Die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen neu an den Bund übertragen

ShortId
18.3700
Id
20183700
Updated
28.07.2023 14:39
Language
de
Title
Die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen neu an den Bund übertragen
AdditionalIndexing
1216;1221;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Strafbare Handlungen, die an Bord eines Luftfahrzeuges begangen wurden, unterstehen heute der Bundesstrafgerichtsbarkeit. Alle übrigen strafbaren Handlungen im Luftrecht (insbesondere diejenigen, an denen das Flugsicherungspersonal beteiligt ist) fallen unter die Zuständigkeit der Kantone. </p><p>Gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre ist eine Erweiterung der Bundesgerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen, in die Angestellte der Flugsicherung involviert sind, eindeutig wünschenswert. Heute werden Strafverfahren, in die Mitarbeitende der Flugsicherungsdienste involviert sind, von den verschiedenen kantonalen Gerichtsbarkeiten durchgeführt. Das hat mehrere Nachteile: Solche Untersuchungen sind komplex und erfordern gründliche Kenntnisse im Bereich Aeronautik. Derartige Strafverfahren sind zudem eher selten. </p><p>Die neu zuständige Gerichtsbarkeit würde eine höhere Anzahl Dossiers behandeln. Sie könnte einen Expertenpool bilden, wie dies z. B. bei Ermittlungen zu Unfällen und Vorfällen im Verkehrsbereich (Eisenbahn, Zivilluftfahrt, Schifffahrt) üblich ist. Mit der Gründung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) im Jahr 2015 hat der Bund gezeigt, dass die Bündelung von technischen Kenntnissen an einem Ort bei Untersuchungen zu Unfällen eine einheitliche Doktrin gewährleistet und die Sicherheit erhöht.</p><p>Die uneinheitliche Behandlung der verschiedenen Fälle durch die kantonalen Gerichtsbarkeiten ist ein weiteres Problem. Die Zuständigkeit einer einzigen Gerichtsbarkeit würde dieses lösen und eine einheitliche Doktrin und damit Rechtssicherheit in der Schweiz gewährleisten. Die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundesbehörden im Flugsicherungsbereich würde die Gerichtsstandbestimmung erleichtern. Verfahren würden rascher und effizienter abgewickelt, weil die zuständige Behörde früher einbezogen würde.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis, die Verfolgung von strafbaren Handlungen, die zu einem Flugunfall oder schweren Vorfall geführt haben, der Bundesstrafgerichtsbarkeit zu unterstellen. Die finanziellen und personellen Auswirkungen, die die Umsetzung der Motion nach sich ziehen wird, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden; diese sind im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eingehend zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen in die Verantwortung des Bundes zu legen. Artikel 98 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes ist wie folgt anzupassen:</p><p>"Die an Bord eines Luftfahrzeuges oder im Zusammenhang mit Flugunfällen oder schweren Vorfällen begangenen strafbaren Handlungen unterstehen unter Vorbehalt von Absatz 2 der Bundesstrafgerichtsbarkeit."</p>
  • Die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen neu an den Bund übertragen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Strafbare Handlungen, die an Bord eines Luftfahrzeuges begangen wurden, unterstehen heute der Bundesstrafgerichtsbarkeit. Alle übrigen strafbaren Handlungen im Luftrecht (insbesondere diejenigen, an denen das Flugsicherungspersonal beteiligt ist) fallen unter die Zuständigkeit der Kantone. </p><p>Gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre ist eine Erweiterung der Bundesgerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen, in die Angestellte der Flugsicherung involviert sind, eindeutig wünschenswert. Heute werden Strafverfahren, in die Mitarbeitende der Flugsicherungsdienste involviert sind, von den verschiedenen kantonalen Gerichtsbarkeiten durchgeführt. Das hat mehrere Nachteile: Solche Untersuchungen sind komplex und erfordern gründliche Kenntnisse im Bereich Aeronautik. Derartige Strafverfahren sind zudem eher selten. </p><p>Die neu zuständige Gerichtsbarkeit würde eine höhere Anzahl Dossiers behandeln. Sie könnte einen Expertenpool bilden, wie dies z. B. bei Ermittlungen zu Unfällen und Vorfällen im Verkehrsbereich (Eisenbahn, Zivilluftfahrt, Schifffahrt) üblich ist. Mit der Gründung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) im Jahr 2015 hat der Bund gezeigt, dass die Bündelung von technischen Kenntnissen an einem Ort bei Untersuchungen zu Unfällen eine einheitliche Doktrin gewährleistet und die Sicherheit erhöht.</p><p>Die uneinheitliche Behandlung der verschiedenen Fälle durch die kantonalen Gerichtsbarkeiten ist ein weiteres Problem. Die Zuständigkeit einer einzigen Gerichtsbarkeit würde dieses lösen und eine einheitliche Doktrin und damit Rechtssicherheit in der Schweiz gewährleisten. Die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundesbehörden im Flugsicherungsbereich würde die Gerichtsstandbestimmung erleichtern. Verfahren würden rascher und effizienter abgewickelt, weil die zuständige Behörde früher einbezogen würde.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis, die Verfolgung von strafbaren Handlungen, die zu einem Flugunfall oder schweren Vorfall geführt haben, der Bundesstrafgerichtsbarkeit zu unterstellen. Die finanziellen und personellen Auswirkungen, die die Umsetzung der Motion nach sich ziehen wird, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden; diese sind im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eingehend zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen in die Verantwortung des Bundes zu legen. Artikel 98 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes ist wie folgt anzupassen:</p><p>"Die an Bord eines Luftfahrzeuges oder im Zusammenhang mit Flugunfällen oder schweren Vorfällen begangenen strafbaren Handlungen unterstehen unter Vorbehalt von Absatz 2 der Bundesstrafgerichtsbarkeit."</p>
    • Die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen neu an den Bund übertragen

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