Öffentliches Beschaffungswesen. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und lediglich Angebote auf Deutsch akzeptieren?

ShortId
18.3729
Id
20183729
Updated
28.07.2023 03:31
Language
de
Title
Öffentliches Beschaffungswesen. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und lediglich Angebote auf Deutsch akzeptieren?
AdditionalIndexing
04;44;2831;09;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Begriff "Ausschreibung" bezeichnet die auf simap.ch veröffentlichten Inhalte. "Ausschreibungsunterlagen" umfasst die viel umfangreicheren Dokumentationen wie Pläne, Zeichnungen, technische Spezifikationen, Instruktionen usw. Die Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen werden in wenigstens zwei Amtssprachen, solche für Bauaufträge wenigstens in der Amtssprache am Standort der Baute veröffentlicht. Beide vom Interpellanten genannten Ausschreibungen erfüllen diese Anforderungen. Nicht erforderlich ist hingegen, die Ausschreibungsunterlagen in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen (vgl. ausführlicher: Antwort des Bundesrates zur Interpellation Maire 18.3138). Bei den betreffenden Ausschreibungsunterlagen von Armasuisse waren losspezifische Informationen (wie Preisblatt, Nachweise, Leistungsverzeichnis) zusätzlich in der Sprache des jeweiligen Loses bzw. des Standorts des jeweiligen Armeelogistikzentrums vorhanden: für Leistungen zugunsten des Armeelogistikzentrums Monte Ceneri in italienischer, für Leistungen zu Gunsten des Armeelogistikzentrums Grolley in französischer Sprache. Die Post hat im konkreten Fall die Ausschreibungsunterlagen in einer Sprache (Deutsch) zur Verfügung gestellt.</p><p>Sowohl Armasuisse als auch die Post sind gegenwärtig dabei, ihre Praxis bezüglich der Vorgaben für die Angebotssprache zu überprüfen. Armasuisse akzeptiert bereits heute Angebote in Deutsch, Französisch und Italienisch. Auch bei der Post können die Eingaben der Offerierenden ab sofort in diesen drei Amtssprachen eingereicht werden. Armasuisse und die Post werden die Ausschreibungen auf simap.ch künftig so gestalten, dass unter "Sprachen für das Angebot" explizit Deutsch, Französisch und Italienisch vermerkt sind. Ausnahmen z. B. bei komplexen Beschaffungen oder bei Bauvorhaben bleiben vorbehalten. Die Post wird ausserdem den Passus aus ihren Ausschreibungen streichen, wonach anderssprachige Eingaben ausgeschlossen werden könnten.</p><p>Gemäss geltendem Beschaffungsrecht liegt es im Ermessen der Beschaffungsstellen, die Projekt- und Verhandlungssprache zu definieren. Diese wird von den Beschaffungsstellen unter Würdigung des konkreten Auftrags und der sprachlichen Gegebenheiten festgelegt. Bei der Post ist die Projekt- und Verhandlungssprache im Regelfall Deutsch. Den Verhandlungsteilnehmern steht es jedoch stets frei, sich in ihrer eigenen Sprache auszudrücken.</p><p>4. Die vom Interpellanten zitierte nationalrätliche Fassung von Artikel 48 Absatz 5 E-BöB verwendet den Begriff "Ausschreibungen" und bezieht sich nach dem Verständnis des Bundesrates auf die Inhalte gemäss Artikel 35 E-BöB, der die Ausschreibung regelt, d. h. die auf simap.ch direkt ersichtlichen Inhalte. Die Ausschreibungsunterlagen, geregelt in Artikel 36 E-BöB, müssten nicht standardmässig mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden. Dies rechtfertigt sich insbesondere, weil so signifikanten Mehrkosten und Verzögerungen entgegengewirkt werden kann (vgl. Kostenschätzung in Botschaft zur Revision BöB, BBl 2017 1995ff., s. a. Exkurs zu Sprachanforderungen, BBL 2017 1873ff.). Als Beispiel sei die Ausschreibung eines grossen Bauprojekts genannt. Bei Bauaufträgen sollen die Ausschreibungsunterlagen - wie bereits im geltenden Recht - in einer Sprache, nämlich in der Amtssprache am Standort der Baute, abgefasst sein.</p><p>Die Beratung der Vorlage im Erstrat liess eine erhöhte Sensitivität des Gesetzgebers bezüglich der Mehrsprachigkeit im Beschaffungswesen erkennen. Der Bundesrat will dem Rechnung tragen und ist deshalb bereit, näher zu prüfen, ob er künftig für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen vorschreiben will, dass die Ausschreibungsunterlagen in bestimmten Fällen in zwei Sprachen vorzulegen sind. Eine solche Vorgabe wäre mit Augenmass und mit Ausnahmemöglichkeiten etwa für komplexe Dienstleistungen zu formulieren.</p><p>Bezüglich der Offerten sieht die nationalrätliche Fassung vor, dass Anbieter diese in einer der drei genannten Sprachen eingeben können. Der Bundesrat kann jedoch in der Verordnung explizit präzisierte Ausnahmen vorsehen. So soll etwa die Offerteingabe auf eine Sprache beschränkt werden können, wenn komplexe oder ideelle Dienstleistungen, evtl. gar mit Varianten, oder wenn Bauvorhaben nachgefragt werden. Bei Aufträgen im Bereich von hochspezialisierten technischen Leistungen oder Leistungen im Ausland kann vorgesehen werden, dass die Eingaben der Anbieter in einer anderen Sprache erfolgen müssen (z. B. Englisch).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) hat am 6. März 2018 eine Ausschreibung für Reinigungsleistungen auf der Website www.simap.ch, Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, veröffentlicht. Ziffer 3.10 nennt nur Deutsch als zulässige Sprache für Angebote. Ziffer 3.12 präzisiert, dass Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stehen. </p><p>Die Post (Post Immobilien Management &amp; Services AG) hat am 21. Juni 2018 eine Ausschreibung für Reinigungsleistungen auf der Website <a href="http://www.simap.ch">www.simap.ch</a> veröffentlicht. Ziffer 3.10 nennt nur Deutsch als zulässige Sprache für Angebote. Ziffer 3.12 präzisiert, dass Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stehen. Unter Ziffer 4.5 ist Folgendes zu lesen: "Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch ... Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden."</p><p>Selbst wenn einschlägige gesetzliche Vorschriften hierzu fehlen, ist es doch erstaunlich, dass nationale Institutionen wie die Armee und die Post, die unserem Land als Ganzes dienen sollten, diskriminierende Sprachanforderungen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens stellen.</p><p>Am 13. Juni 2018 hat der Nationalrat entschieden, folgende Vorschriften im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) unter Artikel 48 Absatz 5 zu verankern: </p><p>a. Bei Bauaufträgen sowie Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen, insbesondere in der Amtssprache am Standort der Bauten, veröffentlicht werden.</p><p>b. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen veröffentlicht werden.</p><p>c. Für die Eingaben der Anbieterinnen sind alle Amtssprachen zulässig.</p><p>1. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stellen?</p><p>2. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post nur Angebote auf Deutsch akzeptieren?</p><p>3. Ist es vertretbar, dass die Post Deutsch als Verhandlungs- und Projektsprache vorschreibt?</p><p>4. Werden die Vorschriften im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Zukunft verhindern, dass Auftraggeber Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und nur Angebote auf Deutsch akzeptieren?</p>
  • Öffentliches Beschaffungswesen. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und lediglich Angebote auf Deutsch akzeptieren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Begriff "Ausschreibung" bezeichnet die auf simap.ch veröffentlichten Inhalte. "Ausschreibungsunterlagen" umfasst die viel umfangreicheren Dokumentationen wie Pläne, Zeichnungen, technische Spezifikationen, Instruktionen usw. Die Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen werden in wenigstens zwei Amtssprachen, solche für Bauaufträge wenigstens in der Amtssprache am Standort der Baute veröffentlicht. Beide vom Interpellanten genannten Ausschreibungen erfüllen diese Anforderungen. Nicht erforderlich ist hingegen, die Ausschreibungsunterlagen in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen (vgl. ausführlicher: Antwort des Bundesrates zur Interpellation Maire 18.3138). Bei den betreffenden Ausschreibungsunterlagen von Armasuisse waren losspezifische Informationen (wie Preisblatt, Nachweise, Leistungsverzeichnis) zusätzlich in der Sprache des jeweiligen Loses bzw. des Standorts des jeweiligen Armeelogistikzentrums vorhanden: für Leistungen zugunsten des Armeelogistikzentrums Monte Ceneri in italienischer, für Leistungen zu Gunsten des Armeelogistikzentrums Grolley in französischer Sprache. Die Post hat im konkreten Fall die Ausschreibungsunterlagen in einer Sprache (Deutsch) zur Verfügung gestellt.</p><p>Sowohl Armasuisse als auch die Post sind gegenwärtig dabei, ihre Praxis bezüglich der Vorgaben für die Angebotssprache zu überprüfen. Armasuisse akzeptiert bereits heute Angebote in Deutsch, Französisch und Italienisch. Auch bei der Post können die Eingaben der Offerierenden ab sofort in diesen drei Amtssprachen eingereicht werden. Armasuisse und die Post werden die Ausschreibungen auf simap.ch künftig so gestalten, dass unter "Sprachen für das Angebot" explizit Deutsch, Französisch und Italienisch vermerkt sind. Ausnahmen z. B. bei komplexen Beschaffungen oder bei Bauvorhaben bleiben vorbehalten. Die Post wird ausserdem den Passus aus ihren Ausschreibungen streichen, wonach anderssprachige Eingaben ausgeschlossen werden könnten.</p><p>Gemäss geltendem Beschaffungsrecht liegt es im Ermessen der Beschaffungsstellen, die Projekt- und Verhandlungssprache zu definieren. Diese wird von den Beschaffungsstellen unter Würdigung des konkreten Auftrags und der sprachlichen Gegebenheiten festgelegt. Bei der Post ist die Projekt- und Verhandlungssprache im Regelfall Deutsch. Den Verhandlungsteilnehmern steht es jedoch stets frei, sich in ihrer eigenen Sprache auszudrücken.</p><p>4. Die vom Interpellanten zitierte nationalrätliche Fassung von Artikel 48 Absatz 5 E-BöB verwendet den Begriff "Ausschreibungen" und bezieht sich nach dem Verständnis des Bundesrates auf die Inhalte gemäss Artikel 35 E-BöB, der die Ausschreibung regelt, d. h. die auf simap.ch direkt ersichtlichen Inhalte. Die Ausschreibungsunterlagen, geregelt in Artikel 36 E-BöB, müssten nicht standardmässig mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden. Dies rechtfertigt sich insbesondere, weil so signifikanten Mehrkosten und Verzögerungen entgegengewirkt werden kann (vgl. Kostenschätzung in Botschaft zur Revision BöB, BBl 2017 1995ff., s. a. Exkurs zu Sprachanforderungen, BBL 2017 1873ff.). Als Beispiel sei die Ausschreibung eines grossen Bauprojekts genannt. Bei Bauaufträgen sollen die Ausschreibungsunterlagen - wie bereits im geltenden Recht - in einer Sprache, nämlich in der Amtssprache am Standort der Baute, abgefasst sein.</p><p>Die Beratung der Vorlage im Erstrat liess eine erhöhte Sensitivität des Gesetzgebers bezüglich der Mehrsprachigkeit im Beschaffungswesen erkennen. Der Bundesrat will dem Rechnung tragen und ist deshalb bereit, näher zu prüfen, ob er künftig für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen vorschreiben will, dass die Ausschreibungsunterlagen in bestimmten Fällen in zwei Sprachen vorzulegen sind. Eine solche Vorgabe wäre mit Augenmass und mit Ausnahmemöglichkeiten etwa für komplexe Dienstleistungen zu formulieren.</p><p>Bezüglich der Offerten sieht die nationalrätliche Fassung vor, dass Anbieter diese in einer der drei genannten Sprachen eingeben können. Der Bundesrat kann jedoch in der Verordnung explizit präzisierte Ausnahmen vorsehen. So soll etwa die Offerteingabe auf eine Sprache beschränkt werden können, wenn komplexe oder ideelle Dienstleistungen, evtl. gar mit Varianten, oder wenn Bauvorhaben nachgefragt werden. Bei Aufträgen im Bereich von hochspezialisierten technischen Leistungen oder Leistungen im Ausland kann vorgesehen werden, dass die Eingaben der Anbieter in einer anderen Sprache erfolgen müssen (z. B. Englisch).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) hat am 6. März 2018 eine Ausschreibung für Reinigungsleistungen auf der Website www.simap.ch, Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, veröffentlicht. Ziffer 3.10 nennt nur Deutsch als zulässige Sprache für Angebote. Ziffer 3.12 präzisiert, dass Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stehen. </p><p>Die Post (Post Immobilien Management &amp; Services AG) hat am 21. Juni 2018 eine Ausschreibung für Reinigungsleistungen auf der Website <a href="http://www.simap.ch">www.simap.ch</a> veröffentlicht. Ziffer 3.10 nennt nur Deutsch als zulässige Sprache für Angebote. Ziffer 3.12 präzisiert, dass Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stehen. Unter Ziffer 4.5 ist Folgendes zu lesen: "Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch ... Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden."</p><p>Selbst wenn einschlägige gesetzliche Vorschriften hierzu fehlen, ist es doch erstaunlich, dass nationale Institutionen wie die Armee und die Post, die unserem Land als Ganzes dienen sollten, diskriminierende Sprachanforderungen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens stellen.</p><p>Am 13. Juni 2018 hat der Nationalrat entschieden, folgende Vorschriften im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) unter Artikel 48 Absatz 5 zu verankern: </p><p>a. Bei Bauaufträgen sowie Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen, insbesondere in der Amtssprache am Standort der Bauten, veröffentlicht werden.</p><p>b. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen veröffentlicht werden.</p><p>c. Für die Eingaben der Anbieterinnen sind alle Amtssprachen zulässig.</p><p>1. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch zur Verfügung stellen?</p><p>2. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post nur Angebote auf Deutsch akzeptieren?</p><p>3. Ist es vertretbar, dass die Post Deutsch als Verhandlungs- und Projektsprache vorschreibt?</p><p>4. Werden die Vorschriften im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Zukunft verhindern, dass Auftraggeber Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und nur Angebote auf Deutsch akzeptieren?</p>
    • Öffentliches Beschaffungswesen. Ist es zulässig, dass die Armee und die Post Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch bereitstellen und lediglich Angebote auf Deutsch akzeptieren?

Back to List