Zwanzig Prozent der Sexarbeiterinnen leiden an einer Geschlechtskrankheit. Was tut der Bund zur Verbesserung ihrer Gesundheitssituation und der Prävention?

ShortId
18.3802
Id
20183802
Updated
28.07.2023 03:31
Language
de
Title
Zwanzig Prozent der Sexarbeiterinnen leiden an einer Geschlechtskrankheit. Was tut der Bund zur Verbesserung ihrer Gesundheitssituation und der Prävention?
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) ist ein für die öffentliche Gesundheit relevantes Thema, da unbehandelte Infektionen nicht nur gravierende gesundheitliche Folgen für die betroffene Person haben, sondern auch weitergegeben werden können. Deshalb ist es wichtig, eine allfällige Infektion rasch zu entdecken und zu behandeln. Die Tests auf HIV und andere STI wie Syphilis, Gonorrhö oder Chlamydien werden von der Krankenkasse übernommen, unterliegen aber Franchise und Selbstbehalt.</p><p>1. Dem Bundesrat sind die ersten Ergebnisse der Studie Star-trial bekannt. Er nimmt diese Ergebnisse sowie den entsprechenden Handlungsbedarf zur Kenntnis. Der niederschwellige Zugang zu Tests für sexuell übertragbare Infektionen sowie deren Kostenübernahme unterliegen der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund unterstützt im Rahmen von Finanzhilfen gestützt auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) punktuell regionale Projekte, die zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) beitragen.</p><p>2. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind in diesem Programm explizit erwähnt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zur weiteren Konkretisierung der Präventionsarbeit basierend auf dem NPHS gemeinsam mit Fachorganisationen das Leitdokument "Migration und Vulnerabilitätsfaktoren - Rahmenkonzept für die HIV/STI-Prävention" erarbeitet. Dieses wird von den Fachorganisationen auch im Bereich der Sexarbeit als Grundlage ihrer Arbeit verwendet. </p><p>Zudem unterstützt das BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen seit mehreren Jahren verschiedene Projekte zu HIV/STI-Prävention, Beratung und freiwilligen Tests für diese Bevölkerungsgruppe, beispielsweise die Kampagne "get tested" der Aids-Hilfe Schweiz. Im Rahmen dieser Kampagne werden für gewisse Gruppen verbilligte HIV-Tests zugänglich gemacht. Die Kampagne findet jährlich im November zeitgleich mit der europäischen HIV-Testwoche statt und richtet sich im November 2018 zum ersten Mal explizit auch an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. </p><p>3. Die Vernetzung zwischen den Westschweizer Organisationen zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Sexarbeiterinnen und -arbeitern beruht auf einer Initiative und der engagierten Unterstützung des BAG. Die Pilotphase dieses Projekts ergab ermutigende Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung von Aktionen zur Verbesserung der medizinischen Betreuung und zur Stärkung der Autonomie der betroffenen Frauen und Männer. Das BAG möchte in der Deutschschweiz ein ähnliches Netzwerk initiieren, das auf den Westschweizer Erfahrungen aufbaut und der Deutschschweizer Realität Rechnung trägt. </p><p>4. Der Bundesrat kann gemäss Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gewisse Präventionsleistungen, welche im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen erbracht werden, von der Franchise befreien. Aus Sicht der Prävention von übertragbaren Krankheiten könnte eine Befreiung der Franchise für HIV- und andere STI-Tests im Rahmen der Umsetzung des NPHS Sinn machen. Deshalb hat das BAG bereits seit diesem Herbst die Arbeiten zur Prüfung einer solchen Massnahme hinsichtlich Erfüllung der Voraussetzungen nach KVG, auch hinsichtlich Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 Absatz 1 KVG, aufgenommen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird über eine allfällige Massnahme entscheiden.</p><p>5. Grundsätzlich muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz über eine Krankenversicherung verfügen. Dies gilt auch für Personen mit illegalem Aufenthalt wie die vorliegend thematisierten Sexarbeitenden. Das Bundesgericht hat den Grundsatz der Versicherungspflicht für Sans-Papiers in seinem Entscheid BGE 129 V 77 bestätigt. Der Bundesrat hat insbesondere in seiner Antwort auf die Interpellation Amstutz 17.3381, "Wohin steuern die medizinischen Kosten der Asylpolitik?", daran erinnert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle in der Schweiz versicherten Personen gilt und diese unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den gleichen Anspruch auf Kostenübernahme für die Leistungen gemäss KVG haben.</p><p>6. Kunden von Sexarbeit sind im Vergleich zu anderen Gruppen schwieriger mit Präventionsbotschaften zu erreichen. Das BAG versucht dies mittels des Safer-Sex-Checks, der im Rahmen der "Love Life"-Kampagne im Herbst 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die anonymen Teststellen, welche mit dem vom BAG entwickelten HIV/STI-Risikoanamnese-Tool arbeiten (BerDA), sind in der Lage, die Kunden von Sexarbeit zu identifizieren und sie entsprechend zu beraten. Das Netzwerk der Romandie - wie auch das zu etablierende Netzwerk in der Deutschschweiz - besteht aus Organisationen, die im Bereich der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aktiv sind. Das BAG möchte im Rahmen der Weiterentwicklung bzw. des Aufbaus dieser Netzwerke die Umsetzung von Projekten für Kunden von Sexarbeit verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der "Sonntags-Zeitung" vom 13. August 2018 wurde über eine noch unveröffentlichte Studie der Klinik für Infektiologie am Kantonsspital St. Gallen berichtet. Über 600 Sexarbeiterinnen wurden vom Team um Chefarzt Pietro Vernazza auf sexuell übertragbare Infektionen getestet. Das erschreckende Ergebnis zeigt, dass jede fünfte Sexarbeiterin hierzulande an einer Geschlechtskrankheit leidet, ohne dass sie davon weiss, da sie weder Symptome noch Beschwerden hat. Besonders häufig sind die Frauen Trägerinnen von Tripper, Chlamydien und Syphilis. HIV und Hepatitis fanden die Forscher praktisch nicht.</p><p>Chefarzt Vernazza ist ob den Untersuchungsergebnissen alarmiert. "Werden die Frauen nicht behandelt, besteht eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit", sagte er der "Sonntags-Zeitung". "Freier können die Infektionen in ihre Familien tragen." Bei Tripper und Syphilis beispielsweise reiche bereits oraler Kontakt für eine Ansteckung aus. Das Gesundheitsrisiko für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter und auch für die Freier ist also beträchtlich. Leider nehmen auch die Freier die Verantwortung, sich, die Sexarbeiterinnen und -arbeiter, ihre Partnerinnen und Partner zu schützen, oft nicht wahr. </p><p>Oftmals sind es fehlende finanzielle Mittel, dass sich die Sexarbeiterinnen nicht regelmässig testen lassen. Doch unerkannte Infektionen und Übertragung ziehen wesentlich höhere Kosten nach sich, als ein regelmässiger Check und eine rasche Behandlung kosten würden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kennt er die erwähnte Studie, nach der 20 Prozent der Sexarbeiterinnen an einer unerkannten Geschlechtskrankheit leiden? Welche Schlüsse zieht er daraus?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht er zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Prävention von Sexarbeiterinnen und -arbeitern?</p><p>3. In der Romandie sind die Netzwerke zur Gesundheitsförderung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern besser ausgebaut. Sieht er Möglichkeiten, diese auch in der Deutschschweiz aufzubauen? Wie kann der Bund derartige Aktivitäten unterstützen?</p><p>4. Eine Möglichkeit wäre, die Tests für Sexarbeiterinnen und -arbeiter von der Franchise auszunehmen. Ist er bereit, diese Massnahme anzugehen? </p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er für Sexarbeitende, die wegen illegalem Aufenthalt nicht über eine Krankenversicherung verfügen?</p><p>6. Welche Möglichkeiten in der Freierarbeit sieht der Bund?</p>
  • Zwanzig Prozent der Sexarbeiterinnen leiden an einer Geschlechtskrankheit. Was tut der Bund zur Verbesserung ihrer Gesundheitssituation und der Prävention?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) ist ein für die öffentliche Gesundheit relevantes Thema, da unbehandelte Infektionen nicht nur gravierende gesundheitliche Folgen für die betroffene Person haben, sondern auch weitergegeben werden können. Deshalb ist es wichtig, eine allfällige Infektion rasch zu entdecken und zu behandeln. Die Tests auf HIV und andere STI wie Syphilis, Gonorrhö oder Chlamydien werden von der Krankenkasse übernommen, unterliegen aber Franchise und Selbstbehalt.</p><p>1. Dem Bundesrat sind die ersten Ergebnisse der Studie Star-trial bekannt. Er nimmt diese Ergebnisse sowie den entsprechenden Handlungsbedarf zur Kenntnis. Der niederschwellige Zugang zu Tests für sexuell übertragbare Infektionen sowie deren Kostenübernahme unterliegen der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund unterstützt im Rahmen von Finanzhilfen gestützt auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) punktuell regionale Projekte, die zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) beitragen.</p><p>2. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind in diesem Programm explizit erwähnt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zur weiteren Konkretisierung der Präventionsarbeit basierend auf dem NPHS gemeinsam mit Fachorganisationen das Leitdokument "Migration und Vulnerabilitätsfaktoren - Rahmenkonzept für die HIV/STI-Prävention" erarbeitet. Dieses wird von den Fachorganisationen auch im Bereich der Sexarbeit als Grundlage ihrer Arbeit verwendet. </p><p>Zudem unterstützt das BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen seit mehreren Jahren verschiedene Projekte zu HIV/STI-Prävention, Beratung und freiwilligen Tests für diese Bevölkerungsgruppe, beispielsweise die Kampagne "get tested" der Aids-Hilfe Schweiz. Im Rahmen dieser Kampagne werden für gewisse Gruppen verbilligte HIV-Tests zugänglich gemacht. Die Kampagne findet jährlich im November zeitgleich mit der europäischen HIV-Testwoche statt und richtet sich im November 2018 zum ersten Mal explizit auch an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. </p><p>3. Die Vernetzung zwischen den Westschweizer Organisationen zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Sexarbeiterinnen und -arbeitern beruht auf einer Initiative und der engagierten Unterstützung des BAG. Die Pilotphase dieses Projekts ergab ermutigende Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung von Aktionen zur Verbesserung der medizinischen Betreuung und zur Stärkung der Autonomie der betroffenen Frauen und Männer. Das BAG möchte in der Deutschschweiz ein ähnliches Netzwerk initiieren, das auf den Westschweizer Erfahrungen aufbaut und der Deutschschweizer Realität Rechnung trägt. </p><p>4. Der Bundesrat kann gemäss Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gewisse Präventionsleistungen, welche im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen erbracht werden, von der Franchise befreien. Aus Sicht der Prävention von übertragbaren Krankheiten könnte eine Befreiung der Franchise für HIV- und andere STI-Tests im Rahmen der Umsetzung des NPHS Sinn machen. Deshalb hat das BAG bereits seit diesem Herbst die Arbeiten zur Prüfung einer solchen Massnahme hinsichtlich Erfüllung der Voraussetzungen nach KVG, auch hinsichtlich Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 Absatz 1 KVG, aufgenommen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird über eine allfällige Massnahme entscheiden.</p><p>5. Grundsätzlich muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz über eine Krankenversicherung verfügen. Dies gilt auch für Personen mit illegalem Aufenthalt wie die vorliegend thematisierten Sexarbeitenden. Das Bundesgericht hat den Grundsatz der Versicherungspflicht für Sans-Papiers in seinem Entscheid BGE 129 V 77 bestätigt. Der Bundesrat hat insbesondere in seiner Antwort auf die Interpellation Amstutz 17.3381, "Wohin steuern die medizinischen Kosten der Asylpolitik?", daran erinnert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle in der Schweiz versicherten Personen gilt und diese unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den gleichen Anspruch auf Kostenübernahme für die Leistungen gemäss KVG haben.</p><p>6. Kunden von Sexarbeit sind im Vergleich zu anderen Gruppen schwieriger mit Präventionsbotschaften zu erreichen. Das BAG versucht dies mittels des Safer-Sex-Checks, der im Rahmen der "Love Life"-Kampagne im Herbst 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die anonymen Teststellen, welche mit dem vom BAG entwickelten HIV/STI-Risikoanamnese-Tool arbeiten (BerDA), sind in der Lage, die Kunden von Sexarbeit zu identifizieren und sie entsprechend zu beraten. Das Netzwerk der Romandie - wie auch das zu etablierende Netzwerk in der Deutschschweiz - besteht aus Organisationen, die im Bereich der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aktiv sind. Das BAG möchte im Rahmen der Weiterentwicklung bzw. des Aufbaus dieser Netzwerke die Umsetzung von Projekten für Kunden von Sexarbeit verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der "Sonntags-Zeitung" vom 13. August 2018 wurde über eine noch unveröffentlichte Studie der Klinik für Infektiologie am Kantonsspital St. Gallen berichtet. Über 600 Sexarbeiterinnen wurden vom Team um Chefarzt Pietro Vernazza auf sexuell übertragbare Infektionen getestet. Das erschreckende Ergebnis zeigt, dass jede fünfte Sexarbeiterin hierzulande an einer Geschlechtskrankheit leidet, ohne dass sie davon weiss, da sie weder Symptome noch Beschwerden hat. Besonders häufig sind die Frauen Trägerinnen von Tripper, Chlamydien und Syphilis. HIV und Hepatitis fanden die Forscher praktisch nicht.</p><p>Chefarzt Vernazza ist ob den Untersuchungsergebnissen alarmiert. "Werden die Frauen nicht behandelt, besteht eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit", sagte er der "Sonntags-Zeitung". "Freier können die Infektionen in ihre Familien tragen." Bei Tripper und Syphilis beispielsweise reiche bereits oraler Kontakt für eine Ansteckung aus. Das Gesundheitsrisiko für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter und auch für die Freier ist also beträchtlich. Leider nehmen auch die Freier die Verantwortung, sich, die Sexarbeiterinnen und -arbeiter, ihre Partnerinnen und Partner zu schützen, oft nicht wahr. </p><p>Oftmals sind es fehlende finanzielle Mittel, dass sich die Sexarbeiterinnen nicht regelmässig testen lassen. Doch unerkannte Infektionen und Übertragung ziehen wesentlich höhere Kosten nach sich, als ein regelmässiger Check und eine rasche Behandlung kosten würden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kennt er die erwähnte Studie, nach der 20 Prozent der Sexarbeiterinnen an einer unerkannten Geschlechtskrankheit leiden? Welche Schlüsse zieht er daraus?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht er zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Prävention von Sexarbeiterinnen und -arbeitern?</p><p>3. In der Romandie sind die Netzwerke zur Gesundheitsförderung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern besser ausgebaut. Sieht er Möglichkeiten, diese auch in der Deutschschweiz aufzubauen? Wie kann der Bund derartige Aktivitäten unterstützen?</p><p>4. Eine Möglichkeit wäre, die Tests für Sexarbeiterinnen und -arbeiter von der Franchise auszunehmen. Ist er bereit, diese Massnahme anzugehen? </p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er für Sexarbeitende, die wegen illegalem Aufenthalt nicht über eine Krankenversicherung verfügen?</p><p>6. Welche Möglichkeiten in der Freierarbeit sieht der Bund?</p>
    • Zwanzig Prozent der Sexarbeiterinnen leiden an einer Geschlechtskrankheit. Was tut der Bund zur Verbesserung ihrer Gesundheitssituation und der Prävention?

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