Kommission für Wirtschaftspolitik. Kosten- und Qualitätscheck

ShortId
18.3782
Id
20183782
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Kommission für Wirtschaftspolitik. Kosten- und Qualitätscheck
AdditionalIndexing
24;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) ist eine ständige Verwaltungskommission mit beratender Funktion. Sie berät das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen. Die Kommission nimmt ausserdem Stellung zu grundsätzlichen Fragen des Arbeitsmarktes und äussert sich zu wesentlichen Fragen der Aussenwirtschaftspolitik (Art. 2 der Verordnung über die Kommission für Wirtschaftspolitik; SR 172.327.9).</p><p>Die KfW ist ein wichtiges Sounding Board für das WBF/Seco, indem sie den Dialog mit hochrangigen Vertretern von Kantonen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Wirtschafts- und Interessenverbänden fördert. Das WBF/Seco seinerseits stellt der KfW geplante, laufende und abgeschlossene Geschäfte und Projekte der Bundesverwaltung vor, welche im Interesse der Mitglieder liegen. Die Kommissionsmitglieder haben die Möglichkeit, ihre Ansichten zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen auszutauschen. Die Kommission erlaubt der Bundesverwaltung, ihren Auftrag effizienter und effektiver auszuführen, da das Branchen- und Fachwissen der Kommissionsmitglieder frühzeitig und nicht erst nach Beschluss durch den Bundesrat in die Arbeiten einfliessen kann. Dank diesem Austausch ist es der Verwaltung bspw. möglich, die Bedürfnisse der KMU-Wirtschaft im Bereich E-Government besser zu berücksichtigen, konkrete Probleme beim internationalen Handel (bspw. aufgrund der jüngsten Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte) frühzeitig in die Aussenwirtschaftspolitik einfliessen zu lassen oder bei konjunkturellen Einbrüchen die Einschätzung der betroffenen Branche einzuholen. Gemäss ihrem Mandat hat die Kommission jedoch keine Entscheidungsbefugnis.</p><p>3. Die für die Tätigkeit der Kommission anfallenden Kosten sind begrenzt. Für die Jahre 2016 und 2017 beliefen sich die jährlichen Durchschnittsausgaben der Sitzungsgelder, welche von einem Teil der KfW-Mitglieder bezogen werden, auf 6750 Franken. Diese sowie die Kosten des Sekretariats werden vom WBF/Seco getragen.</p><p>4. Die Kommission ist aufgrund ihrer beratenden Funktion eine wichtige Dialog- und Informationsplattform für die Verwaltung. Obwohl damit keine formellen Konsultationen ersetzt werden, ermöglicht sie es dem WBF/Seco auf eine effiziente Art und Weise Informationen weiterzugeben sowie die Expertise und die Meinungen der verschiedenen Interessenverbände einzuholen. Sie trägt zu einer informierten und proaktiven Verwaltungstätigkeit bei und hilft damit, die Regulierungskosten tief zu halten.</p><p>Bis 2010 erstellte das Eidgenössische Personalamt (EPA) einen jährlichen Bericht über die ausserparlamentarischen Kommissionen (letztmals über das Berichtsjahr 2009). Dieses Reporting wurde aus Spargründen eingestellt.</p><p>Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden jedoch weiterhin gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) regelmässig auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Das Resultat wird dem Bundesrat unterbreitet. Die Ergebnisse der derzeit laufenden Überprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Ende 2018 vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft in einer Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was sind die Aufgaben der Kommission für Wirtschaftspolitik?</p><p>2. Kann er drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Kommission für Wirtschaftspolitik nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben. "Nachweislich" bedeutet, der Entscheid bezieht sich explizit auf die Kommission und das Ergebnis ihrer Arbeit.</p><p>3. Wie viel kostet die Kommission für Wirtschaftspolitik im Jahr?</p><p>4. Braucht es die Kommission für Wirtschaftspolitik noch?</p>
  • Kommission für Wirtschaftspolitik. Kosten- und Qualitätscheck
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) ist eine ständige Verwaltungskommission mit beratender Funktion. Sie berät das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen. Die Kommission nimmt ausserdem Stellung zu grundsätzlichen Fragen des Arbeitsmarktes und äussert sich zu wesentlichen Fragen der Aussenwirtschaftspolitik (Art. 2 der Verordnung über die Kommission für Wirtschaftspolitik; SR 172.327.9).</p><p>Die KfW ist ein wichtiges Sounding Board für das WBF/Seco, indem sie den Dialog mit hochrangigen Vertretern von Kantonen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Wirtschafts- und Interessenverbänden fördert. Das WBF/Seco seinerseits stellt der KfW geplante, laufende und abgeschlossene Geschäfte und Projekte der Bundesverwaltung vor, welche im Interesse der Mitglieder liegen. Die Kommissionsmitglieder haben die Möglichkeit, ihre Ansichten zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen auszutauschen. Die Kommission erlaubt der Bundesverwaltung, ihren Auftrag effizienter und effektiver auszuführen, da das Branchen- und Fachwissen der Kommissionsmitglieder frühzeitig und nicht erst nach Beschluss durch den Bundesrat in die Arbeiten einfliessen kann. Dank diesem Austausch ist es der Verwaltung bspw. möglich, die Bedürfnisse der KMU-Wirtschaft im Bereich E-Government besser zu berücksichtigen, konkrete Probleme beim internationalen Handel (bspw. aufgrund der jüngsten Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte) frühzeitig in die Aussenwirtschaftspolitik einfliessen zu lassen oder bei konjunkturellen Einbrüchen die Einschätzung der betroffenen Branche einzuholen. Gemäss ihrem Mandat hat die Kommission jedoch keine Entscheidungsbefugnis.</p><p>3. Die für die Tätigkeit der Kommission anfallenden Kosten sind begrenzt. Für die Jahre 2016 und 2017 beliefen sich die jährlichen Durchschnittsausgaben der Sitzungsgelder, welche von einem Teil der KfW-Mitglieder bezogen werden, auf 6750 Franken. Diese sowie die Kosten des Sekretariats werden vom WBF/Seco getragen.</p><p>4. Die Kommission ist aufgrund ihrer beratenden Funktion eine wichtige Dialog- und Informationsplattform für die Verwaltung. Obwohl damit keine formellen Konsultationen ersetzt werden, ermöglicht sie es dem WBF/Seco auf eine effiziente Art und Weise Informationen weiterzugeben sowie die Expertise und die Meinungen der verschiedenen Interessenverbände einzuholen. Sie trägt zu einer informierten und proaktiven Verwaltungstätigkeit bei und hilft damit, die Regulierungskosten tief zu halten.</p><p>Bis 2010 erstellte das Eidgenössische Personalamt (EPA) einen jährlichen Bericht über die ausserparlamentarischen Kommissionen (letztmals über das Berichtsjahr 2009). Dieses Reporting wurde aus Spargründen eingestellt.</p><p>Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden jedoch weiterhin gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) regelmässig auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Das Resultat wird dem Bundesrat unterbreitet. Die Ergebnisse der derzeit laufenden Überprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Ende 2018 vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft in einer Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was sind die Aufgaben der Kommission für Wirtschaftspolitik?</p><p>2. Kann er drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Kommission für Wirtschaftspolitik nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben. "Nachweislich" bedeutet, der Entscheid bezieht sich explizit auf die Kommission und das Ergebnis ihrer Arbeit.</p><p>3. Wie viel kostet die Kommission für Wirtschaftspolitik im Jahr?</p><p>4. Braucht es die Kommission für Wirtschaftspolitik noch?</p>
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