Brexit. Folgen für die Schweiz

ShortId
18.3719
Id
20183719
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Brexit. Folgen für die Schweiz
AdditionalIndexing
10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) sind breit und intensiv. Das UK war 2017 der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte (11,4 Milliarden Franken) und der achtgrösste Herkunftsmarkt für Warenimporte (6,4 Milliarden Franken). Es ist der sechstgrösste Direktinvestor in die Schweiz (Stand 2016). Rund 58 600 Flüge verkehren jährlich zwischen der Schweiz und dem UK. 34 500 Schweizer Staatsangehörige wohnen im UK und 41 000 britische Staatsangehörige in der Schweiz. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat mit seiner Strategie "Mind the gap" sicherstellen, dass die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK auch nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (EU) so weit als möglich ihre Gültigkeit behalten.</p><p>1./2. Mit der formellen Austrittserklärung des UK vom 29. März 2017 begann eine zweijährige Frist für Verhandlungen über einen Austrittsvertrag ("Withdrawal Agreement"). Ziel dieser Verhandlungen ist, dass das UK am 29. März 2019 auf Basis einer vertraglichen Regelung in geordneter Weise aus der EU austritt. Finden die EU und das UK keine vertragliche Einigung, käme es zu einem ungeordneten Austritt des UK. Für den Fall eines geordneten Austritts haben sich die EU und das UK am 19. März 2018 auf politischer Ebene auf eine Übergangsphase geeinigt, welche ab dem Austritt des UK bis 31. Dezember 2020 dauern soll. Während dieser Phase wäre das UK weiterhin Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion, hätte aber keine Mitentscheidrechte mehr. EU-Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz würden während dieser Zeit weiterhin auf das UK angewendet. Die Frage nach der Ausgestaltung des zukünftigen Verhältnisses EU-UK würde in dieser Phase geklärt. Dabei wird sich zeigen, wie eng dieses Verhältnis sein wird - es wird gemeinhin von einer Bandbreite zwischen "weichem" und "hartem" Brexit gesprochen.</p><p>Die Beziehungen der Schweiz zum UK basieren weitgehend auf den bilateralen Abkommen Schweiz-EU. Diese Rechtsgrundlagen sind unabhängig vom Verhandlungsverlauf EU-UK für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK zu ersetzen. Am 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, dass die Möglichkeit der temporären Weiterführung von Drittstaatenabkommen im Rahmen einer Übergangsphase EU-UK auf das Verhältnis Schweiz-UK angewendet werden soll. Damit würden die bilateralen Abkommen Schweiz-EU vom 30. März 2019 bis Ende 2020 weiterhin auch für die Beziehungen Schweiz-UK gelten. Die Gespräche zwischen der Schweiz und dem UK über die Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten sind fortgeschritten. Allerdings sind diese in einigen Bereichen vom zukünftigen Verhältnis UK-EU abhängig. Die temporäre Weiteranwendung der bilateralen Abkommen Schweiz-EU auf das UK während der genannten Übergangsphase hängt wiederum vom Zustandekommen eines Austrittsabkommens EU-UK ab. Der Bundesrat verfolgt die Verhandlungen EU-UK über das Austrittsabkommen aufmerksam und bereitet sich in enger Abstimmung mit dem UK auf alle Eventualitäten vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines ungeordneten Austritts des UK aus der EU. Die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte sowie die Kantone wurden bis 20. August 2018 über das weitere Vorgehen des Bundesrates im Hinblick auf den Brexit informiert und unterstützten dieses einhellig.</p><p>3. Die Umsetzung der Strategie "Mind the gap" soll soweit möglich die Kontinuität der ausgesprochen engen und vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen Schweiz-UK sicherstellen. Der Bundesrat und die zuständigen Fachämter unterhalten nebst der Information der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte und der Kantone auch einen regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Wirtschaft und der Dachverbände. Die Kommunikation berücksichtigt mögliche Szenarien auf Basis des Verhandlungsverlaufs EU-UK.</p><p>4.-9. Falls die bilateralen Abkommen Schweiz-EU im Verhältnis zum UK per 29. März 2019 nicht im Rahmen einer Übergangsphase weitergeführt werden können, gälte es, möglichst nahtlos alternative Lösungen zwischen der Schweiz und dem UK zur Anwendung zu bringen. In einzelnen Bereichen dürften sie bereits der angestrebten langfristigen Regelung des zukünftigen Verhältnisses Schweiz-UK entsprechen. Das wäre beispielsweise im Bereich des Luftverkehrs der Fall. Zwar existiert noch ein altes Luftverkehrsabkommen Schweiz-UK von 1950, dieses genügt aber den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Die Schweiz hat mit über 140 Staaten Luftverkehrsabkommen geschlossen. Im Bereich tarifärer Handelshemmnisse (wie insbesondere Zölle im Rahmen des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972) werden gleichwertige Lösungen mit dem UK angestrebt. In Bereichen, bei denen das Verhältnis Schweiz-EU auf Rechtsharmonisierung beruht und die angestrebte Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK von einem künftigen Verhältnis UK-EU abhängt (zum Beispiel beim Abbau technischer Handelshemmnisse, im Zoll-, Landwirtschafts- oder Veterinärbereich), könnte der Status quo nicht sichergestellt werden. Es müssten, wo möglich und sinnvoll, Auffanglösungen gefunden werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen wäre das Direktversicherungsabkommen Schweiz-EU von 1989 durch ein bilaterales Nachfolgeabkommen Schweiz-UK zu ersetzen. Zudem gälte es in diesem Bereich, wie auch beim Datenschutz, Äquivalenzanerkennungen zu sichern. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass auf diesen Grundlagen beruhende Bewilligungen von Schweizer Unternehmen weitergeführt werden. Beim Personenverkehr gilt es zwischen einzelnen Aspekten zu unterscheiden: Hinsichtlich des Wegfalls des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) in Bezug auf das UK will der Bundesrat die bestehenden, gemäss Artikel 23 FZA wohlerworbenen Rechte von bereits anwesenden Schweizer Staatsangehörigen im UK (und umgekehrt) sicherstellen. Die zukünftige Zuwanderung würde mit dem Wegfall des FZA ohne bilaterale Vereinbarung nach dem schweizerischen Ausländergesetz geregelt. Mögliche Optionen, die im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung (Auffanglösung) zur Verfügung stehen, werden geprüft. Die Frage einer künftigen Visumsfreiheit Schweiz-UK unterliegt den Visaliberalisierungsregeln des Schengen-Raums. Aufgrund ihrer Schengen-Assoziation wird die Schweiz am Entscheidungsprozess auf EU-Ebene beteiligt sein. Letztlich gibt es Bereiche wie die Forschungszusammenarbeit, in welchen die künftigen Beziehungen Schweiz-UK massgeblich auf der beidseitigen Teilnahme an EU-Programmen beruhen werden. Rein bilaterale Lösungen würden naturgemäss die beidseitige Assoziierung an EU-Programme nicht ersetzen können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit Brexit wird der britische Aussenhandel grundlegend neu organisiert. Handelsvereinbarungen mit der Europäischen Union (EU) werden mit einem EU-Austritt hinfällig. Darunter fallen auch die sektoriellen Abkommen und das Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972. Die EU und Grossbritannien (GB) haben es verpasst, sich bis heute näherzukommen. Ein harter Brexit im März 2019 zeichnet sich ab. Diese Situation hat auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Es besteht eine grosse Verunsicherung, wie die künftigen Rahmenbedingungen für den Handel zwischen der Schweiz und GB aussehen werden. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verhandlungen zwischen GB und der EU?</p><p>2. Welche Auswirkungen werden die verschiedenen Szenarien auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und GB haben? Ist denkbar, dass ein bilaterales Verhältnis zwischen der Schweiz und GB im Sinne der Bilateralen zwischen der Schweiz und der EU automatisch weitergeführt werden könnte?</p><p>Sollten die Bilateralen zwischen der Schweiz und GB nicht automatisch weitergeführt werden können, stellen sich folgende Fragen: </p><p>3. Wie wird die Schweizer Wirtschaft auf die Auswirkungen der möglichen Szenarien vorbereitet?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat den zollfreien Warenverkehr zwischen der Schweiz und GB sicherzustellen?</p><p>5. Wie steht es mit Regelungen über den Abbau von technischen Handelshemmnissen?</p><p>6. Welche Regelungen bestehen für den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und GB? Zählen die Briten ab Ende März 2019 zu den Drittstaatenkontingenten? Wie steht es mit der Visumsfreiheit?</p><p>7. Mit welchen Auswirkungen muss der Flugverkehr zwischen der Schweiz und GB rechnen?</p><p>8. Wie steht es mit den gegenseitigen Finanzdienstleistungen? Ist der Zugang zwischen den Finanzplätzen der Schweiz und von GB gesichert, und können die Finanzdienstleister ihre Produkte weiterhin in beiden Ländern anbieten?</p><p>9. Wie wird die Forschungszusammenarbeit langfristig gesichert?</p>
  • Brexit. Folgen für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) sind breit und intensiv. Das UK war 2017 der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte (11,4 Milliarden Franken) und der achtgrösste Herkunftsmarkt für Warenimporte (6,4 Milliarden Franken). Es ist der sechstgrösste Direktinvestor in die Schweiz (Stand 2016). Rund 58 600 Flüge verkehren jährlich zwischen der Schweiz und dem UK. 34 500 Schweizer Staatsangehörige wohnen im UK und 41 000 britische Staatsangehörige in der Schweiz. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat mit seiner Strategie "Mind the gap" sicherstellen, dass die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK auch nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (EU) so weit als möglich ihre Gültigkeit behalten.</p><p>1./2. Mit der formellen Austrittserklärung des UK vom 29. März 2017 begann eine zweijährige Frist für Verhandlungen über einen Austrittsvertrag ("Withdrawal Agreement"). Ziel dieser Verhandlungen ist, dass das UK am 29. März 2019 auf Basis einer vertraglichen Regelung in geordneter Weise aus der EU austritt. Finden die EU und das UK keine vertragliche Einigung, käme es zu einem ungeordneten Austritt des UK. Für den Fall eines geordneten Austritts haben sich die EU und das UK am 19. März 2018 auf politischer Ebene auf eine Übergangsphase geeinigt, welche ab dem Austritt des UK bis 31. Dezember 2020 dauern soll. Während dieser Phase wäre das UK weiterhin Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion, hätte aber keine Mitentscheidrechte mehr. EU-Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz würden während dieser Zeit weiterhin auf das UK angewendet. Die Frage nach der Ausgestaltung des zukünftigen Verhältnisses EU-UK würde in dieser Phase geklärt. Dabei wird sich zeigen, wie eng dieses Verhältnis sein wird - es wird gemeinhin von einer Bandbreite zwischen "weichem" und "hartem" Brexit gesprochen.</p><p>Die Beziehungen der Schweiz zum UK basieren weitgehend auf den bilateralen Abkommen Schweiz-EU. Diese Rechtsgrundlagen sind unabhängig vom Verhandlungsverlauf EU-UK für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK zu ersetzen. Am 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, dass die Möglichkeit der temporären Weiterführung von Drittstaatenabkommen im Rahmen einer Übergangsphase EU-UK auf das Verhältnis Schweiz-UK angewendet werden soll. Damit würden die bilateralen Abkommen Schweiz-EU vom 30. März 2019 bis Ende 2020 weiterhin auch für die Beziehungen Schweiz-UK gelten. Die Gespräche zwischen der Schweiz und dem UK über die Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten sind fortgeschritten. Allerdings sind diese in einigen Bereichen vom zukünftigen Verhältnis UK-EU abhängig. Die temporäre Weiteranwendung der bilateralen Abkommen Schweiz-EU auf das UK während der genannten Übergangsphase hängt wiederum vom Zustandekommen eines Austrittsabkommens EU-UK ab. Der Bundesrat verfolgt die Verhandlungen EU-UK über das Austrittsabkommen aufmerksam und bereitet sich in enger Abstimmung mit dem UK auf alle Eventualitäten vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines ungeordneten Austritts des UK aus der EU. Die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte sowie die Kantone wurden bis 20. August 2018 über das weitere Vorgehen des Bundesrates im Hinblick auf den Brexit informiert und unterstützten dieses einhellig.</p><p>3. Die Umsetzung der Strategie "Mind the gap" soll soweit möglich die Kontinuität der ausgesprochen engen und vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen Schweiz-UK sicherstellen. Der Bundesrat und die zuständigen Fachämter unterhalten nebst der Information der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte und der Kantone auch einen regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Wirtschaft und der Dachverbände. Die Kommunikation berücksichtigt mögliche Szenarien auf Basis des Verhandlungsverlaufs EU-UK.</p><p>4.-9. Falls die bilateralen Abkommen Schweiz-EU im Verhältnis zum UK per 29. März 2019 nicht im Rahmen einer Übergangsphase weitergeführt werden können, gälte es, möglichst nahtlos alternative Lösungen zwischen der Schweiz und dem UK zur Anwendung zu bringen. In einzelnen Bereichen dürften sie bereits der angestrebten langfristigen Regelung des zukünftigen Verhältnisses Schweiz-UK entsprechen. Das wäre beispielsweise im Bereich des Luftverkehrs der Fall. Zwar existiert noch ein altes Luftverkehrsabkommen Schweiz-UK von 1950, dieses genügt aber den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Die Schweiz hat mit über 140 Staaten Luftverkehrsabkommen geschlossen. Im Bereich tarifärer Handelshemmnisse (wie insbesondere Zölle im Rahmen des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972) werden gleichwertige Lösungen mit dem UK angestrebt. In Bereichen, bei denen das Verhältnis Schweiz-EU auf Rechtsharmonisierung beruht und die angestrebte Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK von einem künftigen Verhältnis UK-EU abhängt (zum Beispiel beim Abbau technischer Handelshemmnisse, im Zoll-, Landwirtschafts- oder Veterinärbereich), könnte der Status quo nicht sichergestellt werden. Es müssten, wo möglich und sinnvoll, Auffanglösungen gefunden werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen wäre das Direktversicherungsabkommen Schweiz-EU von 1989 durch ein bilaterales Nachfolgeabkommen Schweiz-UK zu ersetzen. Zudem gälte es in diesem Bereich, wie auch beim Datenschutz, Äquivalenzanerkennungen zu sichern. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass auf diesen Grundlagen beruhende Bewilligungen von Schweizer Unternehmen weitergeführt werden. Beim Personenverkehr gilt es zwischen einzelnen Aspekten zu unterscheiden: Hinsichtlich des Wegfalls des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) in Bezug auf das UK will der Bundesrat die bestehenden, gemäss Artikel 23 FZA wohlerworbenen Rechte von bereits anwesenden Schweizer Staatsangehörigen im UK (und umgekehrt) sicherstellen. Die zukünftige Zuwanderung würde mit dem Wegfall des FZA ohne bilaterale Vereinbarung nach dem schweizerischen Ausländergesetz geregelt. Mögliche Optionen, die im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung (Auffanglösung) zur Verfügung stehen, werden geprüft. Die Frage einer künftigen Visumsfreiheit Schweiz-UK unterliegt den Visaliberalisierungsregeln des Schengen-Raums. Aufgrund ihrer Schengen-Assoziation wird die Schweiz am Entscheidungsprozess auf EU-Ebene beteiligt sein. Letztlich gibt es Bereiche wie die Forschungszusammenarbeit, in welchen die künftigen Beziehungen Schweiz-UK massgeblich auf der beidseitigen Teilnahme an EU-Programmen beruhen werden. Rein bilaterale Lösungen würden naturgemäss die beidseitige Assoziierung an EU-Programme nicht ersetzen können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit Brexit wird der britische Aussenhandel grundlegend neu organisiert. Handelsvereinbarungen mit der Europäischen Union (EU) werden mit einem EU-Austritt hinfällig. Darunter fallen auch die sektoriellen Abkommen und das Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972. Die EU und Grossbritannien (GB) haben es verpasst, sich bis heute näherzukommen. Ein harter Brexit im März 2019 zeichnet sich ab. Diese Situation hat auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Es besteht eine grosse Verunsicherung, wie die künftigen Rahmenbedingungen für den Handel zwischen der Schweiz und GB aussehen werden. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verhandlungen zwischen GB und der EU?</p><p>2. Welche Auswirkungen werden die verschiedenen Szenarien auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und GB haben? Ist denkbar, dass ein bilaterales Verhältnis zwischen der Schweiz und GB im Sinne der Bilateralen zwischen der Schweiz und der EU automatisch weitergeführt werden könnte?</p><p>Sollten die Bilateralen zwischen der Schweiz und GB nicht automatisch weitergeführt werden können, stellen sich folgende Fragen: </p><p>3. Wie wird die Schweizer Wirtschaft auf die Auswirkungen der möglichen Szenarien vorbereitet?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat den zollfreien Warenverkehr zwischen der Schweiz und GB sicherzustellen?</p><p>5. Wie steht es mit Regelungen über den Abbau von technischen Handelshemmnissen?</p><p>6. Welche Regelungen bestehen für den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und GB? Zählen die Briten ab Ende März 2019 zu den Drittstaatenkontingenten? Wie steht es mit der Visumsfreiheit?</p><p>7. Mit welchen Auswirkungen muss der Flugverkehr zwischen der Schweiz und GB rechnen?</p><p>8. Wie steht es mit den gegenseitigen Finanzdienstleistungen? Ist der Zugang zwischen den Finanzplätzen der Schweiz und von GB gesichert, und können die Finanzdienstleister ihre Produkte weiterhin in beiden Ländern anbieten?</p><p>9. Wie wird die Forschungszusammenarbeit langfristig gesichert?</p>
    • Brexit. Folgen für die Schweiz

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