Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte

ShortId
18.3703
Id
20183703
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte
AdditionalIndexing
44;15;34;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie bereits in der Antwort auf das Postulat Derder 16.3619 erwähnt, ist sich der Bundesrat der Wichtigkeit der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte (Ingenieurinnen und Ingenieure, Forschende, Informatikfachleute usw.) für Schweizer Unternehmen mit Schwerpunkt im Technologiebereich bewusst. </p><p>Er erachtet es jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht als nötig, eine neue Bewilligungskategorie zu schaffen, die sich auf die üblichen Zulassungsvoraussetzungen stützt (Höchstzahlen, Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Qualifikation), aber einzig auf Technologieunternehmen und hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ausgerichtet ist.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ermöglicht der gesetzliche Rahmen für die Zulassung solcher Spezialistinnen und Spezialisten bereits heute, angemessen auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen einzugehen.</p><p>Einerseits wird ein Grossteil dieser Spezialistinnen und Spezialisten vorwiegend in den Mitgliedstaaten der EU oder der Efta, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, rekrutiert. Für sie gelten keine Kontingente. </p><p>Andererseits können - falls die Rekrutierungsmöglichkeiten innerhalb der EU oder der Efta nicht ausreichen - die benötigten Spezialistinnen und Spezialisten in anderen Staaten rekrutiert werden, sofern die geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bestehende Kontingentierungssystem für diese Bewilligungen stellt nicht an sich einen Hinderungsgrund für die Zulassung dieser Fachkräfte dar, da die Zahl der Kontingente vom Bundesrat nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner jährlich angepasst werden kann. Diese Zahl wurde denn auch um 1000 Bewilligungen für die Kontingentsperiode 2017 und um 500 Bewilligungen für dieses Jahr erhöht, um dem hohen Bedarf der Schweizer Wirtschaft an Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung zu tragen.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Schaffung eines spezifischen Kontingents für diese Unternehmen eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftssektoren oder Bereichen (Wissenschaft, Kultur, Gesundheit usw.) darstellen und die nötige Flexibilität für eine effiziente Nutzung der Kontingente stark verringern würde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz beheimatete Unternehmen mit einem starken Schwerpunkt im Technologie-Bereich spielen weltweit oft in der ersten Liga mit. Diese Perlen unserer Industrie tragen wesentlich zu unseren Exporten und zu unseren Steuereinnahmen bei. Aber sie kämpfen darum, bestimmte Arbeitskräfte zu rekrutieren, die für sie unverzichtbar sind. Durch das Aufkommen von IT-Leadern wie Google wurde der Druck noch erhöht. Dies kann jedoch das Wachstum verlangsamen und zu Standortverlagerungen führen.</p><p>Für Spezialistinnen und Spezialisten aus der Europäischen Union gelten zwar keine Kontingente. Aber dort herrscht auch Mangel. Genauso wie in den USA, die es jedoch verstanden haben, ausländische Spezialistinnen und Spezialisten, insbesondere Inderinnen und Inder, zu rekrutieren, die zum Erfolg des Silicon Valley beitrugen.</p><p>Für die "Technologie-Bewilligung" müssten dieselben Bedingungen erfüllt sein wie bei der derzeitigen Arbeitsbewilligung für Drittstaatenangehörige (Ausländergesetz): Inländervorrang, hohe Qualifikation, Verbot von Lohndumping. Abgesehen von zwei Unterschieden: Die Jahreskontingente würden erweitert, und die Bewilligung würde auf Bereiche mit hohem Bedarf eingeschränkt (Life Sciences, Digital, Fintech usw.). Eine solche Bewilligung müsste beispielsweise nach drei Jahren erneuert werden, um so der Bedürfnisentwicklung und der Anzahl der bis dann ausgebildeten einheimischen und europäischen Spezialistinnen und Spezialisten Rechnung zu tragen.</p><p>Die derzeitige Kontingentierung hat ihre Grenzen. Im Anschluss an die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat der Bundesrat das Kontingent für 2014 von 8500 auf 6500 reduziert. Im Frühling 2017 hatten die Kantone Basel, Zürich und Genf ihre Jahreskontingente jedoch bereits ausgeschöpft. Sie mussten um eine Erhöhung bitten. Im Jahr 2018 hat der Bundesrat das Kontingent auf 8000 erhöht. Das Vorhandensein dieses Kontingents und der politische Einsatz sind ein falsches Signal an die Wirtschaft.</p><p>Die Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" würde unseren Unternehmen, die Spezialwissen benötigen, den Rücken stärken und deren Chance, an der Weltspitze mitzuspielen, erhöhen (z. B. in den Bereichen Pharma, Banken, Versicherungen, Trading, Blockchain, künstliche Intelligenz). Genauso wie die Verteidigung unseres Landes die besten Fähigkeiten in der technologischen Kriegsführung erfordert.</p><p>Könnte der Bundesrat deshalb eine "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittländern schaffen, damit unsere Technologieunternehmen mit hoher Wertschöpfung leichter Zugang zu den nötigen Arbeitskräften wie Forscherinnen und Forschern oder qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten haben?</p>
  • Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie bereits in der Antwort auf das Postulat Derder 16.3619 erwähnt, ist sich der Bundesrat der Wichtigkeit der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte (Ingenieurinnen und Ingenieure, Forschende, Informatikfachleute usw.) für Schweizer Unternehmen mit Schwerpunkt im Technologiebereich bewusst. </p><p>Er erachtet es jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht als nötig, eine neue Bewilligungskategorie zu schaffen, die sich auf die üblichen Zulassungsvoraussetzungen stützt (Höchstzahlen, Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Qualifikation), aber einzig auf Technologieunternehmen und hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ausgerichtet ist.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ermöglicht der gesetzliche Rahmen für die Zulassung solcher Spezialistinnen und Spezialisten bereits heute, angemessen auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen einzugehen.</p><p>Einerseits wird ein Grossteil dieser Spezialistinnen und Spezialisten vorwiegend in den Mitgliedstaaten der EU oder der Efta, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, rekrutiert. Für sie gelten keine Kontingente. </p><p>Andererseits können - falls die Rekrutierungsmöglichkeiten innerhalb der EU oder der Efta nicht ausreichen - die benötigten Spezialistinnen und Spezialisten in anderen Staaten rekrutiert werden, sofern die geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bestehende Kontingentierungssystem für diese Bewilligungen stellt nicht an sich einen Hinderungsgrund für die Zulassung dieser Fachkräfte dar, da die Zahl der Kontingente vom Bundesrat nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner jährlich angepasst werden kann. Diese Zahl wurde denn auch um 1000 Bewilligungen für die Kontingentsperiode 2017 und um 500 Bewilligungen für dieses Jahr erhöht, um dem hohen Bedarf der Schweizer Wirtschaft an Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung zu tragen.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Schaffung eines spezifischen Kontingents für diese Unternehmen eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftssektoren oder Bereichen (Wissenschaft, Kultur, Gesundheit usw.) darstellen und die nötige Flexibilität für eine effiziente Nutzung der Kontingente stark verringern würde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz beheimatete Unternehmen mit einem starken Schwerpunkt im Technologie-Bereich spielen weltweit oft in der ersten Liga mit. Diese Perlen unserer Industrie tragen wesentlich zu unseren Exporten und zu unseren Steuereinnahmen bei. Aber sie kämpfen darum, bestimmte Arbeitskräfte zu rekrutieren, die für sie unverzichtbar sind. Durch das Aufkommen von IT-Leadern wie Google wurde der Druck noch erhöht. Dies kann jedoch das Wachstum verlangsamen und zu Standortverlagerungen führen.</p><p>Für Spezialistinnen und Spezialisten aus der Europäischen Union gelten zwar keine Kontingente. Aber dort herrscht auch Mangel. Genauso wie in den USA, die es jedoch verstanden haben, ausländische Spezialistinnen und Spezialisten, insbesondere Inderinnen und Inder, zu rekrutieren, die zum Erfolg des Silicon Valley beitrugen.</p><p>Für die "Technologie-Bewilligung" müssten dieselben Bedingungen erfüllt sein wie bei der derzeitigen Arbeitsbewilligung für Drittstaatenangehörige (Ausländergesetz): Inländervorrang, hohe Qualifikation, Verbot von Lohndumping. Abgesehen von zwei Unterschieden: Die Jahreskontingente würden erweitert, und die Bewilligung würde auf Bereiche mit hohem Bedarf eingeschränkt (Life Sciences, Digital, Fintech usw.). Eine solche Bewilligung müsste beispielsweise nach drei Jahren erneuert werden, um so der Bedürfnisentwicklung und der Anzahl der bis dann ausgebildeten einheimischen und europäischen Spezialistinnen und Spezialisten Rechnung zu tragen.</p><p>Die derzeitige Kontingentierung hat ihre Grenzen. Im Anschluss an die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat der Bundesrat das Kontingent für 2014 von 8500 auf 6500 reduziert. Im Frühling 2017 hatten die Kantone Basel, Zürich und Genf ihre Jahreskontingente jedoch bereits ausgeschöpft. Sie mussten um eine Erhöhung bitten. Im Jahr 2018 hat der Bundesrat das Kontingent auf 8000 erhöht. Das Vorhandensein dieses Kontingents und der politische Einsatz sind ein falsches Signal an die Wirtschaft.</p><p>Die Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" würde unseren Unternehmen, die Spezialwissen benötigen, den Rücken stärken und deren Chance, an der Weltspitze mitzuspielen, erhöhen (z. B. in den Bereichen Pharma, Banken, Versicherungen, Trading, Blockchain, künstliche Intelligenz). Genauso wie die Verteidigung unseres Landes die besten Fähigkeiten in der technologischen Kriegsführung erfordert.</p><p>Könnte der Bundesrat deshalb eine "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittländern schaffen, damit unsere Technologieunternehmen mit hoher Wertschöpfung leichter Zugang zu den nötigen Arbeitskräften wie Forscherinnen und Forschern oder qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten haben?</p>
    • Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte

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