Zemis-Datenbank. Verbesserte Kontrollen dank Fehlerbehebung

ShortId
18.3758
Id
20183758
Updated
28.07.2023 14:40
Language
de
Title
Zemis-Datenbank. Verbesserte Kontrollen dank Fehlerbehebung
AdditionalIndexing
34;44;2811;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Staatssekretariat für Migration betriebene Datenbank Zemis (gesetzliche Grundlage: BGIAA; SR 142.51) ist die Anmeldestelle, über die sich Entsendebetriebe für Arbeiten in der Schweiz anmelden müssen. </p><p>Diese "Sammelstelle" liefert den kantonalen Arbeitsämtern wichtige Informationen, die für anschliessende Kontrollen der Arbeitsverhältnisse die Grundlage sind. Derzeit weist dieses System jedoch einige Mängel auf: </p><p>So können Unternehmen heute mit einfachen Anpassungen in der Schreibweise Mehrfacheinträge generieren, die vom System nicht als Doubletten erkannt werden. Dies bietet ein Schlupfloch, das beispielsweise von mit Sperren sanktionierten Firmen missbraucht werden kann. </p><p>Weiter können derzeit Fehleingaben bezüglich der Branche (GAV-Bereich), in welcher der Betrieb tätig sein wird, nicht durch die Kontrollstellen korrigiert werden. Ein und derselbe Betrieb wird somit in Zemis immer wieder eine falsche Branche nennen können, was dazu führt, dass die Meldung respektive der Kontrollauftrag an das falsche (nicht zuständige) Kontrollorgan weitergeleitet wird. </p><p>Diese elementaren Schwachstellen müssen behoben werden, damit eine noch präzisere Datenlage erhoben werden kann. Diese führt zu einer besseren Entlastung sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, die sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Damit soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen effektiver und effizienter umgesetzt werden können, da die Kontrollorgane qualitativ bessere Daten zur Verfügung haben.</p>
  • <p>Seit der Einführung des Meldeverfahrens wurden bereits verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität getroffen. Diese Daten werden an die für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zuständigen Stellen (Kantone und Kontrollorgane) übermittelt. Die Meldeangaben weisen einen deklaratorischen Charakter auf, weshalb Fehleingaben nie vollständig ausgeschlossen werden können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass weiteres Optimierungspotenzial besteht. Dies gilt sowohl für die Zuverlässigkeit der erfassten Daten - insbesondere Vermeidung der Erfassung mehrerer Profile durch das gleiche Unternehmen - als auch für die Übermittlung der Daten an die zuständigen Kontrollorgane je nach Branche, in der die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. </p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, die bestehenden Optimierungsmöglichkeiten im Sinne dieser Motion im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umzusetzen und damit die Aufgaben der kantonalen Stellen und der mit der Durchführung der Gesamtarbeitsverträge beauftragten Kontrollorgane zu erleichtern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Im Hinblick auf eine effiziente und effektive Umsetzung der flankierenden Massnahmen wird der Bundesrat damit beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die essenzielle Datenbank Zemis verbessert wird und insbesondere keine Fehleingaben mehr zulässt und Schlupflöcher gegenüber sanktionierten Firmen eliminiert werden.</p>
  • Zemis-Datenbank. Verbesserte Kontrollen dank Fehlerbehebung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Staatssekretariat für Migration betriebene Datenbank Zemis (gesetzliche Grundlage: BGIAA; SR 142.51) ist die Anmeldestelle, über die sich Entsendebetriebe für Arbeiten in der Schweiz anmelden müssen. </p><p>Diese "Sammelstelle" liefert den kantonalen Arbeitsämtern wichtige Informationen, die für anschliessende Kontrollen der Arbeitsverhältnisse die Grundlage sind. Derzeit weist dieses System jedoch einige Mängel auf: </p><p>So können Unternehmen heute mit einfachen Anpassungen in der Schreibweise Mehrfacheinträge generieren, die vom System nicht als Doubletten erkannt werden. Dies bietet ein Schlupfloch, das beispielsweise von mit Sperren sanktionierten Firmen missbraucht werden kann. </p><p>Weiter können derzeit Fehleingaben bezüglich der Branche (GAV-Bereich), in welcher der Betrieb tätig sein wird, nicht durch die Kontrollstellen korrigiert werden. Ein und derselbe Betrieb wird somit in Zemis immer wieder eine falsche Branche nennen können, was dazu führt, dass die Meldung respektive der Kontrollauftrag an das falsche (nicht zuständige) Kontrollorgan weitergeleitet wird. </p><p>Diese elementaren Schwachstellen müssen behoben werden, damit eine noch präzisere Datenlage erhoben werden kann. Diese führt zu einer besseren Entlastung sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, die sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Damit soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen effektiver und effizienter umgesetzt werden können, da die Kontrollorgane qualitativ bessere Daten zur Verfügung haben.</p>
    • <p>Seit der Einführung des Meldeverfahrens wurden bereits verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität getroffen. Diese Daten werden an die für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zuständigen Stellen (Kantone und Kontrollorgane) übermittelt. Die Meldeangaben weisen einen deklaratorischen Charakter auf, weshalb Fehleingaben nie vollständig ausgeschlossen werden können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass weiteres Optimierungspotenzial besteht. Dies gilt sowohl für die Zuverlässigkeit der erfassten Daten - insbesondere Vermeidung der Erfassung mehrerer Profile durch das gleiche Unternehmen - als auch für die Übermittlung der Daten an die zuständigen Kontrollorgane je nach Branche, in der die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. </p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, die bestehenden Optimierungsmöglichkeiten im Sinne dieser Motion im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umzusetzen und damit die Aufgaben der kantonalen Stellen und der mit der Durchführung der Gesamtarbeitsverträge beauftragten Kontrollorgane zu erleichtern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Im Hinblick auf eine effiziente und effektive Umsetzung der flankierenden Massnahmen wird der Bundesrat damit beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die essenzielle Datenbank Zemis verbessert wird und insbesondere keine Fehleingaben mehr zulässt und Schlupflöcher gegenüber sanktionierten Firmen eliminiert werden.</p>
    • Zemis-Datenbank. Verbesserte Kontrollen dank Fehlerbehebung

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