Agenda 2030. Kinder- und Frauenrechte

ShortId
18.3754
Id
20183754
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Agenda 2030. Kinder- und Frauenrechte
AdditionalIndexing
08;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat sieht alle vier Jahre eine Berichterstattung zuhanden der Uno zum Umsetzungsstand der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz vor. Der Bericht soll jeweils in der Mitte der Legislaturperiode veröffentlicht werden. Damit kann periodisch der Fortschritt ausgewiesen und können die verbleibenden Herausforderungen ermittelt werden. Der Länderbericht ist somit eine Zwischenbilanz der Schweiz und ermöglicht den internationalen Vergleich.</p><p>Die Agenda 2030 ist auch ein Orientierungsrahmen für die Festlegung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2020-2023 des Bundesrates (SNE). Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die SNE und seine internationale Politik möglichst umfassend in Einklang mit der Agenda 2030 zu halten: Der Fokus der SNE soll dort liegen, wo Handlungsbedarf besteht und die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 leisten kann. </p><p>Der Bundesrat legt Wert auf eine partnerschaftliche Umsetzung der Agenda 2030. Sowohl bei der Ausarbeitung des Länderberichtes als auch bei der SNE stellt der Bundesrat die Koordination mit den drei föderalistischen Verwaltungsebenen und Interessengruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft sicher. Die Plattform "Dialog 2030 für nachhaltige Entwicklung" fördert die Beiträge nichtstaatlicher Akteure. </p><p>3./4. In der Bestandesaufnahme 2018 wird unter den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) 1, 2, 3, 4, 5, 12 und 16 auf die spezifische Situation von Kindern eingegangen. Auf die Situation von Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit wird unter den SDG 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10 und 16 eingegangen. </p><p>Der aktuelle vierte Nationale Aktionsplan "Frauen, Frieden und Sicherheit" der Schweiz zur Umsetzung der Uno-Sicherheitsrats-Resolution 1325 leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der SDG 5 (Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen) und 16 (Förderung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften). Bereits Ende 2016 ratifizierte der Bundesrat ausserdem das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Nützliche Referenzdokumente zu Kinder- und Frauenrechten in der Agenda 2030 bilden Studien von Unicef und UN Women. Ausserdem werden die 2020 einzureichenden Staatenberichte der Schweiz zur Kinderrechtskonvention und zur Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women, Cedaw) nützliche Elemente für die nächste Berichterstattung zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mitte Juli 2018 hat die Schweiz ihren Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vor der Uno präsentiert. Im Bericht steht, dass die Schweiz die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Uno schon gut in ihren Politiken verankert hat, aber dass auch noch Herausforderungen bestehen. Kritiker schreiben, dass man hier nicht mehr von einer Verpflichtung sprechen kann. Der Länderbericht bleibt lediglich ein Orientierungsrahmen.</p><p>Im Vorwort des Berichtes ist zu lesen, dass uns die Agenda 2030 den Weg weist in eine zukunftsfähige Welt im Einklang mit der Natur, in Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Um auf diesem Weg vorwärtszukommen, werden jedoch aus meiner Sicht wichtige Themen nicht genügend beachtet, und der Bericht ist teilweise ungenügend, lückenhaft und methodisch oberflächlich. Oftmals bleiben Absichtserklärungen vage, oder man verweist auf bestehende Strategien und Politiken.</p><p>Insbesondere fehlen mir Aussagen bezüglich Kinder und Kinderrechtskonvention und auch der Situation der Frauen wird nicht genügend Rechnung getragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Gedenkt er wiederum, einen Konsultationsprozess mit der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Jugend durchzuführen, und wie werden Erkenntnisse aus diesem Prozess in den Bericht einfliessen?</p><p>2. Wie gedenkt er im nächsten Länderbericht die Herausforderungen der Schweiz auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft klar zu benennen und die Chancen, welche sich aus der Agenda 2030 für die Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ergeben, aufzuzeigen?</p><p>3. Werden die Kinderrechte vermehrt in der Berichterstattung beachtet? </p><p>4. Werden die Bedürfnisse der Frauen vermehrt in der Berichterstattung beachtet?</p>
  • Agenda 2030. Kinder- und Frauenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat sieht alle vier Jahre eine Berichterstattung zuhanden der Uno zum Umsetzungsstand der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz vor. Der Bericht soll jeweils in der Mitte der Legislaturperiode veröffentlicht werden. Damit kann periodisch der Fortschritt ausgewiesen und können die verbleibenden Herausforderungen ermittelt werden. Der Länderbericht ist somit eine Zwischenbilanz der Schweiz und ermöglicht den internationalen Vergleich.</p><p>Die Agenda 2030 ist auch ein Orientierungsrahmen für die Festlegung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2020-2023 des Bundesrates (SNE). Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die SNE und seine internationale Politik möglichst umfassend in Einklang mit der Agenda 2030 zu halten: Der Fokus der SNE soll dort liegen, wo Handlungsbedarf besteht und die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 leisten kann. </p><p>Der Bundesrat legt Wert auf eine partnerschaftliche Umsetzung der Agenda 2030. Sowohl bei der Ausarbeitung des Länderberichtes als auch bei der SNE stellt der Bundesrat die Koordination mit den drei föderalistischen Verwaltungsebenen und Interessengruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft sicher. Die Plattform "Dialog 2030 für nachhaltige Entwicklung" fördert die Beiträge nichtstaatlicher Akteure. </p><p>3./4. In der Bestandesaufnahme 2018 wird unter den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) 1, 2, 3, 4, 5, 12 und 16 auf die spezifische Situation von Kindern eingegangen. Auf die Situation von Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit wird unter den SDG 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10 und 16 eingegangen. </p><p>Der aktuelle vierte Nationale Aktionsplan "Frauen, Frieden und Sicherheit" der Schweiz zur Umsetzung der Uno-Sicherheitsrats-Resolution 1325 leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der SDG 5 (Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen) und 16 (Förderung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften). Bereits Ende 2016 ratifizierte der Bundesrat ausserdem das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Nützliche Referenzdokumente zu Kinder- und Frauenrechten in der Agenda 2030 bilden Studien von Unicef und UN Women. Ausserdem werden die 2020 einzureichenden Staatenberichte der Schweiz zur Kinderrechtskonvention und zur Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women, Cedaw) nützliche Elemente für die nächste Berichterstattung zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mitte Juli 2018 hat die Schweiz ihren Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vor der Uno präsentiert. Im Bericht steht, dass die Schweiz die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Uno schon gut in ihren Politiken verankert hat, aber dass auch noch Herausforderungen bestehen. Kritiker schreiben, dass man hier nicht mehr von einer Verpflichtung sprechen kann. Der Länderbericht bleibt lediglich ein Orientierungsrahmen.</p><p>Im Vorwort des Berichtes ist zu lesen, dass uns die Agenda 2030 den Weg weist in eine zukunftsfähige Welt im Einklang mit der Natur, in Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Um auf diesem Weg vorwärtszukommen, werden jedoch aus meiner Sicht wichtige Themen nicht genügend beachtet, und der Bericht ist teilweise ungenügend, lückenhaft und methodisch oberflächlich. Oftmals bleiben Absichtserklärungen vage, oder man verweist auf bestehende Strategien und Politiken.</p><p>Insbesondere fehlen mir Aussagen bezüglich Kinder und Kinderrechtskonvention und auch der Situation der Frauen wird nicht genügend Rechnung getragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Gedenkt er wiederum, einen Konsultationsprozess mit der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Jugend durchzuführen, und wie werden Erkenntnisse aus diesem Prozess in den Bericht einfliessen?</p><p>2. Wie gedenkt er im nächsten Länderbericht die Herausforderungen der Schweiz auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft klar zu benennen und die Chancen, welche sich aus der Agenda 2030 für die Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ergeben, aufzuzeigen?</p><p>3. Werden die Kinderrechte vermehrt in der Berichterstattung beachtet? </p><p>4. Werden die Bedürfnisse der Frauen vermehrt in der Berichterstattung beachtet?</p>
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