E-Zigaretten als Mittel zur Raucherentwöhnung. Folgt die Schweiz dem Vorreiter Grossbritannien?

ShortId
18.3780
Id
20183780
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
E-Zigaretten als Mittel zur Raucherentwöhnung. Folgt die Schweiz dem Vorreiter Grossbritannien?
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte sind keine Arzneimittel und können deshalb nicht zur Raucherentwöhnung angepriesen werden. Bei E-Zigaretten kann dazu nicht verhindert werden, dass sie Schadstoffe abgeben und abhängig machen können. Dies gilt auch für erhitzte Tabakprodukte. Auch weitere Gesundheitsrisiken können nicht ausgeschlossen werden, zumal Langzeitstudien mit diesen Produkten fehlen. Im Gegensatz dazu enthalten registrierte Arzneimittel zur Raucherentwöhnung keine Schadstoffe, und deren Anwendung ist sicher. Allfällige Nebenwirkungen dieser Produkte sind bekannt. Aus medizinischer Sicht wird den aufhörwilligen Personen daher heute empfohlen, sich an die Rauchstopplinie, an einen Arzt oder eine Ärztin oder an eine andere Fachperson für Raucherentwöhnung zu wenden. Für die Beratung haben die medizinischen Fachgesellschaften Richtlinien für die Behandlung erarbeitet, ohne dass die E-Zigaretten-Industrie oder der Staat sich daran beteiligen müssen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Praxis sich bewährt hat.</p><p>2./3. Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte sowie E-Zigaretten werden nach der vom Bundesrat am 30. November 2018 verabschiedeten Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) differenziert geregelt, beispielsweise in Bezug auf die Warnhinweise. Diese müssen für E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte nur in Textform und auf einer Seite der Packung abgedruckt werden. Damit wird dem unterschiedlichen Risikoprofil dieser Produkte Rechnung getragen. Gemäss dem Entwurf TabPG ist vorgesehen, dass E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte dieselben Anforderungen betreffend Werbung und Passivrauchschutz erfüllen müssen.</p><p>4. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Barrile 17.4106 ausgeführt hat, ist derzeit nicht geplant, eigene Studien zur Evaluation von alternativen Tabakprodukten in Auftrag zu geben. Im Bereich E-Zigaretten läuft zudem bereits eine vom Nationalfonds finanzierte Studie auf Antrag des Berner Instituts für Hausarztmedizin. Sie geht der Frage nach, inwiefern E-Zigaretten sich in der Raucherentwöhnung bewähren. Die Resultate sollten bis 2020 vorliegen. Der Bundesrat wird die Beratung des Tabakproduktegesetzes im Parlament abwarten und bei Bedarf gewisse Anstösse auf Verordnungsstufe umsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der längst überfälligen Legalisierung von nikotinhaltigen E-Zigaretten hat das Bundesverwaltungsgericht im April dieses Jahres den Weg frei für die Raucherentwöhnung mittels E-Zigaretten gemacht: Wenige Monate später, am 17. August 2018, hat die Kommission für Wissenschaft und Technologie des britischen Parlamentes einen ebenso wegweisenden Bericht im Zusammenhang mit der geringen Schädlichkeit von E-Zigaretten und deren Eignung als Mittel zur Raucherentwöhnung publiziert. Die Kommission für Wissenschaft und Technologie kommt in ihrem Bericht (<a href="https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmselect/cmsctech/505/50502.htm">https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmselect/ cmsctech/505/50502.htm</a>) zum Schluss, dass E-Zigaretten aufgrund ihrer um rund 95 Prozent geringeren Schädlichkeit gegenüber herkömmlichen Zigaretten eine wichtige Rolle als Mittel zur Raucherentwöhnung zukommen sollte. Mit rund 90 Prozent weniger Schädlichkeit gegenüber herkömmlichen Zigaretten weisen auch die neuen "Heat not burn"-Produkte (HNB) diverser Tabakhersteller ein deutlich verringertes Risiko für Folgeschäden des Rauchens auf. Eine differenzierte Regulierung von E-Zigaretten und "Heat not burn"-Produkten gegenüber herkömmlichen Zigaretten ist deshalb aus gesundheitspolitischer Sicht auch für die Schweiz anzustreben, um die Kosten für die negativen Folgen des Rauchens zu reduzieren.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, zusammen mit der E-Zigaretten-Industrie zu prüfen, wie E-Zigaretten/HNB-Produkte Teil von medizinischen und vom Tabakpräventionsfonds geförderten Raucherentwöhnungsprogrammen werden können?</p><p>2. Ist er entgegen seinem Vernehmlassungsentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) bereit, E-Zigaretten/HNB-Produkte angesichts der massiv geringeren Schädlichkeit differenziert zu regulieren (insbesondere im Hinblick auf Werbung usw.)?</p><p>3. Ist er bereit, E-Zigaretten/HNB-Produkte entgegen seinem Vernehmlassungsentwurf zum neuen TabPG von der Unterstellung unter das Gesetz über den Schutz vor Passivrauch angesichts deren geringer Schädlichkeit auszunehmen?</p><p>4. Ist er bereit, ähnlich der britischen Parlamentskommission für Wissenschaft und Technologie, einen runden Tisch zusammen mit Vertretern aus Wissenschaft, Medizin, Industrie, Verwaltung und Politik einzuberufen, um E-Zigaretten/HNB-Produkte als Mittel zur Raucherentwöhnung zu evaluieren?</p>
  • E-Zigaretten als Mittel zur Raucherentwöhnung. Folgt die Schweiz dem Vorreiter Grossbritannien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte sind keine Arzneimittel und können deshalb nicht zur Raucherentwöhnung angepriesen werden. Bei E-Zigaretten kann dazu nicht verhindert werden, dass sie Schadstoffe abgeben und abhängig machen können. Dies gilt auch für erhitzte Tabakprodukte. Auch weitere Gesundheitsrisiken können nicht ausgeschlossen werden, zumal Langzeitstudien mit diesen Produkten fehlen. Im Gegensatz dazu enthalten registrierte Arzneimittel zur Raucherentwöhnung keine Schadstoffe, und deren Anwendung ist sicher. Allfällige Nebenwirkungen dieser Produkte sind bekannt. Aus medizinischer Sicht wird den aufhörwilligen Personen daher heute empfohlen, sich an die Rauchstopplinie, an einen Arzt oder eine Ärztin oder an eine andere Fachperson für Raucherentwöhnung zu wenden. Für die Beratung haben die medizinischen Fachgesellschaften Richtlinien für die Behandlung erarbeitet, ohne dass die E-Zigaretten-Industrie oder der Staat sich daran beteiligen müssen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Praxis sich bewährt hat.</p><p>2./3. Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte sowie E-Zigaretten werden nach der vom Bundesrat am 30. November 2018 verabschiedeten Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) differenziert geregelt, beispielsweise in Bezug auf die Warnhinweise. Diese müssen für E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte nur in Textform und auf einer Seite der Packung abgedruckt werden. Damit wird dem unterschiedlichen Risikoprofil dieser Produkte Rechnung getragen. Gemäss dem Entwurf TabPG ist vorgesehen, dass E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte dieselben Anforderungen betreffend Werbung und Passivrauchschutz erfüllen müssen.</p><p>4. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Barrile 17.4106 ausgeführt hat, ist derzeit nicht geplant, eigene Studien zur Evaluation von alternativen Tabakprodukten in Auftrag zu geben. Im Bereich E-Zigaretten läuft zudem bereits eine vom Nationalfonds finanzierte Studie auf Antrag des Berner Instituts für Hausarztmedizin. Sie geht der Frage nach, inwiefern E-Zigaretten sich in der Raucherentwöhnung bewähren. Die Resultate sollten bis 2020 vorliegen. Der Bundesrat wird die Beratung des Tabakproduktegesetzes im Parlament abwarten und bei Bedarf gewisse Anstösse auf Verordnungsstufe umsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der längst überfälligen Legalisierung von nikotinhaltigen E-Zigaretten hat das Bundesverwaltungsgericht im April dieses Jahres den Weg frei für die Raucherentwöhnung mittels E-Zigaretten gemacht: Wenige Monate später, am 17. August 2018, hat die Kommission für Wissenschaft und Technologie des britischen Parlamentes einen ebenso wegweisenden Bericht im Zusammenhang mit der geringen Schädlichkeit von E-Zigaretten und deren Eignung als Mittel zur Raucherentwöhnung publiziert. Die Kommission für Wissenschaft und Technologie kommt in ihrem Bericht (<a href="https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmselect/cmsctech/505/50502.htm">https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmselect/ cmsctech/505/50502.htm</a>) zum Schluss, dass E-Zigaretten aufgrund ihrer um rund 95 Prozent geringeren Schädlichkeit gegenüber herkömmlichen Zigaretten eine wichtige Rolle als Mittel zur Raucherentwöhnung zukommen sollte. Mit rund 90 Prozent weniger Schädlichkeit gegenüber herkömmlichen Zigaretten weisen auch die neuen "Heat not burn"-Produkte (HNB) diverser Tabakhersteller ein deutlich verringertes Risiko für Folgeschäden des Rauchens auf. Eine differenzierte Regulierung von E-Zigaretten und "Heat not burn"-Produkten gegenüber herkömmlichen Zigaretten ist deshalb aus gesundheitspolitischer Sicht auch für die Schweiz anzustreben, um die Kosten für die negativen Folgen des Rauchens zu reduzieren.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, zusammen mit der E-Zigaretten-Industrie zu prüfen, wie E-Zigaretten/HNB-Produkte Teil von medizinischen und vom Tabakpräventionsfonds geförderten Raucherentwöhnungsprogrammen werden können?</p><p>2. Ist er entgegen seinem Vernehmlassungsentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) bereit, E-Zigaretten/HNB-Produkte angesichts der massiv geringeren Schädlichkeit differenziert zu regulieren (insbesondere im Hinblick auf Werbung usw.)?</p><p>3. Ist er bereit, E-Zigaretten/HNB-Produkte entgegen seinem Vernehmlassungsentwurf zum neuen TabPG von der Unterstellung unter das Gesetz über den Schutz vor Passivrauch angesichts deren geringer Schädlichkeit auszunehmen?</p><p>4. Ist er bereit, ähnlich der britischen Parlamentskommission für Wissenschaft und Technologie, einen runden Tisch zusammen mit Vertretern aus Wissenschaft, Medizin, Industrie, Verwaltung und Politik einzuberufen, um E-Zigaretten/HNB-Produkte als Mittel zur Raucherentwöhnung zu evaluieren?</p>
    • E-Zigaretten als Mittel zur Raucherentwöhnung. Folgt die Schweiz dem Vorreiter Grossbritannien?

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