Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung

ShortId
18.3795
Id
20183795
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen festgehalten, dass in der Schweiz grundsätzlich alle Personen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben und dass bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine Diskriminierung besteht. Verschiedene Studien zeigen jedoch, dass in der Realität ein chancengleicher Zugang zum Gesundheitswesen nicht für alle Bevölkerungsgruppen gegeben ist. Menschen mit Behinderung sind eine von verschiedenen benachteiligten Bevölkerungsgruppen.</p><p>Die aktuelle Situation und die Herausforderungen im Bereich Gesundheit sind im Bericht des Bundesrates zur Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 zusammengefasst. Die Gesundheitsversorgung wird dabei als wichtiges Thema erwähnt. Es ist zwar keines derjenigen Themen, in denen der Bundesrat einen besonderen behindertenpolitischen Schwerpunkt für die Jahre 2018 bis 2021 vorsieht. Dennoch stehen die beteiligten Akteure in der Pflicht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen zu ergreifen.</p><p>1. Menschen mit Behinderung sind je nach Art und Ausprägung der Behinderung im Gesundheitssystem mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Dementsprechend braucht es verschiedene Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Gesundheitswesen zu erleichtern. Der Bund engagiert sich daher im Rahmen verschiedener Strategien und Aktionspläne dafür, dass sich das Gesundheitssystem patientenfreundlich ausgestaltet und koordinierte, bedarfsgerechte Angebote, welche sich auch an Personen mit Behinderungen richten, zur Verfügung stellt. Zu erwähnen sind die nationale Demenzstrategie, Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit, das nationale Konzept Seltene Krankheiten, die nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie die Plattform Palliative Care. Zu bemerken ist jedoch, dass dem Bund dabei hauptsächlich eine koordinierende Funktion zukommt - umgesetzt, finanziert und für spezifische Zielgruppen ausgestaltet werden die Massnahmen grösstenteils auf der kantonalen Ebene oder bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen.</p><p>2. Die obengenannten Strategien berücksichtigen so weit als möglich auch die Bedürfnisse von Menschen mit einer kognitiven und komplexen Behinderung.</p><p>3. Eine solche umfassende Datenerfassung ist derzeit auf Bundesebene nicht vorgesehen. In einzelnen geplanten Studien (z. B. im Förderprogramm Entlastungsangebote für betreuende und pflegende Angehörige 2017-2020) werden Menschen mit Behinderung aber explizit als Zielgruppe berücksichtigt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine gute Gesundheit stellt eine wichtige Voraussetzung dar für die Lebensqualität und für die volle Teilnahme an der Gesellschaft. Personen mit einer Behinderung schätzen ihre Gesundheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weniger gut, sie fühlen sich häufiger und stärker durch ein gesundheitliches Problem im Alltag eingeschränkt. In der Schweiz sind kaum spezifische Daten zur Gesundheitsversorgung vorhanden. Bedenklich ist der häufige Verzicht auf ärztliche Leistungen durch Personen mit einer Behinderung aus finanziellen Gründen beziehungsweise wegen mangelnder Versicherungsdeckung, wie statistische Erhebungen über die Einkommen und Lebensbedingungen von Personen mit und ohne Behinderung deutlich machen. Bedenklich ist auch der erschwerte Zugang zu Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Konkrete Hindernisse in der medizinischen Grundversorgung von Personen mit einer Behinderung werden unter anderem im zivilgesellschaftlichen Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervorgehoben. So werden aufwendigere und kostenintensivere Behandlungen bei Personen mit einer komplexen Behinderung eher gemieden. Es fehlen die medizinischen Fachkräfte mit spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten bezüglich Behinderungen und Kommunikation. Weiter fehlen adäquate Diagnoseinstrumente, Handlungsbedarf besteht zudem auch im Bereich Palliative Care für Personen mit einer Behinderung. So wird bei Personen mit einer kognitiven Behinderung im institutionellen Kontext häufiger auf lebensverlängernde medizinische Massnahmen verzichtet, und das Selbstbestimmungsrecht wird nicht konsequent umgesetzt. </p><p>In der UN-BRK wird ausdrücklich eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung von Personen mit einer Behinderung vorausgesetzt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was für konkrete Massnahmen gedenkt er zu treffen, um seinen Äusserungen zur medizinischen Grundversorgung im Bericht zur Behindertenpolitik gerecht zu werden? </p><p>2. Was für Massnahmen gedenkt er, allenfalls in Kooperation mit den Kantonen, in die Wege zu leiten, um insbesondere auch Menschen mit einer kognitiven und komplexen Behinderung eine medizinisch ausreichende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten?</p><p>3. Wie und ab wann will er den Auftrag zur umfassenden Datenerhebung zur gesundheitlichen Chancengleichheit von Menschen mit einer Behinderung geben?</p>
  • Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen festgehalten, dass in der Schweiz grundsätzlich alle Personen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben und dass bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine Diskriminierung besteht. Verschiedene Studien zeigen jedoch, dass in der Realität ein chancengleicher Zugang zum Gesundheitswesen nicht für alle Bevölkerungsgruppen gegeben ist. Menschen mit Behinderung sind eine von verschiedenen benachteiligten Bevölkerungsgruppen.</p><p>Die aktuelle Situation und die Herausforderungen im Bereich Gesundheit sind im Bericht des Bundesrates zur Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 zusammengefasst. Die Gesundheitsversorgung wird dabei als wichtiges Thema erwähnt. Es ist zwar keines derjenigen Themen, in denen der Bundesrat einen besonderen behindertenpolitischen Schwerpunkt für die Jahre 2018 bis 2021 vorsieht. Dennoch stehen die beteiligten Akteure in der Pflicht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen zu ergreifen.</p><p>1. Menschen mit Behinderung sind je nach Art und Ausprägung der Behinderung im Gesundheitssystem mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Dementsprechend braucht es verschiedene Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Gesundheitswesen zu erleichtern. Der Bund engagiert sich daher im Rahmen verschiedener Strategien und Aktionspläne dafür, dass sich das Gesundheitssystem patientenfreundlich ausgestaltet und koordinierte, bedarfsgerechte Angebote, welche sich auch an Personen mit Behinderungen richten, zur Verfügung stellt. Zu erwähnen sind die nationale Demenzstrategie, Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit, das nationale Konzept Seltene Krankheiten, die nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie die Plattform Palliative Care. Zu bemerken ist jedoch, dass dem Bund dabei hauptsächlich eine koordinierende Funktion zukommt - umgesetzt, finanziert und für spezifische Zielgruppen ausgestaltet werden die Massnahmen grösstenteils auf der kantonalen Ebene oder bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen.</p><p>2. Die obengenannten Strategien berücksichtigen so weit als möglich auch die Bedürfnisse von Menschen mit einer kognitiven und komplexen Behinderung.</p><p>3. Eine solche umfassende Datenerfassung ist derzeit auf Bundesebene nicht vorgesehen. In einzelnen geplanten Studien (z. B. im Förderprogramm Entlastungsangebote für betreuende und pflegende Angehörige 2017-2020) werden Menschen mit Behinderung aber explizit als Zielgruppe berücksichtigt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine gute Gesundheit stellt eine wichtige Voraussetzung dar für die Lebensqualität und für die volle Teilnahme an der Gesellschaft. Personen mit einer Behinderung schätzen ihre Gesundheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weniger gut, sie fühlen sich häufiger und stärker durch ein gesundheitliches Problem im Alltag eingeschränkt. In der Schweiz sind kaum spezifische Daten zur Gesundheitsversorgung vorhanden. Bedenklich ist der häufige Verzicht auf ärztliche Leistungen durch Personen mit einer Behinderung aus finanziellen Gründen beziehungsweise wegen mangelnder Versicherungsdeckung, wie statistische Erhebungen über die Einkommen und Lebensbedingungen von Personen mit und ohne Behinderung deutlich machen. Bedenklich ist auch der erschwerte Zugang zu Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Konkrete Hindernisse in der medizinischen Grundversorgung von Personen mit einer Behinderung werden unter anderem im zivilgesellschaftlichen Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervorgehoben. So werden aufwendigere und kostenintensivere Behandlungen bei Personen mit einer komplexen Behinderung eher gemieden. Es fehlen die medizinischen Fachkräfte mit spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten bezüglich Behinderungen und Kommunikation. Weiter fehlen adäquate Diagnoseinstrumente, Handlungsbedarf besteht zudem auch im Bereich Palliative Care für Personen mit einer Behinderung. So wird bei Personen mit einer kognitiven Behinderung im institutionellen Kontext häufiger auf lebensverlängernde medizinische Massnahmen verzichtet, und das Selbstbestimmungsrecht wird nicht konsequent umgesetzt. </p><p>In der UN-BRK wird ausdrücklich eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung von Personen mit einer Behinderung vorausgesetzt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was für konkrete Massnahmen gedenkt er zu treffen, um seinen Äusserungen zur medizinischen Grundversorgung im Bericht zur Behindertenpolitik gerecht zu werden? </p><p>2. Was für Massnahmen gedenkt er, allenfalls in Kooperation mit den Kantonen, in die Wege zu leiten, um insbesondere auch Menschen mit einer kognitiven und komplexen Behinderung eine medizinisch ausreichende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten?</p><p>3. Wie und ab wann will er den Auftrag zur umfassenden Datenerhebung zur gesundheitlichen Chancengleichheit von Menschen mit einer Behinderung geben?</p>
    • Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung

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