Stopp der Datensammelwut im Bundesamt für Umwelt

ShortId
18.3766
Id
20183766
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Stopp der Datensammelwut im Bundesamt für Umwelt
AdditionalIndexing
04;52;1236;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Gesetzgeber verpflichtet Bund und Kantone, Daten über die Umwelt und deren Belastung zu erheben und über den Zustand der Umwelt zu informieren, möglichst in digitalisierter Form (Art. 10e des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01). Diese Daten dienen einerseits dem Vollzug der Umweltgesetzgebung und andererseits der Aufsicht über den Vollzug. Um beispielsweise den Schutz vor Hochwasser bestmöglich sicherstellen zu können, muss laufend eine Vielzahl hydrologischer Daten erhoben werden. Auch das auf expliziten Wunsch des Parlamentes (Motion 12.4230) zu errichtende Bodeninformationszentrum benötigt derartige Erhebungen. </p><p>Von den Umweltdaten zu unterscheiden sind die Indikatoren. Letztere dienen der Quantifizierung bzw. der Darstellung komplexer Sachverhalte und sind dazu geeignet, auf verständliche Art und Weise den Zustand und die Entwicklung der Umwelt zu kommunizieren. Ebenso wird mit den Umweltindikatoren der Zielerreichungsgrad gemessen; daher sind sie auch für strategische Zwecke (z. B. integrierter Aufgaben- und Finanzplan, IAFP) notwendig. Die Prüfung der Umweltbeobachtung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bezog sich weder auf die Datenerhebungen noch auf die Umweltdaten an sich, sondern auf die Indikatoren.</p><p>Die Annahme, das Bundesamt für Umwelt (Bafu) würde die Mittel der Umweltbeobachtung trotz EFK-Empfehlungen um 20 Prozent steigern, ist nicht korrekt. Die Kosten der Umweltbeobachtung des Bafu sind mit 25 Millionen Franken seit mehreren Jahren stabil, dies gilt auch für 2019 (vgl. hierzu auch Band 2B zum Voranschlag 2019 mit IAFP 2020-2022, S. 326). Der Unterschied zwischen den Zahlen in den Begründungen zum Voranschlag und denjenigen im Bericht der EFK ist auf den unterschiedlichen Planungszeitpunkt zurückzuführen. </p><p>1. Im Rahmen der Prüfung der Umweltbeobachtung hat das Bafu der EFK eine Liste mit 530 Indikatoren vorgelegt. Von diesen Indikatoren sind 249 produziert und publiziert (Stand: September 2018). Die restlichen Indikatoren wurden aufgrund fehlender Daten oder als konzeptionell noch nicht ausgereift zurückgestellt. Als Reaktion auf die Empfehlung der EFK und im Sinne einer Sofortmassnahme hat das Bafu den Ausbau des Indikatorensystems gestoppt und beschlossen, sich auf diejenigen Indikatoren zu beschränken, die entweder für die Umweltberichterstattung oder für die politische (Messung von Zielen gemäss IAFP) und strategische Steuerung (Messung von Zielen gemäss Amtsstrategie) benötigt werden. </p><p>2. Die Auswahl und Überprüfung der Indikatoren erfolgt künftig im Rahmen der internen Prozesse zur Umweltberichterstattung und der politischen und strategischen Steuerung (siehe Antwort zu Frage 1). Diese Prozesse sind etabliert und stellen sicher, dass die Auswahl der Indikatoren durch die Führung des Amtes regelmässig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann. </p><p>3./4. Kosten verursachen in der Umweltbeobachtung nicht in erster Linie die Indikatoren respektive deren Anzahl, sondern die Datenerhebungen respektive das Betreiben von Messnetzen. Mit der Annahme des Postulates Schneeberger 12.4021 wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und wie die Messnetze des Bundes optimiert und wie bestehende Synergien bei der Datenerhebung besser genutzt werden können. Der Bundesrat hat am 5. September 2018 den Bericht in Erfüllung des Postulates gutgeheissen. Die Arbeiten hinsichtlich einer Optimierung und der Überprüfung der sinnvollen räumlichen und zeitlichen Auflösung von Messprogrammen sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Prüfbericht vom 20. Dezember 2017 zur Umweltbeobachtung im Bundesamt für Umwelt (Bafu) festgestellt, dass das Bundesamt zu viele Daten sammelt und dass diese Zahl erheblich reduziert werden könne. Von 177 analysierten Indikatoren fehlt für 145 Indikatoren eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Bei 18 Prozent der analysierten Indikatoren kommt der Prüfbericht zum Ergebnis, dass eine Aufgabe des Indikators keine oder nur geringe Auswirkungen für den Fachbereich hätte. Die EFK hat deshalb dem Bafu empfohlen, die Anzahl auf ein Mass zu reduzieren, das für das Umweltmonitoring und die Berichterstattung ausreichend ist. Zudem seien die räumliche und zeitliche Auflösung der Messprogramme zu überprüfen und dadurch allfällige Einsparungsmassnahmen umzusetzen. Letztlich empfiehlt die EFK, einen systematischen Überprüfungsprozess für bestehende und neue Indikatoren einzuführen. So kann verhindert werden, dass unnötig Daten gesammelt werden. Aufgrund dieser Empfehlungen wäre davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Bafu für den Bereich Umweltmonitoring reduziert werden. Im Voranschlag 2019 steigt dieser Ausgabenposten jedoch auf neu 25 Millionen Franken anstelle der 21 Millionen, welche im Jahr 2017 zum Zeitpunkt der EFK-Untersuchung budgetiert waren. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Welche Indikatoren werden aufgrund der Empfehlungen der EFK nicht mehr erhoben?</p><p>2. Für welche Indikatoren wurde die räumliche oder zeitliche Auflösung angepasst, um entsprechende Einsparungen erzielen zu können?</p><p>3. Wie gross sind die dadurch realisierten finanziellen Einsparungen?</p><p>4. Hat das Bafu inzwischen einen systematischen Überprüfungsprozess eingeführt, um zu verhindern, dass weiterhin unnötig Indikatoren erhoben werden? Welches sind die Erfahrungen mit diesem Überprüfungsprozess?</p>
  • Stopp der Datensammelwut im Bundesamt für Umwelt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gesetzgeber verpflichtet Bund und Kantone, Daten über die Umwelt und deren Belastung zu erheben und über den Zustand der Umwelt zu informieren, möglichst in digitalisierter Form (Art. 10e des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01). Diese Daten dienen einerseits dem Vollzug der Umweltgesetzgebung und andererseits der Aufsicht über den Vollzug. Um beispielsweise den Schutz vor Hochwasser bestmöglich sicherstellen zu können, muss laufend eine Vielzahl hydrologischer Daten erhoben werden. Auch das auf expliziten Wunsch des Parlamentes (Motion 12.4230) zu errichtende Bodeninformationszentrum benötigt derartige Erhebungen. </p><p>Von den Umweltdaten zu unterscheiden sind die Indikatoren. Letztere dienen der Quantifizierung bzw. der Darstellung komplexer Sachverhalte und sind dazu geeignet, auf verständliche Art und Weise den Zustand und die Entwicklung der Umwelt zu kommunizieren. Ebenso wird mit den Umweltindikatoren der Zielerreichungsgrad gemessen; daher sind sie auch für strategische Zwecke (z. B. integrierter Aufgaben- und Finanzplan, IAFP) notwendig. Die Prüfung der Umweltbeobachtung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bezog sich weder auf die Datenerhebungen noch auf die Umweltdaten an sich, sondern auf die Indikatoren.</p><p>Die Annahme, das Bundesamt für Umwelt (Bafu) würde die Mittel der Umweltbeobachtung trotz EFK-Empfehlungen um 20 Prozent steigern, ist nicht korrekt. Die Kosten der Umweltbeobachtung des Bafu sind mit 25 Millionen Franken seit mehreren Jahren stabil, dies gilt auch für 2019 (vgl. hierzu auch Band 2B zum Voranschlag 2019 mit IAFP 2020-2022, S. 326). Der Unterschied zwischen den Zahlen in den Begründungen zum Voranschlag und denjenigen im Bericht der EFK ist auf den unterschiedlichen Planungszeitpunkt zurückzuführen. </p><p>1. Im Rahmen der Prüfung der Umweltbeobachtung hat das Bafu der EFK eine Liste mit 530 Indikatoren vorgelegt. Von diesen Indikatoren sind 249 produziert und publiziert (Stand: September 2018). Die restlichen Indikatoren wurden aufgrund fehlender Daten oder als konzeptionell noch nicht ausgereift zurückgestellt. Als Reaktion auf die Empfehlung der EFK und im Sinne einer Sofortmassnahme hat das Bafu den Ausbau des Indikatorensystems gestoppt und beschlossen, sich auf diejenigen Indikatoren zu beschränken, die entweder für die Umweltberichterstattung oder für die politische (Messung von Zielen gemäss IAFP) und strategische Steuerung (Messung von Zielen gemäss Amtsstrategie) benötigt werden. </p><p>2. Die Auswahl und Überprüfung der Indikatoren erfolgt künftig im Rahmen der internen Prozesse zur Umweltberichterstattung und der politischen und strategischen Steuerung (siehe Antwort zu Frage 1). Diese Prozesse sind etabliert und stellen sicher, dass die Auswahl der Indikatoren durch die Führung des Amtes regelmässig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann. </p><p>3./4. Kosten verursachen in der Umweltbeobachtung nicht in erster Linie die Indikatoren respektive deren Anzahl, sondern die Datenerhebungen respektive das Betreiben von Messnetzen. Mit der Annahme des Postulates Schneeberger 12.4021 wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und wie die Messnetze des Bundes optimiert und wie bestehende Synergien bei der Datenerhebung besser genutzt werden können. Der Bundesrat hat am 5. September 2018 den Bericht in Erfüllung des Postulates gutgeheissen. Die Arbeiten hinsichtlich einer Optimierung und der Überprüfung der sinnvollen räumlichen und zeitlichen Auflösung von Messprogrammen sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Prüfbericht vom 20. Dezember 2017 zur Umweltbeobachtung im Bundesamt für Umwelt (Bafu) festgestellt, dass das Bundesamt zu viele Daten sammelt und dass diese Zahl erheblich reduziert werden könne. Von 177 analysierten Indikatoren fehlt für 145 Indikatoren eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Bei 18 Prozent der analysierten Indikatoren kommt der Prüfbericht zum Ergebnis, dass eine Aufgabe des Indikators keine oder nur geringe Auswirkungen für den Fachbereich hätte. Die EFK hat deshalb dem Bafu empfohlen, die Anzahl auf ein Mass zu reduzieren, das für das Umweltmonitoring und die Berichterstattung ausreichend ist. Zudem seien die räumliche und zeitliche Auflösung der Messprogramme zu überprüfen und dadurch allfällige Einsparungsmassnahmen umzusetzen. Letztlich empfiehlt die EFK, einen systematischen Überprüfungsprozess für bestehende und neue Indikatoren einzuführen. So kann verhindert werden, dass unnötig Daten gesammelt werden. Aufgrund dieser Empfehlungen wäre davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Bafu für den Bereich Umweltmonitoring reduziert werden. Im Voranschlag 2019 steigt dieser Ausgabenposten jedoch auf neu 25 Millionen Franken anstelle der 21 Millionen, welche im Jahr 2017 zum Zeitpunkt der EFK-Untersuchung budgetiert waren. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Welche Indikatoren werden aufgrund der Empfehlungen der EFK nicht mehr erhoben?</p><p>2. Für welche Indikatoren wurde die räumliche oder zeitliche Auflösung angepasst, um entsprechende Einsparungen erzielen zu können?</p><p>3. Wie gross sind die dadurch realisierten finanziellen Einsparungen?</p><p>4. Hat das Bafu inzwischen einen systematischen Überprüfungsprozess eingeführt, um zu verhindern, dass weiterhin unnötig Indikatoren erhoben werden? Welches sind die Erfahrungen mit diesem Überprüfungsprozess?</p>
    • Stopp der Datensammelwut im Bundesamt für Umwelt

Back to List