Keine Altpapiersammlung durch die Post

ShortId
18.3748
Id
20183748
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Keine Altpapiersammlung durch die Post
AdditionalIndexing
28;34;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post verkauft seit 1. September 2018 keine Gebührenmarken und -säcke mehr - ein weiterer Schritt des Abbaus des Service public. Mit einem neuen Service will die Post nun Altpapiersammlungen anbieten. Dieses Angebot konkurrenziert in der Schweiz viele Vereine, sind doch die Einnahmen aus den Papiersammlungen eine notwendige Finanzierungsquelle der Vereine. Die Vereine leisten mit ihrer Arbeit einen hohen Beitrag an die Jugendförderung, Suchtprävention und auch Integration. Deshalb soll die Post keine Papiersammlungen anbieten dürfen.</p>
  • <p>Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, eine flächendeckende Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu erbringen. Sie muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren. Im Rahmen der strategischen Ziele erwartet der Bundesrat von der Post die Entwicklung zeitgemässer Angebote, um den Unternehmenswert nachhaltig zu sichern und zu steigern. Die Entwicklung neuer Angebote ist auch eine Antwort der Post auf die sinkenden Briefmengen. Die Post orientiert sich dabei am gesellschaftlichen Wandel und an den damit einhergehenden Kundenbedürfnissen.</p><p>Die Altpapiersammlung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Sie können diese Aufgabe selber wahrnehmen oder an Dritte delegieren. Nach Angaben der Post testet sie zurzeit die kostenpflichtige Abholung von Papier und Karton bei Privat- und Geschäftskunden in ausgewählten Gemeinden. Kundinnen und Kunden können damit unabhängig vom bestehenden Angebot der Gemeinde ihr Papier beim Briefkasten bereitstellen, müssen keine Sammeltage berücksichtigen und das Papier nicht bündeln. Die Erbringung dieser Zusatzleistung erfolgt in Absprache mit den betroffenen Gemeinden. Die Post übergibt das von ihr eingesammelte Altpapier dem von der Gemeinde beauftragten Recyclingunternehmen. Die Post hat also kein Interesse an einem Weiterverkauf des Papiers an eine Drittpartei.</p><p>Unabhängig von den laufenden Pilotprojekten zur Abholung von Altpapier hat die Post entschieden, das Kehrichtproduktesortiment (insbesondere Gebührenmarken und -säcke) in Gebieten, in welchen genügend alternative Verkaufspunkte vorhanden sind, aus dem Sortiment der Poststellen zu nehmen. Dieser Entscheid wird schrittweise bis Ende 2018 umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Post auf dem Gesetzesweg zu untersagen, Altpapiersammlungen in den Gemeinden anzubieten.</p>
  • Keine Altpapiersammlung durch die Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post verkauft seit 1. September 2018 keine Gebührenmarken und -säcke mehr - ein weiterer Schritt des Abbaus des Service public. Mit einem neuen Service will die Post nun Altpapiersammlungen anbieten. Dieses Angebot konkurrenziert in der Schweiz viele Vereine, sind doch die Einnahmen aus den Papiersammlungen eine notwendige Finanzierungsquelle der Vereine. Die Vereine leisten mit ihrer Arbeit einen hohen Beitrag an die Jugendförderung, Suchtprävention und auch Integration. Deshalb soll die Post keine Papiersammlungen anbieten dürfen.</p>
    • <p>Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, eine flächendeckende Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu erbringen. Sie muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren. Im Rahmen der strategischen Ziele erwartet der Bundesrat von der Post die Entwicklung zeitgemässer Angebote, um den Unternehmenswert nachhaltig zu sichern und zu steigern. Die Entwicklung neuer Angebote ist auch eine Antwort der Post auf die sinkenden Briefmengen. Die Post orientiert sich dabei am gesellschaftlichen Wandel und an den damit einhergehenden Kundenbedürfnissen.</p><p>Die Altpapiersammlung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Sie können diese Aufgabe selber wahrnehmen oder an Dritte delegieren. Nach Angaben der Post testet sie zurzeit die kostenpflichtige Abholung von Papier und Karton bei Privat- und Geschäftskunden in ausgewählten Gemeinden. Kundinnen und Kunden können damit unabhängig vom bestehenden Angebot der Gemeinde ihr Papier beim Briefkasten bereitstellen, müssen keine Sammeltage berücksichtigen und das Papier nicht bündeln. Die Erbringung dieser Zusatzleistung erfolgt in Absprache mit den betroffenen Gemeinden. Die Post übergibt das von ihr eingesammelte Altpapier dem von der Gemeinde beauftragten Recyclingunternehmen. Die Post hat also kein Interesse an einem Weiterverkauf des Papiers an eine Drittpartei.</p><p>Unabhängig von den laufenden Pilotprojekten zur Abholung von Altpapier hat die Post entschieden, das Kehrichtproduktesortiment (insbesondere Gebührenmarken und -säcke) in Gebieten, in welchen genügend alternative Verkaufspunkte vorhanden sind, aus dem Sortiment der Poststellen zu nehmen. Dieser Entscheid wird schrittweise bis Ende 2018 umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Post auf dem Gesetzesweg zu untersagen, Altpapiersammlungen in den Gemeinden anzubieten.</p>
    • Keine Altpapiersammlung durch die Post

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