KVG. Intransparenzabzug für Leistungserbringer, die den Patienten keine Rechnungskopie zustellen

ShortId
18.3777
Id
20183777
Updated
28.07.2023 14:38
Language
de
Title
KVG. Intransparenzabzug für Leistungserbringer, die den Patienten keine Rechnungskopie zustellen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einzelne Parlamentarier reklamieren seit Jahren zu Recht, dass bestimmte Leistungserbringer im Tiers payant den Patienten systematisch keine Rechnungskopie zustellen. Der Bundesrat hat das Problem bestätigt, aber bisher nicht aufgezeigt, wann und wie er den Missstand konkret angehen will. Rechnungskopien an die Patienten sind deshalb wichtig, weil der Patient nur auf diese Weise elementare Sachverhalte wie das genaue Datum und die Dauer der Behandlung oder die abgegebenen Medikamente und medizinischen Hilfsmittel verifizieren kann. Weiter dienen die Rechnungskopien der Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der sehr hohen Kosten im Gesundheitswesen, die letztlich mit Prämien- und Steuergeldern bezahlt werden müssen. Die Verifizierung der Rechnungen durch die Patienten ist notwendig: Eine neue Studie von Santésuisse zeigt, dass die Rechnungen im KVG durchschnittlich um über 10 Prozent oder 28 Franken zu hoch ausfallen. Bei 107 Millionen Rechnungen ergibt das den erschreckend hohen Betrag von 3 Milliarden Franken pro Jahr. Eine systematische Kontrolle der Behandlungszeiten und abgegebenen Medikamente und Hilfsmittel durch die Patienten dürfte bereits etliche Fehler - die immer vorkommen können -, aber auch etlichen "Bschiss", dem dringend ein Riegel geschoben werden muss, zutage fördern. Der Intransparenzabzug könnte z. B. so ausgestaltet werden, dass die Krankenversicherer berechtigt sind, von jeder Rechnung 40 Franken in Abzug zu bringen, von der festgestellt wird, dass sie der Leistungserbringer dem Patienten nicht mindestens in Kopie zugestellt hat.</p>
  • <p>Der Bundesrat, der sich der in der vorliegenden Motion angesprochenen Probleme bewusst ist, teilt die Ansicht, dass die Transparenz erhöht werden muss.</p><p>Deshalb hat er im Rahmen der Kostendämpfungsmassnahmen, die sich noch bis zum 14. Dezember 2018 in Vernehmlassung befinden, namentlich vorgesehen, dass die (derzeit auf Verordnungsebene geregelte) Pflicht des Leistungserbringers zur Zustellung einer Rechnungskopie an die versicherte Person im Gesetz verankert und klarer definiert wird. Vorgesehen ist auch, dass die Leistungserbringer, die auf die Zustellung einer Rechnungskopie an die Versicherten verzichten, im System des Tiers payant sanktioniert werden können. Dazu werden die Sanktionsmöglichkeiten nach Artikel 59 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) auf dieses Versäumnis ausgeweitet.</p><p>Ein Gesetzgebungsverfahren, das die Sanktionierbarkeit von Leistungserbringern, die auf die Zustellung einer Rechnungskopie an die Versicherten verzichten, vorsieht und damit dasselbe Ziel wie die vorliegende Motion verfolgt, läuft folglich bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das KVG (Krankenversicherungsgesetz) derart zu ändern, dass gegen Leistungserbringer, die sich systematisch weigern, den Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen, Sanktionen ergriffen werden können.</p>
  • KVG. Intransparenzabzug für Leistungserbringer, die den Patienten keine Rechnungskopie zustellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einzelne Parlamentarier reklamieren seit Jahren zu Recht, dass bestimmte Leistungserbringer im Tiers payant den Patienten systematisch keine Rechnungskopie zustellen. Der Bundesrat hat das Problem bestätigt, aber bisher nicht aufgezeigt, wann und wie er den Missstand konkret angehen will. Rechnungskopien an die Patienten sind deshalb wichtig, weil der Patient nur auf diese Weise elementare Sachverhalte wie das genaue Datum und die Dauer der Behandlung oder die abgegebenen Medikamente und medizinischen Hilfsmittel verifizieren kann. Weiter dienen die Rechnungskopien der Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der sehr hohen Kosten im Gesundheitswesen, die letztlich mit Prämien- und Steuergeldern bezahlt werden müssen. Die Verifizierung der Rechnungen durch die Patienten ist notwendig: Eine neue Studie von Santésuisse zeigt, dass die Rechnungen im KVG durchschnittlich um über 10 Prozent oder 28 Franken zu hoch ausfallen. Bei 107 Millionen Rechnungen ergibt das den erschreckend hohen Betrag von 3 Milliarden Franken pro Jahr. Eine systematische Kontrolle der Behandlungszeiten und abgegebenen Medikamente und Hilfsmittel durch die Patienten dürfte bereits etliche Fehler - die immer vorkommen können -, aber auch etlichen "Bschiss", dem dringend ein Riegel geschoben werden muss, zutage fördern. Der Intransparenzabzug könnte z. B. so ausgestaltet werden, dass die Krankenversicherer berechtigt sind, von jeder Rechnung 40 Franken in Abzug zu bringen, von der festgestellt wird, dass sie der Leistungserbringer dem Patienten nicht mindestens in Kopie zugestellt hat.</p>
    • <p>Der Bundesrat, der sich der in der vorliegenden Motion angesprochenen Probleme bewusst ist, teilt die Ansicht, dass die Transparenz erhöht werden muss.</p><p>Deshalb hat er im Rahmen der Kostendämpfungsmassnahmen, die sich noch bis zum 14. Dezember 2018 in Vernehmlassung befinden, namentlich vorgesehen, dass die (derzeit auf Verordnungsebene geregelte) Pflicht des Leistungserbringers zur Zustellung einer Rechnungskopie an die versicherte Person im Gesetz verankert und klarer definiert wird. Vorgesehen ist auch, dass die Leistungserbringer, die auf die Zustellung einer Rechnungskopie an die Versicherten verzichten, im System des Tiers payant sanktioniert werden können. Dazu werden die Sanktionsmöglichkeiten nach Artikel 59 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) auf dieses Versäumnis ausgeweitet.</p><p>Ein Gesetzgebungsverfahren, das die Sanktionierbarkeit von Leistungserbringern, die auf die Zustellung einer Rechnungskopie an die Versicherten verzichten, vorsieht und damit dasselbe Ziel wie die vorliegende Motion verfolgt, läuft folglich bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das KVG (Krankenversicherungsgesetz) derart zu ändern, dass gegen Leistungserbringer, die sich systematisch weigern, den Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen, Sanktionen ergriffen werden können.</p>
    • KVG. Intransparenzabzug für Leistungserbringer, die den Patienten keine Rechnungskopie zustellen

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