Ist der Bundesrat bereit, das Verwirrspiel um das Rahmenabkommen zu beenden und mit ruhiger Hand unter Beachtung des Verhandlungsmandats weiterzuverhandeln?

ShortId
18.3739
Id
20183739
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Ist der Bundesrat bereit, das Verwirrspiel um das Rahmenabkommen zu beenden und mit ruhiger Hand unter Beachtung des Verhandlungsmandats weiterzuverhandeln?
AdditionalIndexing
10;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Europäische Union (EU) hat - zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten - öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Sie hat entsprechende Flexibilität gezeigt, z. B. mit den Konzessionen bei den Übernahmefristen, der eigenständigen Überwachung oder der Zuständigkeit eines paritätischen Schiedsgerichtes. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft zu einem Abschluss ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen.</p><p>Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird einem Verhandlungsabschluss nur zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses. Eine konsequente interessenpolitische Abwägung muss allerdings berücksichtigen, dass eine Blockierung bzw. ein Abbruch der Verhandlungen mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Konsequenzen hätten. Die Möglichkeiten reichen vom Abbruch der Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23, Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat dem Bundesrat ein veritables politisches Sommertheater zu verdanken. Nachdem der neue Aussenminister in der Europapolitik und damit für die Verhandlungen über die institutionelle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union einen veritablen "Reset" versprochen hatte, setzte er tatsächlich alles daran, die Schweiz bunte Bauklötze staunen zu lassen.</p><p>Die Verhandlungen um ein Rahmenabkommen wurden ursprünglich von der Schweiz initiiert. Auch heute hat die Schweiz weder ein Interesse daran, die Verhandlungen ergebnislos abzubrechen, noch daran, bei den Verhandlungen - koste es, was es wolle - unter Verletzung des ursprünglichen Verhandlungsmandats einen raschen Abschluss zu erreichen, der in der Schweiz mit Sicherheit keine politische Mehrheit finden kann. Das ursprüngliche Verhandlungsmandat, über welches der Bundesrat nach den notwendigen Konsultationen der APK und der Kantone am 18. Dezember 2013 öffentlich informierte, definierte klar, dass "ein künftiges institutionelles Abkommen weder Ziel, noch Zweck, noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern (darf). Zum Beispiel wird es beim Abkommen über den freien Personenverkehr keine Übernahme der europäischen Richtlinie zur Unionsbürgerschaft geben. Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann." (Medienmitteilung Bundesrat, 18. Dezember 2013)</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die einfache Frage:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Verhandlungen über ein Abkommen über die institutionellen Fragen mit der EU in Ruhe und ohne falschen Zeitdruck fortzusetzen, dies unter voller Respektierung des ursprünglichen Mandats, das festhält, dass die flankierenden Massnahmen kein mit der EU verhandelbarer Teil der dynamischen Rechtsentwicklung sind?</p>
  • Ist der Bundesrat bereit, das Verwirrspiel um das Rahmenabkommen zu beenden und mit ruhiger Hand unter Beachtung des Verhandlungsmandats weiterzuverhandeln?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europäische Union (EU) hat - zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten - öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Sie hat entsprechende Flexibilität gezeigt, z. B. mit den Konzessionen bei den Übernahmefristen, der eigenständigen Überwachung oder der Zuständigkeit eines paritätischen Schiedsgerichtes. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft zu einem Abschluss ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen.</p><p>Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird einem Verhandlungsabschluss nur zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses. Eine konsequente interessenpolitische Abwägung muss allerdings berücksichtigen, dass eine Blockierung bzw. ein Abbruch der Verhandlungen mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Konsequenzen hätten. Die Möglichkeiten reichen vom Abbruch der Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23, Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat dem Bundesrat ein veritables politisches Sommertheater zu verdanken. Nachdem der neue Aussenminister in der Europapolitik und damit für die Verhandlungen über die institutionelle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union einen veritablen "Reset" versprochen hatte, setzte er tatsächlich alles daran, die Schweiz bunte Bauklötze staunen zu lassen.</p><p>Die Verhandlungen um ein Rahmenabkommen wurden ursprünglich von der Schweiz initiiert. Auch heute hat die Schweiz weder ein Interesse daran, die Verhandlungen ergebnislos abzubrechen, noch daran, bei den Verhandlungen - koste es, was es wolle - unter Verletzung des ursprünglichen Verhandlungsmandats einen raschen Abschluss zu erreichen, der in der Schweiz mit Sicherheit keine politische Mehrheit finden kann. Das ursprüngliche Verhandlungsmandat, über welches der Bundesrat nach den notwendigen Konsultationen der APK und der Kantone am 18. Dezember 2013 öffentlich informierte, definierte klar, dass "ein künftiges institutionelles Abkommen weder Ziel, noch Zweck, noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern (darf). Zum Beispiel wird es beim Abkommen über den freien Personenverkehr keine Übernahme der europäischen Richtlinie zur Unionsbürgerschaft geben. Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann." (Medienmitteilung Bundesrat, 18. Dezember 2013)</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die einfache Frage:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Verhandlungen über ein Abkommen über die institutionellen Fragen mit der EU in Ruhe und ohne falschen Zeitdruck fortzusetzen, dies unter voller Respektierung des ursprünglichen Mandats, das festhält, dass die flankierenden Massnahmen kein mit der EU verhandelbarer Teil der dynamischen Rechtsentwicklung sind?</p>
    • Ist der Bundesrat bereit, das Verwirrspiel um das Rahmenabkommen zu beenden und mit ruhiger Hand unter Beachtung des Verhandlungsmandats weiterzuverhandeln?

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