Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU

ShortId
18.3741
Id
20183741
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU
AdditionalIndexing
10;04;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat will die bestmögliche wirtschaftliche Integration in den EU-Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) sowie Kooperationen mit der EU in ausgewählten Bereichen bei grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will er den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Das institutionelle Abkommen würde eine dynamische Aktualisierung der Abkommen sowie einen Streitschlichtungsmechanismus einführen, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsansprüche geltend machen könnten. Eine automatische Rechtsübernahme wäre aber ausgeschlossen; die verfahrensmässigen Genehmigungsprozesse inklusive der Möglichkeit eines Referendums würden respektiert. Dadurch würde das Abkommen Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, deren EU-Marktzugang garantieren und vor Diskriminierung in Bezug auf die EU-Konkurrenz schützen. Zudem würde es den Weg für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen im Interesse der Schweiz öffnen.</p><p>2. Das institutionelle Abkommen würde ausschliesslich für die Marktzugangsabkommen gelten. Die fünf bestehenden Marktzugangsabkommen sind das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Abkommen über technische Handelshemmnisse, das Abkommen über den Luftverkehr, das Landverkehrsabkommen und das Agrarabkommen.</p><p>3. Das Freihandelsabkommen von 1972 ist kein Marktzugangsabkommen und würde deshalb nicht in den materiellen Anwendungsbereich des institutionellen Abkommens fallen.</p><p>4. Der Bundesrat erinnert an seine Position, laut der die Unionsbürgerrichtlinie im Rahmen des institutionellen Abkommens nicht übernommen werden soll.</p><p>5. Die EU hält verschiedene flankierende Massnahmen für nicht konform mit der im Freizügigkeitsabkommen verankerten Dienstleistungsfreiheit, namentlich die 8-Tage-Regel, die Kautionspflicht sowie die Dokumentationspflicht für selbstständige Dienstleistungserbringer. Die EU stellt dabei die Massnahmen an sich nur beschränkt infrage, verlangt jedoch eine verhältnismässige Ausgestaltung.</p><p>6. Die Schweiz leistet einen autonomen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Sie verpflichtet sich durch das institutionelle Abkommen nicht zu einem zeitlich unbegrenzten Beitrag.</p><p>7. Im Bereich der staatlichen Beihilfen sieht der Bundesrat vor, dass im institutionellen Abkommen nur allgemeine Grundsätze erwähnt werden sollen. Die spezifischen materiellen Bestimmungen sollen im Rahmen der künftigen Marktzugangsabkommen ausgehandelt werden, aktuell beim Stromabkommen. Folglich wären ausser den Unternehmen im Bereich Strom keine weiteren Unternehmen vom institutionellen Abkommen tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat verhandelt seit Jahren mit der EU über ein Rahmenabkommen. Dieses ist mit der schweizerischen direkten Demokratie und Selbstbestimmung unvereinbar. Das Abkommen beinhaltet die drei Grundpfeiler automatische Übernahme von EU Recht, Ausgleichsmassnahmen bzw. Sanktionen bei Nichtbefolgung und mit dem Europäischen Gerichtshof fremde Richter. Ein solches Abkommen ist für die SVP inakzeptabel und dürfte auch vor dem Volk chancenlos sein. Ein Rahmenvertrag käme einer Unterordnung unter das EU-Recht und damit einer Aufgabe der Selbstbestimmung sowie der direkten Demokratie gleich. Nachdem nun auch die Linke und die Gewerkschaften betreffend die Lohnmassnahmen erkannt haben, wie negativ sich ein Rahmenvertrag auf die Schweiz auswirken kann, hat die SVP beim Bundesrat den Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen verlangt. Vor diesem Hintergrund verlangt die Fraktion eine aktuelle Debatte und bittet den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb verhandelt der Bundesrat nach wie vor über einen Rahmenvertrag, dessen Grundvoraussetzungen in der Schweizer Bevölkerung ganz offensichtlich nie eine Mehrheit finden werden? Wann ist der Bundesrat bereit, der EU in dieser Hinsicht reinen Wein einzuschenken und die Verhandlungen auf Bereiche zu lenken, die in beidseitigem Interesse liegen? </p><p>2. Können Sie abschliessend aufzählen, auf welche bestehenden Abkommen mit der EU das Rahmenabkommen Anwendung finden würde?</p><p>3. Ist es richtig, dass das Rahmenabkommen auch auf das Freihandelsabkommen 1972 ausgedehnt werden soll? Was hätte dies für Konsequenzen?</p><p>4. Ist es richtig, dass die Schweiz Teile der Unionsbürgerrichtlinie übernehmen müsste? Welche sind diese, und mit welchen Konsequenzen (Vor- und Nachteile) sowie Kosten wäre dies verbunden?</p><p>5. Bei den flankierenden Massnahmen wird aktuell bloss über die 8-Tage-Regel gesprochen. In welchen weiteren Bereichen (z. B. Kaution) verlangt die EU eine Anpassung von der Schweiz?</p><p>6. Ist es richtig, dass die EU im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag von der Schweiz zeitlich unbegrenzte Kohäsionszahlungen verlangt? Wie hoch würden diese ausfallen?</p><p>7. Inwieweit werden SBB, Post, weitere Bundesbetriebe, Kantonalbanken, Stromunternehmungen und übrige von staatlichen Körperschaften getragene Unternehmen sowie Staatsbeiträge vom Rahmenvertrag tangiert?</p>
  • Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat will die bestmögliche wirtschaftliche Integration in den EU-Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) sowie Kooperationen mit der EU in ausgewählten Bereichen bei grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will er den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Das institutionelle Abkommen würde eine dynamische Aktualisierung der Abkommen sowie einen Streitschlichtungsmechanismus einführen, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsansprüche geltend machen könnten. Eine automatische Rechtsübernahme wäre aber ausgeschlossen; die verfahrensmässigen Genehmigungsprozesse inklusive der Möglichkeit eines Referendums würden respektiert. Dadurch würde das Abkommen Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, deren EU-Marktzugang garantieren und vor Diskriminierung in Bezug auf die EU-Konkurrenz schützen. Zudem würde es den Weg für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen im Interesse der Schweiz öffnen.</p><p>2. Das institutionelle Abkommen würde ausschliesslich für die Marktzugangsabkommen gelten. Die fünf bestehenden Marktzugangsabkommen sind das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Abkommen über technische Handelshemmnisse, das Abkommen über den Luftverkehr, das Landverkehrsabkommen und das Agrarabkommen.</p><p>3. Das Freihandelsabkommen von 1972 ist kein Marktzugangsabkommen und würde deshalb nicht in den materiellen Anwendungsbereich des institutionellen Abkommens fallen.</p><p>4. Der Bundesrat erinnert an seine Position, laut der die Unionsbürgerrichtlinie im Rahmen des institutionellen Abkommens nicht übernommen werden soll.</p><p>5. Die EU hält verschiedene flankierende Massnahmen für nicht konform mit der im Freizügigkeitsabkommen verankerten Dienstleistungsfreiheit, namentlich die 8-Tage-Regel, die Kautionspflicht sowie die Dokumentationspflicht für selbstständige Dienstleistungserbringer. Die EU stellt dabei die Massnahmen an sich nur beschränkt infrage, verlangt jedoch eine verhältnismässige Ausgestaltung.</p><p>6. Die Schweiz leistet einen autonomen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Sie verpflichtet sich durch das institutionelle Abkommen nicht zu einem zeitlich unbegrenzten Beitrag.</p><p>7. Im Bereich der staatlichen Beihilfen sieht der Bundesrat vor, dass im institutionellen Abkommen nur allgemeine Grundsätze erwähnt werden sollen. Die spezifischen materiellen Bestimmungen sollen im Rahmen der künftigen Marktzugangsabkommen ausgehandelt werden, aktuell beim Stromabkommen. Folglich wären ausser den Unternehmen im Bereich Strom keine weiteren Unternehmen vom institutionellen Abkommen tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat verhandelt seit Jahren mit der EU über ein Rahmenabkommen. Dieses ist mit der schweizerischen direkten Demokratie und Selbstbestimmung unvereinbar. Das Abkommen beinhaltet die drei Grundpfeiler automatische Übernahme von EU Recht, Ausgleichsmassnahmen bzw. Sanktionen bei Nichtbefolgung und mit dem Europäischen Gerichtshof fremde Richter. Ein solches Abkommen ist für die SVP inakzeptabel und dürfte auch vor dem Volk chancenlos sein. Ein Rahmenvertrag käme einer Unterordnung unter das EU-Recht und damit einer Aufgabe der Selbstbestimmung sowie der direkten Demokratie gleich. Nachdem nun auch die Linke und die Gewerkschaften betreffend die Lohnmassnahmen erkannt haben, wie negativ sich ein Rahmenvertrag auf die Schweiz auswirken kann, hat die SVP beim Bundesrat den Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen verlangt. Vor diesem Hintergrund verlangt die Fraktion eine aktuelle Debatte und bittet den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb verhandelt der Bundesrat nach wie vor über einen Rahmenvertrag, dessen Grundvoraussetzungen in der Schweizer Bevölkerung ganz offensichtlich nie eine Mehrheit finden werden? Wann ist der Bundesrat bereit, der EU in dieser Hinsicht reinen Wein einzuschenken und die Verhandlungen auf Bereiche zu lenken, die in beidseitigem Interesse liegen? </p><p>2. Können Sie abschliessend aufzählen, auf welche bestehenden Abkommen mit der EU das Rahmenabkommen Anwendung finden würde?</p><p>3. Ist es richtig, dass das Rahmenabkommen auch auf das Freihandelsabkommen 1972 ausgedehnt werden soll? Was hätte dies für Konsequenzen?</p><p>4. Ist es richtig, dass die Schweiz Teile der Unionsbürgerrichtlinie übernehmen müsste? Welche sind diese, und mit welchen Konsequenzen (Vor- und Nachteile) sowie Kosten wäre dies verbunden?</p><p>5. Bei den flankierenden Massnahmen wird aktuell bloss über die 8-Tage-Regel gesprochen. In welchen weiteren Bereichen (z. B. Kaution) verlangt die EU eine Anpassung von der Schweiz?</p><p>6. Ist es richtig, dass die EU im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag von der Schweiz zeitlich unbegrenzte Kohäsionszahlungen verlangt? Wie hoch würden diese ausfallen?</p><p>7. Inwieweit werden SBB, Post, weitere Bundesbetriebe, Kantonalbanken, Stromunternehmungen und übrige von staatlichen Körperschaften getragene Unternehmen sowie Staatsbeiträge vom Rahmenvertrag tangiert?</p>
    • Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU

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