Schnittstelle zwischen Zemis- und Isab-Datenbank. Mehrwert durch vereinte Datensätze

ShortId
18.3725
Id
20183725
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Schnittstelle zwischen Zemis- und Isab-Datenbank. Mehrwert durch vereinte Datensätze
AdditionalIndexing
04;34;44;2811;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Staatssekretariat für Migration betriebene Zemis-Datenbank ist die Anmeldestelle, über die sich Entsendebetriebe für Arbeiten in der Schweiz anmelden müssen. Diese "Sammelstelle" liefert den kantonalen Arbeitsämtern wichtige Informationen, die für anschliessende Kontrollen der Arbeitsverhältnisse die Grundlage sind.</p><p>Mit dem Projekt "Informationssystem Allianz Bau" (Isab) wird ab Ende 2018 auf den Baustellen in der Schweiz eine "Isab-Card" eingeführt. Mit Isab kann der bestehende GAV-Vollzug der paritätischen Kommissionen in allen angeschlossenen Branchen des Baugewerbes effizienter und effektiver durchgeführt werden. </p><p>Dank dem Isab-Card-System können grundsätzlich mehr als nur auf den Binnenmarkt ausgerichtete GAV-Kontrollen durchgeführt werden. Mit diesem System könnten über eine Anbindung von qualitativ verbesserten Informationen aus den Entsendedatenbanken von Bund und Kantonen (Zemis) auch die Kontrollen von Entsendebetrieben effizienter abgewickelt werden. </p><p>Mit Isab könnte zudem der bestehende GAV-Vollzug der paritätischen Kommissionen in allen angeschlossenen Branchen des Baugewerbes effizienter und effektiver durchgeführt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Hinblick auf das Online-Meldeverfahren für ausländische Dienstleistungserbringer ein gewisses Optimierungspotenzial besteht. Aktuell prüft das zuständige Staatssekretariat für Migration in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft entsprechende Massnahmen insbesondere im Hinblick auf die Dateneingabe und -übermittlung (vgl. Antwort auf die Motion Regazzi 18.3758).</p><p>Zu den im Rahmen der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen betreffend die Verknüpfung zwischen dem Zemis und der Isab-Datenbank des Schweizerischen Baumeisterverbands äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Dem Vorschlag, eine direkte Schnittstelle zwischen der Zemis- und der Isab-Datenbank einzurichten, liegt ein branchenspezifischer Ansatz zugrunde. Die von einem privaten Verein getragene Isab-Plattform nimmt in der Vollzugslandschaft eine Pionierrolle ein. Damit würden beim Vollzug der flankierenden Massnahmen unterschiedliche Voraussetzungen und Instrumente für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen geschaffen. Generell sollen Arbeitsinstrumente allen Vollzugsorganen gleichermassen zur Verfügung stehen, oder es müssten für alle Arbeitsinstrumente dieselben Möglichkeiten geschaffen werden. Eine Lösung nur für Isab alleine könnte jedoch nach Klärung der rechtlichen Grundlagen in Bezug auf den Datenschutz den Charakter eines Pilotprojektes einnehmen.</p><p>2. Das Einrichten einer direkten Schnittstelle zwischen Zemis und der Isab-Datenbank hätte faktisch zur Folge, dass die für die Durchführung der Kontrollen zuständigen paritätischen Kommissionen auf die Zemis-Daten zugreifen könnten. Hierfür besteht aktuell keine gesetzliche Grundlage. Das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA; SR 142.51) beschränkt die Beauftragung von Dritten auf die Erfüllung von Aufgaben nach dem Ausländergesetz (AuG; SR 142.20), dem Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) oder dem Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0). Da es sich bei den arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen um eine Aufgabe nach dem Entsendegesetz (EntsG; SR 823.20) handelt, müsste je nach Ausgestaltung der Umsetzung Artikel 11 des BGIAA geändert oder die entsprechende Verordnung angepasst werden.</p><p>3. Isab enthält Informationen über durchgeführte Kontrollen und deren Ergebnisse. Diese Informationen wären eine zentrale Informationsquelle für die risikobasierte Kontrollstrategie, die der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans zur Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen festgeschrieben hat. Damit könnten voraussichtlich - je nach konkreter Umsetzung - durch die Zusammenführung der Informationen aus Zemis Doppelkontrollen vermieden werden, was zu Effizienzgewinnen führen würde. Eine solche Lösung müsste jedoch flächendeckend verfügbar sein, um den entsprechenden Mehrwert zu bringen.</p><p>4. Auf die sogenannte 8-Tage-Regelung hat eine solche Daten-Schnittstelle keine unmittelbaren Auswirkungen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird angefragt:</p><p>1. Wie beurteilt er das Einrichten einer direkten Schnittstelle zwischen der Zemis- und der Isab-Datenbank?</p><p>2. Welche rechtlichen Änderungen sind dafür nötig?</p><p>3. Wo sieht er den Effizienzgewinn einer solchen Schnittstelle zum Datenaustausch?</p><p>4. Hat eine solche Daten-Schnittstelle auf die für Entsendebetriebe geltende 8-Tage-Regelung eine Auswirkung? Wenn ja, welche?</p>
  • Schnittstelle zwischen Zemis- und Isab-Datenbank. Mehrwert durch vereinte Datensätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Staatssekretariat für Migration betriebene Zemis-Datenbank ist die Anmeldestelle, über die sich Entsendebetriebe für Arbeiten in der Schweiz anmelden müssen. Diese "Sammelstelle" liefert den kantonalen Arbeitsämtern wichtige Informationen, die für anschliessende Kontrollen der Arbeitsverhältnisse die Grundlage sind.</p><p>Mit dem Projekt "Informationssystem Allianz Bau" (Isab) wird ab Ende 2018 auf den Baustellen in der Schweiz eine "Isab-Card" eingeführt. Mit Isab kann der bestehende GAV-Vollzug der paritätischen Kommissionen in allen angeschlossenen Branchen des Baugewerbes effizienter und effektiver durchgeführt werden. </p><p>Dank dem Isab-Card-System können grundsätzlich mehr als nur auf den Binnenmarkt ausgerichtete GAV-Kontrollen durchgeführt werden. Mit diesem System könnten über eine Anbindung von qualitativ verbesserten Informationen aus den Entsendedatenbanken von Bund und Kantonen (Zemis) auch die Kontrollen von Entsendebetrieben effizienter abgewickelt werden. </p><p>Mit Isab könnte zudem der bestehende GAV-Vollzug der paritätischen Kommissionen in allen angeschlossenen Branchen des Baugewerbes effizienter und effektiver durchgeführt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Hinblick auf das Online-Meldeverfahren für ausländische Dienstleistungserbringer ein gewisses Optimierungspotenzial besteht. Aktuell prüft das zuständige Staatssekretariat für Migration in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft entsprechende Massnahmen insbesondere im Hinblick auf die Dateneingabe und -übermittlung (vgl. Antwort auf die Motion Regazzi 18.3758).</p><p>Zu den im Rahmen der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen betreffend die Verknüpfung zwischen dem Zemis und der Isab-Datenbank des Schweizerischen Baumeisterverbands äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Dem Vorschlag, eine direkte Schnittstelle zwischen der Zemis- und der Isab-Datenbank einzurichten, liegt ein branchenspezifischer Ansatz zugrunde. Die von einem privaten Verein getragene Isab-Plattform nimmt in der Vollzugslandschaft eine Pionierrolle ein. Damit würden beim Vollzug der flankierenden Massnahmen unterschiedliche Voraussetzungen und Instrumente für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen geschaffen. Generell sollen Arbeitsinstrumente allen Vollzugsorganen gleichermassen zur Verfügung stehen, oder es müssten für alle Arbeitsinstrumente dieselben Möglichkeiten geschaffen werden. Eine Lösung nur für Isab alleine könnte jedoch nach Klärung der rechtlichen Grundlagen in Bezug auf den Datenschutz den Charakter eines Pilotprojektes einnehmen.</p><p>2. Das Einrichten einer direkten Schnittstelle zwischen Zemis und der Isab-Datenbank hätte faktisch zur Folge, dass die für die Durchführung der Kontrollen zuständigen paritätischen Kommissionen auf die Zemis-Daten zugreifen könnten. Hierfür besteht aktuell keine gesetzliche Grundlage. Das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA; SR 142.51) beschränkt die Beauftragung von Dritten auf die Erfüllung von Aufgaben nach dem Ausländergesetz (AuG; SR 142.20), dem Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) oder dem Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0). Da es sich bei den arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen um eine Aufgabe nach dem Entsendegesetz (EntsG; SR 823.20) handelt, müsste je nach Ausgestaltung der Umsetzung Artikel 11 des BGIAA geändert oder die entsprechende Verordnung angepasst werden.</p><p>3. Isab enthält Informationen über durchgeführte Kontrollen und deren Ergebnisse. Diese Informationen wären eine zentrale Informationsquelle für die risikobasierte Kontrollstrategie, die der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans zur Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen festgeschrieben hat. Damit könnten voraussichtlich - je nach konkreter Umsetzung - durch die Zusammenführung der Informationen aus Zemis Doppelkontrollen vermieden werden, was zu Effizienzgewinnen führen würde. Eine solche Lösung müsste jedoch flächendeckend verfügbar sein, um den entsprechenden Mehrwert zu bringen.</p><p>4. Auf die sogenannte 8-Tage-Regelung hat eine solche Daten-Schnittstelle keine unmittelbaren Auswirkungen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird angefragt:</p><p>1. Wie beurteilt er das Einrichten einer direkten Schnittstelle zwischen der Zemis- und der Isab-Datenbank?</p><p>2. Welche rechtlichen Änderungen sind dafür nötig?</p><p>3. Wo sieht er den Effizienzgewinn einer solchen Schnittstelle zum Datenaustausch?</p><p>4. Hat eine solche Daten-Schnittstelle auf die für Entsendebetriebe geltende 8-Tage-Regelung eine Auswirkung? Wenn ja, welche?</p>
    • Schnittstelle zwischen Zemis- und Isab-Datenbank. Mehrwert durch vereinte Datensätze

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