Ausgewogene Gestaltung des Abstimmungsbüchleins

ShortId
18.3768
Id
20183768
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Ausgewogene Gestaltung des Abstimmungsbüchleins
AdditionalIndexing
04;0421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ziel des Abstimmungsbüchleins ist es, die Stimmbevölkerung transparent und insbesondere ausgewogen über die Abstimmungsvorlagen auf Bundesebene zu informieren. Deshalb legen auch Komitees von Referenden und Volksinitiativen ihre Argumente gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dar.</p><p>Mit der Neugestaltung des Abstimmungsbüchleins im Hinblick auf die Abstimmung vom 23. September 2018 werden auf der Umschlag-Rückseite einseitig die Abstimmungsempfehlungen der Mehrheiten in Bundesrat und Parlament an höchst prominenter Stelle aufgeführt.</p><p>Weil sich viele Stimmberechtigte für ihr Abstimmungsverhalten stark auf das Abstimmungsbüchlein stützen, ist bei der typografischen Ausgestaltung des Abstimmungsbüchleins auf eine möglichst ausgewogene Darstellung der unterschiedlichen Positionen zu den Abstimmungsvorlagen zu achten. Das gilt insbesondere auch für die Umschlagsseiten. Mit der neuen Darstellung und den an prominenter Stelle aufgeführten Abstimmungsempfehlungen der Mehrheiten in Bundesrat und Parlament nimmt der Bundesrat auf unredliche Weise übermässigen Einfluss auf die freie Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Vertreter der Minderheitsmeinungen in Bundesrat und Parlament wie auch die Komitees von Referenden und Volksinitiativen werden durch diese einseitige Darstellung eklatant benachteiligt.</p>
  • <p>Die Bundesversammlung beschliesst, ob sie eine eidgenössische Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt (Art. 139 Abs. 5 der Bundesverfassung, BV, SR 101, i. V. m. Art. 100 des Parlamentsgesetzes, ParlG, SR 171.10). Der Bundesrat darf keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten (Art. 10a Abs. 4 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1). Mit der Publikation der Empfehlung in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates ist sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten von den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament Kenntnis erhalten (Art. 11 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BPR).</p><p>Die Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Parlament befinden sich seit 1983 auf der Rückseite der Abstimmungserläuterungen; geändert hat sich seither nur die grafische Darstellung. Mit der aktuellen Neugestaltung der Abstimmungserläuterungen erhalten die Komitees für ihre Argumente im Teil "Im Detail" neu gleich viel Platz wie der Bundesrat für seine Argumente. Auch im Teil "In Kürze" wird den Pro- und Contra-Argumenten sowie den Abstimmungsempfehlungen gleich viel Platz eingeräumt und eine identische Typografie verwendet. Bei obligatorischen Referenden (also bei Vorlagen ohne Initiativ- oder Referendumskomitee) ist der Standpunkt der Minderheit im Parlament neu zusätzlich vorne im Teil "In Kürze" dargelegt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sofort auf die Vorteilsnahme mit der völlig einseitigen Abstimmungsempfehlung auf der Umschlag-Rückseite des Abstimmungsbüchleins zu verzichten.</p>
  • Ausgewogene Gestaltung des Abstimmungsbüchleins
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ziel des Abstimmungsbüchleins ist es, die Stimmbevölkerung transparent und insbesondere ausgewogen über die Abstimmungsvorlagen auf Bundesebene zu informieren. Deshalb legen auch Komitees von Referenden und Volksinitiativen ihre Argumente gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dar.</p><p>Mit der Neugestaltung des Abstimmungsbüchleins im Hinblick auf die Abstimmung vom 23. September 2018 werden auf der Umschlag-Rückseite einseitig die Abstimmungsempfehlungen der Mehrheiten in Bundesrat und Parlament an höchst prominenter Stelle aufgeführt.</p><p>Weil sich viele Stimmberechtigte für ihr Abstimmungsverhalten stark auf das Abstimmungsbüchlein stützen, ist bei der typografischen Ausgestaltung des Abstimmungsbüchleins auf eine möglichst ausgewogene Darstellung der unterschiedlichen Positionen zu den Abstimmungsvorlagen zu achten. Das gilt insbesondere auch für die Umschlagsseiten. Mit der neuen Darstellung und den an prominenter Stelle aufgeführten Abstimmungsempfehlungen der Mehrheiten in Bundesrat und Parlament nimmt der Bundesrat auf unredliche Weise übermässigen Einfluss auf die freie Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Vertreter der Minderheitsmeinungen in Bundesrat und Parlament wie auch die Komitees von Referenden und Volksinitiativen werden durch diese einseitige Darstellung eklatant benachteiligt.</p>
    • <p>Die Bundesversammlung beschliesst, ob sie eine eidgenössische Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt (Art. 139 Abs. 5 der Bundesverfassung, BV, SR 101, i. V. m. Art. 100 des Parlamentsgesetzes, ParlG, SR 171.10). Der Bundesrat darf keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten (Art. 10a Abs. 4 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1). Mit der Publikation der Empfehlung in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates ist sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten von den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament Kenntnis erhalten (Art. 11 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BPR).</p><p>Die Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Parlament befinden sich seit 1983 auf der Rückseite der Abstimmungserläuterungen; geändert hat sich seither nur die grafische Darstellung. Mit der aktuellen Neugestaltung der Abstimmungserläuterungen erhalten die Komitees für ihre Argumente im Teil "Im Detail" neu gleich viel Platz wie der Bundesrat für seine Argumente. Auch im Teil "In Kürze" wird den Pro- und Contra-Argumenten sowie den Abstimmungsempfehlungen gleich viel Platz eingeräumt und eine identische Typografie verwendet. Bei obligatorischen Referenden (also bei Vorlagen ohne Initiativ- oder Referendumskomitee) ist der Standpunkt der Minderheit im Parlament neu zusätzlich vorne im Teil "In Kürze" dargelegt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sofort auf die Vorteilsnahme mit der völlig einseitigen Abstimmungsempfehlung auf der Umschlag-Rückseite des Abstimmungsbüchleins zu verzichten.</p>
    • Ausgewogene Gestaltung des Abstimmungsbüchleins

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