Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern

ShortId
18.3765
Id
20183765
Updated
26.03.2024 21:25
Language
de
Title
Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern
AdditionalIndexing
2841;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Auftrag der Kantone müssen die Einwohnerdienste die Versicherungspflicht nach KVG überprüfen. Dies betrifft Zugezogene ebenso wie Neugeborene. Die Wanderungsbewegungen zwischen den Gemeinden sowie die Neugeborenen lösen jedes Jahr rund 800 000 KVG-Überprüfungen aus, was 2016 rund 10 Prozent der Bevölkerung entsprach. Das Problem: Zwischen den Einwohnergemeinden und den Krankenversicherern sieht das Gesetz keine erleichterten elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten zur KVG-Pflicht vor. De jure müssten die Einwohnerdienste briefliche Einzelanfragen zuerst an die betreffenden Personen in ihrer Gemeinde, danach häufig an die Krankenversicherer richten, um die KVG-Pflicht zu überprüfen. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, muss mit aufwendigen Verfügungen von Amtes wegen ein Krankenversicherer verfügt werden (Art. 6 Abs. 2 KVG). Erst aufgrund dieser Verfügung und der sich daraus ergebenden Rechnungen des Krankenversicherers wird zuweilen klar, ob zuvor eine gültige Versicherung bestanden hat oder nicht. Nicht selten muss anschliessend der ganze Prozess, inklusive der Verfügung, rückabgewickelt werden. Das briefliche Prozedere mit der Bevölkerung ist enorm fehleranfällig. Diese Situation steht einem elektronisch-fortschrittlichen Verwaltungsverständnis entgegen und verschleisst unnötig Steuergelder. Vielmehr sollte das Engagement der Einwohnerdienste gefördert werden, mit möglichst schlanken Prozessen ressourcenschonend umzugehen. Nebst den direkt betroffenen Organisationen - dem Verband der schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) und Santésuisse - unterstützen auch die GDK, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband das Begehren, die nötige Rechtsgrundlage für einen effizienten elektronischen Datenaustausch für die Überprüfung der Versicherungspflicht zu schaffen. Die Antwort des Bundesrates vom 3. Juni 2016 auf die Motion 16.3255 ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäss und sollte revidiert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat befürwortet die Idee, die Aufgaben von Kantonen und Gemeinden bei der Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht zu erleichtern. Die vorliegende Motion sieht vor, dass die Einwohnerdienste der Gemeinden sich via elektronischen Datenaustausch an die Krankenversicherer oder deren Dachverbände wenden können, um die von ihnen benötigten Informationen zu erhalten.</p><p>Im Gegensatz zur Motion 16.3255 desselben Urhebers wird den Krankenversicherern nicht mehr die Möglichkeit gelassen, bei den Einwohnerdiensten Auskünfte einzuholen. Der Informationsaustausch bleibt nun auf eine Richtung beschränkt, was begrüsst wird.</p><p>Der Bundesrat geht vom Prinzip aus, dass die Versichererverbände keine persönlichen Daten von Versicherten besitzen. Die Versicherer haben im Übrigen nicht das Recht, ihnen diese mitzuteilen. Der Bundesrat hatte es in seiner Antwort auf die Motion 16.3255 abgelehnt, dass die Sasis AG, eine Tochtergesellschaft eines Versichererverbands, das System zur Online-Abfrage der Versichertenadressen betreibt. Der Bundesrat ist jedoch bereit, eine Rechtsgrundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Einwohnerdiensten und den Krankenversicherern zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Änderung des KVG bzw. ATSG vorzulegen: Die vom Gesetz vorgesehene Überprüfung der Versicherungspflicht durch die Kantone (Art. 6 Abs. 1 KVG) soll administrativ erleichtert werden. Die Einwohnerdienste der Gemeinden sollen unter anderem mit elektronischen Abfragen bei den Krankenversichern bzw. ihren Verbänden überprüfen können, ob eine Person gültig versichert ist oder nicht.</p>
  • Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Auftrag der Kantone müssen die Einwohnerdienste die Versicherungspflicht nach KVG überprüfen. Dies betrifft Zugezogene ebenso wie Neugeborene. Die Wanderungsbewegungen zwischen den Gemeinden sowie die Neugeborenen lösen jedes Jahr rund 800 000 KVG-Überprüfungen aus, was 2016 rund 10 Prozent der Bevölkerung entsprach. Das Problem: Zwischen den Einwohnergemeinden und den Krankenversicherern sieht das Gesetz keine erleichterten elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten zur KVG-Pflicht vor. De jure müssten die Einwohnerdienste briefliche Einzelanfragen zuerst an die betreffenden Personen in ihrer Gemeinde, danach häufig an die Krankenversicherer richten, um die KVG-Pflicht zu überprüfen. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, muss mit aufwendigen Verfügungen von Amtes wegen ein Krankenversicherer verfügt werden (Art. 6 Abs. 2 KVG). Erst aufgrund dieser Verfügung und der sich daraus ergebenden Rechnungen des Krankenversicherers wird zuweilen klar, ob zuvor eine gültige Versicherung bestanden hat oder nicht. Nicht selten muss anschliessend der ganze Prozess, inklusive der Verfügung, rückabgewickelt werden. Das briefliche Prozedere mit der Bevölkerung ist enorm fehleranfällig. Diese Situation steht einem elektronisch-fortschrittlichen Verwaltungsverständnis entgegen und verschleisst unnötig Steuergelder. Vielmehr sollte das Engagement der Einwohnerdienste gefördert werden, mit möglichst schlanken Prozessen ressourcenschonend umzugehen. Nebst den direkt betroffenen Organisationen - dem Verband der schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) und Santésuisse - unterstützen auch die GDK, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband das Begehren, die nötige Rechtsgrundlage für einen effizienten elektronischen Datenaustausch für die Überprüfung der Versicherungspflicht zu schaffen. Die Antwort des Bundesrates vom 3. Juni 2016 auf die Motion 16.3255 ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäss und sollte revidiert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat befürwortet die Idee, die Aufgaben von Kantonen und Gemeinden bei der Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht zu erleichtern. Die vorliegende Motion sieht vor, dass die Einwohnerdienste der Gemeinden sich via elektronischen Datenaustausch an die Krankenversicherer oder deren Dachverbände wenden können, um die von ihnen benötigten Informationen zu erhalten.</p><p>Im Gegensatz zur Motion 16.3255 desselben Urhebers wird den Krankenversicherern nicht mehr die Möglichkeit gelassen, bei den Einwohnerdiensten Auskünfte einzuholen. Der Informationsaustausch bleibt nun auf eine Richtung beschränkt, was begrüsst wird.</p><p>Der Bundesrat geht vom Prinzip aus, dass die Versichererverbände keine persönlichen Daten von Versicherten besitzen. Die Versicherer haben im Übrigen nicht das Recht, ihnen diese mitzuteilen. Der Bundesrat hatte es in seiner Antwort auf die Motion 16.3255 abgelehnt, dass die Sasis AG, eine Tochtergesellschaft eines Versichererverbands, das System zur Online-Abfrage der Versichertenadressen betreibt. Der Bundesrat ist jedoch bereit, eine Rechtsgrundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Einwohnerdiensten und den Krankenversicherern zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Änderung des KVG bzw. ATSG vorzulegen: Die vom Gesetz vorgesehene Überprüfung der Versicherungspflicht durch die Kantone (Art. 6 Abs. 1 KVG) soll administrativ erleichtert werden. Die Einwohnerdienste der Gemeinden sollen unter anderem mit elektronischen Abfragen bei den Krankenversichern bzw. ihren Verbänden überprüfen können, ob eine Person gültig versichert ist oder nicht.</p>
    • Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern

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