Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?

ShortId
18.3745
Id
20183745
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?
AdditionalIndexing
10;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizervolk hat für Milliarden Franken eine weltweit einzigartige Bahninfrastruktur finanziert. Die SVP will auf diesem Schienennetz mehr Markt und Konkurrenz durch Schweizer Bahnunternehmen. Sie begrüsst deshalb die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen an die BLS. Hingegen lehnt die SVP jegliche Preisgabe und Öffnung der schweizerischen Schieneninfrastruktur (Volksvermögen) gegenüber der EU ab. Im Bericht des Bundesrates zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 (16.3673, Seite 5) steht, dass in der EU und damit auch in den Nachbarländern (inkl. Liechtenstein) der internationale Schienenpersonenverkehr liberalisiert sei, das heisst, jede Bahn kann überall Leistungen erbringen, ohne dass dafür eine Kooperation mit einer nationalen Bahngesellschaft vorausgesetzt wird. Die Regelungen dazu sind in der Richtlinie 2007/58/EG des 3. EU-Eisenbahnpakets enthalten, welches seit 4. Dezember 2007 in der EU in Kraft ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen demnach spätestens seit dem 1. Januar 2010 grundsätzlich allen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Zugang zur Infrastruktur erteilen, damit diese grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste mit Kabotage erbringen können.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat beabsichtigt keine Marktöffnung im nationalen Fern- und Regionalverkehr für ausländische Bahnunternehmen. Gemäss seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr (Bahn/Bus) vom 18. Oktober 2017 prüft er jedoch die Übernahme des 3. EU-Eisenbahnpakets. In diesem Rahmen könnten auch ausländische Bahnen künftig internationale Personenverkehrsleistungen zwischen der Schweiz und EU-Ländern selbstständig anbieten und nicht wie heute nur im Rahmen von Kooperationen. Beispiele für solche Kooperationen sind etwa SBB-Züge nach Mailand (mit Trenitalia) oder ICE-Züge nach Berlin und Hamburg (mit der Deutschen Bahn). Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit dieser Lösung neue attraktive Angebote für internationale Reisende entstehen können. Der Hauptzweck solcher Angebote muss in der grenzüberschreitenden Beförderung liegen, was enge Grenzen für mögliche inländische Transporte setzt. Da dies zudem nur einige wenige Züge betreffen würde, kann von einer Öffnung des nationalen Verkehrs keine Rede sein. Zudem wird es für ausländische Bahnunternehmen, welche grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schienenpersonenverkehr anbieten, aufgrund der Auslastung im Schweizer Eisenbahnnetz sehr schwierig sein, für wirtschaftlich interessante Verbindungen überhaupt freie Trassen zu finden.</p><p>2. Eine Marktöffnung im Eisenbahnverkehr ist nicht Inhalt der Verhandlungen zum Rahmenabkommen, welches sich mit den institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung) befasst.</p><p>3. Gemäss Artikel 52 Absatz 6 des Landverkehrsabkommens vom 21. Juni 1999 (LVA; SR 0.740.72) trifft die Schweiz im Anwendungsbereich des Abkommens die erforderlichen Massnahmen, damit in ihren Beziehungen zur Europäischen Union (EU) die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie in der EU (Äquivalenz-Prinzip). Die Öffnung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs fällt in diesen Rahmen.</p><p>4. Die Schweiz verfügt über starke Steuerungsmechanismen, um ihre Errungenschaften des ÖV-Systems ausreichend und diskriminierungsfrei zu sichern. Neben dem bewährten Takt- und Tarifsystem handelt es sich insbesondere um die Konzessionspflicht für neue Angebote und die Instrumente der Trassensicherung. Aufgrund der Konzessionspflicht können die Auswirkungen von Angeboten Dritter auf Knoten- und Taktsystem, Trassensicherung, Tarifintegration, branchenübliche Löhne und Sozialvorgaben in die Beurteilung mit einbezogen werden. Durch die Öffnung im internationalen Personenverkehr, welche nur einzelne wenige Züge betreffen würde, werden nur marginale Auswirkungen auf die SBB und keine Auswirkungen auf die Schweizer Privatbahnen sowie auf die Preisgestaltung der Bahntickets und die Unterhaltskosten erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Beabsichtigt oder prüft der Bundesrat, das schweizerische Schienennetz für Bahnunternehmen aus EU-Ländern zu öffnen? </p><p>2. Ist die Marktöffnung Bahn in irgendeiner Form Teil der Verhandlungen um das EU-Rahmenabkommen?</p><p>3. Ist die Europäische Union (EU) mit der Forderung einer Marktöffnung an die Schweiz herangetreten, oder handelt es sich um eine "freiwillige Geste" der Schweiz gegenüber der EU?</p><p>4. Welche Auswirkungen und Folgen hat eine internationale Öffnung des schweizerischen Schienennetzes für die SBB, die Schweizer Privatbahnen sowie auf die Preisgestaltung der Bahntickets und die Unterhaltskosten?</p>
  • Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizervolk hat für Milliarden Franken eine weltweit einzigartige Bahninfrastruktur finanziert. Die SVP will auf diesem Schienennetz mehr Markt und Konkurrenz durch Schweizer Bahnunternehmen. Sie begrüsst deshalb die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen an die BLS. Hingegen lehnt die SVP jegliche Preisgabe und Öffnung der schweizerischen Schieneninfrastruktur (Volksvermögen) gegenüber der EU ab. Im Bericht des Bundesrates zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 (16.3673, Seite 5) steht, dass in der EU und damit auch in den Nachbarländern (inkl. Liechtenstein) der internationale Schienenpersonenverkehr liberalisiert sei, das heisst, jede Bahn kann überall Leistungen erbringen, ohne dass dafür eine Kooperation mit einer nationalen Bahngesellschaft vorausgesetzt wird. Die Regelungen dazu sind in der Richtlinie 2007/58/EG des 3. EU-Eisenbahnpakets enthalten, welches seit 4. Dezember 2007 in der EU in Kraft ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen demnach spätestens seit dem 1. Januar 2010 grundsätzlich allen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Zugang zur Infrastruktur erteilen, damit diese grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste mit Kabotage erbringen können.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat beabsichtigt keine Marktöffnung im nationalen Fern- und Regionalverkehr für ausländische Bahnunternehmen. Gemäss seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr (Bahn/Bus) vom 18. Oktober 2017 prüft er jedoch die Übernahme des 3. EU-Eisenbahnpakets. In diesem Rahmen könnten auch ausländische Bahnen künftig internationale Personenverkehrsleistungen zwischen der Schweiz und EU-Ländern selbstständig anbieten und nicht wie heute nur im Rahmen von Kooperationen. Beispiele für solche Kooperationen sind etwa SBB-Züge nach Mailand (mit Trenitalia) oder ICE-Züge nach Berlin und Hamburg (mit der Deutschen Bahn). Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit dieser Lösung neue attraktive Angebote für internationale Reisende entstehen können. Der Hauptzweck solcher Angebote muss in der grenzüberschreitenden Beförderung liegen, was enge Grenzen für mögliche inländische Transporte setzt. Da dies zudem nur einige wenige Züge betreffen würde, kann von einer Öffnung des nationalen Verkehrs keine Rede sein. Zudem wird es für ausländische Bahnunternehmen, welche grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schienenpersonenverkehr anbieten, aufgrund der Auslastung im Schweizer Eisenbahnnetz sehr schwierig sein, für wirtschaftlich interessante Verbindungen überhaupt freie Trassen zu finden.</p><p>2. Eine Marktöffnung im Eisenbahnverkehr ist nicht Inhalt der Verhandlungen zum Rahmenabkommen, welches sich mit den institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung) befasst.</p><p>3. Gemäss Artikel 52 Absatz 6 des Landverkehrsabkommens vom 21. Juni 1999 (LVA; SR 0.740.72) trifft die Schweiz im Anwendungsbereich des Abkommens die erforderlichen Massnahmen, damit in ihren Beziehungen zur Europäischen Union (EU) die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie in der EU (Äquivalenz-Prinzip). Die Öffnung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs fällt in diesen Rahmen.</p><p>4. Die Schweiz verfügt über starke Steuerungsmechanismen, um ihre Errungenschaften des ÖV-Systems ausreichend und diskriminierungsfrei zu sichern. Neben dem bewährten Takt- und Tarifsystem handelt es sich insbesondere um die Konzessionspflicht für neue Angebote und die Instrumente der Trassensicherung. Aufgrund der Konzessionspflicht können die Auswirkungen von Angeboten Dritter auf Knoten- und Taktsystem, Trassensicherung, Tarifintegration, branchenübliche Löhne und Sozialvorgaben in die Beurteilung mit einbezogen werden. Durch die Öffnung im internationalen Personenverkehr, welche nur einzelne wenige Züge betreffen würde, werden nur marginale Auswirkungen auf die SBB und keine Auswirkungen auf die Schweizer Privatbahnen sowie auf die Preisgestaltung der Bahntickets und die Unterhaltskosten erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Beabsichtigt oder prüft der Bundesrat, das schweizerische Schienennetz für Bahnunternehmen aus EU-Ländern zu öffnen? </p><p>2. Ist die Marktöffnung Bahn in irgendeiner Form Teil der Verhandlungen um das EU-Rahmenabkommen?</p><p>3. Ist die Europäische Union (EU) mit der Forderung einer Marktöffnung an die Schweiz herangetreten, oder handelt es sich um eine "freiwillige Geste" der Schweiz gegenüber der EU?</p><p>4. Welche Auswirkungen und Folgen hat eine internationale Öffnung des schweizerischen Schienennetzes für die SBB, die Schweizer Privatbahnen sowie auf die Preisgestaltung der Bahntickets und die Unterhaltskosten?</p>
    • Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?

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