Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden

ShortId
18.3753
Id
20183753
Updated
28.07.2023 14:36
Language
de
Title
Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden
AdditionalIndexing
2836;1211;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vollzugsbehörden stufen Dienstleisterinnen und Dienstleister, die über Plattformen Verträge schliessen, oft voreilig als Angestellte ein. Das heisst, dass alle betroffenen Personen in ihrer Vertragsfreiheit eingeschränkt sind.</p><p>Um Umklassierungen zu vermeiden, versuchen einige Unternehmen mit allen Mitteln, Sozialleistungen wie Weiterbildungsangebote oder Versicherungen gegen bestimmte soziale Risiken zu begrenzen. Denn solche Leistungen könnten dazu führen, dass ein Auftragsverhältnis als Arbeitsvertrag betrachtet wird. </p><p>Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf bereits erkannt und das Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragt, bis Ende 2019 Abklärungen vorzunehmen. Dies ist zwar erfreulich, doch muss gesagt sein, dass bereits jetzt Massnahmen nötig sind, um die wirtschaftliche Entwicklung nicht zu gefährden.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, innerhalb nützlicher Frist, das heisst idealerweise in einer Frist von weniger als einem Jahr, Gesetze oder Verordnungen anzupassen, damit der Parteiwille gestärkt werden kann. Neben den bisherigen Kriterien (Abhängigkeitsverhältnis und unternehmerisches Risiko) sollten die Sozialversicherungsbehörden ebenfalls berücksichtigen, ob sich die Parteien bei Vertragsabschluss über die juristische Ausgestaltung ihres Vertragsverhältnisses einig sind. Da die anderen Kriterien nach wie vor Anwendung finden, wäre der Parteiwille nur in Grenzfällen ausschlaggebend.</p>
  • <p>Am 8. November 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854 ("Automatisierung. Risiken und Chancen") und Derder 17.3222 ("Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren") verabschiedet und gleichzeitig das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Entwicklungen der Digitalisierung die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie konkrete Optionen zu prüfen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten. Der Bericht soll aufzeigen, ob und allenfalls wie der rechtliche Rahmen weiterzuentwickeln ist. Dabei sind die Stärken der aktuellen Praxis der Qualifikation als selbstständige beziehungsweise unselbstständige Erwerbstätigkeit beizubehalten und zugleich die Rahmenbedingungen für die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, wie Prekarisierungsrisiken und Risiken einer Lastenverschiebung auf die Allgemeinheit durch ungenügende sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten vermieden werden können.</p><p>Im Rahmen der zu prüfenden Optionen wird der Bericht verschiedene Ansätze prüfen, so etwa die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Status den Erwerbstätigen überlassen wird oder dass die Ausgleichskassen bei der Qualifizierung einer Erwerbstätigkeit als selbstständig oder unselbstständig die gemeinsame Parteienerklärung in massgebender Weise mit einzubeziehen haben. Zudem wird aufgrund der Annahme des Postulates der FDP-Liberalen Fraktion 17.4087 ("Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt?") durch den Nationalrat am 19. September 2018 auch die Option zu prüfen sein, ob es einen neuen Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigungen braucht, wobei dessen Vor- und Nachteile darzulegen sind.</p><p>Aktuell laufen die Arbeiten zur Prüfung der Optionen und Ausarbeitung des Berichtes. Erst eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der Beteiligten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wird zeigen, ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind. Es ist im jetzigen Zeitpunkt daher nicht zielführend und verfrüht, den Bundesrat zu beauftragen, unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden, um eine spezifische Regelung einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sozialversicherungsrecht Gesetzesanpassungen vorzuschlagen oder das Verordnungsrecht zu ändern, sodass der Wille der Parteien bei der Wahl der Vertragsart (Arbeitsvertrag, Auftragsverhältnis, Werkvertrag usw.) für ihre Rechtsverhältnisse gestärkt wird. Damit würde für die Parteien die Rechtssicherheit erhöht, und Umklassierungen, die bei Vertragsabschluss nicht gewollt waren, würden vermieden.</p>
  • Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vollzugsbehörden stufen Dienstleisterinnen und Dienstleister, die über Plattformen Verträge schliessen, oft voreilig als Angestellte ein. Das heisst, dass alle betroffenen Personen in ihrer Vertragsfreiheit eingeschränkt sind.</p><p>Um Umklassierungen zu vermeiden, versuchen einige Unternehmen mit allen Mitteln, Sozialleistungen wie Weiterbildungsangebote oder Versicherungen gegen bestimmte soziale Risiken zu begrenzen. Denn solche Leistungen könnten dazu führen, dass ein Auftragsverhältnis als Arbeitsvertrag betrachtet wird. </p><p>Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf bereits erkannt und das Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragt, bis Ende 2019 Abklärungen vorzunehmen. Dies ist zwar erfreulich, doch muss gesagt sein, dass bereits jetzt Massnahmen nötig sind, um die wirtschaftliche Entwicklung nicht zu gefährden.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, innerhalb nützlicher Frist, das heisst idealerweise in einer Frist von weniger als einem Jahr, Gesetze oder Verordnungen anzupassen, damit der Parteiwille gestärkt werden kann. Neben den bisherigen Kriterien (Abhängigkeitsverhältnis und unternehmerisches Risiko) sollten die Sozialversicherungsbehörden ebenfalls berücksichtigen, ob sich die Parteien bei Vertragsabschluss über die juristische Ausgestaltung ihres Vertragsverhältnisses einig sind. Da die anderen Kriterien nach wie vor Anwendung finden, wäre der Parteiwille nur in Grenzfällen ausschlaggebend.</p>
    • <p>Am 8. November 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854 ("Automatisierung. Risiken und Chancen") und Derder 17.3222 ("Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren") verabschiedet und gleichzeitig das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Entwicklungen der Digitalisierung die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie konkrete Optionen zu prüfen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten. Der Bericht soll aufzeigen, ob und allenfalls wie der rechtliche Rahmen weiterzuentwickeln ist. Dabei sind die Stärken der aktuellen Praxis der Qualifikation als selbstständige beziehungsweise unselbstständige Erwerbstätigkeit beizubehalten und zugleich die Rahmenbedingungen für die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, wie Prekarisierungsrisiken und Risiken einer Lastenverschiebung auf die Allgemeinheit durch ungenügende sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten vermieden werden können.</p><p>Im Rahmen der zu prüfenden Optionen wird der Bericht verschiedene Ansätze prüfen, so etwa die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Status den Erwerbstätigen überlassen wird oder dass die Ausgleichskassen bei der Qualifizierung einer Erwerbstätigkeit als selbstständig oder unselbstständig die gemeinsame Parteienerklärung in massgebender Weise mit einzubeziehen haben. Zudem wird aufgrund der Annahme des Postulates der FDP-Liberalen Fraktion 17.4087 ("Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt?") durch den Nationalrat am 19. September 2018 auch die Option zu prüfen sein, ob es einen neuen Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigungen braucht, wobei dessen Vor- und Nachteile darzulegen sind.</p><p>Aktuell laufen die Arbeiten zur Prüfung der Optionen und Ausarbeitung des Berichtes. Erst eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der Beteiligten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wird zeigen, ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind. Es ist im jetzigen Zeitpunkt daher nicht zielführend und verfrüht, den Bundesrat zu beauftragen, unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden, um eine spezifische Regelung einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sozialversicherungsrecht Gesetzesanpassungen vorzuschlagen oder das Verordnungsrecht zu ändern, sodass der Wille der Parteien bei der Wahl der Vertragsart (Arbeitsvertrag, Auftragsverhältnis, Werkvertrag usw.) für ihre Rechtsverhältnisse gestärkt wird. Damit würde für die Parteien die Rechtssicherheit erhöht, und Umklassierungen, die bei Vertragsabschluss nicht gewollt waren, würden vermieden.</p>
    • Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden

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