtigung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund. Stand der Dinge?

ShortId
18.3697
Id
20183697
Updated
28.07.2023 03:25
Language
de
Title
Berücksichtigung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund. Stand der Dinge?
AdditionalIndexing
1236;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es trifft zu, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit die Bildung einer amtsübergreifenden Arbeitsgruppe prüft, welche sich dieser Thematik annehmen soll. In einem ersten Schritt beruft das SEM nun mitinteressierte Bundesstellen zu einer Sitzung ein. Diese soll einem Austausch dienen sowie gegebenenfalls den Grundstein legen für die Erarbeitung einer konsolidierten Position zum Istanbul-Protokoll. Darüber hinaus werden auch die Frage der Opportunität einer institutionalisierten Arbeitsgruppe, allenfalls deren Mandat und die einzubeziehenden Stellen diskutiert werden. Das SEM wird den Interpellanten direkt über die Ergebnisse dieses Prozesses informieren.</p><p>2. Das SEM kann dazu keine Angaben machen. Instruktionsmassnahmen in Einzelfällen werden nicht statistisch erfasst und können somit nicht ausgewertet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: "Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe") ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung und Dokumentation von Fällen mutmasslicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden. In der Antwort auf die Interpellation Glättli 17.3193 verwies der Bundesrat auf eine Arbeitsgruppe zum Istanbul-Protokoll. In der Antwort auf die Frage 18.5002 korrigierte der Bundesrat seine Antwort dahingehend, dass eine solche Arbeitsgruppe noch nicht existiere, das SEM allerdings die Einsetzung einer solchen amtsübergreifenden Arbeitsgruppe prüfe. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wurde unterdessen eine Arbeitsgruppe zum Istanbul-Protokoll gegründet? </p><p>1.1 Wenn nein: Bis wann wird entschieden, ob eine solche Arbeitsgruppe einberufen wird oder nicht? Ist vorgesehen, auch externe Kompetenzträger, zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft/Psychologen und Akteure der Zivilgesellschaft, mit einzubeziehen?</p><p>1.2 Wenn ja: Wer ist beteiligt aus der Verwaltung? Sind auch externe Kompetenzträger, zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft/Psychologen und Akteure der Zivilgesellschaft, mit einbezogen? Was ist der Auftrag der Arbeitsgruppe? Bis wann werden Resultate erwartet?</p><p>2. In der Antwort auf die Interpellation 17.3193 verwies der Bundesrat auch auf die bereits bestehende Möglichkeit, im Einzelfall Abklärungen zu unternehmen. Artikel 12 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) sieht ja vor, dass die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt. Zu diesem Zweck können auch Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden (Art. 12 Bst. e VwVG). Den zuständigen Behörden sei es somit möglich, bei umstrittenen Vorwürfen von Folter ein entsprechendes Gutachten gestützt auf die Standards des Istanbul-Protokolls einzuholen. Dazu die Frage: In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Offizialmaxime eine solche Abklärung gemäss Istanbul-Protokoll in Auftrag gegeben? In wie vielen Fällen wurden im Rahmen der Offizialmaxime andere Formen der Abklärung zu Foltervorbringungen gemacht? Welcher Art waren diese Abklärungen?</p>
  • Berücksichtigung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund. Stand der Dinge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es trifft zu, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit die Bildung einer amtsübergreifenden Arbeitsgruppe prüft, welche sich dieser Thematik annehmen soll. In einem ersten Schritt beruft das SEM nun mitinteressierte Bundesstellen zu einer Sitzung ein. Diese soll einem Austausch dienen sowie gegebenenfalls den Grundstein legen für die Erarbeitung einer konsolidierten Position zum Istanbul-Protokoll. Darüber hinaus werden auch die Frage der Opportunität einer institutionalisierten Arbeitsgruppe, allenfalls deren Mandat und die einzubeziehenden Stellen diskutiert werden. Das SEM wird den Interpellanten direkt über die Ergebnisse dieses Prozesses informieren.</p><p>2. Das SEM kann dazu keine Angaben machen. Instruktionsmassnahmen in Einzelfällen werden nicht statistisch erfasst und können somit nicht ausgewertet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: "Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe") ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung und Dokumentation von Fällen mutmasslicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden. In der Antwort auf die Interpellation Glättli 17.3193 verwies der Bundesrat auf eine Arbeitsgruppe zum Istanbul-Protokoll. In der Antwort auf die Frage 18.5002 korrigierte der Bundesrat seine Antwort dahingehend, dass eine solche Arbeitsgruppe noch nicht existiere, das SEM allerdings die Einsetzung einer solchen amtsübergreifenden Arbeitsgruppe prüfe. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wurde unterdessen eine Arbeitsgruppe zum Istanbul-Protokoll gegründet? </p><p>1.1 Wenn nein: Bis wann wird entschieden, ob eine solche Arbeitsgruppe einberufen wird oder nicht? Ist vorgesehen, auch externe Kompetenzträger, zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft/Psychologen und Akteure der Zivilgesellschaft, mit einzubeziehen?</p><p>1.2 Wenn ja: Wer ist beteiligt aus der Verwaltung? Sind auch externe Kompetenzträger, zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft/Psychologen und Akteure der Zivilgesellschaft, mit einbezogen? Was ist der Auftrag der Arbeitsgruppe? Bis wann werden Resultate erwartet?</p><p>2. In der Antwort auf die Interpellation 17.3193 verwies der Bundesrat auch auf die bereits bestehende Möglichkeit, im Einzelfall Abklärungen zu unternehmen. Artikel 12 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) sieht ja vor, dass die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt. Zu diesem Zweck können auch Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden (Art. 12 Bst. e VwVG). Den zuständigen Behörden sei es somit möglich, bei umstrittenen Vorwürfen von Folter ein entsprechendes Gutachten gestützt auf die Standards des Istanbul-Protokolls einzuholen. Dazu die Frage: In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Offizialmaxime eine solche Abklärung gemäss Istanbul-Protokoll in Auftrag gegeben? In wie vielen Fällen wurden im Rahmen der Offizialmaxime andere Formen der Abklärung zu Foltervorbringungen gemacht? Welcher Art waren diese Abklärungen?</p>
    • Berücksichtigung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund. Stand der Dinge?

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