Entwicklungshilfe-Milliarden für die AHV-Sanierung einsetzen

ShortId
18.3755
Id
20183755
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Entwicklungshilfe-Milliarden für die AHV-Sanierung einsetzen
AdditionalIndexing
08;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jährlich wendet der Bund rund drei Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe im Ausland auf. Die Gelder fliessen in zahlreiche Entwicklungshilfeprojekte auf der ganzen Welt. Oft lässt sich deren Nutzen und positive Wirkung kaum oder gar nicht belegen. Nicht selten werden durch die Zahlungen sogar korrupte Strukturen in den unterstützten Ländern gestärkt. Im Sinne einer effizienten und verantwortungsbewussten Verwendung der Steuergelder sind daher fragwürdige Entwicklungshilfeprojekte zu stoppen und die Ausgaben für die Entwicklungshilfe um 1 Milliarde Schweizerfranken zugunsten der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu kürzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten.</p><p>Das Parlament legt sowohl Rahmen- wie Voranschlagskredite für die internationale Zusammenarbeit frei fest. Das Parlament hat 2011 einen Richtwert von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (APD-Quote) festgelegt und seither daran festgehalten (Ablehnung Motion FK-N 17.3362). Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Friedensförderung) bewilligt das Parlament als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre (Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, AS 974.0). Den Entscheid über die nächsten vierjährigen Rahmenkredite wird das Parlament im Jahr 2020 fällen. Eine Änderung der rechtlichen Grundlagen ist somit nicht nötig.</p><p>Unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenkredite und im Einklang mit der Schuldenbremse legt der Bundesrat dem Parlament jährlich die Voranschlagskredite zur Beratung und Verabschiedung vor, wobei er auch den Richtwert einer APD-Quote von 0,5 Prozent als Orientierungsrahmen in seine Überlegungen mit einbezieht. Er legt Wert auf eine angemessene Balance zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes und deren Mittelbedarf.</p><p>Der Bundesrat setzt die internationale Zusammenarbeit der Schweiz als Investition in die Zukunft und wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Eigenständigkeit und Wohlstand der Schweiz sowie zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung weltweit ein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Rahmenkredite für die Entwicklungshilfe um jährlich 1 Milliarde Schweizerfranken gekürzt werden und die so freiwerdenden Gelder der AHV zugutekommen, bis diese nachhaltig saniert ist.</p>
  • Entwicklungshilfe-Milliarden für die AHV-Sanierung einsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jährlich wendet der Bund rund drei Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe im Ausland auf. Die Gelder fliessen in zahlreiche Entwicklungshilfeprojekte auf der ganzen Welt. Oft lässt sich deren Nutzen und positive Wirkung kaum oder gar nicht belegen. Nicht selten werden durch die Zahlungen sogar korrupte Strukturen in den unterstützten Ländern gestärkt. Im Sinne einer effizienten und verantwortungsbewussten Verwendung der Steuergelder sind daher fragwürdige Entwicklungshilfeprojekte zu stoppen und die Ausgaben für die Entwicklungshilfe um 1 Milliarde Schweizerfranken zugunsten der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu kürzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten.</p><p>Das Parlament legt sowohl Rahmen- wie Voranschlagskredite für die internationale Zusammenarbeit frei fest. Das Parlament hat 2011 einen Richtwert von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (APD-Quote) festgelegt und seither daran festgehalten (Ablehnung Motion FK-N 17.3362). Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Friedensförderung) bewilligt das Parlament als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre (Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, AS 974.0). Den Entscheid über die nächsten vierjährigen Rahmenkredite wird das Parlament im Jahr 2020 fällen. Eine Änderung der rechtlichen Grundlagen ist somit nicht nötig.</p><p>Unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenkredite und im Einklang mit der Schuldenbremse legt der Bundesrat dem Parlament jährlich die Voranschlagskredite zur Beratung und Verabschiedung vor, wobei er auch den Richtwert einer APD-Quote von 0,5 Prozent als Orientierungsrahmen in seine Überlegungen mit einbezieht. Er legt Wert auf eine angemessene Balance zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes und deren Mittelbedarf.</p><p>Der Bundesrat setzt die internationale Zusammenarbeit der Schweiz als Investition in die Zukunft und wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Eigenständigkeit und Wohlstand der Schweiz sowie zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung weltweit ein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Rahmenkredite für die Entwicklungshilfe um jährlich 1 Milliarde Schweizerfranken gekürzt werden und die so freiwerdenden Gelder der AHV zugutekommen, bis diese nachhaltig saniert ist.</p>
    • Entwicklungshilfe-Milliarden für die AHV-Sanierung einsetzen

Back to List