Den Königsweg weitergehen statt bilateraler Eiszeit

ShortId
18.3742
Id
20183742
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Den Königsweg weitergehen statt bilateraler Eiszeit
AdditionalIndexing
10;66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesrat und Gewerkschaften haben es geschafft, jegliches Vertrauen in Luft aufzulösen und komplett aneinander vorbeizureden. Viel schlimmer: Sie reden nicht nur aneinander vorbei; sie tun das auch noch öffentlich. In der Folge haben die Präsidenten der Regierungsparteien umgehend festgestellt, dass damit ein Rahmenabkommen mit der EU bis auf Weiteres gescheitert sei und Verhandlungen vorerst wohl keinen Sinn mehr machen - und auch dies öffentlich.</p><p>Die offizielle Schweiz hat damit quasi Forfait erklärt und die Verhandlungen mit der EU aufgegeben, bevor sie überhaupt richtig begonnen haben. Den Schaden tragen unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und vor allem die nächsten Generationen.</p>
  • <p>1. Ja, der Bundesrat ist der Meinung, dass der bilaterale Weg nach wie vor der beste europapolitische Ansatz für die Schweiz ist. Denn er ermöglicht der Schweiz eine bestmögliche Integration in den EU-Binnenmarkt sowie Kooperationen mit der EU in ausgewählten Bereichen bei grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will er den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Eine Blockierung oder ein Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen hätte wahrscheinlich negative Auswirkungen. Die Möglichkeiten reichen vom Abbruch von Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23 Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p><p>2. Die Europäische Union (EU) hat - zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten - öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen. Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird aber nur einem Verhandlungsabschluss zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses.</p><p>3. Das institutionelle Abkommen bezieht sich auf die Marktzugangsabkommen, auf die fünf bestehenden (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Abkommen über technische Handelshemmnisse und Agrarabkommen) sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen wie das Stromabkommen. Die EU will keine neuen Marktzugangsabkommen abschliessen, wenn das institutionelle Abkommen nicht zustande kommt.</p><p>4. Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit wie auch das Parlament, die Kantone und Parteien regelmässig und systematisch über Verlauf und Fortschritte der Verhandlungen. Dabei werden immer auch die Interessen der Schweiz an einem institutionellen Abkommen ausgewiesen (Rechtssicherheit, gesicherter EU-Binnenmarktzugang, Gleichbehandlung der Schweizer Akteure usw.). Im Sinne einer maximalen Transparenz wird dabei ebenfalls auf die in Antwort 1 genannten möglichen Folgen eines Scheiterns bei der Lösungssuche hingewiesen. Abgesehen von den institutionalisierten Informationskanälen wie dem fixen Traktandum der europapolitischen Aktualitäten in den Aussenpolitischen Kommissionen, dem Europadialog mit den Kantonen oder den Von-Wattenwyl-Gesprächen mit den Parteispitzen steht für die Informationsbedürfnisse von Politik, Wirtschaft, Verbänden, Zivilgesellschaft sowie von Bürgerinnen und Bürgern jederzeit die Bundesverwaltung zur Verfügung. Der Kommunikation des Bundesrates sind aufgrund des vertraulichen Charakters der Verhandlungen gewisse Grenzen gesetzt. Innerhalb dieser Grenzen hat der Bundesrat die öffentliche Kommunikation bereits intensiviert und möchte sie noch ausweiten.</p><p>5. Das Initiativrecht ist ein Pfeiler der Schweizer Demokratie. Dessen Nutzung hilft, die Politik besser an den Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung auszurichten. Die Volksrechte der Schweizer Demokratie werden von der EU nicht infrage gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 hat die Schweiz den sogenannten bilateralen Weg eingeschlagen und ihn zum Königsweg erklärt. Entsprechende Vertragspakete wurden verhandelt, verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk abgesegnet. Einige dieser Abkommen haben sich bewährt, einige werden kritisiert. Andere tragen vielleicht den zwischenzeitlichen Entwicklungen nicht mehr ausreichend Rechnung und müssten überarbeitet werden. Und es wurden neue Bereiche identifiziert, die ebenfalls einer vertraglichen Regelung bedürfen würden. Das alles zeigt, dass der bilaterale Weg nicht einfach nur ein gesammeltes Werk von Verträgen ist, sondern vielmehr als Konzept unserer Beziehung zu Europa verstanden werden muss. Die Weiterentwicklung dieser Beziehung ist aber ins Stocken geraten, und wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er unsere Überzeugung, dass der bilaterale Weg nach wie vor der Königsweg ist? Welche Alternativen würden bestehen, und wie würde er diese einschätzen?</p><p>2. Welche Bedeutung und welche Dringlichkeit misst er einem Rahmenabkommen bei?</p><p>3. Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen einem Rahmenabkommen und weiteren Abkommen, beispielsweise einem Stromabkommen?</p><p>4. Was unternimmt er im Rahmen der innenpolitischen Aufklärung, um die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens und dessen praktische Anwendungen aufzuzeigen?</p><p>5. Inwiefern schwächen Anliegen wie beispielsweise Ausschaffungs-Initiative, Masseneinwanderungs-Initiative, Selbstbestimmungs-Initiative usw. den bilateralen Weg als Gesamtkonzept sowie die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU bezüglich eines Rahmenabkommens?</p>
  • Den Königsweg weitergehen statt bilateraler Eiszeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat und Gewerkschaften haben es geschafft, jegliches Vertrauen in Luft aufzulösen und komplett aneinander vorbeizureden. Viel schlimmer: Sie reden nicht nur aneinander vorbei; sie tun das auch noch öffentlich. In der Folge haben die Präsidenten der Regierungsparteien umgehend festgestellt, dass damit ein Rahmenabkommen mit der EU bis auf Weiteres gescheitert sei und Verhandlungen vorerst wohl keinen Sinn mehr machen - und auch dies öffentlich.</p><p>Die offizielle Schweiz hat damit quasi Forfait erklärt und die Verhandlungen mit der EU aufgegeben, bevor sie überhaupt richtig begonnen haben. Den Schaden tragen unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und vor allem die nächsten Generationen.</p>
    • <p>1. Ja, der Bundesrat ist der Meinung, dass der bilaterale Weg nach wie vor der beste europapolitische Ansatz für die Schweiz ist. Denn er ermöglicht der Schweiz eine bestmögliche Integration in den EU-Binnenmarkt sowie Kooperationen mit der EU in ausgewählten Bereichen bei grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will er den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Eine Blockierung oder ein Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen hätte wahrscheinlich negative Auswirkungen. Die Möglichkeiten reichen vom Abbruch von Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23 Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p><p>2. Die Europäische Union (EU) hat - zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten - öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen. Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird aber nur einem Verhandlungsabschluss zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses.</p><p>3. Das institutionelle Abkommen bezieht sich auf die Marktzugangsabkommen, auf die fünf bestehenden (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Abkommen über technische Handelshemmnisse und Agrarabkommen) sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen wie das Stromabkommen. Die EU will keine neuen Marktzugangsabkommen abschliessen, wenn das institutionelle Abkommen nicht zustande kommt.</p><p>4. Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit wie auch das Parlament, die Kantone und Parteien regelmässig und systematisch über Verlauf und Fortschritte der Verhandlungen. Dabei werden immer auch die Interessen der Schweiz an einem institutionellen Abkommen ausgewiesen (Rechtssicherheit, gesicherter EU-Binnenmarktzugang, Gleichbehandlung der Schweizer Akteure usw.). Im Sinne einer maximalen Transparenz wird dabei ebenfalls auf die in Antwort 1 genannten möglichen Folgen eines Scheiterns bei der Lösungssuche hingewiesen. Abgesehen von den institutionalisierten Informationskanälen wie dem fixen Traktandum der europapolitischen Aktualitäten in den Aussenpolitischen Kommissionen, dem Europadialog mit den Kantonen oder den Von-Wattenwyl-Gesprächen mit den Parteispitzen steht für die Informationsbedürfnisse von Politik, Wirtschaft, Verbänden, Zivilgesellschaft sowie von Bürgerinnen und Bürgern jederzeit die Bundesverwaltung zur Verfügung. Der Kommunikation des Bundesrates sind aufgrund des vertraulichen Charakters der Verhandlungen gewisse Grenzen gesetzt. Innerhalb dieser Grenzen hat der Bundesrat die öffentliche Kommunikation bereits intensiviert und möchte sie noch ausweiten.</p><p>5. Das Initiativrecht ist ein Pfeiler der Schweizer Demokratie. Dessen Nutzung hilft, die Politik besser an den Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung auszurichten. Die Volksrechte der Schweizer Demokratie werden von der EU nicht infrage gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 hat die Schweiz den sogenannten bilateralen Weg eingeschlagen und ihn zum Königsweg erklärt. Entsprechende Vertragspakete wurden verhandelt, verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk abgesegnet. Einige dieser Abkommen haben sich bewährt, einige werden kritisiert. Andere tragen vielleicht den zwischenzeitlichen Entwicklungen nicht mehr ausreichend Rechnung und müssten überarbeitet werden. Und es wurden neue Bereiche identifiziert, die ebenfalls einer vertraglichen Regelung bedürfen würden. Das alles zeigt, dass der bilaterale Weg nicht einfach nur ein gesammeltes Werk von Verträgen ist, sondern vielmehr als Konzept unserer Beziehung zu Europa verstanden werden muss. Die Weiterentwicklung dieser Beziehung ist aber ins Stocken geraten, und wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er unsere Überzeugung, dass der bilaterale Weg nach wie vor der Königsweg ist? Welche Alternativen würden bestehen, und wie würde er diese einschätzen?</p><p>2. Welche Bedeutung und welche Dringlichkeit misst er einem Rahmenabkommen bei?</p><p>3. Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen einem Rahmenabkommen und weiteren Abkommen, beispielsweise einem Stromabkommen?</p><p>4. Was unternimmt er im Rahmen der innenpolitischen Aufklärung, um die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens und dessen praktische Anwendungen aufzuzeigen?</p><p>5. Inwiefern schwächen Anliegen wie beispielsweise Ausschaffungs-Initiative, Masseneinwanderungs-Initiative, Selbstbestimmungs-Initiative usw. den bilateralen Weg als Gesamtkonzept sowie die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU bezüglich eines Rahmenabkommens?</p>
    • Den Königsweg weitergehen statt bilateraler Eiszeit

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