Täuschung rund um die oxo-abbaubaren Säckchen stoppen

ShortId
18.3721
Id
20183721
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Täuschung rund um die oxo-abbaubaren Säckchen stoppen
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) führt gegenwärtig im Auftrag der Europäischen Kommission Abklärungen über Beschränkungen von oxo-abbaubaren Kunststoffen durch. In der Schweiz hat die ETH Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ein Forschungsprojekt über oxo-abbaubare Kunststoffe lanciert. Im Rahmen dieses Projekts soll eine Übersicht über die Verwendungen dieser Kunststoffe in der Schweiz erstellt sowie deren chemische Identität und die in Verkehr gebrachten Mengen der verschiedenen Arten von oxo-abbaubaren Kunststoffen untersucht werden. Die Resultate werden im Verlauf des Jahres 2019 erwartet.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, Vorschriften zur Beschränkung des Inverkehrbringens oder der Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen zu erlassen, bevor die Resultate des erwähnten Forschungsprojekts vorliegen. Auch sollten vor dem Erlass von Vorschriften in diesem Bereich die Abklärungen über den Regulierungsbedarf in der EU abgeschlossen bzw. konkrete regulatorische Massnahmen der EU bekannt sein, um einen regulatorischen Alleingang der Schweiz zu vermeiden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Bedenken der Interpellantin, wonach die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der beruflichen Verwenderinnen und Verwender von Kunststoffprodukten, die in unterschiedlichem Sinne als "abbaubar" bezeichnet werden, heute oft unbefriedigend ist. Er wird diesbezügliche Verbesserungsmöglichkeiten prüfen und die Ergebnisse im Bericht, den er in der Stellungnahme vom 15. August 2018 auf das Postulat Munz 18.3496, "Aktionsplan zur Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt", in Aussicht gestellt hat, darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Antwort auf die Interpellation de Buman 13.3620 mit dem Titel "Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee" nimmt der Bundesrat nicht wirklich Stellung in Bezug auf das Material. Es werden auch Zweifel geweckt, da der Bundesrat die Bezeichnung "oxo-biologisch abbaubar" benutzt, wenn die korrekten Bezeichnungen entweder "oxo-abbaubar" oder "oxo-fragmentierbar" sind. Diese Säckchen haben mit bio in der Tat nichts am Hut. Es handelt sich lediglich um Säcke aus Kunststoff, welcher mit oxidierenden Additiven angereichert wurde, damit er sich am Licht und an der Wärme in tausend kleine Stücke zersetzt. Diese kleinen Plastikfragmente kontaminieren die Umwelt und die Nahrungskette, ohne dass es eine Möglichkeit gäbe, diese zu entfernen (wer sammelt schon Millionen von Kunststoffpartikeln ein?).</p><p>Nicht nur der Bundesrat lässt sich hinters Licht führen, auch zahlreiche Geschäfte benutzen diese Säckchen, in der Annahme, sie seien mit den biologisch abbaubaren Säckchen identisch. Man merkt schnell, dass die Verkäufer dieser oxo-abbaubaren Säckchen die Geschäfte ganz einfach angelogen haben, indem sie vorgaben, ihre oxo-abbaubaren Säckchen seien biologisch abbaubar.</p><p>Man kann von der Bevölkerung dieses Landes nicht erwarten, einen Chemiekurs für Fortgeschrittene zu besuchen, um diesen Unterschied zu verstehen. Da es um dieses Produkt so viele Irreführungen gibt und angesichts der Tatsache, dass es der Umwelt noch mehr schadet als herkömmliche Plastiksäcke, muss es verboten werden. Frankreich beispielsweise hat dies bereits getan. Man ist dort zur Einschätzung gelangt, dass oxo-fragmentierbarer Kunststoff zwar abbaubar sei, jedoch von Mikroorganismen nicht verwertet werden könne und gemäss den geltenden Richtlinien für die Verwertung organischer Abfälle nicht kompostierbar sei.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die oxo-abbaubaren Säckchen zu verbieten? Wenn nicht, warum?</p><p>2. Falls der Bundesrat diese Säckchen nicht verbieten will: Wird er die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Auswirkungen dieser Säckchen informieren, damit die Geschäfte nicht länger irregeführt werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Säckchen bei der Öffentlichkeit für Verwirrung sorgen und dass sie die Kompostieranlagen unnötigerweise belasten?</p><p>4. Kann der Bundesrat die missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung "biologisch abbaubar" verbieten?</p>
  • Täuschung rund um die oxo-abbaubaren Säckchen stoppen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) führt gegenwärtig im Auftrag der Europäischen Kommission Abklärungen über Beschränkungen von oxo-abbaubaren Kunststoffen durch. In der Schweiz hat die ETH Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ein Forschungsprojekt über oxo-abbaubare Kunststoffe lanciert. Im Rahmen dieses Projekts soll eine Übersicht über die Verwendungen dieser Kunststoffe in der Schweiz erstellt sowie deren chemische Identität und die in Verkehr gebrachten Mengen der verschiedenen Arten von oxo-abbaubaren Kunststoffen untersucht werden. Die Resultate werden im Verlauf des Jahres 2019 erwartet.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, Vorschriften zur Beschränkung des Inverkehrbringens oder der Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen zu erlassen, bevor die Resultate des erwähnten Forschungsprojekts vorliegen. Auch sollten vor dem Erlass von Vorschriften in diesem Bereich die Abklärungen über den Regulierungsbedarf in der EU abgeschlossen bzw. konkrete regulatorische Massnahmen der EU bekannt sein, um einen regulatorischen Alleingang der Schweiz zu vermeiden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Bedenken der Interpellantin, wonach die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der beruflichen Verwenderinnen und Verwender von Kunststoffprodukten, die in unterschiedlichem Sinne als "abbaubar" bezeichnet werden, heute oft unbefriedigend ist. Er wird diesbezügliche Verbesserungsmöglichkeiten prüfen und die Ergebnisse im Bericht, den er in der Stellungnahme vom 15. August 2018 auf das Postulat Munz 18.3496, "Aktionsplan zur Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt", in Aussicht gestellt hat, darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Antwort auf die Interpellation de Buman 13.3620 mit dem Titel "Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee" nimmt der Bundesrat nicht wirklich Stellung in Bezug auf das Material. Es werden auch Zweifel geweckt, da der Bundesrat die Bezeichnung "oxo-biologisch abbaubar" benutzt, wenn die korrekten Bezeichnungen entweder "oxo-abbaubar" oder "oxo-fragmentierbar" sind. Diese Säckchen haben mit bio in der Tat nichts am Hut. Es handelt sich lediglich um Säcke aus Kunststoff, welcher mit oxidierenden Additiven angereichert wurde, damit er sich am Licht und an der Wärme in tausend kleine Stücke zersetzt. Diese kleinen Plastikfragmente kontaminieren die Umwelt und die Nahrungskette, ohne dass es eine Möglichkeit gäbe, diese zu entfernen (wer sammelt schon Millionen von Kunststoffpartikeln ein?).</p><p>Nicht nur der Bundesrat lässt sich hinters Licht führen, auch zahlreiche Geschäfte benutzen diese Säckchen, in der Annahme, sie seien mit den biologisch abbaubaren Säckchen identisch. Man merkt schnell, dass die Verkäufer dieser oxo-abbaubaren Säckchen die Geschäfte ganz einfach angelogen haben, indem sie vorgaben, ihre oxo-abbaubaren Säckchen seien biologisch abbaubar.</p><p>Man kann von der Bevölkerung dieses Landes nicht erwarten, einen Chemiekurs für Fortgeschrittene zu besuchen, um diesen Unterschied zu verstehen. Da es um dieses Produkt so viele Irreführungen gibt und angesichts der Tatsache, dass es der Umwelt noch mehr schadet als herkömmliche Plastiksäcke, muss es verboten werden. Frankreich beispielsweise hat dies bereits getan. Man ist dort zur Einschätzung gelangt, dass oxo-fragmentierbarer Kunststoff zwar abbaubar sei, jedoch von Mikroorganismen nicht verwertet werden könne und gemäss den geltenden Richtlinien für die Verwertung organischer Abfälle nicht kompostierbar sei.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die oxo-abbaubaren Säckchen zu verbieten? Wenn nicht, warum?</p><p>2. Falls der Bundesrat diese Säckchen nicht verbieten will: Wird er die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Auswirkungen dieser Säckchen informieren, damit die Geschäfte nicht länger irregeführt werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Säckchen bei der Öffentlichkeit für Verwirrung sorgen und dass sie die Kompostieranlagen unnötigerweise belasten?</p><p>4. Kann der Bundesrat die missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung "biologisch abbaubar" verbieten?</p>
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