Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

ShortId
18.3716
Id
20183716
Updated
28.07.2023 14:39
Language
de
Title
Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen
AdditionalIndexing
2836;2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzierung in der aktuellen EL-Gesetzgebung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Kosten einer ausreichend betreuten Wohnform zu decken. Deshalb leben viele Personen trotz relativ geringem Pflege-/Betreuungsaufwand im Heim, obwohl sie noch in einer eigenen Wohnung leben könnten. Heute benötigt ein Drittel der in Pflegeheimen lebenden Personen weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Besonders für sie wäre das "betreute Wohnen" eine optimale Lösung, welche ihre Bedürfnisse besser abdeckt und Pflegeplätze einspart. Solche alters-/behindertengerechte Wohnungen ermöglichen die Aufrechterhaltung von Mobilität und regelmässigen sozialen Kontakten; gleichzeitig ist die notwendige Pflege und die Sicherheit besser garantiert als am ursprünglichen Wohnort. Damit Heimaufenthalte verhindert oder zumindest hinausgezögert und Anreize für vorzeitige Eintritte ins betreute Wohnen vermieden werden können, muss die Gesetzesanpassung ein auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot festlegen. Dazu sind die von betroffenen Menschen zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Anbieter von betreutem Wohnen zu definieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, mit der Unterstützung des betreuten Wohnens die Eigenständigkeit von AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentnern zu stärken und Heimeintritte zu verhindern oder hinauszuzögern. Ziel einer neuen Lösung muss es sein, einen kostspieligen Ausbau des Gesamtangebots in der Pflege zu vermeiden und den voraussichtlich starken Anstieg der Pflegekosten insgesamt abzudämpfen. Da die Finanzierung der Heimkosten vorwiegend in kantonaler Zuständigkeit liegt und insbesondere die Kantone durch die Neuerungen finanziell entlastet werden dürften, sollte aus Sicht des Bundesrates auch die Unterstützung des betreuten Wohnens schwergewichtig von den Kantonen getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zur AHV sicherstellt, sodass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden können.</p>
  • Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzierung in der aktuellen EL-Gesetzgebung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Kosten einer ausreichend betreuten Wohnform zu decken. Deshalb leben viele Personen trotz relativ geringem Pflege-/Betreuungsaufwand im Heim, obwohl sie noch in einer eigenen Wohnung leben könnten. Heute benötigt ein Drittel der in Pflegeheimen lebenden Personen weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Besonders für sie wäre das "betreute Wohnen" eine optimale Lösung, welche ihre Bedürfnisse besser abdeckt und Pflegeplätze einspart. Solche alters-/behindertengerechte Wohnungen ermöglichen die Aufrechterhaltung von Mobilität und regelmässigen sozialen Kontakten; gleichzeitig ist die notwendige Pflege und die Sicherheit besser garantiert als am ursprünglichen Wohnort. Damit Heimaufenthalte verhindert oder zumindest hinausgezögert und Anreize für vorzeitige Eintritte ins betreute Wohnen vermieden werden können, muss die Gesetzesanpassung ein auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot festlegen. Dazu sind die von betroffenen Menschen zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Anbieter von betreutem Wohnen zu definieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, mit der Unterstützung des betreuten Wohnens die Eigenständigkeit von AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentnern zu stärken und Heimeintritte zu verhindern oder hinauszuzögern. Ziel einer neuen Lösung muss es sein, einen kostspieligen Ausbau des Gesamtangebots in der Pflege zu vermeiden und den voraussichtlich starken Anstieg der Pflegekosten insgesamt abzudämpfen. Da die Finanzierung der Heimkosten vorwiegend in kantonaler Zuständigkeit liegt und insbesondere die Kantone durch die Neuerungen finanziell entlastet werden dürften, sollte aus Sicht des Bundesrates auch die Unterstützung des betreuten Wohnens schwergewichtig von den Kantonen getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zur AHV sicherstellt, sodass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden können.</p>
    • Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

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