Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115

ShortId
18.3751
Id
20183751
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115
AdditionalIndexing
04;2841;28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht "Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014" vom 21. Februar 2018 umfasst die Schlussfolgerungen des Bundesrates auf der Basis des Expertenberichtes vom Juni 2017. Der Expertenbericht ist gemäss wissenschaftlichen Standards und unter Berücksichtigung der ganzen Bandbreite von Positionen der Debatten zur Sexualaufklärung erarbeitet worden. Die Expertengruppe verantwortet die Inhalte des Expertenberichtes. </p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte die Prozessführung und die Aufsicht über die korrekte Erarbeitung des Expertenberichtes inne. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat den Bericht des Bundesrates inklusive Anhang (Expertenbericht) am 13. April 2018 zur Kenntnis genommen und in der gleichen Sitzung die Verwaltung eingeladen, Rückfragen innerhalb von sechs Monaten zu beantworten. Das BAG lieferte am 19. Juli 2018 einen entsprechenden Kurzbericht mit Antworten. Darin integriert sind auch Antworten betreffend Unabhängigkeit des Expertenberichtes. Die WBK-N behandelte den Kurzbericht am 16. August 2018 ohne weitere Rückfragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Wissenschaftlichkeit oder die Unabhängigkeit des Expertenberichtes infrage zu stellen.</p><p>1. Dem Protokoll der Expertengruppe vom 6. Juli 2016 ist zu entnehmen, dass Frau Elisabeth Zemp vom Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut ehemals Präsidentin von Sexuelle Gesundheit Schweiz war. Weiter heisst es im Protokoll: "Sie wird deswegen nicht als Autorin der Situationsanalyse mitarbeiten. Sie wird auch keine Fokusgruppen leiten und keine Interviews durchführen. Als eine der schweizweit massgebenden Expert/-innen im Bereich sexuelle Gesundheit wird sie jedoch, im Interesse der Qualität des Berichts, ihre Expertise der Auftragnehmerin zur Verfügung stellen." </p><p>2. Frau Claudia Kessler hat das BAG und die Expertengruppe über ihre Mitgliedschaften informiert. Folglich war dem BAG bekannt, dass Frau Kessler "Board-Mitglied" der Concept Foundation war und dass sie als Public-Health-Expertin und Ärztin im Kontakt mit den etablierten Fachorganisationen steht. Wie in jedem Wissenschaftsbereich sind auch in ihrem Forschungsbereich die meisten Fachpersonen und Forschenden untereinander vernetzt. Dem BAG sind keine Abhängigkeiten in finanzieller oder organisatorischer Art bekannt, welche die Unabhängigkeit der wissenschaftlich-fachlichen Arbeit von Frau Kessler infrage stellen würden.</p><p>3. Das BAG hat die Einladungen für die Einreichung einer Offerte am 6. Mai 2016 nach Entscheid der Expertengruppe an sieben Institutionen verschickt. Die Frist für die Eingabe war der 27. Mai 2018, wobei der Eingang per E-Mail massgebend war. Zwei Offerten sind eingegangen. Kein Institut hatte im Voraus Kenntnis vom geplanten Auftrag. </p><p>4. Der Expertenbericht zeigt zwei Ansätze zur Einordnung des polarisierten Diskurses zur Sexualaufklärung auf: einerseits den Anbruch eines "postfaktischen Zeitalters" (S. 70) und andererseits die historisch parallele Entwicklung der Sexualaufklärung und der wertkonservativen Kritik (S. 71). Der Bericht macht somit keineswegs einen Diffamierungsversuch, sondern zeigt zwei unterschiedliche Erklärungen korrekt auf.</p><p>5. Die Expertengruppe hatte den Auftrag, die Grundlagen, auf welche SGCH ihre Arbeiten stützt, zu untersuchen und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darzustellen. Der Expertenbericht stellt ein Verständnis von psychosexueller Entwicklung des Kindes dar, welches sich nicht nur auf die Arbeiten von Frau B. Schuhrke, sondern auch auf andere Quellen abstützt. Die vorhandene wissenschaftliche Evidenz ist einerseits biologischer Natur, z. B. die Tatsache der frühkindlichen Erregbarkeit (vgl. Kluge im Expertenbericht, S. 57). Andererseits zeugen gemäss Expertengruppe zahlreiche Beobachtungen von Eltern und pädagogischen Fachpersonen davon, dass sexuelle Gefühle nicht erst im Jugendalter ein Thema werden. Gemäss Expertengruppe gilt es in Fachkreisen als unbestritten, dass Kinder als sexuelle Wesen geboren werden. Die kindliche Freude am Erforschen und Experimentieren betrifft von Anfang an auch den eigenen Körper.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Februar 2018 den "Expertenbericht: Sexualaufklärung in der Schweiz" (EB) veröffentlicht, den eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammengesetzte Expertengruppe erarbeitet hat. Die diesem Bericht zugrunde liegende Situationsanalyse wurde bei Public Health Services und Swiss TPH in Auftrag gegeben. Laut dem Postulat Regazzi hatte der EB das Ziel, die Arbeitsgrundlagen von Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) "durch eine insbesondere von SGCH unabhängige Expertenkommission" wissenschaftlich zu prüfen.</p><p>1. Laut Antworten des BAG und von Christine Egerszegi (Präsidentin der Expertengruppe) auf diverse Anfragen wurde zwar sichergestellt, dass die ehemalige SGCH-Stiftungsratspräsidentin Elisabeth Zemp, die beim Swiss TPH arbeitet, nicht zu den Autoren der Situationsanalyse gehören kann. Eine informelle Beteiligung Zemps wurde hingegen den beauftragten Instituten überlassen. Hat Elisabeth Zemp am EB in irgendeiner Weise mitgearbeitet?</p><p>2. Claudia Kessler von Public Health Services, Hauptautorin der Situationsanalyse, war bis 2012 in führender Stellung bei der Concept Foundation engagiert, die seit ihrer Gründung eng mit IPPF, der weltweiten Dachorganisation von SGCH, zusammenarbeitet. War dieser Zusammenhang, der Kesslers Neutralität infrage stellt, dem BAG bekannt?</p><p>3. Welche Frist wurde für die Ausschreibung der Situationsanalyse gesetzt? Wie viele Institute wurden angeschrieben? Wie viele haben geantwortet? Hatten die beauftragten Institute schon im Voraus Kenntnis von der Ausschreibung?</p><p>4. Kessler bringt die Kritik an der SGCH-Sexualpädagogik mit dem "postfaktischen Zeitalter" (S. 69) in Verbindung. Hält der Bundesrat solche Diffamierungsversuche in einem wissenschaftlichen Bericht für zielführend und angemessen?</p><p>5. Empirische Studien zum kindlichen "Sexualverhalten", auf die sich eine zentrale Quelle des EB stützt (Bettina Schuhrke, Referat bei SGCH-Tagung 2015; vgl. EB, S. 56f.), zeigen: Entsprechendes Verhalten ist sehr selten, bei missbrauchten Kindern allerdings häufiger als bei anderen. Schuhrke und der EB ziehen aus diesen Studien, die auf dem sogenannten "Child Sexual Behavior Inventory"-Fragebogen beruhen, allerdings den Schluss, kindliches Sexualverhalten sei normal und wichtig für die Entwicklung. Hält der Bundesrat solche Schlüsse für wissenschaftlich begründet?</p>
  • Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht "Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014" vom 21. Februar 2018 umfasst die Schlussfolgerungen des Bundesrates auf der Basis des Expertenberichtes vom Juni 2017. Der Expertenbericht ist gemäss wissenschaftlichen Standards und unter Berücksichtigung der ganzen Bandbreite von Positionen der Debatten zur Sexualaufklärung erarbeitet worden. Die Expertengruppe verantwortet die Inhalte des Expertenberichtes. </p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte die Prozessführung und die Aufsicht über die korrekte Erarbeitung des Expertenberichtes inne. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat den Bericht des Bundesrates inklusive Anhang (Expertenbericht) am 13. April 2018 zur Kenntnis genommen und in der gleichen Sitzung die Verwaltung eingeladen, Rückfragen innerhalb von sechs Monaten zu beantworten. Das BAG lieferte am 19. Juli 2018 einen entsprechenden Kurzbericht mit Antworten. Darin integriert sind auch Antworten betreffend Unabhängigkeit des Expertenberichtes. Die WBK-N behandelte den Kurzbericht am 16. August 2018 ohne weitere Rückfragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Wissenschaftlichkeit oder die Unabhängigkeit des Expertenberichtes infrage zu stellen.</p><p>1. Dem Protokoll der Expertengruppe vom 6. Juli 2016 ist zu entnehmen, dass Frau Elisabeth Zemp vom Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut ehemals Präsidentin von Sexuelle Gesundheit Schweiz war. Weiter heisst es im Protokoll: "Sie wird deswegen nicht als Autorin der Situationsanalyse mitarbeiten. Sie wird auch keine Fokusgruppen leiten und keine Interviews durchführen. Als eine der schweizweit massgebenden Expert/-innen im Bereich sexuelle Gesundheit wird sie jedoch, im Interesse der Qualität des Berichts, ihre Expertise der Auftragnehmerin zur Verfügung stellen." </p><p>2. Frau Claudia Kessler hat das BAG und die Expertengruppe über ihre Mitgliedschaften informiert. Folglich war dem BAG bekannt, dass Frau Kessler "Board-Mitglied" der Concept Foundation war und dass sie als Public-Health-Expertin und Ärztin im Kontakt mit den etablierten Fachorganisationen steht. Wie in jedem Wissenschaftsbereich sind auch in ihrem Forschungsbereich die meisten Fachpersonen und Forschenden untereinander vernetzt. Dem BAG sind keine Abhängigkeiten in finanzieller oder organisatorischer Art bekannt, welche die Unabhängigkeit der wissenschaftlich-fachlichen Arbeit von Frau Kessler infrage stellen würden.</p><p>3. Das BAG hat die Einladungen für die Einreichung einer Offerte am 6. Mai 2016 nach Entscheid der Expertengruppe an sieben Institutionen verschickt. Die Frist für die Eingabe war der 27. Mai 2018, wobei der Eingang per E-Mail massgebend war. Zwei Offerten sind eingegangen. Kein Institut hatte im Voraus Kenntnis vom geplanten Auftrag. </p><p>4. Der Expertenbericht zeigt zwei Ansätze zur Einordnung des polarisierten Diskurses zur Sexualaufklärung auf: einerseits den Anbruch eines "postfaktischen Zeitalters" (S. 70) und andererseits die historisch parallele Entwicklung der Sexualaufklärung und der wertkonservativen Kritik (S. 71). Der Bericht macht somit keineswegs einen Diffamierungsversuch, sondern zeigt zwei unterschiedliche Erklärungen korrekt auf.</p><p>5. Die Expertengruppe hatte den Auftrag, die Grundlagen, auf welche SGCH ihre Arbeiten stützt, zu untersuchen und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darzustellen. Der Expertenbericht stellt ein Verständnis von psychosexueller Entwicklung des Kindes dar, welches sich nicht nur auf die Arbeiten von Frau B. Schuhrke, sondern auch auf andere Quellen abstützt. Die vorhandene wissenschaftliche Evidenz ist einerseits biologischer Natur, z. B. die Tatsache der frühkindlichen Erregbarkeit (vgl. Kluge im Expertenbericht, S. 57). Andererseits zeugen gemäss Expertengruppe zahlreiche Beobachtungen von Eltern und pädagogischen Fachpersonen davon, dass sexuelle Gefühle nicht erst im Jugendalter ein Thema werden. Gemäss Expertengruppe gilt es in Fachkreisen als unbestritten, dass Kinder als sexuelle Wesen geboren werden. Die kindliche Freude am Erforschen und Experimentieren betrifft von Anfang an auch den eigenen Körper.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Februar 2018 den "Expertenbericht: Sexualaufklärung in der Schweiz" (EB) veröffentlicht, den eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammengesetzte Expertengruppe erarbeitet hat. Die diesem Bericht zugrunde liegende Situationsanalyse wurde bei Public Health Services und Swiss TPH in Auftrag gegeben. Laut dem Postulat Regazzi hatte der EB das Ziel, die Arbeitsgrundlagen von Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) "durch eine insbesondere von SGCH unabhängige Expertenkommission" wissenschaftlich zu prüfen.</p><p>1. Laut Antworten des BAG und von Christine Egerszegi (Präsidentin der Expertengruppe) auf diverse Anfragen wurde zwar sichergestellt, dass die ehemalige SGCH-Stiftungsratspräsidentin Elisabeth Zemp, die beim Swiss TPH arbeitet, nicht zu den Autoren der Situationsanalyse gehören kann. Eine informelle Beteiligung Zemps wurde hingegen den beauftragten Instituten überlassen. Hat Elisabeth Zemp am EB in irgendeiner Weise mitgearbeitet?</p><p>2. Claudia Kessler von Public Health Services, Hauptautorin der Situationsanalyse, war bis 2012 in führender Stellung bei der Concept Foundation engagiert, die seit ihrer Gründung eng mit IPPF, der weltweiten Dachorganisation von SGCH, zusammenarbeitet. War dieser Zusammenhang, der Kesslers Neutralität infrage stellt, dem BAG bekannt?</p><p>3. Welche Frist wurde für die Ausschreibung der Situationsanalyse gesetzt? Wie viele Institute wurden angeschrieben? Wie viele haben geantwortet? Hatten die beauftragten Institute schon im Voraus Kenntnis von der Ausschreibung?</p><p>4. Kessler bringt die Kritik an der SGCH-Sexualpädagogik mit dem "postfaktischen Zeitalter" (S. 69) in Verbindung. Hält der Bundesrat solche Diffamierungsversuche in einem wissenschaftlichen Bericht für zielführend und angemessen?</p><p>5. Empirische Studien zum kindlichen "Sexualverhalten", auf die sich eine zentrale Quelle des EB stützt (Bettina Schuhrke, Referat bei SGCH-Tagung 2015; vgl. EB, S. 56f.), zeigen: Entsprechendes Verhalten ist sehr selten, bei missbrauchten Kindern allerdings häufiger als bei anderen. Schuhrke und der EB ziehen aus diesen Studien, die auf dem sogenannten "Child Sexual Behavior Inventory"-Fragebogen beruhen, allerdings den Schluss, kindliches Sexualverhalten sei normal und wichtig für die Entwicklung. Hält der Bundesrat solche Schlüsse für wissenschaftlich begründet?</p>
    • Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115

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