Transparenz in der Elcom

ShortId
18.3786
Id
20183786
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Transparenz in der Elcom
AdditionalIndexing
04;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) wurde 2007 im Rahmen des Erlasses des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) als ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 StromVG bestellt der Bundesrat die aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Elcom. Erarbeitet werden die Wahlvorschläge vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem die unabhängige Elcom administrativ angegliedert ist.</p><p>1. Gemäss Artikel 8i der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Amtszeit der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen auf zwölf Jahre beschränkt und kann nur in begründeten Einzelfällen auf höchstens 16 Jahre verlängert werden. Drei aktuelle Elcom-Mitglieder gehören dem Gremium seit 2007 an und sollen somit spätestens Ende 2019 ersetzt werden.</p><p>2.-4. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 StromVG müssen Elcom-Mitglieder unabhängige Sachverständige sein, die nicht Organen von juristischen Personen angehören dürfen, die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätswirtschaft ausüben, oder in einem Dienstleistungsverhältnis zu solchen juristischen Personen stehen. Zudem müssen gemäss Artikel 57e Absatz 2 RVOG (SR 172.010) i. V. m. Artikel 8c und Artikel 8cbis RVOV die ausserparlamentarischen Kommissionen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region, Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein.</p><p>Das UVEK hat für die Mitglieder der ihm angegliederten ausserparlamentarischen Kommissionen mit Aufsichts- und Regulierungspflichten Anforderungsprofile erlassen. Das Anforderungsprofil für die Elcom listet detailliert auf, welche umfassenden Branchenkenntnisse und welches breite Fachwissen im Gremium als Ganzem vorhanden sein müssen. Ebenso werden die vielfältigen Anforderungen an die einzelnen Mitglieder festgehalten. Eine Mitgliedschaft in der Elcom umfasst je nach Funktion ein Pensum von 33 oder 40 (Mitglied) bzw. 60 Prozent (Präsidium) eines Vollzeitpensums.</p><p>Bei Ersatzwahlen in die Elcom müssen somit stets Personen mit einem sehr spezifischen Profil gesucht werden. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit nicht breit mittels öffentlicher Ausschreibungen, sondern gezielt nach geeigneten Mitgliedern gesucht.</p><p>In den Wahlanträgen werden sämtliche Interessenbindungen aufgeführt, welche die vorgeschlagenen Personen in einer Erklärung gegenüber dem Departement ausgewiesen haben.</p><p>5. Auch für die Auswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten gelten die in den Antworten 2 bis 4 erwähnten Kriterien. Darüber hinaus sind im Anforderungsprofil zusätzliche Anforderungen an das Präsidium, z. B. bezüglich Führungserfahrung, aufgeführt. Das konkrete Verfahren zur Rekrutierung des künftigen Elcom-Präsidenten oder der künftigen Elcom-Präsidentin wird das UVEK zu gegebener Zeit festlegen. Vorgenommen werden wird die Wahl durch den Bundesrat.</p><p>6. Das Anforderungsprofil für die Elcom verlangt, dass in der Kommission Erfahrungen im Umfeld von Konsumentinnen und Konsumenten vorhanden sind. Mit Laurianne Altwegg, welche bei der Fédération Romande des Consommateurs tätig ist, wird sichergestellt, dass die Haushalte und diejenigen Unternehmen, die gebundene Stromkunden sind, in der Elcom vertreten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 29. August 2018 publizierte der Bund eine Medienmitteilung zur Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). Darin hiess es zur Position der zurücktretenden Vizepräsidentin: "Über die Nachfolge wird der Bundesrat bis Ende Jahr entscheiden." In der gleichen Medienmitteilung hiess es auch: "Im Rahmen der Legislaturperiode, die 2019 zu Ende geht, werden in naher Zukunft weitere Wechsel innerhalb der Elcom anfallen."</p><p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ist ein wichtiges Gremium. Ihre Entscheide beeinflussen Haushalte und Unternehmen, zum Teil in erheblichem Masse. Das Nominations- und Wahlverfahren in die Kommission war bisher immer intransparent. Im Sinne einer guten Gouvernanz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Wechsel wird es innerhalb der Kommission geben?</p><p>2. Warum werden die Kommissionspositionen nicht öffentlich ausgeschrieben?</p><p>3. Ist es nicht auch die Meinung des Bundesrates, eine Ausschreibung wäre das Mindeste, um den heutigen Gouvernanz-Gepflogenheiten nachzukommen?</p><p>4. Aufgrund welcher Kriterien werden Personen in die Elcom gewählt?</p><p>5. Wie wird die Präsidentin der Elcom rekrutiert, geprüft und gewählt?</p><p>6. Wie werden die Haushalte und Unternehmen, die gebundene Stromkunden sind, in der Elcom vertreten?</p>
  • Transparenz in der Elcom
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) wurde 2007 im Rahmen des Erlasses des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) als ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 StromVG bestellt der Bundesrat die aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Elcom. Erarbeitet werden die Wahlvorschläge vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem die unabhängige Elcom administrativ angegliedert ist.</p><p>1. Gemäss Artikel 8i der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Amtszeit der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen auf zwölf Jahre beschränkt und kann nur in begründeten Einzelfällen auf höchstens 16 Jahre verlängert werden. Drei aktuelle Elcom-Mitglieder gehören dem Gremium seit 2007 an und sollen somit spätestens Ende 2019 ersetzt werden.</p><p>2.-4. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 StromVG müssen Elcom-Mitglieder unabhängige Sachverständige sein, die nicht Organen von juristischen Personen angehören dürfen, die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätswirtschaft ausüben, oder in einem Dienstleistungsverhältnis zu solchen juristischen Personen stehen. Zudem müssen gemäss Artikel 57e Absatz 2 RVOG (SR 172.010) i. V. m. Artikel 8c und Artikel 8cbis RVOV die ausserparlamentarischen Kommissionen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region, Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein.</p><p>Das UVEK hat für die Mitglieder der ihm angegliederten ausserparlamentarischen Kommissionen mit Aufsichts- und Regulierungspflichten Anforderungsprofile erlassen. Das Anforderungsprofil für die Elcom listet detailliert auf, welche umfassenden Branchenkenntnisse und welches breite Fachwissen im Gremium als Ganzem vorhanden sein müssen. Ebenso werden die vielfältigen Anforderungen an die einzelnen Mitglieder festgehalten. Eine Mitgliedschaft in der Elcom umfasst je nach Funktion ein Pensum von 33 oder 40 (Mitglied) bzw. 60 Prozent (Präsidium) eines Vollzeitpensums.</p><p>Bei Ersatzwahlen in die Elcom müssen somit stets Personen mit einem sehr spezifischen Profil gesucht werden. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit nicht breit mittels öffentlicher Ausschreibungen, sondern gezielt nach geeigneten Mitgliedern gesucht.</p><p>In den Wahlanträgen werden sämtliche Interessenbindungen aufgeführt, welche die vorgeschlagenen Personen in einer Erklärung gegenüber dem Departement ausgewiesen haben.</p><p>5. Auch für die Auswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten gelten die in den Antworten 2 bis 4 erwähnten Kriterien. Darüber hinaus sind im Anforderungsprofil zusätzliche Anforderungen an das Präsidium, z. B. bezüglich Führungserfahrung, aufgeführt. Das konkrete Verfahren zur Rekrutierung des künftigen Elcom-Präsidenten oder der künftigen Elcom-Präsidentin wird das UVEK zu gegebener Zeit festlegen. Vorgenommen werden wird die Wahl durch den Bundesrat.</p><p>6. Das Anforderungsprofil für die Elcom verlangt, dass in der Kommission Erfahrungen im Umfeld von Konsumentinnen und Konsumenten vorhanden sind. Mit Laurianne Altwegg, welche bei der Fédération Romande des Consommateurs tätig ist, wird sichergestellt, dass die Haushalte und diejenigen Unternehmen, die gebundene Stromkunden sind, in der Elcom vertreten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 29. August 2018 publizierte der Bund eine Medienmitteilung zur Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). Darin hiess es zur Position der zurücktretenden Vizepräsidentin: "Über die Nachfolge wird der Bundesrat bis Ende Jahr entscheiden." In der gleichen Medienmitteilung hiess es auch: "Im Rahmen der Legislaturperiode, die 2019 zu Ende geht, werden in naher Zukunft weitere Wechsel innerhalb der Elcom anfallen."</p><p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ist ein wichtiges Gremium. Ihre Entscheide beeinflussen Haushalte und Unternehmen, zum Teil in erheblichem Masse. Das Nominations- und Wahlverfahren in die Kommission war bisher immer intransparent. Im Sinne einer guten Gouvernanz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Wechsel wird es innerhalb der Kommission geben?</p><p>2. Warum werden die Kommissionspositionen nicht öffentlich ausgeschrieben?</p><p>3. Ist es nicht auch die Meinung des Bundesrates, eine Ausschreibung wäre das Mindeste, um den heutigen Gouvernanz-Gepflogenheiten nachzukommen?</p><p>4. Aufgrund welcher Kriterien werden Personen in die Elcom gewählt?</p><p>5. Wie wird die Präsidentin der Elcom rekrutiert, geprüft und gewählt?</p><p>6. Wie werden die Haushalte und Unternehmen, die gebundene Stromkunden sind, in der Elcom vertreten?</p>
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