Kohäsionsmilliarde für die AHV-Sanierung einsetzen

ShortId
18.3756
Id
20183756
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Kohäsionsmilliarde für die AHV-Sanierung einsetzen
AdditionalIndexing
10;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Noch in seiner Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (16.022) versprach der Bundesrat, er werde "dem Parlament einzig im Gesamtkontext der Beziehungen zur EU - und sofern diese sich positiv entwickeln - einen Vorschlag für eine Erneuerung des Schweizer Erweiterungsbeitrags unterbreiten" (S. 2647). Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine solche positive Entwicklung nicht eingetreten ist (Stichwort befristete Anerkennung der Börsenäquivalenz usw.) und sich auch für die Zukunft nicht abzeichnet, solange sich die Schweiz den weitreichenden Forderungen der EU bezüglich des Rahmenabkommens nicht unterwirft. Dennoch hat der Bundesrat bereits die Vorarbeiten für die Zahlung der Kohäsionsmilliarde aufgenommen und eine Vernehmlassung dazu eröffnet. Da die EU nicht geneigt scheint, mit der Schweiz eine positive Beziehung auf Augenhöhe zu entwickeln, sind die für die Kohäsionsmilliarde vorgesehenen Gelder nicht für die Subventionierung der EU-Staaten einzusetzen, sondern für unsere eigene Bevölkerung hier in der Schweiz.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft für die Vorlage AHV 21 bis in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten.</p><p>Die rechtlichen Grundlagen für einen autonomen Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten sind, für den Kohäsionsteil, im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost; SR 974.1) und, für den Migrationsteil, im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor Kurzem erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem nicht Gebrauch gemacht wurde. Der Bundesrat hat aber immer betont, dass damit der Entscheid über eine allfällige Erneuerung des Schweizer Beitrags nicht vorweggenommen und über diese Erneuerung im Licht der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entschieden werde. </p><p>Im März 2018 hat der Bundesrat seine europapolitische Verhandlungsstrategie präzisiert. Seither konnten die Verhandlungen mit der EU in mehreren Dossiers weitergeführt werden. Hinsichtlich der institutionellen Fragen sind Fortschritte bei der Streitbeilegung zu verzeichnen, und auch die Stromverhandlungen konnten im Mai 2018 nach längerer Zeit wiederaufgenommen werden. Zudem wurden Beschlüsse der gemischten Ausschüsse zur Aktualisierung des Agrarabkommens und des Versicherungsabkommens unterzeichnet. Gleichzeitig sind heute wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU noch offen, unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Erneuerung der Anerkennung der Börsenäquivalenz über 2018 hinaus. Letztere erachtet der Bundesrat als erforderlich.</p><p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht die wichtigsten Partner der Schweiz. Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das wichtige Ziel einer Festigung der Beziehungen zur EU hat der Bundesrat am 28. September 2018 einen nächsten Schritt gemacht und die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten dem Parlament überwiesen. </p><p>Mit dem Beitrag soll Schweizer Expertise auch in Zukunft zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen, was auch den Interessen der Schweiz entspricht. Wichtig ist festzuhalten, dass es sich um einen autonomen Beitrag der Schweiz handelt, dessen Mittel nicht in die Budgets der Partnerländer fliessen, sondern für konkrete Projekte eingesetzt werden. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die grosse Mehrheit der Stellungnahmen den zweiten Schweizer Beitrag und dessen Schwerpunktbereiche Migration und Berufsbildung grundsätzlich befürwortet. Der abschliessende Entscheid zur Genehmigung der entsprechenden Rahmenkredite liegt nun beim Parlament. Die erwarteten Entwicklungen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU werden in die parlamentarische Debatte einfliessen können. Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der geplante Erweiterungsbeitrag (Kohäsionsmilliarde) an die EU in Höhe von rund 1,3 Milliarden Schweizerfranken zur Sanierung der AHV eingesetzt wird.</p>
  • Kohäsionsmilliarde für die AHV-Sanierung einsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Noch in seiner Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (16.022) versprach der Bundesrat, er werde "dem Parlament einzig im Gesamtkontext der Beziehungen zur EU - und sofern diese sich positiv entwickeln - einen Vorschlag für eine Erneuerung des Schweizer Erweiterungsbeitrags unterbreiten" (S. 2647). Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine solche positive Entwicklung nicht eingetreten ist (Stichwort befristete Anerkennung der Börsenäquivalenz usw.) und sich auch für die Zukunft nicht abzeichnet, solange sich die Schweiz den weitreichenden Forderungen der EU bezüglich des Rahmenabkommens nicht unterwirft. Dennoch hat der Bundesrat bereits die Vorarbeiten für die Zahlung der Kohäsionsmilliarde aufgenommen und eine Vernehmlassung dazu eröffnet. Da die EU nicht geneigt scheint, mit der Schweiz eine positive Beziehung auf Augenhöhe zu entwickeln, sind die für die Kohäsionsmilliarde vorgesehenen Gelder nicht für die Subventionierung der EU-Staaten einzusetzen, sondern für unsere eigene Bevölkerung hier in der Schweiz.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft für die Vorlage AHV 21 bis in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten.</p><p>Die rechtlichen Grundlagen für einen autonomen Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten sind, für den Kohäsionsteil, im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost; SR 974.1) und, für den Migrationsteil, im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor Kurzem erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem nicht Gebrauch gemacht wurde. Der Bundesrat hat aber immer betont, dass damit der Entscheid über eine allfällige Erneuerung des Schweizer Beitrags nicht vorweggenommen und über diese Erneuerung im Licht der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entschieden werde. </p><p>Im März 2018 hat der Bundesrat seine europapolitische Verhandlungsstrategie präzisiert. Seither konnten die Verhandlungen mit der EU in mehreren Dossiers weitergeführt werden. Hinsichtlich der institutionellen Fragen sind Fortschritte bei der Streitbeilegung zu verzeichnen, und auch die Stromverhandlungen konnten im Mai 2018 nach längerer Zeit wiederaufgenommen werden. Zudem wurden Beschlüsse der gemischten Ausschüsse zur Aktualisierung des Agrarabkommens und des Versicherungsabkommens unterzeichnet. Gleichzeitig sind heute wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU noch offen, unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Erneuerung der Anerkennung der Börsenäquivalenz über 2018 hinaus. Letztere erachtet der Bundesrat als erforderlich.</p><p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht die wichtigsten Partner der Schweiz. Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das wichtige Ziel einer Festigung der Beziehungen zur EU hat der Bundesrat am 28. September 2018 einen nächsten Schritt gemacht und die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten dem Parlament überwiesen. </p><p>Mit dem Beitrag soll Schweizer Expertise auch in Zukunft zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen, was auch den Interessen der Schweiz entspricht. Wichtig ist festzuhalten, dass es sich um einen autonomen Beitrag der Schweiz handelt, dessen Mittel nicht in die Budgets der Partnerländer fliessen, sondern für konkrete Projekte eingesetzt werden. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die grosse Mehrheit der Stellungnahmen den zweiten Schweizer Beitrag und dessen Schwerpunktbereiche Migration und Berufsbildung grundsätzlich befürwortet. Der abschliessende Entscheid zur Genehmigung der entsprechenden Rahmenkredite liegt nun beim Parlament. Die erwarteten Entwicklungen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU werden in die parlamentarische Debatte einfliessen können. Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der geplante Erweiterungsbeitrag (Kohäsionsmilliarde) an die EU in Höhe von rund 1,3 Milliarden Schweizerfranken zur Sanierung der AHV eingesetzt wird.</p>
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