Produktivität in der Bundesverwaltung managen

ShortId
18.3773
Id
20183773
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Produktivität in der Bundesverwaltung managen
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 14. Mai 2018 publizierte das Bundesamt für Statistik erste Resultate zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2016. Laut dieser sehr aussagekräftigen Statistik betrug der Medianlohn im privaten Sektor etwa 6100 Franken pro Monat, während der Medianlohn im öffentlichen Sektor bei knapp 8000 Franken pro Monat liegt. Etwa 44 Prozent der Bundesverwaltung haben einen tertiären Abschluss. Man würde vermuten, die Kombination aus Spitzenlohn und tertiärem Abschluss würde die Bundesverwaltung sehr effizient machen.</p><p>Doch in seiner Antwort auf die Interpellation Bigler 18.3423 sagt der Bundesrat genau das Gegenteil: Laut Bundesrat wird die Produktivität der Bundesverwaltung weder gemessen, noch ist sie Teil des Managementkonzeptes. Dies ist umso erstaunlicher, als der Bundesrat selber zugibt, dass es eine Lohnschere zugunsten der Bundesverwaltung gibt.</p><p>Es entspricht dem Managementstandard aller Leistungen und aller Sektoren, die Produktivität der Mitarbeitenden zu messen und zu steigern. Demzufolge soll sich auch der Bund zeitgemässe und professionelle Führungsstrukturen geben. Diese Motion beauftragt den Bundesrat damit mit dem zweiten Ziel, durch Produktivitätserhöhung den stetigen Ausbau der Bundesverwaltung zu stoppen. In einer ersten Phase soll die Umsetzung der Motion budgetneutral erfolgen; in einer zweiten Phase soll ihre Umsetzung zu Einsparungen führen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Burgherr 18.3345, "Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung", festgehalten hat, ist die regelmässige Überprüfung der Prozesse und Mitarbeitenden nicht nur in der Privatwirtschaft verbreitet, sondern auch für den öffentlichen Sektor üblich. Gestützt auf Artikel 27 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Bundesverwaltung gehalten, sich laufend den neuen Bedürfnissen und Entwicklungen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.</p><p>Als der Bundesrat auf den 1. Januar 2017 das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) einführte, richtete er den Fokus in der Verwaltungsführung noch stärker nach der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit aus. Seither können mit Instrumenten wie Globalbudget und Leistungsvereinbarung die Ziele und Ressourcen der Verwaltungseinheiten besser aufeinander abgestimmt werden. Wo dies für nötig erachtet wird, um der Forderung nach mehr Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit der Leistungen der Bundesverwaltung nachzukommen, können die Ziele oder der Ressourceneinsatz korrigiert werden. Bei der Erstellung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan für das kommende Jahr definiert jede Verwaltungseinheit für ihre Leistungsgruppen spezifische Ziele. In der Budgetberatung kann das Parlament bei Bedarf gezielt intervenieren und auf die Leistungs- und Ressourcenplanung der Verwaltung und ihrer Leistungsgruppen Einfluss nehmen. </p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist mit dem NFB das notwendige Instrumentarium zur Messung, Steigerung und Lenkung der Produktivität in der Bundesverwaltung bereits geschaffen worden. Dieses Instrumentarium wird in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Dabei soll bei der Definition der Ziele dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit noch stärker Rechnung getragen werden.</p><p>Zudem hat sich der Bundesrat im Zuge der Einführung des NFB verpflichtet, eine kombinierte, periodische Überprüfung der Aufgaben und der Subventionen vorzunehmen. Nachdem er die Aufgaben des Bundes im Rahmen der strukturellen Reformen auf grösseres Reformpotenzial überprüft hat, will er ab 2020 eine kontinuierliche Aufgaben- und Subventionsüberprüfung umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein System zum Management der Produktivität des Personals in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieses System soll eine jährliche Erhöhung der Produktivität des Personals vorsehen, um die aktuelle Personalaufstockung zu stoppen. Das System muss budgetneutral ausfallen.</p>
  • Produktivität in der Bundesverwaltung managen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 14. Mai 2018 publizierte das Bundesamt für Statistik erste Resultate zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2016. Laut dieser sehr aussagekräftigen Statistik betrug der Medianlohn im privaten Sektor etwa 6100 Franken pro Monat, während der Medianlohn im öffentlichen Sektor bei knapp 8000 Franken pro Monat liegt. Etwa 44 Prozent der Bundesverwaltung haben einen tertiären Abschluss. Man würde vermuten, die Kombination aus Spitzenlohn und tertiärem Abschluss würde die Bundesverwaltung sehr effizient machen.</p><p>Doch in seiner Antwort auf die Interpellation Bigler 18.3423 sagt der Bundesrat genau das Gegenteil: Laut Bundesrat wird die Produktivität der Bundesverwaltung weder gemessen, noch ist sie Teil des Managementkonzeptes. Dies ist umso erstaunlicher, als der Bundesrat selber zugibt, dass es eine Lohnschere zugunsten der Bundesverwaltung gibt.</p><p>Es entspricht dem Managementstandard aller Leistungen und aller Sektoren, die Produktivität der Mitarbeitenden zu messen und zu steigern. Demzufolge soll sich auch der Bund zeitgemässe und professionelle Führungsstrukturen geben. Diese Motion beauftragt den Bundesrat damit mit dem zweiten Ziel, durch Produktivitätserhöhung den stetigen Ausbau der Bundesverwaltung zu stoppen. In einer ersten Phase soll die Umsetzung der Motion budgetneutral erfolgen; in einer zweiten Phase soll ihre Umsetzung zu Einsparungen führen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Burgherr 18.3345, "Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung", festgehalten hat, ist die regelmässige Überprüfung der Prozesse und Mitarbeitenden nicht nur in der Privatwirtschaft verbreitet, sondern auch für den öffentlichen Sektor üblich. Gestützt auf Artikel 27 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Bundesverwaltung gehalten, sich laufend den neuen Bedürfnissen und Entwicklungen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.</p><p>Als der Bundesrat auf den 1. Januar 2017 das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) einführte, richtete er den Fokus in der Verwaltungsführung noch stärker nach der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit aus. Seither können mit Instrumenten wie Globalbudget und Leistungsvereinbarung die Ziele und Ressourcen der Verwaltungseinheiten besser aufeinander abgestimmt werden. Wo dies für nötig erachtet wird, um der Forderung nach mehr Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit der Leistungen der Bundesverwaltung nachzukommen, können die Ziele oder der Ressourceneinsatz korrigiert werden. Bei der Erstellung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan für das kommende Jahr definiert jede Verwaltungseinheit für ihre Leistungsgruppen spezifische Ziele. In der Budgetberatung kann das Parlament bei Bedarf gezielt intervenieren und auf die Leistungs- und Ressourcenplanung der Verwaltung und ihrer Leistungsgruppen Einfluss nehmen. </p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist mit dem NFB das notwendige Instrumentarium zur Messung, Steigerung und Lenkung der Produktivität in der Bundesverwaltung bereits geschaffen worden. Dieses Instrumentarium wird in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Dabei soll bei der Definition der Ziele dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit noch stärker Rechnung getragen werden.</p><p>Zudem hat sich der Bundesrat im Zuge der Einführung des NFB verpflichtet, eine kombinierte, periodische Überprüfung der Aufgaben und der Subventionen vorzunehmen. Nachdem er die Aufgaben des Bundes im Rahmen der strukturellen Reformen auf grösseres Reformpotenzial überprüft hat, will er ab 2020 eine kontinuierliche Aufgaben- und Subventionsüberprüfung umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein System zum Management der Produktivität des Personals in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieses System soll eine jährliche Erhöhung der Produktivität des Personals vorsehen, um die aktuelle Personalaufstockung zu stoppen. Das System muss budgetneutral ausfallen.</p>
    • Produktivität in der Bundesverwaltung managen

Back to List